Der NSU-Jahrhundertprozess und ein Scheinurteil

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Der NSU-Jahrhundertprozess und ein Scheinurteil

Der Jahrhundertprozess in München ist zuende, die Urteile sind gesprochen. Obwohl ein Bündnis „Kein Schlussstrich“ diese Befürchtung zerstreuen will, ist genau ein solcher zu vermuten.

Das liegt auch am Ort des Geschehens selbst: Das Oberlandesgericht und die Bundesstaatsanwaltschaft haben über ihren Aufklärungs(un-)willen niemand im Ungewissen gehalten. Es stand nicht ein NSU-Netzwerk vor Gericht, sondern eine „Trio“-Version, die gegen jede Wirklichkeit behauptet wurde. Ob es noch weitere Gerichtsverfahren gegen NSU-Kameraden geben wird, liegt am allerwenigsten an den Beweisen.

Kein Schlussstrich“ bezieht sich nicht wirklich auf die Frage, welche tatrelevante Rolle der Geheimdienst am Zustandekommen, am Gewährenlassen des NSU gespielt hat. Dieser Komplex war ausdrücklich nicht Gegenstand des Verfahrens. Damit wurde juristisch nicht einmal angefangen. Auch dies liegt nicht an den Beweismitteln, die Unterstützertätigkeiten bis Beihilfe belegen.

Es wird in absehbarer Zeit keinen Prozess gegen den Geheimdienst geben und das wissen alle – auch die, die sich große Mühe gegeben haben, sich nicht an die ausgegebene „rote Linie“ der Aufklärung zu halten.

Für einen solchen Prozess bräuchte es nicht mehr Beweise, sondern eine, sagen wir es deutlich, revolutionäre Umbruch- bzw. Aufbruchsstimmung, in der der Geheimdienst nicht länger machtpolitisch, parlamentarisch und juristisch gedeckt wird, sondern für die „Staatsgeheimnisse“ verantwortlich gemacht wird.

Thüringer Heimat Schutz – Verfassungs-Schutz

Wenn der Gedanke „Kein Schlussstrich“ mehr als eine gute Geste sein will, also Schlussfolgerungen und Handlungen bestimmen soll, dann müsste man dies vor allem außerhalb der Gerichtsbarkeit beweisen.

Solange man sich hauptsächlich an dem orientiert, was juristisch unterlassen bzw. unternommen wird, wird man in der ZuschauerInnenrolle oder BeobachterInnenrolle verharren. Das ist nicht nur mühsam, sondern in aller Regel auch einflusslos.

„Kein Schlussstrich“ hieße, genau das, was auf absehbarer Zeit nicht Gegenstand eines Prozesses sein wird, selbst in die Hand nehmen.

Dazu gehört der Kampf gegen neonazistische Strukturen, gegen einen nationalsozialistischen Untergrund, der zwischenzeitlich viele Namen hat.

Dazu gehört eben auch die Rolle des Geheimdienstes (VS), die Bedeutung der „Staatsgeheimnisse“, die sein ehemaliger Vize-Chef Klaus-Dieter Frische geschützt sehen will, und woran sich alle Behörden und parlamentarischen Institutionen gehalten haben – entgegen allem „Behördenwirrwar“, das man in Neymar-Manier vorgespielt hat.

Out of order

Fangen wir im Gerichtssaal an und verlassen ihn dann alsbald. Auf der Anklagebank saß auch André Eminger.

Dem bekennenden „Nationalsozialisten“ warf die Bundesanwaltschaft Beihilfe zu Mord vor und forderte zwölf Jahre Haft.

Das Gericht sah dies erst auch so und ordnete 2017 Untersuchungshaft an. Und am Ende dann ganz anders: André Eminger haben zwar dem Trio geholfen, aber gleichzeitig nichts gewusst – vom nationalsozialistischen Untergrund, den er selbst in Wort und Tat propagiert hat.

So sah dann auch das Urteil aus: André Eminger wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt … und konnte nach Urteilsverkündung das Gericht als freier Mann und als Held der Neonaziszene verlassen.

André Eminger. Eine Quelle in jeder Hinsicht

André Eminger folgt der Idee und dem „NSU“ von Anfang an, bis über das „Ende“ hinaus, dem „einvernehmlichen Selbstmord“ der beiden NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.

„Bereits im Jahre 1999 hatte er eine Wohnung für die drei Untergetauchten in Chemnitz angemietet. Auch eine Anmietung eines Wohnmobils zum Zeitpunkt der Platzierung der Bombe in der Kölner Probsteigasse lief auf seinen Namen.“ (Lotta, Nr. 56, Sommer 2014)

André Eminger hat eine zentrale Rolle in der Neonazi-Szene. Er verbreitete „ein Fanzine, in dem für rassistische Morde geworben wurde, in dem rechtsterroristische Konzepte verbreitet wurden“ (Nebenklage).

André Eminger gehörte zu treuesten und engsten Kameraden der uns bekannten NSU-Mitglieder:

„Die Ermittler hatten ihn als einen der engsten Unterstützer des NSU eingestuft. André stand gemeinsam mit seiner Lebenspartnerin Susann Eminger in stetigem engem Kontakt zu den drei Kernmitgliedern der Terrororganisation (Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe), nachdem diese untergetaucht waren; er hat den NSU nach Überzeugung der Ermittler unter anderem mit dem Anmieten von Fahrzeugen und einer Wohnung unterstützt und Zschäpe geholfen, als sie nach dem Tod von Böhnhardt und Mundlos am 4. November 2011 floh. Laut Zschäpe hat er auch von den Banküberfällen des Kern-NSU gewusst.“ (https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7668)

André Eminger ist ein Neonazi, der nicht den geringsten Hehl daraus macht. Ein Neonazi mit Haut und Haaren: Sein Körper zieren Hakenkreuze und die Inschrift: “Die Jew Die” (“Stirb, Jude, stirb”). Während des Prozesses besuchte er demonstrativ „Pegida“-Aufmärsche und ließ sich gerne auf Naziveranstaltungen sehen, wie dem Musikfestival “Rock gegen Überfremdung” im Juli 2017 im thüringischen Themar. (NSU-Watch)

Ein Schein-Urteil

Wenn man die lebenslängliche Strafe gegen Beate Zschäpe nimmt, die drei Jahre gegen Holger Gerlach, weil er die Waffe an den NSU geliefert hat, dann kommt das gefällte Urteil gegen André Eminger einem Freispruch gleich.

Dabei wurden nicht einmal „mildernde Umstände“ für dieses Urteil ins Feld geführt. André Eminger hat sich als Neonazi präsentiert, hat sich als Neonazi verhalten und hatte für diesen Prozess nur ein müdes Lächeln übrig. Und ganz am Schluss noch genug Platz für eine Pointe: Er kam als „Schwarzhemd“ in den Gerichtssaal wie einige seiner „Kameraden“ im Zuschauerraum.

Lassen wir nach fünf Jahren Verhandlung Zufall und Panne als Erklärung beiseite. Machen wir ebenso wenig Sympathien für diesen Neonazi aufseiten des Gerichts verantwortlich. Dann spricht für die folgende Hypothese fast alles: Man hat ihn wie einen V-Mann behandelt und ihn nur zum Schein verurteilt. Denn bei Anrechnung der Untersuchungshaft ist André Eminger mit Urteilsverkündung ein „freier Mann“, also ein gefeierter Neonazi … und ein im juristischen „Stahlgewitter“ gestählter Top-V-Mann.

Dass ein V-Mann ganz Neonazi sein kann und darf, haben die über 40 weiteren (bisher enttarnten) V-Leuten im NSU-Netzwerk bereits bewiesen. Aber als freigelassene „Quelle“ wäre er das Sahnehäubchen auf diese Art der „Aufklärung“.

 

Die Pannen im NSU-VS-Komplex sind nichts anderes als die „heiße Spur“, die man über dreizehn Jahre nicht gehabt haben will

Dass „Quellenschutz“ jedes Strafrecht, jede Verfolgung, jede Aufklärung bricht, ist weder etwas Neues, noch etwas Skandalöses: Immer wieder wurde der Verweis auf „Quellenschutz“ dafür angeführt, dass man Wissen unterschlagen hatte, dass man Kenntnisse „geschwärzt“, Akten vernichtet und V-Leute (und V-Mann-Führer) nur eingeschränkt, also bedeutungsloses hat aussagen lassen.

Und auch das, was man als „Panne“ wie eine Plastikente an der Schnur durch den NSU-Komplex zieht, war in den allermeisten Fällen eben keine Panne, sondern Ergebnis einer vielfach dokumentierten Abwägung zwischen polizeilichen Verfolgungs- und Geheimdienstinteressen.

Dass man dies bereits ganz zu Beginn der „Aufklärung“ im Jahr 2012 wissen konnte, ist keiner geheimen Quelle zu verdanken. Es war der SOKO Chef Gerhard Hoffmann, der im Fall Kassel 2006 hautnah erfahren hatte, wovon er spricht:

Mely Kiyak, die die besten Kolumnen in der Frankfurter Rundschau veröffentlichte, gab aus dem Gedächtnis folgenden Dialog zwischen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses (UA) und dem SOKO-Chef Gerhard Hoffmann (GH) wieder:

»GH: Innenminister Bouffier hat damals entschieden: Die Quellen von Herrn T. können nicht vernommen werden. Als Minister war er für den Verfassungsschutz verantwortlich.

UA: Er war doch auch Ihr Minister! Ist Ihnen das nicht komisch vorgekommen? Jedes Mal, wenn gegen V-Männer ermittelt wurde, kam einer vom Landesamt für Verfassungsschutz vorbei, stoppt die Ermittlung mit der Begründung, der Schutz des Landes Hessen ist in Gefahr. Aus den Akten geht eine Bemerkung hervor, die meint, dass man erst eine Leiche neben einem Verfassungsschützer finden müsse, damit man Auskunft bekommt. Richtig?

GH: Selbst dann nicht …

UA: Bitte?

GH: Es heißt, selbst wenn man eine Leiche neben einem Verfassungsschützer findet, bekommt man keine Auskunft.“ (FR vom 30.6.2012)

 

Gerhard Hoffmann, Chef der „SOKO Café“ in Kassel, wusste genau, wovon er spricht: Die Polizei hörte den Geheimdienstmitarbeiter Andreas Temme über Wochen ab und brachte erstaunliche Deckungsarbeiten ans Licht. Doch genau diese erfolgreiche Aufklärungsarbeit wurde vom „Gesetz des Schweigens“ zugeschüttet, hintergangen und beiseitegeschafft.

Dieses außerordentlich profunde Wissen beschreibt eine gängige und illegale Praxis, und sie ist all denen kein Geheimnis, die dies als dienstliche Vorgesetzte decken und ermöglichen. Dazu gehört eine Staatsanwaltschaft, die die polizeilichen Ermittlungen „leitet“ also entsprechend blind macht. Dazu gehört das Innenministerium, das dem Geheimdienst vorsteht und die Entscheidung trifft, ob polizeiliche oder geheimdienstliche Interessen Vorrang haben. Zum Kreis der Eingeweihten gehören aber auch die parlamentarischen Kontrollgremien, die nichts wissen, nichts kontrollieren wollen.

All dies fand (und findet) nicht im Dunklen, im Ungewissen statt. Der besagte Chef der SOKO Café hatte alles nötig klar und unmissverständlich auf den Tisch gelegt.

Dass alles genau so weiterlief, wie der SOKO-Chef bereits 2012 skizzierte, wurde in den weiteren sechs Jahren „Aufklärung“ oft genug untermauert.

Es gab keinerlei Konsequenzen, diese illegale Praxis zu stoppen, die dienstlichen Anweisungen entsprechend zu ändern, die für diese Praxis verantwortlichen Innenminister zu entlassen. Und bis heute wurden die Gesetze nicht so gefasst, dass die Geheimdienste der Aufklärung nachkommen, für die man sie geschaffen hat.

Der Geheimdienst hat sein Wissen zu Deckung und Begehung von Straftaten genutzt und nicht zu deren Verhinderung. Und das nicht erst im NSU-Komplex. Das wurde zwar ab und an beklagt, aber bis zum Ende dieses Prozesses „hingenommen“, womit man das Strafrecht für V-Leute de facto suspendiert hat.

Staatsschutz

Ein Gericht kann – im besten Fall –nur das aufklären, was Gegenstand der Anklage ist. Es könnte und müsste aber eine Anklage zurückweisen, wenn sie mangelhaft begründet ist.

Ein Gericht kann, wie im Fall des NPD-Verbotsverfahren sogar das Verfahren mittendrin abbrechen, weil es zur Erkenntnis gekommen ist, dass der Staatsanteil an der NPD so groß und einflussreich ist, dass nicht mehr festzustellen ist, welchen Einfluss V-Leute in der NPD haben und was die NPD ohne diese wäre: „Also kann der Senat nicht beurteilen, welche Teile des ihm im Verbotsverfahren vorgelegten Materials von staatlich geführten V-Leuten stammen und welche nicht …

All dies ist einem Gericht möglich, wenn es sich unbeliebt machen will. Ein Staatschutzsenat wie der in München ist jedoch dazu da, dass es diese Überraschung nicht geben wird, dass es zuverlässig Staatsschutzinteressen vertritt und durchsetzt.

Nimmt das Gericht dies so hin, deckt es diese rechts- und straffreie Zone, dann kann, wie gesagt, nicht einmal eine Leiche etwas an dieser Praxis ändern.

Dann ist es nur folgerichtig, dass nach dem „Quellenschutz“ das „Quellenschutzprogramm“ folgt, wozu eben auch (weitgehende) Straffreiheit zählt.

Nun werden einige einwenden, dass André Eminger doch hart angefasst wurde, als das Gericht im September 2017 seine Inhaftierung angeordnet hatte. Genauso gut ist aber möglich, dass die allerbeste Tarnung eines V-Mannes die ist, wenn man ihn als Angeklagten behandelt und so unerkannt durch das Verfahren lotst.

André Eminger als geschützte „Quelle“

André Eminger war lange nicht nur in der Neonaziszene bekannt, sondern auch dem Geheimdienst. Zuerst dem Militärischen Abschirmdienst (MAD), als André Eminger bei der Bundeswehr seinen Wehrdienst absolvierte. Im Jahr 2000 führte man ein Anwerbegespräch, um ihn als Spitzel zu gewinnen. Laut seiner eigenen Angaben habe er abgelehnt, da er kein „Kameradenschwein“ sei. Außerdem habe er sich schon lange von der Neonaziszene gelöst. Nachweislich sind mindestens 50 Prozent seiner Aussagen falsch.

Fest steht auch, dass er nach der Bundeswehr, ganz Neonazi blieb und Zielperson (ZP) des Verfassungsschutzes wurde. So ist zum Beispiel eine Aktion des Verfassungsschutzes in Sachsen bekannt, die „Operation Grubenlampe“, die im Jahr 2006 stattfand. Diese ist besonders speziell, denn sie führt zu der Wohnung in Zwickau, in die das „NSU-Trio“ abgetaucht war. Laut eines Observationsberichtes vom 7. Dezember 2006 wäre André Eminger von Zuhause zur Arbeit gefahren und danach auf direktem Wege wieder zurück.

Tatsächlich gab André Eminger am 11. Dezember 2006 gegenüber der Polizei an, in der Wohnung des „Trios“ gewesen zu sein, denn es habe dort am 7. Dezember 2006 einen Wasserschaden gegeben. Die Wohnung wurde in der Tat von einem ganz engen „Kameraden“ angemietet: Matthias Dienel. Er war für das „NSU-Trio“ und André Eminger ein „echter Kamerad“. Eine der vielen „heißen Spuren“, die es nie gab, die es nicht geben durfte.

André Eminger gehörte zu den treuesten Kameraden des NSU. Er „betreute“ Beate Zschäpe bei ihrer viertägigen Flucht. Dies dokumentieren auch mehrere Telefonate zwischen ihr und André Eminger. Was man alles aus den Verbindungsdaten herauslesen kann, bleibt im Dunkel. Denn genau diese wurden gelöscht. Um diese „Panne“ perfekt zu machen, wurde auch die die automatisch angefertigte Sicherungskopie vernichtet.

Auch diese Panne verweist am allerwenigsten auf ein Versagen, sondern auf eine „heiße Spur“, die man über dreizehn Jahre nicht gehabt haben will.

André Eminger wurde bis zur letzten Minute geschützt, selbst im Gerichtssaal. Bitter und fassungslos führte die Nebenklage dazu aus:

Eminger war verantwortlich für ein Fanzine, in dem für rassistische Morde geworben wurde, in dem rechtsterroristische Konzepte verbreitet wurden. Die Nebenklage hatte aus diesem Grunde auch beantragt, den Zwickauer V-Mann Ralph Marschner zu vernehmen, weil dieser Angaben zu den weiteren Aktivitäten Emingers hätte machen können. Dieser Antrag wurde von Verfassungsschutz und Bundesanwaltschaft vereitelt, das Gericht hatte kein Interesse an weiterer Aufklärung. Nun wird argumentiert, es gäbe keine weiteren Informationen dazu, dass Eminger von den Aktionen Zschäpes, Böhnhardt und Mundlos gehabt habe. Der Verfassungsschutz hat also erfolgreich die Aufklärung verhindert, dies führt im Ergebnis zu einer milderen Verurteilung Emingers.“ (nsu-nebenklage.de vom 11. Juli 2018)

Im Klartext: Die Bundesanwaltschaft und das Gericht haben gemeinsam dafür gesorgt, dass eine Beweisführung unterbleibt, die das „Scheinurteil“ hätte gefährden können. Denn hätte eine solche Beweiswürdigung dazu geführt, dass André Eminger der „vierte Mann“ im NSU ist, dass V-Leute tatrelevant den NSU unterstützt und gedeckt haben, wäre die Anklage Makulatur und der Prozess geplatzt.

Ob André Eminger nur als sprudelnde „Quelle“ genutzt wurde, indem man ihn abhörte, indem man ihn observierte (und so am NSU dran war) oder indem man ihn als „Quelle“ führte, also bezahlte, könnte ja auch einmal durch „Zufall“ geklärt werden.

Wolf Wetzel

Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? 3. Auflage, Unrast Verlag 2015

 

Quellen:

https://www.nsu-watch.info/2014/12/die-legende-vom-trio-der-nsu-und-sein-netzwerk

Das NPD-Urteil aus dem Jahr 2003: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/bs20030318_2bvb000101.html

Zur Operation Grubenlampe ein Beitrag vom „Querläufer“: https://querlaeufer.wordpress.com/2018/07/20/die-grubenlampe-und-die-chance/

 

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