Staatlich betreute Morde und fünf Jahre NSU-"Aufklärung"

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Für ein Zwischenfazit zu fünf Jahren NSU-»Aufklärung« gibt es keine bessere Einleitung als das Plädoyer der Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Bevor Bundesanwalt Herbert Diemer am 25. Juli die Beweiserhebung im dortigen Prozess würdigte, ging er auf die Vorwürfe gegen die Anklagebehörde und andere staatliche Stellen ein:

»Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichen zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise – welcher Art auch immer – seien nicht durchleuchtet worden«, sagte Diemer laut Wortprotokoll der Nebenklage. »Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten

Mit besonderem Eifer ging er auf den Mord­anschlag in Heilbronn 2007 ein, bei dem eine Polizistin getötet und einer ihrer Kollegen schwer verletzt worden waren.

»Der Anschlag auf die beiden Polizeibeamten war ein Angriff auf unseren Staat, seine Vertreter und Symbole. Die Auswahl der Personen selbst geschah auch hier willkürlich. Alle anderen Spekulationen selbsternannter Experten, die so tun, als habe es die Beweisaufnahme nicht gegeben, sind wie Irrlichter, sind wie Fliegengesumme in den Ohren«, teilte Diemer aus.

Mit den »selbsternannten Experten« und »Irrlichtern« sind Mitglieder parlamentarischer Untersuchungsausschüsse, Nebenklageanwälte und einige wenige Journalisten gemeint, die zumindest die Widersprüche in der offiziellen Version nicht ausgeräumt sehen. Beschämend ist nicht nur das weitgehende Schweigen mancher Medien zu dieser Diffamierung, sondern vor allem auch das laute Sekundieren anderer: So warf etwa Welt-Autorin Gisela Friedrichsen am 4. August einer Gruppe von Opferanwälten vor, »eine Bühne zur Diskriminierung des Rechtsstaats« zu suchen.
Wandbild-Berlin-2016
Um so bemerkenswerter ist ein Kommentar von Andreas Förster am 1. August in der Frankfurter Rundschau (FR): »Was hat die Bundesanwaltschaft nur geritten? (…) Sehen sich die Ankläger einem Korpsgeist bundesdeutscher Sicherheitsbehörden verpflichtet, die die eigenen Verfehlungen lieber vertuschen als sie ehrlich aufarbeiten? (…) Der Geheimdienst hatte nach dem Auffliegen des NSU im November 2011 in großem Stil Akten vernichtet, er hat Ermittlern – und Abgeordneten – Informationen gezielt vorenthalten, er hat sie vermutlich sogar belogen. Die Bundesanwaltschaft hätte daraufhin das Bundesamt in Köln durchsuchen können und wohl auch müssen. Aber das hat sie nicht getan, sondern klaglos die Vertuschungspraxis des Geheimdienstes hingenommen.«

Die Mehrzahl der Indizien und Beweismittel, die der offiziellen Version widersprechen, zu einem „Fliegengesumme“ zu machen, zeugt am wenigsten von Scharfsinn. Es läßt erahnen, wie dünn die Decke ist, unter der andere Tatumstände und Tatbeteiligte geschützt werden sollen.
Es ist zu wünschen, dass dieses „Fliegengesumme“ noch lange, nicht nur die Generalbundesanwaltschaft in München, verfolgen wird.
 
 

Ende einer Dienstfahrt

Das Aufklärungsschiff namens ‚NSU-OLG-München’ hat den Zielhafen fast erreicht. Die Besatzung wird bald von Bord gehen – ohne jemals den Hafen wirklich verlassen zu haben.
Wenn an den zentralen Tatorten (Kassel 2006, Heilbronn 2007 und Eisenach 2011) die vorgelegten Beweismittel für die offizielle Version die geringste Plausibilität aufweisen, dann ist das Ermittlungsergebnis weder „zweifelhaft“ noch „umstritten“, sondern falsch.
 
Dass im Prozess in München weder Plausibilität noch Wahrscheinlichkeit eine Rolle spielen, liegt am aller wenigsten an den Nebenklägern. Sie versuchten alles, das Schiff in Bewegung zu bringen – in Richtung Aufklärung:
 
„Verfahrenstechnisch hat sich der Vorsitzende Richter Manfred Götzl bislang keine Blöße gegeben und es ist zu erwarten, dass er den Prozess sicher zu Ende bringt. Allerdings schwindet sein Wille zur Aufklärung, jedenfalls wenn es über die Frage nach Schuld und Unschuld der Angeklagten hinausgeht. Zahlreiche Anträge der Nebenklage, die darauf zielten, mehr über mögliche Unterstützer des NSU herauszufinden und auch die dubiose Rolle des Verfassungsschutzes näher zu beleuchten, hat Götzl zuletzt abgelehnt – als “nicht verfahrensrelevant”.“ (Auf der Zielgeraden, br.de vom 5.5.2016)
 
Tatsächlich stand schon vor und mit Beginn des Prozesses vor dem Oberlandesgericht (OLG) in München fest, worüber nicht aufgeklärt wird:

  • Nicht Gegenstand des Prozesses sollte sein, ob der NSU aus mehr als drei Mitgliedern besteht.
  • Nicht aufklärungswürdig war die Begründetheit des Vorwurfes, dass der Staat in direkter bzw. indirekten Form am Zustandekommen des nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) beteiligt war.
  • Ebenfalls stand nicht die Frage im prozessualen Raum, ob und wieviele V-Leute die Taten des NSU ermöglicht bzw. nicht verhindert haben.

Dass all dies entscheidende Fragen sind, ist heute weitgehend unstrittig. Zahlreiche parlamentarische Untersuchungsausschüsse versuchen auf diese Fragen Antworten zu finden. Tatsache ist auch, dass in einigen zentralen Punkten der Kenntnisstand in den PUAen gravierend von der Anklageschrift abweicht.
Und nicht minder absurd ist, dass das Gericht in München etwas für nicht aufklärungswürdig und prozessual unerheblich hält, was Gegenstand von zahlreichen so genannte Strukturermittlungsverfahren bei der Bundesanwaltsachaft ist: …
Wenn man bei allen unberechtigten Erwartungen schon vor Ende des Prozesses, vor dem Urteilsspruch, sagen kann, dass das Ergebnis von Anfang an feststand und vier Jahre lang verteidigt werden mußte, dann erfüllt ein solcher Prozess alle Merkmale eines Schauprozesses.
Man muss nicht das Orakel von Delphi befragen, um dem Urteil in München zuvor zu kommen:
Die drei Annahmen, die den Prozess gestützt und vor Aufklärung geschützt haben, werden über die Ziellinie gebracht.
Ob Beate Zschäpe, das in dieser Konstruktion einzig überlebende NSU-Mitglied, mit ihren wenigen, die Anklage stützenden Einlassungen oder ihrem großen Schweigen, Einfluss auf das Urteil nehmen konnte, ist ziemlich unerheblich.

Prolog

Am 4. November 2011 wurden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt tot in ihrem Campingwagen in Eisenach gefunden. Sie sollen dort „einvernehmlichen Selbstmord“ begangen haben. Dieses Ermittlungsergebnis stand wenige Tage später fest und daran wird von offizieller Seite bis heute festgehalten. Nicht viel später erfuhr die Öffentlichkeit, dass die seit 1998 abgetauchten Neonazis nicht einfach „verschwunden“ waren. Sie gründeten vielmehr den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU).
Davon, so der offizielle Sachstand bis heute, wollen Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste dreizehn Jahre lang nichts gewußt haben. Dass seine Existenz nicht mehr zu leugnen war, ist Beate Zschäpe zu verdanken, die mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zusammen abgetaucht war. Kurz nach deren Tod versandte sie an mehrere Adressen ein Videoband, das dem NSU gewidmet war und in dem mehrere Morde an Migranten in einen rassistischen Kontext gestellt wurden.
Was elf Jahre lang von Seiten der Ermittler als „Döner-Morde“, also Morde im „kriminellen Ausländermilieu“ ausgegeben worden war, wurde nun dem NSU zugeordnet, insgesamt neun Morde. Wenig später erklärte man auch den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn 2007 für „gelöst“. Die beiden NSU-Mitglieder sollen diese Tat alleine begangen haben.
Parallel zu diesem überraschend schnellen Erkenntnisgewinn reihten sich Pannen an Pannen, Rätsel an Rätsel, bedauerliche Zufälle an noch mehr Zufälle: Je mehr nach Antworten gesucht wurde (gerade auch durch die verschiedenen parlamentarischen Untersuchungsausschüsse), desto mehr verschwand – und das Erinnerungsvermögen vieler daran Beteiligter gleich mit. Mal fand man das nicht, was in einem Tresor eingeschlossen war, mal war ein Hochwasser an der Vernichtung von Akten schuld. Oft genug leugnete man monate- und jahrelang die Existenz dessen, was sich im Besitz von Polizei und Geheimdiensten befand und erst durch „Querverweise“ und Indiskretionen nicht mehr zu verheimlichen war.
Hunderte von V-Mann-Akten wurden vernichtet, vor allem jene, die belegen könnten, was staatliche Behörden dank ihrer V-Männer über den NSU gewußt haben bzw. nicht gewußt haben wollen.
Wichtige Spuren verschwanden, wurden für nicht „zielführend“ erklärt und ungeprüft abgelegt. Beweismittel wurden unterschlagen, beschlagnahmt und beseitigt.
Tatorte, wie zum Beispiel der in Eisenach-Stregda 2011, wurden auf eine Art und Weise unbrauchbar gemacht, das jedes Ermittlungsergebnis wertlos macht. Die Vorgehensweise wäre selbst einem drittklassigen Krimi unwürdig: Man beschlagnahmt die Fotos, die die Feuerwehr vom Wageninneren gemacht hat. Die SIM-Karte der Kamera wird später zurückgeben – gänzlich gelöscht. Anschließend verweigert man der Gerichtsmedizin, vor Ort, den Todeszeitpunkt und die Todesumstände zu dokumentieren. Statt dessen holt man einen Abschleppwagen, der den Campingwagen über eine 30 Grad geneigte Rampe aufnimmt, was jede weitere „Tatortanalyse“ wertlos macht.
Es tauchen Zeugen auf, deren Aussagen belegen, dass Polizei und Geheimdienst sehr früh von der Existenz des NSU wußten. Zeugen, die darüber berichten, dass mögliche Festnahmen gezielt verhindert worden sind, dass V-Leute den neofaschistischen Untergrund mit angelegt hatten – durch Beschaffung von Sprengstoff, (falscher) Papiere, Wohnungen und Geld. Es taucht bislang unterschlagenes Beweismaterial auf, das nahe legt, dass andere bzw. weitere Täter an den Terror- und Mordanschlägen beteiligt gewesen sein müssen.
 
Wie die versprochene Aufklärung und die fortdauernde Ermittlungssabotage zusammenpassen, beschäftigt viele.
Man könnte auch die Fragen stellen: Warum sind „Ermittlungspannen“ Zufall und die Ergebnisse, die man damit erzielte, zufallsfrei?
Wie kann man der Behauptung, der NSU bestände aus exakt drei Mitgliedern, auch nur eine Minute Glauben schenken, wenn der parlamentarische Untersuchungsausschuss/PUA in Berlin bereits 2013 ein „massives Behördenversagen“ konstatiert hatte? Was macht es so schwer, ein Mindestmaß an Logik einzuhalten? Wenn die Behörden „versagt“ haben, dann sind auch deren „Ermittlungsergebnisse“ Teil des Versagens – also unglaubwürdig und wertlos.
Schließt bedauertes Behördenversagen nicht auch die Möglichkeit ein, dass man nicht wußte, was man weiß, dass man etwas „laufen“ ließ, anstatt es zu verhindern?
Obwohl die Evidenz der Beweismittel, die für die offizielle Version sprechen, von Monat zu Monat schwindet, die öffentlich zugänglichen Beweismittel (für viele Tatorte) einen anderen Geschehensablauf plausibel machen, klammert man sich an diese Version wie an einen nicht aufgehenden Rettungsschirm.
Das hier ausgeführte „Zwischenfazit“ orientiert sich nicht an dem, was wir morgen oder ganz optimistisch in 60 Jahren erfahren werden. Abgesehen davon, dass man sich zur Aufklärung des Mordes an Halit Yozgat in Kassel 2006 ganze 120 Jahre gedulden muss: Im Jahre 2134 sind die Unterlagen von der Geheimhaltung im Namen des „Staatswohles“ befreit. Wer so lange nicht warten kann, der und die können bereits im Jahr 2071 erfahren, was in den BND-Akten zum Mordanschlag in Heilbronn 2007 zu lesen ist, was bis dahin das Staatswohl oder genauer: die offizielle Version gefährdet.
Grundlage des hier vorgestellten Fazit ist also, was bislang in die Öffentlichkeit gelangte. Das ist nicht viel, aber viel mehr, als es den politischen und juristischen ‚Aufklärern’ lieb ist.

Führende THS-Mitglieder verschwanden nicht im Untergrund, sondern wurden zu diesem Schritt geradezu eingeladen und ermutigt

Thomas Starke, war nicht nur ein führender Neonazi, sondern auch V-Mann, als er den Kameraden des Thüringer Heimatschutzes/THS den Sprengstoff lieferte, der wenig später, im Januar 1998 in der Garage in Jena gefunden wurde. Obwohl bekannt war, dass sich 1,4 Kilogramm TNT-Sprengstoff in den Händen einer neonazistischen Organisation befanden, wurden weder Haftbefehle erlassen, noch ein Verfahren nach § 129a eingeleitet. Man wollte die Neonazis nicht festnehmen, man wollte sie vielmehr für den Untergrund aktivieren.
Die Verfolgungsbehörden hatten nie den Kontakt zu den abgetauchten THS-Mitgliedern verloren, sondern hatten mit der ebenfalls 1998 beschlagnahmten „Garagenliste“ die Landkarte des neonazistischen Untergrundes in der Hand – ein Untergrund also, der so verborgen war, wie ein am Tatort zurückgelassener Stapel von Personalausweisen. Diese Garagenliste blieb über zehn Jahre unausgewertet, verschwand in der Asservatenkammer. Das war keiner Ermittlungspanne geschuldet, sondern dem pikanten Umstand, dass auf der konspirativen Adressliste nicht nur ca. 50 Neonazis aus der ganzen Bundesrepublik aufgeführt waren, sondern auch vier V-Leute:

  • Tino Brandt (Deckname ‘Otto’ bzw. ‚Oskar’), V-Mann des thüringischen Verfassungsschutzes von 1995 bis 2001.
  • Thomas Starke. Von 2001 bis 2011 wurde er als sogenannte Vertrauensperson (VP 562), also als Spitzel vom LKA Berlin geführt.
  • Thomas Richter. Unter dem Decknamen ‚Corelli’ lieferte er von 1997 bis 2007 dem Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen aus der Neonaziszene, unter anderem aus einem deutschen Ableger des rassistischen Ku-Klux-Klans.
  • Kai Dalek. Offiziellen Angaben zufolge wurde dieser Neonazi vom LfV Bayern von 1994 bis 1998 als V-Mann geführt.

 

Ohne die massiven und taterheblichen Unterstützungsleistungen von V-Männern der Geheimdienste und der Polizei, ohne die ungenutzten Festnahmemöglichkeiten wäre kein Nationalsozialistischer Untergrund entstanden.

Obwohl Behörden nach dem Untertauchen von Mitgliedern des THS von der Bewaffnung, von geplanten Bankrauben, von der Beschaffung falscher Identitäten Kenntnis hatten, wurde ein Verfahren nach §129a (Bildung einer terroristischen Vereinigung) verhindert.
Ebenso lehnte es die Generalbundesanwaltschaft/GBA ab, angesichts der vorliegenden Fakten, die Ermittlungen zu zentralisieren, also an sich zu ziehen. Die Absicht, das Abtauchen von führenden Neonazis strafrechtlich ‚flach zu halten’, lässt sich nicht aufgrund mangelnder Tathinweise erklären, sondern aufgrund anderer Erwägungen.

Es gab verschiedene Möglichkeiten, die abgetauchten Neonazis festzunehmen. Dass dies wiederholt nicht passierte, lag nicht an Pannen, sondern an Anweisungen, die aus den jeweiligen Innenministerien kamen

Unter Berufung auf das Thüringer Landeskriminalamt berichtete der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), „dass die drei Hauptverdächtigen 1998 kurz nach ihrem Untertauchen von Zielfahndern aufgespürt worden waren. Ein Sondereinsatzkommando der Polizei habe die Möglichkeit zum Zugriff gehabt, sei aber im letzten Moment zurückgepfiffen worden.“[1]
Die Weigerung, die abgetauchten THS-Mitglieder festzunehmen, ist bis in das Jahr 2002 dokumentiert:
„Vergangene Woche war in einer vertraulichen Sitzung des Thüringer Justizausschusses bekannt geworden, dass ein halbes Dutzend Aktennotizen aus der Zeit zwischen 2000 und 2002 existieren, laut denen das Innenministerium Festnahmeversuche verhindert hatte.“ (FR vom 8.12.2011)
Auch das Innenministerium in Brandenburg verhinderte eine Möglichkeit der Festnahme. Im September 1998 bekam der Verfassungsschutz in Brandenburg einen Tipp: Dank eines „Hinweisgebers“ erfuhr der Geheimdienst, dass Jan Werner, ein Neonazi aus Chemnitz, den Auftrag hatte, Waffen für die abgetauchten (und gesuchten) Neonazis zu besorgen, die man später als Trio bezeichnete:
Drei Tage nachdem die Brandenburger den vielversprechenden Vermerk geschrieben hatten, kam es zu einer geheimen Konferenz im Potsdamer Innenministerium, an der auch Vertreter der Verfassungsschutzämter aus Thüringen und Sachsen teilnahmen. Zeugnis darüber ist ein Protokoll des Treffens, das die sächsischen Kollegen verfassten. (…) Es belegt: Das Brandenburger Ministerium verhinderte aktiv die Suche nach den drei Untergetauchten.“ (Der NSU-Prozess-Blog, zeit-online vom 10. Mai 2016)
Der Hinweisgeber war kein geringer als Carsten Szczepanski, der als V-Mann für das LfV Brandenburg arbeitete und den Deckname ‚Piatto’ trug. Er wurde als hochwertige Quelle eingestuft. Wenn der Einsatz und das Wissen von V-Leuten tatsächlich schwere Straftaten verhindern bzw. aufklären soll, wäre der nächste Schritt gewesen, diese Quellennachricht für die Polizei, als zu Fahndungszwecken freizugeben. Genau dies ist nicht passiert: „Ausgerechnet bei der Meldung zu Personen auf der Fahndungsliste machte das Ministerium jedoch einen Rückzieher und erklärte sich „nicht bereit, die Quellenmeldung als solche für die Polizei freizugeben“, wie es im Protokoll heißt. Die Beamten fürchteten, dadurch könnte Sz. als Spitzel auffliegen.“ (s.o.)
Über die elf Jahre „Untergrund“ des NSU kann man sehr sicher sagen: Der Geheimdienst ist – dank seiner zahlreichen V-Leute – nicht nur dem NSU in den Untergrund gefolgt. Er ist selbst ein Teil des Untergrundes.
 

Die Fiktion von einem ›Terrortrio‹

Die Behauptung, der NSU hätte aus drei Mitgliedern bestanden, widerspricht allen bekannten Fakten. Zu den wichtigsten zählt das Selbstverständnis des NSU, der sich explizit als „Netzwerk von Kameraden mit dem Grundsatz: Taten statt Worte“ versteht (Bekennervideo). Würde man tatsächlich nach den Vorgaben des § 129a ermitteln und aufklären, stieße man auf zahlreiche Kameraden, die tatrelevant am Bestehen dieser terroristischen Struktur beteiligt waren. Dutzenden von Neonazis kann heute nachgewiesen werden, dass sie am Aufbau, an der Ausstattung eines neonazistischen Untergrundes beteiligt waren. Das Konstrukt vom Terrortrio deckt sich also nicht im Geringsten mit der Faktenlage. Sie deckt einzig und allein den Umstand, dass man bei Ermittlungen gegen weitere Beteiligte auch auf zahlreiche V-Leute stoßen würde.

Bis zum Jahr 2000 müssen diese behördlichen Entscheidungen als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gewertet werden. Mit dem ersten Mord 2000 kommen unterlassene Möglichkeiten, Mitglieder des NSU festzunehmen der Beihilfe zu Mord gleich.

Es ist belegbar, dass deutsche Behörden (Polizei, Geheimdienst und MAD) mit über 40 V-Leuten am NSU-Netzwerk beteiligt waren. Diese Zahl ist unfassbar groß, vorläufig und unvollständig: Denn sie beinhaltet nur die bis heute namentlich bzw. über Decknamen bekannten Neonazis, die als ‚Vertrauenspersonen’ geführt wurden. Bis heute ist kein Beweis erbracht, dass diese V-Männer den Kontakt zum NSU verloren hatten, als die Mordserie begann. Wäre es anders, wären die zahlreichen Akten zu V-Leuten im Bundesamt für Verfassungsschutz 2011 nicht beseitigt worden – man hätte sie vielmehr als Beweis den Gerichten und Untersuchungsausschüssen übergeben.
Das Gewährenlassen des NSU hat der Rechtsanwalt Thomas Bliwier, der die Familie des NSU-Opfers Halit Yozgat vertritt, knapp und richtig als „vom Verfassungsschutz betreute Morde“ (Hart aber fair-Sendung vom 5.3.2016) bezeichnet.
 

Das Pleiten-, Pech- und Pannenmärchen

Zu den 1001 Pannen gehört auch die Vernichtung von V-Mann-Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV im November 2011, die später den Namen „Operation Konfetti“ bekam. Dabei handelte sich um V-Mann-Akten von Neonazis, die in der neonazistischen Organisation „Thüringer Heimatschutz“ (THS) angeworben worden waren. Jener THS, in dem die drei uns bekannten NSU-Mitglieder ihre politische Heimat hatten, bevor sie 1998 in den Untergrund abgetaucht waren. Der Referatsleiter im BfV, mit dem Decknamen „Lothar Lingen“ hatte dies persönlich angeordnet.
Lange hielten sich für diese dienstliche Straftat zwei – immer wieder gern verwandten – Erklärungen: Die erste wollte ein Versehen, eine Panne als Ursache glaubhaft machen. Die zweite ist auch sehr beliebt: Man habe nur den Bestimmungen des Datenschutzes Rechnung getragen, also „Löschfristen“ eingehalten.
Beide Erklärungen kamen im Fall der Vernichtung von V-Mann-Akten im BfV zum Zuge. Das Problem an diesen Erklärungen ist nicht ihre Dürftigkeit und ihre Unhaltbarkeit. Das Problem ist vielmehr, den Vorsatz (einer strafbaren Handlung) beweisen zu können. Im Normalfall bleibt es bei einem vagen und folgenlosen ‚Kann-alles-sein’.
Doch es gibt auch ungewöhnliche Entwicklungen. Und das betrifft auch das Bundesamt für Verfassungsschutz, in diesem Fall besagter Referatsleiter „Lothar Lingen“. Dieser machte in einer Vernehmung am 24. Oktober 2014 eine Aussage, die zwar nicht überrascht, aber selten so klar ausgesprochen wird:
„Und da habe ich mir gedacht, wenn der quantitative Aspekt, also die Anzahl unserer Quellen (…) in Thüringen nicht bekannt wird, dass dann die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat, vielleicht gar nicht mehr auftaucht“, sagte Lingen laut BKA-Protokoll. (FR vom 5.10.2016)
 
Damit ist nicht nur die bis heute sehr beliebte Erklärung obsolet, Pannen und Versehen seien schuld am „kompletten Staatsversagen“. Mit dieser Aussage ist auch belegt, dass das, was man gerne als wilde Spekulation, als nicht beweisbare Behauptung abtut, vor allem eine Intention verdecken soll: Die Vernichtung von V-Mann-Akten im Nahbereich des NSU sollte das aus der Welt schaffen, wovon man „nichts gewusst“ hat.
 

Zehn Morde und fünf tote Zeugen

Man könnten und sollte annehmen, dass irgendwann einmal in den 16 Jahren Ermittlungen (1998-2016) die Zufälle und „rätselhaften“ Umstände abnehmen, mit Blick auf die vielen Versprechen und Entschuldigungen.
Mit welcher Kontinuität sie hingegen anhalten, belegen u.a. die fünf toten Zeugen, die es seit 2011 gibt. Potenzielle Zeugen, die nicht 80 Jahre alt waren, sondern allesamt eigentlich zu jung, um eines „natürlichen“ Todes zu sterben. Aber auch hier gilt, wie in den letzten dreizehn Jahren: Was gibt es nicht alles, wenn man dafür sorgt, dass das Gegenteil nicht bewiesen wird?
Die Todesursachen lassen jedenfalls schaudern: Ein Zeuge verbrennt im Auto, ein zweiter verbrennt sich aus Liebenskummer, acht Stunden vor seiner Zeugenaussage. Eine Zeugin stirbt an den Folgen eines leichten Motorradunfalls (Lungenembolie), ein ehemaliger V-Mann, der kurz davor stand, Aussagen machen zu müssen, verendet an einer „nicht erkanntes Diabetes“ und der vorläufig letzte potenzielle Zeuge ist der Lebensgefährte der bereits verstorbenen Zeugin. Er soll Selbstmord begangen haben … verbunden mit einem elektronisch verschickten Abschiedsbrief, den niemand in seinem Freundeskreis erhalten hat.
All diese selten Todesursachen habe einen gemeinsamen, weniger zufälligen Kern: Alle ZeugInnen spielen eine Rolle im Kontext des Polizistenmordes in Heilbronn 2007. Und ebenso wenig zufällig ist, dass sie allesamt Zeugen sind bzw. hätten sein können, die die offizielle Version der Tatereignisse in Frage stellen.
 

Der NSU ist eine neonazistische Terrororganisation und ein Staatsgeheimnis

Neonazistische Organisationen gibt es ohne staatliches Zutun. So wenig der NSU eine Staatserfindung ist (wie es „nationale Kameraden“ rund um Compact, fatalist und nsu-leak weiß machen wollen), so konstitutiv ist das staatliche Agieren, das den neonazistischen Untergrund mit angelegt, die Verhinderung von Morden torpediert hat und an der Nichtaufklärung der Morde – bis heute – arbeitet.
Ohne es zu wollen hat Klaus-Dieter Fritsche, Vize-Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) von Oktober 1996 bis November 2005, dieses Amalgam benannt. Er wurde 2012 als Zeuge vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin vernommen, um Auskunft darüber zu geben, was der Geheimdienst über den NSU wusste, welche ›Quellen‹, also V-Leute er im Nahbereich des NSU ›führte‹. Obwohl er eigentlich nur dem PUA erklären wollte, warum ihn das nichts anginge, verriet er in seinen Ausführungen genau das, was er damit verdecken wollte.
„Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren. (…) Es gilt der Grundsatz ‚Kenntnis nur wenn nötig’. Das gilt sogar innerhalb der Exekutive. Wenn die Bundesregierung oder eine Landesregierung daher in den von mir genannten Fallkonstellationen entscheidet, dass eine Unterlage nicht oder nur geschwärzt diesem Ausschuss vorgelegt werden kann, dann ist das kein Mangel an Kooperation, sondern entspricht den Vorgaben unserer Verfassung. Das muss in unser aller Interesse sein.“
Bis heute gilt die Aussage, dass das BfV nichts über den Aufbau eines neonazistischen Untergrundes, über die verschiedenen Aufenthaltsorte und die Mordpläne des NSU gewusst haben will. Wenn dies so wäre, dann wäre die Offenlegung aller V-Mann-Akten kein „Staatsgeheimnis“, sondern der Beweis für diese Behauptung. Wenn er hingegen „Staatsgeheimnisse“ schützen will, dann sagt er nichts anders, als dass man mit der Aufdeckung des Wissens von V-Männern den Staatsanteil am neonazistischen Terror preisgeben müsste.

Ein politisches und juristisches Debakel

Anstatt den Opfern der im Prozess verhandelten Morde sinnlose Hoffnung zu machen, ihnen weitere vier Jahre Lebenszeit zu rauben, sie nochmals zu belügen, hätte man die Zig-Millionen Euro, die diese Farce gekostet hat, als „Schmerzengeld“ verteilen können.
Doch dieser Prozess ist leider mehr als Verschwendung von Lebenszeit und Geld.
Dieser Prozess zeigt über vier Jahre, wie in diesem Land Ohnmacht produziert wird, wie man den Glauben (sodann er noch da war) an die Justiz, an etwas wie Gerechtigkeit zerstören, mit Füssen treten kann.
Denn in diesem Prozess ging es nicht darum, dass manche Dinge nicht restlos aufgeklärt werden konnten, dass sich manchmal Zweifel und Behauptung die Waage hielten. Dieser Prozess zeigt, dass man Grundsätze polizeilicher Ermittlungsarbeit außer Kraft gesetzt hat.
Dass diese juristische ‚Aufarbeitung’ selbst von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen in wichtigen Teilen konterkariert wird, das dort Fakten auf den Tisch gelegt bzw. erst gefunden werden, die das Gericht gar nicht erst haben wollte, gehört zur Posse dieser Veranstaltung.
Doch man sprach im Rahmen dieses Prozesses auch davon, dass es institutionelle Konsequenzen aus dem „Behördenversagen“, aus dem „Staatsversagen“ geben müßte, dass der Verfassungsschutz „reformiert“, an die Leine genommen werden muss. Ein Hund, der nicht mehr frei herumlaufen darf …
Es gehört wahrscheinlich längst zum schnellen Vergessen, dass anfangs die Abschaffung des Geheimdienstes verlangt worden war. Ein Ruf, dem selbst die FAZ folgte. Denn wenn ein Geheimdienst über dreizehn Jahre hinweg sein Wissen, seine „Quellen“ nicht dazu nutzt, (schwere) Straftaten zu verhindern, sondern zu ermöglichen, dann ist nicht einfach etwas schief gegangen, dann ist ein solcher Geheimdienst selbst Teil einer kriminellen Vereinigung. Und dass er all die Strukturmerkmale einer „kriminelle Vereinigung“, für „organisierte Kriminalität“ (OK) erfüllt, hat der Verfassungsschutz am Beispiel des NSU-Komplex mehr als genug beweisen: Beteiligung am Aufbau eines neonazistischen Untergrundes, das Legen das falscher Fährten. Die Sabotage von Aufklärung. Die Vernichtung von Beweismaterial. Falschaussagen. Konspirative Absprachen zum Schutz von Geheimdienstmitarbeitern und V-Männern.
Dass am Anfang des NSU-Skandals noch viel Wind gemacht wurde, gehört zum Ritual. Dass sich Wind und Aufregung legen, kennt man auch. Doch die NSU-Aufarbeitung hat eine besondere, mit der von Blutdiamanten vergleichbare Qualität.
Man hat den NSU-Skandal für „Reformen“ genutzt. Weidlich und auf eine Art und Weise, dass man sie mit der Hinterhältigkeit rassistischer Morde durchaus gleichstellen kann:
Alle Geheimdienstaffären, das zeigt die Geschichte, enden damit, dass Personal und Budget für die Dienste aufgestockt werden. Das gilt beispielsweise auch für die Affäre rund um den rechtsterroristischen NSU.“ (Historiker Josef Foschepoth)
Diese Kontinuität und Unverschämtheit läßt sich am Beispiel des Inlandgeheimdienstes namens Verfassungsschutz sehr genau nachzeichnen. Bereits Ende 2014 ließ uns eine klitzekleine Nachricht, die man auch überlesen durfte, wissen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV mehr Geld und mehr Mitarbeiter bekommen wird. Zu den ca. 2.800 Mitarbeitern sollen bald 100 weitere hinzukommen. Außerdem werden dieser Behörde als ‚Sachmittel’ weitere 13,44 Millionen Euro bewilligt, womit der Etat für diese Behörde im Jahr 2015 bei fast 231 Millionen Euro liegt.
Dies beschloss das ‚Vertrauensgremium des Bundestages’, das für den Geheimdienstetat zuständig ist. Man kann dies durchaus mit den Bonizahlungen für Spitzenangestellte bei Banken vergleichen.
 

Orwell 3.0.

Doch damit nicht genug. Ein halbes Jahr später, im Juli 2015 hatte der Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ beschlossen: „Das Begehen von Straftaten durch Staatsdiener und ihre V-Leute wird erstmals gesetzlich legitimiert und ihre Strafverfolgung eingeschränkt. Schwerer kann man den Rechtsstaat kaum beschädigen.“ (Müller-Heidelberg: Beamtete Straftäter – Täter vom Dienst).“ (Der Staat ist der Verfassungsfeind, NachDenkSeiten vom 15.6.2016)
 
Man kann dafür auch wie Prof. Hajo Funke folgende Worte finden:
Der faschistische Staatsrechtler Carl Schmitt brachte es auf den Punkt: ‚Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet’. Genau das wird mit der geplanten Reform der Sicherheitsbehörden faktisch erreicht. Indem V-Leute vor Strafverfolgung weitgehend geschützt sind, erhalten sie eine von außen unkontrollierbare Macht über einen rechtsfreien Ausnahmezustand. Ohne jede wirkliche Analyse der Mordserie und des staatlichen ›Versagens‹ wird ein Abgrund an geheimen Parallelstrukturen im Staat rechtlich etabliert.“ (Prof. Hajo Funke, Jenseits des Rechts, S. 238/39, in: Geheimsache NSU, Zehn Morde, von Aufklärung keine Spur, Andreas Förster (Hg.), 2014)
 
Wolf Wetzel
1.8.2017
Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf?, Unrast Verlag 2015, 3. Auflage
 
[1] jW vom 19.11.2011
 
publiziert in der Tageszeitung Junge Welt vom 31.8.2017: https://www.jungewelt.de/artikel/317355.staatlich-betreute-morde.html

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2 Kommentare

  1. Was würde ich dafür geben, ein Vampir zu sein und so lange zu leben, bis die Akten freigegeben werden und man das Desaster tatsächlich aufarbeiten kann. Gab es denn jemals einen Skandal ähnlichen Ausmaßes? Fällt dir einer ein Wolf? Mir nämlich nicht. Ein solches Vorgehen würde in der jetzigen Türkei unter Erdogan nicht verwundern. In Deutschland ist es ein Skandal, über den sich aber kaum noch jemand aufregt. Ein halbes Jahrzehnt zieht sich das nun hin.

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