Echte Nazis, V-Mann Kai D., der staatlich organisierte „Methodenschutz“ und Lina E. & Co.
Der Nachname des V-Manns Kai D. des Verfassungsschutzes in Bayern wurde in den Medien damals ausgeschrieben. Das war zu einer Zeit, als die Empörung über die neonazistische Mordserie des NSU („Nationalsozialistischer Untergrund“), das staatliche Versagen bei der Nicht-Verhinderung und der sich anschließenden Nicht-Aufklärung noch opportun waren.
Nach der Selbstbekanntmachung des NSU 2011 wollte kaum jemand mit der Behauptung „überleben“, Polizei und Geheimdienst hätten jahrelang nichts vom NSU gewusst haben, was ziemlich undeutsch ist, aber eben auch nicht strafbar.
Ebenso wenig wollte sich politisch Verantwortliche hinter den jahrelang verbreiteten polizeilichen Ermittlungsstand stellen, dass die Morde an Migranten von „kriminellen Ausländern“ begangen worden seien.
Alle zusammen wollten nicht mit der Frage belästigt werden, warum sie unisono von „Döner-Morden“ sprachen.
Wenn das Nicht-Wissen verschwinden muss
Also mussten die daran Beteiligten dafür sorgen, dass all Beweise vernichtet werden, die die jahrelang gepflegte psychische und ganz handfeste Tatbeteiligung unterstreichen würden:
Also mussten die daran Beteiligten dafür sorgen, dass all Beweise vernichtet werden, die die jahrelang gepflegte psychische und ganz handfeste Tatbeteiligung unterstreichen würden. Ab 2012 begann folglich nicht die Aufklärung dieses „Behördenversagens“, sondern die Beseitigung all der Beweise, die in Serie beweisen können, dass man quasi an der Bettkante des NSU stand und mögliche Festnahme verhinderte, anstatt sie durchzuführen. Es musste verschwinden, was man nicht gewusst haben wollte: Akten lösten sich in Luft auf, V-Mann-Berichte verschwanden und wenn nötig gab es auch einen Wasserschaden. Parallel dazu gab es mehr Schwärzungen (in Dokumenten) und „bedingte Aussagegenehmigungen“ für Staatsdiener und V-Leute, die so viele Lücken hinterlassen sollten, dass man sich zufrieden in den Beweisnotstand manövrierte.
Einer der Höhepunkte dieser staatlich-organisierten Kriminalität war die 2011 gestartete „Operation Konfetti“ im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln, als Akten von V-Leute im Umfeld des NSU-Netzwerkes im Reißwolf landeten, weil es diese ja laut „Behördenversagen“ gar nicht gegeben hatte.
In dieser Phase organisierter Nicht Aufklärung deckten zwar Behörden ihre Beteiligung am NSU-Netzwerk, aber es gab tatsächlich auch einige wenige (staatliche) Medien, die dabei nicht mehr mitmachten. Dazu gehörte auch die Redaktion des Bayrischen Rundfunks, die der schillernden Karriere des V-Manns im Dienste des bayrischen Verfassungsschutzes nachging und ihn beim Namen nannte: Kai Dalek.
Kai Dalek‘s Karriere ist ein hervorragendes Beispiel dafür,
zu klären, ob der NSU eigentlich nur ein „Staatskonstrukt“ ist oder ob es sich – wie in der deutschen Geschichte sehr oft und geübt – so verhält:
Es gibt einen faschistischen Untergrund, der klandestin und hierarchisch organisiert ist und seit Jahrzehnten auch den Terror gegen seine Feinde propagiert und ausübt. Und es gibt einen Verfassungsschutz, der eigentlich all dies verhindern sollte und genau das Gegenteil tut: Er platziert V-Leute in diesen neofaschistischen Strukturen, steuert sie (mit), warnte sie vor polizeilichen Zugriffen und nutzte diese neonazistischen Strukturen auch dafür, die Linke zu bekämpfen.
Komplettiert wird dies von einer politischen Führung, die in diesem Fall in den jeweiligen Innenministerien liegt, die das decken, wobei es ziemlich egal ist, ob das jeweilige Innenministerium von der CSU oder von der SPD geführt wurde.
Kai Dalek – zwischen staatlichem und neonazistischem Untergrund
Kai Dalek spielte in den 1980er Jahren bis in die späten 2000er Jahre eine wesentliche Rolle in neonazistischen Strukturen und klandestinen Organisationen. Er kann eine tadellose und ungestörte Karriere vorweisen:
Kai Dalek war „einer der Führungsköpfe der 1984 vom damaligen Neonazi-Führer Michael Kühnen gegründeten ‚Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front‘ (GdNF) und Mitglied der 1989 aus dem Bremer Landesverband der Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP) heraus gegründeten Kühnen-treuen ‚Deutschen Alternative‘ (DA). Der umtriebige Neonazi leitete ab 1988 die GdNF-Vorfeldorganisation ‚Antikommunistische Aktion‘ (ANTIKO), eine Vorläuferorganisation der Anti-Antifa.“ (bnr.de vom 17.10.2012)
In den 1990er Jahren hatte er enge Kontakte zum Thüringer Heimatschutz/THS, die Homebase des späteren NSU. Er nahm über Jahre an deren „Mittwochstreffen“ teil, aber auch an den „Führungsstammtischen“, die für die besonders Zuverlässigen reserviert waren:
„Tino Brandt, der den ‚Thüringer Heimatschutz‘ gegründet hatte, sagte im Untersuchungsausschuss, bei den ‚Führungsstammtischen‘ habe D. (also Dalek, d.V.) ‚die ersten zwei Jahre regelmäßig teilgenommen, also jedes zweite, dritte Treffen, aber später nicht mehr‘.“ (Wie nah ein V-Mann am NSU-Kerntrio war, BR24 vom 28.07.2023)
Als Zeuge im Untersuchungsausschuss konnte sich Kai Dalek nicht „wissentlich“ erinnern, mit ihnen zusammengesessen zu haben. Mit diesem variablen Wissen ist er nicht allein.
Besondern verdient machte sich Kai Dalek, als er in derselben Zeit maßgeblich daran beteiligt war, ein internes, nach außen hin abgeschottetes Kommunikationssystem für Neonazis aufzubauen: das Thule-Netz. Ziel war es, die verschiedenen neonazistischen Gruppierungen bundesweit miteinander zu koordinieren.
Diese Führungsarbeiten brachten ihn in engen Kontakt zum späteren NSU. Er hatte nicht nur direkte Verbindungen zu den namentlich bekannten NSU-Mitgliedern, sondern auch zu den Neonazis Tino Brandt und Thomas Dienel, die Nazis und V-Leute zugleich waren.
Wie eng Kai Dalek im NSU-Netzwerk integriert war, welches Vertrauen er dort genoss, belegt auch ein weiterer Umstand: Sein Name findet sich auf der konspirativen Adress- und Telefonliste, die man 1998 im Zuge einer Hausdurchsuchung in der Garage in Jena gefunden hatte:
„Kai D. 0172-8403967“
Zum Verständnis dieses Fundes sei hinzugefügt: Die Garage wurde unter einem anderen Namen (eines Polizei-Kameraden) angemietet. Dort lagerten Mitglieder des späteren NSU Bombenmaterial, faschistische Propaganda und eben diese Telefonliste. Das ist kein Versehen, sondern eine vernünftige Vorsichtmaßnahme. Wenn man mit Hausdurchsuchungen rechnet, dann hat man die wichtigsten Dinge ausgelagert. Zu den wichtigsten Sachen gehört auch eine Telefonliste, auf der jene vermerkt sind, die man bei Gefahr kontaktieren kann und will – also Personen, denen man auch dann vertraut, wenn man „gesucht“ wird.
Der Fund einer solchen konspirativen Namensliste ist also der Traum eines jeden Ermittlers. Vor allem dann, wenn man die Namen darauf durchgeht. Um das zu wissen, muss man nicht beim BKA sein. Jede Antifa aus dieser Gegend hätte in fünf Minuten herausgefunden, dass darauf namhafte Neonazis gelistet sind, die zum Thüringer Heimatschutz/THS und zu „Blood & Honour“-Gruppierungen gehören.
Viel länger hätte auch die Polizei nicht gebraucht: Fast alle dort aufgeführten Neonazis befanden sich in den verschiedenen Dateien, die Polizei und Verfassungsschutz führen. Mehr noch: Neben dem erwähnten V-Mann Kai Dalek standen drei weitere V-Männer auf der etwa 40 Personen umfassenden Liste:
- Thomas Richter
- Thomas Starke
- Tino Brandt
Sage und schreibe 13 Jahre lang wusste man nichts von der Existenz dieser „Gold Card“.
Man hatte ja vorgegeben, keine Ahnung zu haben, wer 1998 abgetaucht war und auf welche Verbindungen die Abgetauchten zurückgreifen konnten. Was macht man also, um weiterhin die Ahnungslosen zu spielen? Man zog das TOP-Beweisstück aus dem Verkehr. Es landete in der Asservatenkammer. 13 Jahre später erklärten Spezialisten für „Rechtsterrorismus“ allen Ernstes, dass sie die Adress- und Telefonlisten gesichtet und dann … für „bedeutungslos“ erklärt hätten. So soll es gewesen sein.
Fallabgewandt darf man sich das so vorstellen: Führende Historiker stehen vor einem Portrait von Adolf Hitler und alle Historiker versichern unisono, dass sie diese Person noch nie gesehen haben, dass ihnen auch der Name Adolf Hitler gar nichts, absolut gar nichts sage.
Fakt bis zum heutigen Tag ist, dass Kai Dalek im Dienst des Landesamtes für Verfassungsschutz in Bayern neonazistische Strukturen mit aufgebaut hatte. Ob er als V-Mann tätig war, also als Neonazi angeworben wurde, oder als Geheimdienstmitarbeiter dort eingeschleust wurde, um u.a. das Thule-Netz aufzubauen, lassen sein Dienstherr und er unbeantwortet. Soweit reiche seine „eingeschränkte Aussagegenehmigung“ nicht.
Weder das Gericht in München, noch die vielen „Aufklärer“ außerhalb des Gerichts stellten die Frage, warum diese gezielte Form der Sabotage hingenommen, warum sie gar erwünscht ist. Stattdessen führt der Zeuge mit eingeschränktem Wahrheitsgehalt aus, dass er
„seine Nazi-Aktivitäten 1987 im Auftrag des Landesamtes aufgenommen, er habe im Auftrage des Landesamtes auch den Kontakt zu Brandt und dem THS aufgenommen. Die Frage, ob er im Auftrage des Landesamtes den Aufbau des Thule-Netzes betrieben habe, verneinte er nicht, sondern verweigerte die Antwort unter Hinweis auf die eingeschränkte Aussagegenehmigung. Er gab aber an, über das Thule-Netz habe Brandt und unter Umständen auch andere THS-Mitglieder kommunizieren können, auch eine verschlüsselte Kommunikation sei möglich gewesen. Es habe für Uwe Mundlos oder andere THSler auch die Möglichkeit gegeben, über einen anderen Thule-Netz-Betreiber, beispielsweise in Erlangen, Zugang zu bekommen. Die Aussage verweigerte Dalek auch auf die Frage, ob er dem BayLfV technische Möglichkeiten eingerichtet habe, alle angemeldeten Benutzer des Thule-Netzwerkes zu identifizieren und allen Datenverkehr zu kopieren bzw. zu speichern.“ (Mehr vom ‚Führungskameraden‘ Dalek, Nebenanklage NSU-Prozess vom 19.11.2014)
Alles, was Kai Dalek gemacht hatte, hatte den operativen Sinn, gerade auch konspirative Strukturen neonazistischer Gruppierungen für den Geheimdienst zugänglich zu machen. Wenn Kai Dalek also zu der Frage nach seinem genauen Arbeitsauftrag keine Angaben machte, dann hat das einen sehr verfassungsfeindlichen Grund:
Er will und muss verheimlichen, dass der Geheimdienst beim Aufbau konspirativer Strukturen von Neonazis maßgeblich beteiligt war – also alles andere als ahnungslos und blind war. Schließlich macht seine Beteiligung nur Sinn, wenn er diese Führungsfunktion dazu nutzte, seinem Dienstherrn den „freien Zugang“ zu diesem konspirativen Kommunikationssystem zu gewährleisten – durch entsprechende Quellcodes und Passwörter.
Warum der V-Mann Kai Dalek bis heute geschützt wird, hat noch einen weiteren, strafrechtlich bedeutsamen Grund:
„D. soll Namen, Bilder und Adressen der Linken nicht nur an den Verfassungsschutz, sondern auch an einen Nürnberger Anti-Antifa-Aktivisten und Rechtsextremen weitergeleitet haben, der sie in der Zeitschrift ‚Der Einblick‘ veröffentlichte, mit dem Hinweis, den ‚politischen Gegner ausschalten‘ zu wollen. D. bestreitet das, Ausschussmitglieder sehen dies aber als realistisch an.“ (Wie nah ein V-Mann am NSU-Kerntrio war, BR24 vom 28.07.2023)
Das würde folglich bedeuten, dass der Verfassungsschutz dabei beteiligt war, dass die damals auch uns bekannten „Todeslisten“ erstellt wurden und dass er nichts, aber auch gar nichts unternommen hat, um dies zu verhindern. Im Gegenteil: Für den Verfassungsschutz waren Nazis gegebenenfalls die billigen Auftragskiller, wenn es um den Terror gegen Antifas (und Migranten) ging.
Das ist hochbrisant, wenn man in politischen Zusammenhängen denkt.
Wenn in Leipzig dieser Tage Lina E. für Racheakte gegen Nazis verurteilt wurde, dann ist folglich nicht auszuschließen, dass der Verfassungsschutz dies Grundlage für diese Racheaktionen gelegt hat, indem er mit dafür gesorgt hat, dass Antifas auf „Todeslisten“ kommen.
Sich also als politische Verantwortliche heute hinzustellen, Lina E. & Co hätten sich angemaßt, mit Gewalt politische Problem zu lösen, ist ganz besonders perfide, anstatt der Frage politisch und strafrechtlich nachzugehen, wer die „Gewaltspirale“ ausgelöst hat und welche Rolle in Form der Beihilfe dabei der Verfassungsschutz spielt/e?
Präventive und aktive Rechtsbeugung
Kai Dalek wurde und wird seit Jahren gedeckt, bis heute. Das schließt auch schwere Straftaten ein:
„Die Staatsanwaltschaft Gera ermittelte von 1995-1997 gegen ihn und Brandt wegen ‚Bildung einer kriminellen Vereinigung‘, das Verfahren wurde ‚mit Hinblick auf die V-Mann Tätigkeit Daleks‘ eingestellt, wie es im bayrischen NSU-Untersuchungsausschuss hieß.“ (Der Rechte Rand, Nr. 150/2014)
Auch wenn man diese kurze Notiz schnell überliest, so sind die Details dieser kriminellen Abschirmung durch die zuständige Staatsanwaltschaft, die dem Justizministerium untersteht, mehr als offensichtlich: Die Ermittlungen wurden – und das belegen viele andere Fälle auch – nicht eingestellt, weil sich der Verdacht nicht erhärten ließ, sondern weil die Fortführung eines solchen Verfahrens die Beteiligung staatlicher Stellen beweisen bzw. offenlegen könnte.
In diesem Fall wurde auf doppelte Weise Deckungs- und Vertuschungsarbeit geleistet: In dieser „kriminellen Vereinigung“ war eben nicht nur Kai Dalek ein staatlich lizenziertes Mitglied, sondern auch der zweiter vom Verfassungsschutzes in Thüringen geführte Mann: Tino Brandt. Er war Führungsmitglied im THS und zugleich V-Mann mit den Quellennummern „2045“ bzw. „2150“.
All das wusste auch das Oberlandesgericht in München. Selbstverständlich hätte es die Möglichkeit gehabt, dieser Sabotage ein Ende zu bereiten, die Beantwortung dieser und anderer Fragen zu erzwingen. Schließlich entscheidet in einem Rechtsstaat nicht der Geheimdienst, was er tut bzw. unterlässt, sondern die Justiz. Eigentlich. Tatsächlich kontrolliert das Gericht nicht die Exekutive, inclusive den Geheimdienst, sondern stellt den Geleitschutz.
Der Methodenschutz
Bis zum heutigen Tag bleiben die Akten von Kai Dalek weitgehend geschwärzt. Ich kenne keinen Aufschrei derer, die sich dem „Kampf gegen rechts“ verschrieben haben – wobei „rechts“ nun wirklich einer Verharmlosung gleichkommt.
Der Verfassungsschutz begründet dies mit „Methodenschutz“. Was ist an der Methode, die hier offen und in vielen Detail auf dem Tisch liegt, noch zu verheimlichen?
Hier wird keine „Methode“ geschützt, sondern Verbrechen, die mit dieser Methode ermöglicht wurden … und werden.
Wolf Wetzel
Publiziert im Magazin Overton am 29.8.2023: https://overton-magazin.de/kolumnen/kohlhaas-unchained/echte-nazis-v-mann-kai-d-und-der-staatlich-organisierte-methodenschutz/
Quellen und Hinweise:
Innenminister Herrmann beauftragt Verfassungsschutz mit Untersuchung, Jonas Miller: br.de vom 26.04.2018
Wie nah ein V-Mann am NSU-Kerntrio war, Elke Graßer-Reitzner (NN) vom 28.07.2023: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/wie-nah-ein-v-mann-am-nsu-kerntrio-war,TlENMRs
HINTERGRUND| IN SACHEN KAI DALEK | V-MANN-SUMPF NSU | TEIL 1, von (LB)LutzBucklitsch, 2014: https://hajofunke.wordpress.com/2015/01/18/hintergrund-in-sachen-kai-dalek-v-mann-sumpf-nsu-teil-1/
Der Staatsanteil am NSU – 3 NSU-Mitglieder – 45 V-Leute (plus X), Wolf Wetzel: https://wolfwetzel.de/index.php/2019/06/26/v-manner-als-staatsanteil-im-nsu-netzwerk/
Kai Dalek – zwischen staatlichem und neonazistischem Untergrund, Wolf Wetzel, 2014: https://wolfwetzel.de/index.php/2014/11/20/kai-dalek-zwischen-staatlichem-und-neonazistischem-untergrund/
Die Garagenliste – die Gold Card des Nationalsozialistischen Untergrundes/NSU, Wolf Wetzel: https://wolfwetzel.de/index.php/2013/11/16/die-garagenliste-die-gold-card-des-nationalsozialistischen-untergrundesnsu/
Operation Konfetti, Wolf Wetzel: https://wolfwetzel.de/index.php/2022/07/14/operation-konfetti-folge-88/
Nazi-Kiez in Eisenach: Wer sind “Knockout 51”? | STRG_F: https://www.youtube.com/watch?v=Rd5F1WDACuE
„Knockout 51“: Reale Tötungsabsichten, Endstation Rechts vom 19. Juli 2023: https://www.endstation-rechts.de/news/knockout-51-reale-toetungsabsichten
Echte Nazis, V-Mann Kai D. und der staatlich organisierte „Methodenschutz“
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