Kai Dalek – zwischen staatlichem und neonazistischem Untergrund

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Kai Dalek – zwischen staatlichem und neonazistischem Untergrund

(aktualisiert am 21.11.2014)

Kai Dalek steht als Zeuge im NSU-Prozess vor Gericht. Er ist nicht nur für die Nebenklage von besonderer Bedeutung.

V-Mann Kai Dalek

In der Neonaziszene ist er ein ›Führungskamerad‹, ein Bindeglied zwischen neonazistischen Kameradschaften und terroristischen Untergrund. Und für den Geheimdienst?

Kai Dalek war »einer der Führungsköpfe der 1984 vom damaligen Neonazi-Führer Michael Kühnen gegründeten ›Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front‹ (GdNF) und Mitglied der 1989 aus dem Bremer Landesverband der Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP) heraus gegründeten Kühnen-treuen ›Deutschen Alternative‹ (DA). Der umtriebige Neonazi leitete ab 1988 die GdNF-Vorfeldorganisation ›Antikommunistische Aktion‹ (ANTIKO), eine Vorläuferorganisation der Anti-Antifa.« (bnr.de vom 17.10.2012)
In den 90er Jahren hatte er enge Kontakte zum Thüringer Heimatschutz/THS. Er nahm über Jahre an deren ›Mittwochstreffen‹ teil. 1992 beteiligte er sich an ›Wehrsportübungen‹ des THS in Jena.
Besondern verdient machte sich Kai Dalek, als er in derselben Zeit maßgeblich daran beteiligt war, ein internes, nach außen hin abgeschottetes Kommunikationssystem für Neonazis aufzubauen: das Thule-Netz. Ziel war es, die verschiedenen neonazistischen Gruppierungen bundesweit miteinander zu koordinieren.
»1997 war Dalek führend auf dem Großmarsch gegen die Ausstellung ›Vernichtungskrieg.Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944‹ in München tätig, an dem auch Uwe Mundlos teilnahm.« (Der Rechte Rand, Nr.150/2014)
Diese Führungsarbeiten brachten ihn in engen Kontakt zum späteren NSU. Er hatte nicht nur direkte Verbindungen zu den namentlich bekannten NSU-Mitgliedern, sondern auch zu den Neonazis Tino Brandt und Thomas Dienel.
Wie eng Kai Dalek im NSU-Netzwerk integriert war, welches Vertrauen er dort genoss, belegt auch ein weiterer Umstand: Sein Name findet sich auf der konspirativen Adress- und Telefonliste, die man 1998 in der Garage in Jena gefunden hatte: Das ›Who is Who‹ des späteren NSU-Netzwerkes.
All das wäre für eine typische Neonazikarriere nichts besonders auffälliges. Das besondere an Kai Dalek ist, dass er – aller Wahrscheinlichkeit nach – gar kein Neonazi war. Viele Belege führen eher zu der Annahme, dass er gezielt als ›verdeckter Ermittler‹ in die Neonaziszene eingeschleust wurde und immer wieder genaue Anweisungen erhielt, in welche Richtung er sich weiter bewegen sollte.
Zu diesem Schluss kommt auch die Recherche von ›Gamma‹:

»Er hat eine interessante Biographie: Erst war er Spitzel links, dann Spitzel rechts, schließlich Spitzel im Bereich ›organisierte Kriminalität‹, sein ganzes Leben lang. Mit anderen Worten ist er wahrscheinlich kein V-Mann, sondern ein verdeckter Ermittler.«

Fakt bis zum heutigen Tag ist, dass Kai Dalek im Dienst des Landesamtes für Verfassungsschutz in Bayern neonazistische Strukturen mit aufgebaut hatte. Ob er als V-Mann tätig war, also als Neonazi angeworben wurde, oder als Geheimdienstmitarbeiter dort eingeschleust wurde, um u.a. das Thule-Netz aufzubauen, lassen sein Dienstherr und er unbeantwortet. Soweit reiche seine ›eingeschränkte Aussagegenehmigung‹ nicht.
Weder das Gericht in München, noch die vielen ›Aufklärer‹ außerhalb des Gerichts stellen die Frage, warum diese gezielte Form der Sabotage hingenommen, warum sie gar erwünscht ist.
Stattdessen führt der Zeuge mit eingeschränktem Wahrheitsgehalt aus, dass er

»seine Nazi-Aktivitäten 1987 im Auftrag des Landesamtes aufgenommen (habe), er habe im Auftrage des Landesamtes auch den Kontakt zu Brandt und dem THS aufgenommen. Die Frage, ob er im Auftrage des Landesamtes den Aufbau des Thule-Netzes betrieben habe, verneinte er nicht, sondern verweigerte die Antwort unter Hinweis auf die eingeschränkte Aussagegenehmigung. Er gab aber an, über das Thule-Netz habe Brandt und unter Umständen auch andere THS-Mitglieder kommunizieren können, auch eine verschlüsselte Kommunikation sei möglich gewesen. Es habe für Uwe Mundlos oder andere THSler auch die Möglichkeit gegeben, über einen anderen Thule-Netz-Betreiber, beispielsweise in Erlangen, Zugang zu bekommen. Die Aussage verweigerte Dalek auch auf die Frage, ob er dem BayLfV technische Möglichkeiten eingerichtet habe, alle angemeldeten Benutzer des Thule-Netzwerkes zu identifizieren und allen Datenverkehr zu kopieren bzw. zu speichern.« (Mehr vom ›Führungskameraden‹ Dalek, Nebenanklage NSU-Prozess vom 19.11.2014)

Dass Kai Dalek als ›verdeckter Ermittler‹ in neonazistischen Strukturen agierte, legt er mit seiner Wortwahl sehr nahe. Das hieße in aller Konsequenz: Alles, was Kai Dalek gemacht hat, hatte den operativen Sinn, gerade auch konspirative Strukturen neonazistischer Gruppierungen für den Geheimdienst zugänglich zu machen. Wenn Kai Dalek also zu der Frage nach seinem genauen Arbeitsauftrag keine Angaben macht, dann hat das einen sehr ›verfassungsfeindlichen‹ Grund:
Er will und muss verheimlichen, dass der Geheimdienst beim Aufbau konspirativer Strukturen von Neonazis maßgeblich beteiligt war – also alles andere als ahnungslos und blind war. Schließlich macht seine Beteiligung nur Sinn, wenn er diese Führungsfunktion dazu nutzte, seinem Dienstherrn den ›freien Zugang‹ zu diesem konspirativen Kommunikationssystem zu gewährleisten – durch entsprechende Quellcodes z.B.

Präventive und aktive Rechtsbeugung

Kai Dalek wird seit Jahren gedeckt, auch schwere Straftaten, die er selbst gegangen bzw. ermöglicht hat:

»Die Staatsanwaltschaft Gera ermittelte von 1995-1997 gegen ihn und Brandt wegen ›Bildung einer kriminellen Vereinigung‹, das Verfahren wurde ›mit Hinblick auf die V-Mann Tätigkeit Daleks‹ eingestellt, wie es im bayrischen NSU-Untersuchungsausschuss hieß.« (Der Rechte Rand, Nr. 150/2014)

Auch wenn man diese kurze Notiz schnell überliest, so sind die Details dieser kriminellen Abschirmung durch die zuständige Staatsanwaltschaft, die dem Justizministerium untersteht, mehr als denkwürdig: Die Ermittlungen wurden – und das belegen viele andere Fälle auch – nicht eingestellt, weil sich der Verdacht nicht erhärten ließ, sondern weil die Fortführung eines solchen Verfahrens die Beteiligung staatlicher Stellen beweisen bzw. offfenlegen könnte.
In diesem Fall ist das auf doppelte Art und Weise der Fall: In dieser ›kriminellen Vereinigung‹ war nicht nur Kai Dalek ein staatlich lizenziertes Mitglied, sondern auch der zweite in besagter Vereinigung: Tino Brandt, Neonazi und V-Mann des Verfassungsschutzes in Thüringen, mit den Quellennummern ›2045‹ bzw. ›2150‹.
Um all das weiß auch das Oberlandesgericht in München. Selbstverständlich hätte es die Möglichkeit, dieser Sabotage ein Ende zu bereiten, die Beantwortung dieser und anderer Fragen zu erzwingen. Schließlich entscheidet in einem Rechtsstaat nicht der Geheimdienst, was er tut bzw. unterlässt, sondern die Justiz. Eigentlich. Tatsächlich kontrolliert das Gericht nicht die Exekutive, in diesem Fall den Geheimdienst, sondern stellt den Geleitschutz.
Und auch hier stellt sich einmal mehr die Frage: Was ist an diesem Untergrund staatlich lizensiert, was ist an dem Untergrund neonazistisch?
Wer traf sich also dort jeweils? Ein verdeckter Ermittler mit zwei V-Leuten oder drei V-Männer in neonazistischer Ambiente?

Wolf Wetzel
Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2013, 2. Auflage

Dieser Beitrag findet sich auch im Migazin: http://www.migazin.de/2014/11/24/kai-dalek-zwischen-staatlichem-und-neonazistischem-untergrund/

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2 Kommentare

  1. Die Anwälte der Nebenklage Scharmer und Stolle erklären zu Dalek:
    „Folgt man der Aussage von Kai D. heißt das, dass er nicht als überzeugter Rechtsextremist sondern als faktischer Mitarbeiter des Bayerischen Verfassungsschutzes in der Führungsebene der deutschen Neonaziszene und in den rechtsextremistischen Kreisen in Thüringen unterwegs gewesen ist. Er sagt, er hat auf Weisung des Amtes gehandelt. Der Verfassungsschutz hat die Szene, aus der der NSU entstammt, nicht nur überwacht, er saß in Person von Kai D. selbst mit am Tisch, hat operativ Einfluss genommen. Das ist auch deshalb ein Skandal, weil das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz dem Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags, dann offensichtlich falsch – zumindest unvollständig – berichtet hat. Ein solcher weiterer Vertuschungsversuch muss dringend auch politisch aufgeklärt werden.“
    http://machtelite.wordpress.com/2014/11/02/nsu-komplex-drei-jahre-systematische-vertuschung/
    “Daleks terroristisches Umfeld reichte schließlich bis zum NSU:die Staatsanwaltschaft Gera ermittelte von 1995-1997 gegen ihn und Brandt wegen “Bildung einer kriminellen Vereinigung”, das Verfahren wurde “mit Hinblick auf die V-Mann Tätigkeit Daleks” eingestellt, wie es im bayrischen NSU-Untersuchungsausschuss hieß. 1997 war Dalel führend auf dem Großmarsch gegen die Ausstellung “Vernichtungskrieg.Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944” in München tätig,an dem auch Uwe Mundlos teilnahm.In den 1998 beim Abtauchen von Mundlos hinterlassenen Telefonlisten ist er als “Kai D.” einmal handschriftlich und einmal maschinenschriftlich eingetragen.” (der rechte rand/September/Oktober 2014)
    Hans Ulrich Jörges heute auf stern.de:
    ” Einen derart monströsen Skandal hat die Republik noch nicht erlebt. Der Staat misstraut seinen eigenen Organen. Jenen, die für die Sicherheit ebendieses Staates verantwortlich sind: Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt (BKA), Bundesanwaltschaft. (…) Staatsaffäre. Selbst der Innenminister bezweifelt die These vom Trio. In einer Bundestagsdebatte zum dritten Jahrestag der Aufdeckung des NSU sprach Thomas de Maizière von “potenziellen weiteren Tätern”. Das hieße: Die Mörder sind unter uns. Und die Anklage gegen Zschäpe gründet auf der falschen, aber bequemen Theorie vom Trio. Platzte der Prozess deswegen, müsste sie freigelassen werden.”

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