Ausnahmezustände verschwinden nicht …

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Das könnte, ja doch, von mir sein …

 

Und dann gibt es noch eine Zusammenfassung des Kapitels  “Die endlose Geschichte der Ausnahmezustände (in Deutschland)” , die gelungen ist:

«Das 3. Gesetz zum Infektionsschutzgesetz wurde am 18. November 2020 im Bundestag verabschiedet, mit den Stimmen der Großen Koalition (CSU/CDU und SPD). Die Partei DIE LINKE stimmte dieses Mal dagegen. Die Begründung war ziemlich lau: Man müsse bei derart massiven Grundrechtseinschränkungen das Parlament miteinbeziehen bzw. die legislative Macht des Parlamentes zurückholen.
Aber was ändert sich an den massiven Grundrechtseinschränkungen, wenn der Bundestag diese mehrheitlich absegnet?
Geht es nicht darum, zumal als Linke, Grundrechtseinschränkungen zu widersprechen, die erkennbar und nachweislich nicht der Gesundheit dienen und hochgradig wenig mit medizinischer Evidenz zu tun haben? […]
Warum lässt sich die Linke den Kampf um Grund- und Schutzrechte aus der Hand nehmen? Warum führt sie nicht die Debatten, den Widerspruch an? Dazu gehören auch Vergleiche. Erst dann kann man erklären und begründen, was an diesem Vergleich unangemessen ist, was an einem Vergleich erkenntnisreich ist, um endlich die Sprachlosigkeit zu beenden, die die Linke zurzeit auszeichnet. […]
Ausnahmezustände schützen nicht die Demokratie, sondern ebnen den Weg dafür, sie ganz „legal“ abzuschaffen.
Anhand der zahlreichen Ausnahmezustände, die auch Nachkriegsdeutschland prägten und prägen, lassen sich ganz wichtige Frage klären: Sind die Anlässe, die eine Bedrohungslage skizzieren, echt? Braucht man für die Bedrohungslage solche Ausnahmezustände? Zielen die Maßnahmen, die im Ausnahmezustand getroffen wurden, auf den Anlass oder was geht weit darüber hinaus? Wem nutzen die Ausnahmezustände? Liegt der Nutzen (alleine) in der Hand derer, die ihn verhängen?

AUSNAHMEZUSTÄNDE ZEICHNEN SICH DURCH BESTIMMTE MERKMALE AUS

• Ein außergewöhnlicher, schrecklicher Anlass begründet die außergewöhnlichen Maßnahmen.
• Im Kern geht es immer um die Außerkraftsetzung von Grundrechten, um sie zu „schützen“.
• Die Vorläufigkeit wird immer betont. Die außerordentlichen Befugnisse würden einzig und alleine der Beseitigung der Gefahr dienen. Die Grund- und Freiheitsrechte, so heißt es, ruhen nur, sie werden nicht suspendiert.
• Alle Beschützer versprechen dieselbe Therapie: Je mehr Macht sie in der Hand halten und durch Sonderbefugnisse erlangen, je weniger Macht die zu Beschützenden haben, desto mehr geschieht dies zum Wohl der Schutzbedürftigen.
[…]
Für viele Linke ist der Ausnahmezustand ein guter. Sie begrüßen ihn. Sie sind Musterschüler bei der Einhaltung der Beschränkungen und halten es ausdrücklich für eine Form der „Solidarität“, wenn sie da mitmachen. Ein Teil der Linken geht in diesem Zusammenhang auf die Straße und macht noch mehr: Er schlägt sich demonstrativ auf die Seite von Regierung und Mainstreammedien und benutzt ein gemeinsames Vokabular: Da ist fast ausschließlich von „Covidioten“ oder „Verschwörungstheoretikern“ und „Aluhutvertretern“ die Rede, wenn sie sich den Querdenker*innen-Demos in den Weg stellen. Und sie unterstellen den Querdenker*innen eine Nähe zum Faschismus. Diese Nähe beweist man in der Regel nicht durch inhaltliche Übereinstimmungen mit faschistischen Ideologien. Meist reicht es diesem Verdacht, wenn man Reichsflaggen und Nazis in den Demonstrationen ausmacht.
Wenn also das Urteil über die Menschen, die den Querdenker*innen-Demos folgen, so glasklar ist, wenn man sie zu halben Nazis macht oder zu solchen, die mit ihnen „Hand in Hand“ gehen, dann bleibt doch immer noch die Frage unbeantwortet, ob dieser Teil der Linken nur noch Regierungspolitik betreibt und wenn nein: Warum bringt sie nicht ihre eigene Kritik auf die Straße? […]
Anstatt also den Querdenker*innen zu beweisen, wie blöd sie sind, wäre doch eine ehrliche Selbstreflektion fruchtbarer und glaubwürdiger. In welchem Verhältnis stehen die Grundrechtseinschränkungen zu den Kosten der Krise? […]
Es kommt einem Offenbarungseid der Linken gleich, wenn man sich für einen begründeten Widerspruch gegen diese Corona-Maßnahmen bei liberalen Journalisten und Staatsrechtlern umschauen muss – obwohl das eigentlich vonseiten der Linken kommen müsste.
Im November 2020 schrieb u. a. Heribert Prantl einen Kommentar für die Süddeutsche Zeitung, in der er die „Verzwergung“ und Selbstentmächtigung des Parlaments als „eine untergesetzliche Parallelrechtsordnung“ kritisierte. Daran habe auch die am 18. November 2020 verabschiedete dritte Fassung nichts geändert: „Das dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung: verfassungswidrig – wie schon das erste und zweite.“
Und das ist Heribert Prantl hoch anzurechnen: Er nimmt eine Einordnung vor, die eigentlich die mehr oder weniger schweigsame Linke erröten lassen müsste:
Die coronale Verzwergung des Parlaments wird nicht beendet. Es ist makaber: Im Verteidigungsfall, dann also, wenn Deutschland militärisch angegriffen wird, hat das Parlament nach den berüchtigten Notstandsgesetzen mehr Rechte als heute nach den Pandemie-Regeln.“
Man muss daran erinnern: Der Kampf gegen die Notstandsgesetze gehört zur Gründungsgeschichte der Linken in Deutschland. Er hat nicht nur die APO auf den Plan gerufen, also die Notwendigkeit einer außerparlamentarischen Opposition, sondern die Linke hat auch die Erinnerung an die faschistische Machtergreifung 1933 hochgehalten, der mit den Ermächtigungsgesetzen ein „legaler“ Weg zur Diktatur geebnet wurde.» [1]
Quelle:
[1] Auszug «Die endlose Geschichte der Ausnahmezustände (in Deutschland)» aus «Herrschaft der Angst: Von der Bedrohung zum Ausnahmezustand» (2021, Hannes Hofbauer / Stefan Kraft, Promedia Verlag)
Promdia Verlag, Wien, 2021

 

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