Was ist mit der faschistischen Gefahr? Teil I

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Was ist mit der faschistischen Gefahr? Teil I

Vorbemerkung:

Dieser zweiteilige Beitrag sollte Ende Dezember 2022 auf den NachDenkSeiten erscheinen. Der erste Teil war am 26. Dezember für einen Tag zu lesen, dann intervenierte der Herausgeber Albrecht Müller und nahm den Beitrag wieder heraus.

Er hatte mich alsbald darüber informiert und diesen Eimgriff damit erklärt, dass ich in der Einleitung von einer „Kanzlerdiktatur“ (in diesem Fall war es ein „Krisenstab“) während des Deutschen Herbstes 1977 gesprochen habe. Er hielt diese Einordnung für „grotesk“.

Eigentlich sollte der Verweis mit ein paar Anmerkungen auf den Deutschen Herbst  lediglich erklären, dass wir in der Geschichte der BRD schon einige Male „Ausnahmezustände“ erlebt hatten, die auf massive Weise Grund- und Schutzrechte außer Kraft gesetzt hatten. Also Zustände, die sich jenseits der Verfassung bewegten – wie auch immer man dann den institutionellen Verfassungsbruch qualifiziert.

Ich antwortete Herrn Albrecht und führte einige zusätzliche Belege für diese staatstheoretische Einordnung an und begrüßte zugleich seinen Vorschlag, sich dazu eingehend zu äußern.

Nun liegt die Antwort vor und ich bin dankbar für diesen Schritt. Denn nicht selten wird ein solcher Konflikt (der erkennbar in die eigene Geschichte hineinragt) mit der Verfügungsmacht gelöst. Gerade wenn wir anderen Medien vorwerfen, dass sie nur noch ihre eigene „Agenda“ zulassen, ist es ein Zeichen von Glaubwürdigkeit (die auch mit Anstrengungen einhergeht), auf Differenzen mit Erklärungen und Begründungen zu antworten und nicht mit Denunziationen und Ausgrenzungen.

Dabei geht es mir überhaupt nicht um jede Meinung. Es geht in diesem Streit um ein gemeinsames Anliegen: Die Verteidigung von Schutz- und Grundrechten, den Kampf gegen die Aushöhlung von demokratischen Errungenschaften, den Kampf gegen Ausnahmezustände, in denen der Anlass nur ein Vorwand ist.

Bilden Sie sich also selbst eine Meinung, wie man den „Deutschen Herbst“ 1977 einzuordnen und zu bewerten hat. Ich bin mir ganz sicher, dass dies kein persönliches Problem ist, von zwei Menschen, die sich in dieser Zeit an sehr verschiedenen Orten aufhielten und naheliegend auf sehr unterschiedliche Erfahrungen zurückblicken.

Also zuerst einmal der Teil I und im anschließenden Beitrag (War Helmut Schmidt ein Diktator?) dokumentiere ich die Anmerkungen vom NDS-Herausgeber Albrecht Müller.

Im welchem Staat leben wir, auf welchem Weg befinden wir uns heute?

Teil I

Dieser Beitrag versucht, mit dem Wissen der letzten 50 Jahre einen Ausblick zu wagen. Wie steht es um die Demokratie? Wieviel davon bleibt uns? Mit was müssen wir rechnen? Über welche Enttäuschungen müssen wir sprechen? Was müssen wir zusammen tun?

Die Älteren unter uns haben den „Deutschen Herbst“ 1977 mit/erlebt, als mithilfe einer „Kanzlerdiktatur“ (in diesem Fall war es ein „Krisenstab“, der parteiübergreifend und oppositionslos den Ausnahmezustand dirigierte) angeblich die Demokratie (gegen die RAF und „Sympathisanten des Terrorismus“) verteidigt wurde, indem man sie an wesentlichen Stellen suspendierte.

Mit der Zerschlagung der RAF, mit der massiven Verfolgung linker Opposition ist die Demokratie nicht stärker worden. Im Gegenteil: An Fakten, die eine weitere Schwächung und Suspendierung von Grundrechten gegenüber dem Staat markieren, an Fakten, die eine innere Aufrüstung gegen jede Opposition belegen, die mehr will, als Unrecht öffentlich anzuzeigen, fehlt es nicht.

Ob sich dabei um die umfassende elektronische Überwachung handelt, die weder eingeschränkt, noch kontrolliert werden soll oder um den massiven Ausbau der Polizei, mit all dem Abschreckungspotenzial, das damit einhergeht. Wer will heute noch ‚friedlich‘ demonstrieren, wenn ihn paramilitärische Polizeieinheiten begleiten oder besser gesagt eskortieren?

Nicht minder massiv sind die medialen Instrumente der „Bewußtseinsindustrie“ (Hans Magnus Enzensberger). Dabei geht es sowohl um den öffentlich-rechtlichen Sektor, der vor lauter Schein-Diskussionen unter DiskutantInnen, die sich nur im Maß der Zustimmung voneinander unterscheiden – bis hin zu den angeblich „sozialen Medien“, die in der Tat dem herrschenden Mono-Monopol-Diskurs ein Dorn im Auge sind. Diese Konformität ist tatsächlich mit den 1950er Jahren zu vergleichen.

Dennoch, und das ist ein bedeutsamer Unterschied: Wer will, der kann sich tatsächlich informieren, der kann sich (sehr) schlau machen, was im Mainstream nicht mehr vorkommt.

Kein Wunder, dass staatlichen Instanzen in den letzten Jahren massiv dazu aufrufen, dass diese Plattformen gesäubert werden – unter dem Vorwand, man wolle Hetze und Fake-News bekämpfen. Letztendlich ist das, was zurzeit auf Facebook, Twitter und Google praktiziert wird eine Privatjustiz, die feudalistische Züge angenommen hat. Nun hat das Zensur-Regime auch die EU-Ebene erreicht: Man beabsichtigt ein EU-harmonisierendes Gesetz, das sich „Europäisches Medienfreiheitsgesetz[1] nennt, also ganz im Orwell Tonus.

Damit wird deutlich, dass diese „alternativen“ Medien, diese Art der Gegen-Öffentlichkeit, durchaus eine Relevanz hat, die das Mainstream-Wissen gefährdet.

Ist das bereits Orwell 2.0 oder 3.0?

Ich bin davon überzeugt, dass der entscheidende Umschwung nicht der ist, dass all dies angewandt und von allen regierungswilligen Parteien mitgetragen wird.

Der Kipppunkt wird sein, wenn all diese Formen der Marginalisierung und Unterdrückung nicht mehr eine Minderheit treffen, sondern eine Mehrheit der Bevölkerung.

Wenn man ehrlich ist, dann war das nicht einmal in den 1960er oder 1970er Jahren der Fall. Die schweigende Mehrheit stand hinter diesem Staat. Sie war weder von der „Krisenstab-Diktatur“ in den 1970er Jahren betroffen, noch von den repressiven Maßnahmen. Sie sah sich eher davon beschützt.

Eine „kleine, radikale Minderheit“ fasste dennoch Mut und brachte dabei etwas zur Sprache, was viele ohne/mit Murren hingenommen hatten: Eine reaktionär verfasste Gesellschaft oder wie der Bundeskanzler Ludwig Erhard (CDU) sehr früh seinen Wunsch formulierte: die „formierte Gesellschaft“. Der Konsens aus „Wirtschaftswunder“ und Nur-nicht-auffallen war gebrochen. Eine Mischung aus Diversifizierung von Lebensstilen, Durchlässigkeit von verknöcherten Hierarchien (also auch Aufstiegschancen), und massiver Repression gegenüber jenen, die sich nicht „integrieren“ ließen/wollten, verhinderte ein Überspringen des aufflackernden Funkens.

Solange eine Mehrheit erlaubtes nicht verlässt, nicht übertritt, stellten all diese Sanktionen keine Bedrohung, eher eine Vergewisserung dar. Bislang war eine Minderheit mit den repressiven Folgen dieser Machtkonzentrationen konfrontiert. Was wäre aber, wenn all diese Maßnahmen und Möglichkeiten gegen Millionen Menschen zum Einsatz kämen?

Was würde passieren, wenn all diese Maßnahmen, die wir als „Minderheiten“ erlebten, auf alle BürgerInnen treffen würden?

Genau dies trat mit dem Corona-Ausnahmezustand 2020 ein. Auf einen Schlag waren alle von massiven Einschränkungen ihrer Grundrechte betroffen. Das gilt auch für die Repression, die zur Durchsetzung dieses Corona-Ausnahmezustandes angewandt wurde. Ob man auf der Parkbank nach 22 Uhr saß und 200 Euro Bußgeld kassierte oder ob man die Corona-Maßnahmen kritisierte und damit sein berufliches Aus-und Fortkommen riskierte (wie bei der #allesdichtmachen Video-Intervention).

Und in der Tat: Es gingen bei den Querdenker- und Corona-kritischen Demos nicht die „üblich Verdächtigen“ auf die Straße. Es gingen vor allem jene auf die Straße, die bisher über die Runden kamen und ihre Freiheiten genießen konnten.

Existiert noch der bürgerlich verfasste Staat?

Um diese neue Entwicklungen einzuordnen, muss man sich kurz über die Grenzen eines bürgerlichen Staates verständigen. Hört er auf zu existieren, wenn er seine eigenen Gesetze bricht, essenzielle Kontroll- und Schutzrechte aufhebt? Kann man noch von einem bürgerlichen Staat sprechen, wenn er terroristische Aktionen billigt oder gar selbst ausübt?

Ganz schnell und salopp wird vom Rechtsstaat gesprochen, von dessen Beugung, wenn man davon überzeugt ist, dass staatliche Institutionen geltendes Recht nicht schützen, sondern brechen. Besteht ein wesentliches Merkmal eines Rechtsstaates darin, dass er sich an sein eigenes Recht hält?

Wenn dies so wäre, dann müsste ein Staat nur alles in Recht und Gesetz gießen – und er wäre ein Rechtsstaat. Dann wären die „Sozialistengesetze“ Bismarcks, die „Reichstagsbrandverordnung“ 1933 (die den Übergang von der Weimarer Republik zum Faschismus legalisierte), Hitlers „Rassengesetze“ lebendiger Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips.

Oder anders formuliert: Wenn der staatliche, systematische Rechtsbruch die Bruchstelle der bestehenden Ordnung wäre, dann hätten wir in den meisten Ländern Westeuropas keine Staaten mehr, die sich dazu zählen dürften.

Man nehme nur die staatlich organisierten Killerkommandos (GAL) gegen die ETA in Spanien/Frankreich, die systematische Anwendung der Folter durch US-Behörden (Guantanamo/Kuba, Abu Graibh/Irak), die Beteiligung zahlreicher EU-Staaten an Entführungen und Folter mithilfe des „Rendition“-Programms der US-Regierung. All diese staatlichen Praktiken verstoßen offen und dauerhaft gegen geltendes nationales und internationales Recht.

Wir werden später noch sehen, dass die Begriffe „Rechts- bzw. Unrechtstaat“ gänzlich untaugliche Kriterien sind, eine parlamentarisch verfasste Ordnung zu erfassen.

So gravierend diese terroristischen Methoden sind, sie markieren nicht den Bruch mit der bestehenden Ordnung. Die Diskrepanz zwischen Verfassungsideal und Wirklichkeit ist konstitutiv für den bürgerlichen Staat.

Eine Faschisierung der Verhältnisse, der Übergang zu einer neuen Staats- und Gesellschaftsverfassung wäre dann vollzogen, wenn der Bruch normativer Bestimmungen nicht mehr innerhalb seiner tragenden Institutionen (dazu gehören Verfassungs-Gerichte genauso wie Gewerkschaften, Parteien und außerparlamentarische Bewegungen) verhandelbar wäre. Sind Korrekturen noch möglich, Gegenpositionen noch formulierbar und organisierbar, sind Kräfteverhältnisse innerhalb dieser bestehenden Ordnung noch beeinfluss- also verschiebbar?

So bitter die Erkenntnis ist: Es war nicht die Linke (weder die parlamentarische, noch die außerparlamentarische), die „verfassungsfeindliche“ Gesetzesinitiativen, rechtswidrige Verfolgungsmaßnahmen der Großen Koalition stoppen konnte. Der wirkungsvollste Widerstand kam aus den Institutionen selbst: So hat das Bundesverfassungsgericht 2006 die Erfassung der Daten von fünf Millionen Männern in Nordrhein-Westfalen zur Aufdeckung von „Schläfern“ nach dem 11.9.2001 für verfassungswidrig erklärt. Auch das „Luftsicherungsrecht“ wurde vom Bundesverfassungsgericht (2005) zurückgewiesen: Die Anwendung dieses „Rechts“ würde der Logik des Kriegsrechts folgen, d.h. die Liquidierung von Unbeteiligte im Namen des Ganzen. Auch die Repressionswelle vor und nach dem G-8-Gipfel in Heiligendamm 2007, der Versuch, Anschläge auf Bundeswehrfahrzeuge als terroristische Straftat (nach § 129a) zu verfolgen, wurde von Gerichten zurückgewiesen. Selbstverständlich spiegeln diese Urteile nicht alle Einwände wider – schon gar nicht grundsätzliche. In aller Regel geht es den Gerichten darum, den Eingriff zu präzisieren, die Verletzung von Grundrechten auf das Nötigste zu begrenzen. Dennoch signalisieren diese Urteile, dass die bürgerlichen Institutionen immer noch in der Lage sind, innere Widersprüche und gesellschaftliche Kräfteverhältnisse auszubalancieren, Widerspruch als wichtiges (Selbst-)Korrektiv zu integrieren, anstatt mit nackter Gewalt auszumerzen.

Wo leben wir – in Zeiten von Corona und „Krieg gegen Putin“

Es ist sehr lange recht still um den Faschismusvorwurf geworden. Vielleicht hat man ihn in den Jahrzehnten davor zu oft benutzt und ist nun ganz vorsichtig? Vielleicht hat man sich auch selbst verändert.

Und doch hörte man ihn plötzlich – auf Demonstrationen gegen die Corona-Politik, auf Querdenkerdemos. Plötzlich reden die, die man rechts verortet haben will, von etwas, was man eigentlich der Linken zuschreiben würde. Verrückte Welt – und doch auch erklärbar.

Die Linke in Gestalt des „Bündnis gegen Rechts“ in Hamburg war jedenfalls 2020 schwer empört:

„Auch in Hamburg demonstrieren Menschen gegen die sogenannten Corona-Maßnahmen. Die Protestierenden behaupten, das Grundgesetz sei außer Kraft gesetzt und fantasieren die Entstehung einer Diktatur herbei.“

So, so. Gibt es also gar keine „Corona-Maßnahmen“, wenn man sie als „sogenannte“ für sub-existent erklärt? Wie würde das Bündnis gegen Rechts die Grundrechtseinschränkungen qualifizieren?

Es ist ganz leicht und es wird einem auch sehr leicht gemacht, die Suche nach Begrifflichkeiten, die diesen Ausnahmezustand zu fassen versuchen, als Fantasien abzutun. Aber was hat die Linke (im und außerhalb des Parlaments) dagegenzusetzen? Hat sie eine eigene Staatsanalyse? Hat sie eine Analyse der „Notstandsmaßnahmen“, die es in der deutschen Geschichte schon gab? Was ist vergleichbar, was ist (ganz) anders? Und verfügt die Linke über eine Faschismustheorie oder gar über mehrere, über die sich solidarisch und produktiv streiten ließe?

Dass „Merkel“ für keinen Faschismus steht, darf man gefühlt annehmen. Aber es gehört doch mehr dazu, als solche Schlagworte in die Kiste der Verschwörungsideologien zu stecken. In welchem (dynamischen) Wechselverhältnis steht die Mitte (wofür sich die Große Koalition selbst hält) zu dem, was die AfD an Programmatik betreibt? Was versteht das Kollektiv „Staub zu Glitzer“ genau darunter, wenn es in seiner Presserklärung schreibt, dass es „auch in der kommenden Zeit gegen faschistoide Gesinnungen in unserer Mitte angehen“ werde.

Ist das nicht äußerst wirr? Den Querdenkern wird vorgeworfen, dass sie Regierungsmitte mit Faschismus und Diktatur in Verbindung bringen und dieselben warnen vor „faschistoiden Gesinnungen in unserer Mitte“?

Wenn man den Grundrechts-Demos zu recht ein ziemlich diffuses Auftreten bescheinigt, dann wäre ein selbstkritischer Blick auf die eigenen Auftritte eine gute Grundlage.

Wie viel in Gänze unklar und undiskutiert ist, macht auch dieses Statement deutlich:

„Die politische Situation (in Berlin, d.V.) gestaltet sich eben komplex und unübersichtlich und das nicht erst seit der Corona-Pandemie. Wie umgehen mit der Tatsache, dass die AfD völlig legal Willy Brandt und Sophie Scholl auf ihren Wahlplakaten abbildet und verunglimpft und so zum „Widerstand“ aufruft?“

Warum grämt sich das Kollektiv über eine Polizei-Behörde, die solche Wahlplakate nicht verbietet? Wen ruft das Kollektiv für eine wahrhaftige Geschichtserinnerung zu Hilfe?

Warum geht es nur um Symbole und Symbolpolitik und nicht um die Frage, wie die Linke heute den antifaschistischen Widerstand begreift? In welcher Tradition will sie sich bewegen und wie kann und muss heute antifaschistischer „Widerstand“ praktiziert werden? Wäre das nicht viel drängender, als die Frage, ob einem die Polizei dabei hilft?

Eine Linke an der Beantwortung dieser Fragen zu erkennen, wäre ein viel produktivere und glaubhaftere Weise, regressive Kritik zu entzaubern, als unentwegt „Querfront“, „Verschwörungstheorie“ und „Antisemitismus“ zu rufen und damit in einer Gesellschaft zu sein, die so unangenehm sein kann, wie die, von der man sich distanziert.

Wenn mal also genau weiß, wie dämlich, ahnungslos und wirr die Kritik an dem Corona-Ausnahmezustand ist, dann stellen sich doch fairerweise die Fragen:

  • Hat die Linke eine einleuchtende, sehr aktuelle Kapitalismusanalyse?
  • Wie erklären wir uns die verschiedenen postfaschistischen Varianten in Europa (Le Pen bzw. Rassemblement National in Frankreich/Fratelli d’Italia in Italien/Orban in Ungarn oder Erdoğan in der Türkei)?
  • Bewegen sich die eingeübten Corona-Ausnahmezustände in Verbindung mit einer (geforderten und zum Teil realisierten) Kriegswirtschaft auf einen „Systemwechsel“ zu?

Es ist kinderleicht, dazu Menschen auf den Grundrechts- und Querdenkerdemos zu befragen und ganz flache Antworten zu bekommen.

Aber auf wie viele schlichte, blasse (die schlaue Linke würde sagen) unterkomplexe Analysen würden wir treffen, wenn wir unter uns herumfragen würden, in antirassistischen, antifaschistischen Gruppen, in feministische und queren Zusammenhängen?

Man ist sicherlich nicht boshaft, wenn man davon ausgeht, dass das Ergebnis sehr ernüchternd ausfallen würde. Wenn man also von diesem Wissens- und Diskussionsstand ausgeht, kann man die Arroganz und Überheblichkeit spüren, die sich über die Dummheit der anderen erhebt.

„Wir werden die kommenden verschwörungsideologischen Versammlungen in Hamburg, z.B. am morgigen Samstag mit Kundgebungen kritisch begleiten. Wir weisen darauf hin, dass weiterhin die Hygieneregeln einzuhalten sind.“

Wenn man diese Ankündigung des Hamburger Bündnisses liest, dann bekommt man noch mehr Zweifel an Aufpassern.

Wolf Wetzel

Auszug aus dem (bald erscheinenden) Buch: Was Sie schon immer einmal über den Anti/Faschismus wissen wollten, Wolf Wetzel, Hintergrund Verlag, Osnabrück,2023

Teil I: https://www.nachdenkseiten.de/?p=91649

Podcast: https://www.audiolibrix.de/de/Podcast/Listen/1780933/was-ist-mit-der-faschistischen-gefahr-1-2

 

[1] Medien und EU: Man fühlt die Absicht und ist verstimmt, Thomas Pany, telepolis vom 29. November 2022: https://www.heise.de/tp/features/Medien-und-EU-Man-fuehlt-die-Absicht-und-ist-verstimmt-7360713.html

 

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4 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Wetzel, geben sie Bescheid wenn das Buch im Druck ist. Ich hätte es gerne. Den NDS muss man nachsehen, dass die Artikel trotzdem auf der Seite erschienenen sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Ich danke Ihnen für das feine Gespür! Ja, mich erschrickt das schon, wie groß der “Schatten” (der eigenen Vergangenheit) ist und wie wenig Bereitschaft dazu da ist, ohne berufliches Riskio darüber zu reden.
      Wenn das Buch raus ist, werde ich es auf jeden Fall auch hier ankündigen und vorstellen.

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