Eine Homestory für zwei Paten der Nicht-Aufklärung.
Der Lübcke-Mord vor Gericht
Am 16. Juni 2020 hat der Prozess in Frankfurt gegen zwei Neonazis begonnen, die den Mord an dem hessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019 begangen haben sollen.
Mit Sinn für gutes Timing und perfektes Produktplacement strahlte die öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt ARD eine Woche vor Prozessbeginn eine Dokumentation aus, die den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke zum Thema macht:
Tödlicher Hass – Der Mordfall Walter Lübcke. Ein Film von Ulrike Bremer, Adrian Oeser und Martin Steinhagen (2020)
Die „Recherche“ soll Informationen über die Hintergründe des Prozesses liefern, der am 16. Juni 2020 vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt stattfinden wird.
Ein Le(e/h)rstück an Gefälligkeitsjournalismus
Die Dokumentation ist 45 Minuten lang und ist aus vier Gründen ein „Meisterstück“ an Journalismus, der sich gerne selbst als Qualitätsjournalismus ausgibt.
I
Die Dokumentation zeigt über 45 Minuten, wie öffentlich-rechtliche Medien genau das fortführen, was man als Hofberichterstattung bezeichnen kann: Man kolportiert die offizielle Version, in diesem Fall die Version von Geheimdienst, Polizei und Innenministerium. Eine Homestory für bereits Gesagtes und Verlautbartes. Das Gegenteil einer kritischen Berichterstattung, die die Verantwortlichen mit den Widersprüchen konfrontiert, die also auch die Gegenstimmen angemessen zu Wort kommen lässt.
Im Mordfall Lübcke hat dies eine besonders bittere Note. Als 2011/12 nicht mehr zu verheimlichen war, dass die Morde an Menschen, die nicht deutsch genug waren, keine „Döner-Morde“, also Mordtaten im „Ausländermilieu“ waren, sondern rassistische Morde, gab für einen kurzen Wimpernschlag ein paar selbstkritische Worte.
Denn in all den elf zurückliegenden Jahren machten die allermeisten Medien nichts anders, als die Polizei- und Staatsanwaltschaftsversion zu übernehmen. Obwohl es an fast jeden Tatort auch Hinweise und ZeugInnen gab, die der offiziellen Version widersprachen, wurden ihnen nicht nachgegangen. Man schenkte ihnen kein Gehör, in aller Regel unterschlug man auch diesen Widerspruch. Nach dem Komplettversagen der „vierten Gewalt“ versprach man, in Zukunft kritischer zu sein, eigene Recherchen anzustellen und auch jenen Stimmen nachzugehen, die von der offiziellen Version abweichen.
Dieses ganz kurze Innehalten wich ganz schnell dem Weiter-so. Dazu gehört auch diese ARD-Produktion, die gut platziert vor dem anstehenden Prozess in Frankfurt am 16. Juni 2020 ausgestrahlt wurde.
Mehr noch. Diese Dokumentation setzt ungebrochen und ungebremst dort an, wo man mit der „Döner-Mord“-Berichterstattung aufgehört hat. Was sich wie eine „Doku“ ausgibt, ist in Wirklichkeit eine Werbesendung für zwei hessische Innenminister, die für das verantwortlich sind, was in Sachen Aufklärung in Kassel 2006 und im Fall Lübcke 2019 passiert ist bzw. unterlassen wurde.
Wer ganz ins Feingewebe dieser Produktion eintaucht, findet gar das versteckte Eingeständnis, dass der Mord in Kassel 2006 und der Mord an Walter Lübcke 2019 „irgendwie“ zusammenhängen, insbesondere die hohe Intensität der Be- und Verhinderung der Aufklärung. Was da jeweils unternommen bzw. unterlassen wurde, bleibt in der Doku eine äußerst flüchtige Andeutung.
Nach dem Mord an dem Internetcafébesitzer Halit Yozgat 2006 in Kassel stießen die polizeilichen Ermittler auf einen Geheimdienstmann, der sich unter falschem Namen und zur Tatzeit in jenem Internetcafé aufgehalten hatte, in dem der Mord verübt wurde. Schnell bekamen sie heraus, dass der „Verfassungsschützer“ einen Neonazi als V-Mann führte und mit diesem am Tattag zweimal telefonierte. Die Ermittler wollten diesen V-Mann befragen und stießen auf eine hochkarätige Mauer des Schweigens. Ganz oben auf der Mauer ließ der damalige Innenminister Volker Bouffier wissen, dass der V-Mann zum „Wohl des Staates“ nicht vernommen werden dürfe. Parallel dazu verschwand die Akte des V-Mannes mit dem Decknamen „Gemüse“. Der V-Mann-Führer log, wo es nur ging, immer unterstützt von seinen Vorgesetzten, die ihn berieten, coachten und deckten.
Ganz tropfenweise kommt an die Öffentlichkeit, dass besagter Geheimdienstmann auch mit Stephan Ernst befasst war, dass es eine dicke Akte über ihn gibt, und dass bis heute niemand weiß, ob die Ermittlungen damals auch Stephan Ernst einbezogen hatten und warum seine Akte „geheim“ bleibt, bis heute.
II
Dieser ARD-Doku gelingt es „meisterhaft“, gewollt und gekonnt Fakten und Erkenntnisse auszublenden, die der offiziellen Version deutlich und massiv widersprechen.
Ganz lang, bis in die Kindheit zurück, recherchiert man den Lebenslauf von Stephan Ernst und Markus Hartmann. Und genauso lang führt man aus, dass nach über zehn Jahren aktiver Neonazizeit ganz plötzlich der Faden abreißt. Beide „verschwinden“ plötzlich, also nicht wirklich, aber angeblich vom „Schirm“ des Geheimdienstes, der den Beiden bis 2009 auf den Fersen ist. Dabei belässt es das Filmteam. Gründe, Hinweise oder gar Belege dafür, dass sich die beide Neonazis „abgekühlt“ hätten, gibt es nicht. Sie verschwinden einfach mir nichts dir nichts – und die Macher zweifelt nicht an dieser Version bzw. konfrontiert den Geheimdienst nicht mit diesem Blackout.
Hinzu kommt, dass es gar keiner eigenen Recherchen bedurft hätte, um Widersprüche aufzuzeigen, um ihnen nachzugehen. Man hätte – im Rahmen der „Ausgewogenheit“ – zumindest die Recherchen der antifaschistischen Plattform „EXIF“ erwähnen können, die zu einem ganz anderen Schluss kommen:
Im Juni 2019 kratzten Bilder von einem konspirativen Treffen im sächsischen Mücka gewaltig am VS-getunten Bild vom Familienvater Stephan Ernst. Im März 2019 trafen sich in Mücka Neonazis, die mit dem „Rassenkrieg“ und dem „führerlosen Widerstand“ sehr viel anfangen können. Mitglieder von „Combat 18“, „Blood & Honour“, „Brigade 8“ bis „Oidoxie“ waren dort anwesend. Ein sehr exklusiver Kreis, dem nur angehört, wer sich als „Kamerad“ so richtig verdient gemacht hat. Auf einem Foto ist Stephan Ernst zu erkennen. Das bestätigte auch ein zu Rate gezogener Gutachter gegenüber dem Politmagazin Monitor.
Das löste einige ungewöhnliche Reaktionen aus. Neonazis, die ebenfalls auf diesem konspirativen Treffen gewesen sein wollen, bestreiten, dass auf dem Bild Stephan Ernst zu sehen ist und bieten einen anderen Namen an. Und was sagt der Verfassungsschutz dazu? Nichts. Dafür darf das Magazin „Der Spiegel“ ran und raunt völlig belanglos etwas von „Sicherheitskreisen“:
„Aus sächsischen Sicherheitskreisen heißt es, der Staatsschutz und der Verfassungsschutz gingen davon aus, dass das Foto Karsten H. zeige, nicht Stephan E. Offiziell wollte sich von den Ermittlern niemand äußern.“ (spiegel.de vom 24.6.2019)
All das ist den Filmemachern bekannt. Man geht nicht dieser ominösen Quelle aus „Sicherheitskreisen“ nach, man stellt nicht einmal die Frage: Was ist das für ein „Alibi“ von zwei anderen Neonazis, das man gar nicht überprüfen kann?
Alles kein Grund für die Filmemacher, auch nur einen Schritt raus dieser Homestory für Minister zu machen, die selbstverständlich die „Sicherheitsbehörden“ anweisen könnten, sich klar und eindeutig zu positionieren.
Dieses Vorgehen ist mehr als kostenlose Werbezeit für in Bedrängnis geratene Innenminister. Es handelt sich hier um einen manipulativen Umgang mit allen zugänglichen Fakten.
III
Im Zentrum dieser Dokumentation stehen die beiden hessischen Innenminister. Volker Bouffier war Innenminister, als der Mord an dem Internetcafébesitzer Halit Yozgat 2006 in Kassel verübt wurde. 2019, als Walter Lübcke erschossen wurde, heißt der amtierende hessische Innenminister Peter Beuth.
Brav und gefällig arbeitet die „Doku“ die Minister ab. Zuerst kommt der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier zu Wort.
Man fragt ihn behutsam, ob er aus heutiger Sicht, damals, also 2006 alles richtiggemacht habe. Der heutige Ministerpräsident will mit sonoren Stimme selbstverständlich nicht ausschließen, dass man später auch gelegentlich und etwas klüger sein könne, was ganz allgemein stimmen könnte, nur nicht in seinem Fall:
„In der damaligen Situation konnte man nur so handeln und das ist auch hinreichend (…) behandelt worden. Man mag das als unbefriedigend empfinden, aber Spekulationen helfen hier nicht weiter.“
Kein Wort, keine Nachfrage vonseiten der Filmemacher: Denn es ist doch genau jener Innenminister gewesen, der damals dafür gesorgt hat, dass man nur Spekulationen darüber anstellen konnte, was genau der Grund an jenem Mordtag in Kassel 2006 dafür war, dass ein V-Mann-Führer vor und nach der Ermordung jeweils mit einem Neonazi telefonierte, der zum NSU-Netzwerk zählt.
Wenig später kommt sein Nachfolger Peter Beuth zu Wort.
Sein Auftritt hat es in sich und es lohnt sich wirklich, sich zumindest diese Sequenzen anzuschauen. Man kann geradezu heraushören, wie er das Abgesprochene mit Ach und Krach über die Bühne bringt. Ein Performance-Berater würde ihm dafür eine Sechs geben.
Die Filmemacher fragen ins Off, ob der Lübcke-Mord aus heutiger Sicht hätte verhindert werden können?
Auf eine so himmelhohe Frage könnte man erwarten, dass nun der Innenminister wie eine gut geölte Nähmaschine loslegt. Doch genau das passiert nicht. Er ähht und hmmt sich durch die Antwort:
„Natürlich fragt man sich, hmm, hmm, ob man irgendeinen Beitrag noch hätte leisten können, um eine solche Tat zu verhindern. Natürlich sind wir dabei, hmm, jetzt genauesten uns zu überlegen, an welchen Stellen müssen wir unsere Nachrichtendienste ein bisschen anders aufstellen, hmm, um so etwas zu verhindern.“
Die Filmemacher lassen das Gestotter und die Wortblasen so stehen, als würden sie sich ganz und gar nicht verarscht fühlen.
Dann geht Peter Beuth auf die Frage ein, warum Stephan Ernst dem Verfassungsschutz angeblich „vom Schirm gerutscht“ sei.
„Stephan E. ist, hmm, auch als gefährlicher Extremist damals immer betrachtet worden. Aber nach 2009 war zumindest dem Verfassungsschutz, hmm, dann, hmm, keine, hmm, Tatsache mehr bekannt geworden, hmm, die sie registriert hätten, die, hmm, dazu geführt hätte, dass eine weitere Speicherung hätte erfolgen können.“
Man wird das Gefühl nicht los, dass jemand etwas aufsagt und dabei fast ganz damit beschäftig ist, den Blödsinn selbst zu glauben.
Und noch einmal kommt Hmm-Minister zu Wort. Die Filmemacher führen aus, dass der Verfassungsschutz bereits 1998 versuchte, Markus H. als V-Mann anzuwerben, offenbar erfolglos. Die ministerielle Antwort zeigt wieder große Sprach- und Formulierungsstörungen und dann doch etwas Ungewolltes:
„Wir müssen natürlich die Fragen der operativen Maßnahmen eines Landesamtes, hmm, hmm, die müssen wir dort belassen. Hmm, und, hmm, das, hmm ist die eine Sache. Wichtig ist, glaube ich, hmm, dass man klipp und klar sagen kann, sie waren nie für den Verfassungsschutz tätig.“
Wenn man weiß, wie ARD-Filmemacher Menschen löchern können, wie zickig sie nachsetzen können, wenn man etwas rauskriegen will, dann weiß man das totale Schweigen zu diesem „Ich-sag-nichts-doch-aber“ einzuschätzen.
Wenn der Innenminister meint, dass das Wissen des Geheimdienstes (via V-Leuten) ein „operatives“ Wissen ist, das man dort lassen sollte, also nicht preisgeben will, dann ermöglicht und deckt er die Sabotage der Aufklärung. Wenn das sein Selbstverständnis ist, dann ist seine Klipp-und Klar-Antwort möglicherweise ebenfalls operativen Umständen geschuldet, also Teil des operativen Geschäfts.
Interessant an der Antwort ist aber auch, das er gar nicht auf die Frage geantwortet, ob der eine Neonazi V-Mann war und ist, sondern auch Stephan Ernst in die Frage einbezogen hat. Welche Interna haben ihn da geritten?
Das ARD-Team hätte zahlreiche Fragen an die beiden Minister stellen können. Dafür hätten sie sich nicht einmal selbst Fragen ausdenken müssen.
Zum Beispiel die Frage, die Janine Wissler (Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im hessischen Landtag) bereits vor Monaten in einem Frankfurter Rundschau-Interview gestellt hatte:
„Warum hat man Stephan E. nicht mehr auf dem Schirm gehabt? Warum ist die Akte verschwunden? Warum ist die Akte nicht an den Untersuchungsausschuss gegeben worden?“ (FR vom 09.03.2020)
Warum fabuliert der aktuelle hessische Innenminister Peter Beuth von „Stellschrauben“, an denen man vielleicht noch ein bisschen drehen könnte, anstatt den ursprünglich bis zum Jahr 2134 geheim gehaltenen, interner Untersuchungsbericht des Landesamtes für Verfassungsschutzes (LfV) in Hessen zu den Mordumständen in Kassel 2006 öffentlich und zugänglich zu machen? Man muss erklärend hinzufügen, dass in diesem Bericht mehrmals Stephan Ernst erwähnt wird, mit dem auch der V-Mann-Führer Andreas Temme „befasst“ war.
Warum sabotiert der aktuelle Innenminister die Aufklärung, indem er „ein geheim eingestuftes Dokument mit relevanten Informationen“ (jW vom 20.6.2019) zu Stephan Ernst unter Verschluss hält, auf das der Landtagsabgeordnete Hermann Schaus (Die Linke) gestoßen ist, als dem hessischen NSU-Untersuchungsausschuss im Jahr 2015 Akten vorgelegt wurden, die den Neonazi Stephan Ernst betrafen.
Anstatt den Innenminister über Stellschrauben säuseln zu lassen, hätte das ARD-Team eine dieser Fragen stellen können. Nichts davon ist passiert.
Die einzigen gestellten Fragen dienten ausschließlich dazu, die Minister in einer Sänfte zur Selbstdarstellung zu tragen.
IV
Das Erste wäre nicht die ARD, wenn es nicht ein ganz kurzes Statement mithinnehmen würde, in dem wenigstens eine „Kritikerin“ zu Wort kommt. In diesem Fall ist es die LINKE-Politikerin Katherina König-Preuss, die in Thüringen auch im parlamentarischen Untersuchungsausschuss sitzt, der den NSU-Komplex behandeln soll.
Sie kommt – mit Blick auf den Lübcke-Mord – für exakt elf Sekunden zu Wort, in gerade einmal zwei Sätzen. Und das in einer 45-minütigen Fernsehdokumentation. Und selbst diese zwei Sätze entpuppen sich eher als Bestätigung der „Vom-Schirm-Gerutscht“-Version. Ob diese beiden Sätze aus dem Zusammenhang gerissen sind, muss Katherina König-Preuss beantworten. Und ob sie als „Kritikerin“ der offiziellen Version einen Passierschein erteilt hat oder ob das tatsächlich ihr Wissen über Geheimdienste ausmacht, muss sie klären.
In der ARD-Dokumentation kommt sie zu Wort, nachdem die Sicherheitsbehörden zitiert werden, die davon ausgegangen sind, dass sich die beiden Neonazis (Stephan Ernst und Markus Hartmann) „abgekühlt“ hätten.
Danach kommt Katherina König-Preuss zu Wort:
„Das ist so im Widerspruch dazu, wie die rechte Szene funktioniert. Das spricht am Ende nur dafür, dass ihnen wer weiß wie viele Neonazis durch die Finger schon längst gerutscht sind.“ (29:05 -29:16 Min.)
Im ersten Satz verweist Katherina König-Preuss zurecht auf die lebensferne Annahme, dass sich die beiden Neonazis „abgekühlt“ hätten, wenn man sie nicht mehr auf Demonstrationen antrifft. Dass es für eine klandestine Karriere wie bei Combat 18 zum Beispiel von Nutzen ist, nicht „auffällig“ zu werden, sich also von öffentlichen Ereignissen fern zu halten, muss man dem Verfassungsschutz eigentlich nicht sagen – oder das wäre schon aus diesem Grund ein Muss, ihn wegen Dämlichkeit abzuschaffen. Wenn also Neonazis mit dieser langen Karriere im wahrsten Sinn des Wortes abtauchen, dann ist damit – weder selbstverständlich noch naheliegend – der Schoß der Familie gemeint. Das weiß selbstverständlich der Verfassungsschutz und genau deshalb ist die mit nichts belegte Behauptung, sie hätten sich „abgekühlt“ eine substanzlose Aussage. Auch in diesem Punkt macht sich das Filmteam nicht die Mühe, nachzufragen.
Der zweite Satz in ihrem Statement passt aus diesen Gründen überhaupt nicht als Schlussfolgerung: Wenn – und man kann hoffentlich davon ausgehen, dass Katharina König-Preuss um den „Verhaltenskodex“ von Klandestinen weiß – dann sind dem Verfassungsschutz solche Nazis nicht „durch die Finger gerutscht“. Denn, und das müsste, sollte Katherina König-Preuss auch wissen, der Verfassungsschutz hat genug Spitzel und nachrichtendienstliche Möglichkeiten, diese konspirativen Zusammenhänge zu infiltrieren. Genau damit wirbt man ja für die Notwendigkeit eines Verfassungsschutzes: Er sei unverzichtbar, weil man nur mit den Mitteln des Geheimdienstes (Anwerben von Spitzeln, Überwachung und Observation) so in Strukturen eindringen könne, die öffentlich nicht zugänglich sind.
Diese Einschätzung ist nicht nur bar jeder Vernunft. Sie steht auch im krassen Gegensatz zum Handeln des Verfassungsschutzes selbst! Dieser hat 2009 den Neonazi Markus Hartmann versucht, als Spitzel anzuwerben. Das macht der Verfassungsschutz nicht, um Bedeutungsloses von einem Bedeutungslosen „abzuschöpfen“. Markus Hartmann war und ist eine Größe in der Kasseler Neonaziszene. Wenn der Verfassungsschutz also genau diesen Neonazi als Spitzel gewinnen will, dann geht es um Informationen, die eben nicht öffentlich zugänglich sind, also zum Beispiel Informationen über Strukturen, die klandestin, verdeckt operieren. Wenn es also stimmt, dass die Anwerbung erfolglos verlaufen ist, dann zieht sich der Verfassungsschutz nicht beleidigt zurück, sondern bleibt auf anderen Wegen an ihm dran. Und das erst recht, wenn er „plötzlich“ abtaucht, also in der Öffentlichkeit nicht mehr in Erscheinung tritt. Die angeblich erfolglose Anwerbung spricht also fürs glatte Gegenteil: Markus Hartmann war dem Verfassungsschutz 2009 als „Quelle“ wichtig. Also rutscht so jemand auch nicht vom „Schirm“.
Eine geheimdienstlich inszenierte „Abkühlung“
Dass diese „Abkühlung“ nichts mit dem Leben der beiden Neonazis zu tun hat, also auch nicht mit dem Leben von Markus Hartmann, der wegen „psychischer Beihilfe“ angeklagt ist, sickert nun auch pünktlich vor Prozessbeginn durch. Ganz offensichtlich hält jemand in den „Sicherheitsbehörden“ die Lügen und Unterschlagungen nicht aus. Bereits diese zwei Informationen haben es in sich:
Zum einen findet sich in der Akte des Verfassungsschutzes ein Eintrag aus dem Jahr 2011, dass Hartmann einen „rechtsextremistischen YouTube-Kanal“ unterhalten hat. „Außerdem lag dem hessischen Inlandsgeheimdienst eine sogenannte Quellenmeldung aus dem Sommer 2010 vor. Ein V-Mann hatte über die Neonazi-Szene in Kassel berichtet und dabei auch erwähnt, dass H. gemeinsam mit anderen Rechtsextremisten aus der Region an einem Neonazi-Aufmarsch teilnehmen wollte.“ (tagesschau.de vom 11. Juni 2020)
Wer leistet also noch „psychische Beihilfe“, dass Mord und Mordumstände im Fall Walter Lübcke nicht aufgeklärt werden sollen/können?
Wolf Wetzel
Publiziert auf den NachDenkSeiten am 15.6.2020: https://www.nachdenkseiten.de/?p=61988
Diesen Beitrag gibt es auch als Podcast mit dem Hmm-Minister: https://www.nachdenkseiten.de/?powerpress_pinw=61988-podcast
Die NachDenkSeiten haben zum “Fall Lübcke” bereits folgende Beiträge publiziert:
Mordfall Lübcke – Von „Dönermorden“ bis zur „Kirmesspur“
Mordfall Lübcke – Einzeltäter gesucht … und gefunden |Teil III, NDS vom 28. Juli 2019
Am Ende der NSU-Trio-Version, NDS vom 8.März 2020
Quellen und Hinweise:
Tödlicher Hass – Der Mordfall Walter Lübcke, ARD vom 8. Juni 2020
In folgendem Beitrag finden sich die Fotos, die Stephan Ernst auf einer Demonstration in Chemnitz 2018 zeigen und bei besagtem konspirativen Treffen in Mücka 2019:
Combat 18 – ein Verbot mit ungewollten Offenbarungen: https://wolfwetzel.de/index.php/2020/01/30/combat-18-ein-verbot-mit-ungewollten-offenbarungen/
Erkenntnisse verschwiegen |Verfassungsschutzpanne im Fall Lübcke: https://www.tagesschau.de/investigativ/panorama/luebcke-verfassungsschutz-markus-h-101.html
Views: 1005