Der Ausnahmezustand als Normalzustand: Voilà!

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Der Ausnahmezustand als Normalzustand: Voilà!

Als ich im Jahr 2021 davon sprach, dass Ausnahmezustände mit ihrem Anlass nicht verschwinden, sondern in den Normalzustand überführt werden, galt man als Verschwörungstheoretiker oder gelinde gesagt als Alarmist. Damals, vor knapp einem Jahr, war die Kernaussage eines Beitrages:

„Der Ausnahmezustand schützt nicht unsere Freiheit, sondern ist (immer) eine Einübung für deren Abschaffung.“

Aufgrund der Analyse verschiedener Ausnahmezustände in Deutschland kommt der Beitrag zu dem Schluss:

„Quo vadis?

Wenn man auf die hier besprochenen Ausnahmegesetze und Notverordnungen zurückblickt, dann richtet sich – hoffentlich – das Augenmerk auf das, was sie angerichtet haben, was davon (zum Teil bis heute) geblieben ist, obwohl sich kaum noch jemand an den Anlass erinnert.

Dennoch hat es ein Ausnahmegesetz, das Ermächtigungsgesetz von 1933 ins Jetztbewusstsein geschafft. Auf einigen Querdenkerdemonstrationen wurde auf dieses Ermächtigungsgesetz aus dem Jahr 1933 verwiesen. Ob man damit das 3. Infektionsschutzgesetz 2020 gleichsetzen wollte, kann hier nebensächlich bleiben.

Tatsächlich sind es vor allem die Assoziationen, die damit geweckt werden und ganz schnell zu Ende gedacht werden. Sind wir schon nahe an „1933“? Was ist damit gemeint, was wird mit diesem Vergleich nahegelegt? Man denkt natürlich sofort an die Machtübernahme der Nazis, der NSDAP, also an so etwas wie ein Viertes Reich.

Als die AfD bei der Verabschiedung des 3. Infektionsschutzgesetzes im Bundestag am 18. November 2020 Schilder mit dem Verweis auf das Ermächtigungsgesetz 1933 hochhielt, war die Empörung von rechts bis links staatstragend groß. Dass die AfD nichts gegen eine Diktatur hat, aber ganz viel, wenn sie nicht von ihr angeführt wird, versteht sich (fast) von selbst. Das macht eine eigene Stellungnahme nicht überflüssig, sondern notwendig!

Genau diese blieb aus. Fast könnte man sagen, dass den Staatstragenden die AfD wie gerufen kam! Wenn ausgerechnet die AfD vor einem Ermächtigungsgesetz à la 1933 warnt, dann dürfen sie sich gegen die AfD und vor die Bundesregierung stellen.

Nein. Denn wenn eine Linke die AfD braucht, um sich nicht mit Ausnahmezuständen auseinanderzusetzen, dann gibt sie ein zentrales Anliegen auf: Den Kampf um Schutz- und Freiheitsrechte gegenüber dem Staat.

Ich kenne keine Diskussion, auch nicht in der Linken, die die verschiedenen Ausnahmezustände verglichen hat und schon gar nicht, welche ‚legalen Brücken‘ in der deutschen Geschichte erst zur Demontage von Grundrechten, zu einer, wie Heribert Prantl schreibt, „untergesetzlichen Parallelrechtsordnung“ geführt hatten, was dann in eine Diktatur mündete.

Stattdessen versucht man mit Pathos und Opfer-Verehrung zuzudecken, dass man sich unterhalb dessen bewegt, was ein liberaler Jurist und Journalist der Süddeutschen Zeitung konstatierte. Mit Blick auf die Bezugnahme zu dem Ermächtigungsgesetz 1933 durch die AfD erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der Partei DIE LINKE Jan Korte:

“Ahistorische Vergleiche wies der Linke-Politiker gleich zu Beginn seiner Rede zurück: ‘Das ist kein Gesetz, das in die Diktatur führt’. Wer das behaupte, verhöhne die Opfer von Diktatur und diejenigen, die ‘gefoltert, geknechtet und ermordet’ wurden. ‘So weit unten darf man nicht ankommen’, rief er in Richtung der AfD.” (Junge Welt vom 20.11.2020)

Das ist kein Gesetz, das in die Diktatur führt. Punkt. Woher weiß er das? Warum ist er sich da so sicher? Warum erklärt er uns nicht seine Vorausschau? Kann man mit Corona nicht ähnlich viel erklären und rechtfertigen wie mit der Angst vor den Kommunisten?

Wenn man auf frühere Ausnahmezustände oder Notverordnungen verweist, dann geht es überhaupt nicht darum, die gesellschaftlichen Umstände außer Acht zu lassen, in denen sie jeweils wirkten.

Es geht hier also nicht darum, dass sich ein „33“ (1933) wiederholt. Niemals wiederholen sich solch epochalen Ereignisse auf dieselbe Weise. Aber es gibt Lehren, die eine Linke daraus ziehen kann. Dazu gehört die Einsicht, dass durch Anpassung Schlimmeres nicht vermieden wird. Sebastian Haffner hat dies im Rückblick auf das selbst miterlebte „33“ so formuliert:

„Hinter der ganzen Brüningzeit (die Zeit der Notverordnungen, d.V.) stand die Frage: Was dann? Es war eine Zeit, in der eine trübe Gegenwart nur durch die Aussicht auf eine grauenvolle Zukunft gemildert wurde.“ (S.86)

Keine Frage: Es gibt heute wenig Grund zur Annahme, dass wir auf eine klassische Diktatur zulaufen. Welchen Widerstand, welche Proteste sollten niedergeschlagen werden, für die man eine Diktatur brauchen würde?

Brauchen wir erst die Gewissheit, die Zusicherung für eine Diktatur, damit wir etwas gegen Einschränkungen, gegen die Suspendierung von Grundrechten unternehmen? Ändert sich etwas an der Gefahr, dass sich aus einer „untergesetzlichen Parallelrechtsordnung“ (Heribert Prantl) etwas entwickeln kann, wovon wir heute nicht die blasseste Ahnung haben?

Ist es nicht genug, der „trüben Gegenwart“ etwas entgegenzusetzen, anstatt sie mit „Aussicht auf eine grauenvolle Zukunft“ hinzunehmen?

Ein Ausnahmegesetz, eine Notverordnung gehen immer damit einher, dass das Parlament, die legislative Macht an die Regierung, an die Exekutive abgibt. Mit dem aktuellen Infektionsschutzgesetz ist die Regierung de facto Exekutive und Legislative zugleich, was zu einer Machtanhäufung führt, die man gerade angesichts schlechter Erfahrungen verhindern sollte. Manche werden einwenden, dass sich die Gewaltenteilung (Exekutive-Legislative-Judikative) seit Längerem in einem miserablen Zustand befindet, dass jetzt nur etwas vollzogen wird, was bereits ohne Sondergesetze gilt. Das Parlament sei ein Nick-Parlament geworden. Genau diese Haltung war bereits in den 1920er und 1930er Jahren sehr en vogue und hatte dazu geführt, dass man selbst dann zugestimmt hatte, als es um die eigene Exekution ging.

(…) Dass das 3. Infektionsschutzgesetz gewaltige Grundrechtseinschränkungen ermöglicht, die auf bisher nicht dagewesene Weise das Leben im Privatbereich „organisieren“ und sanktionieren, ist unbestritten. Bis in die Linke hinein wird das – dem hehren Zweck zuliebe – hingenommen. Vor allen die Linke betont überall ihre Solidarität (damit). Genau diese Solidarität soll dem Egoismus, dem drangsalierten Ich und dem neoliberalen Freiheitsgeschwätz entgegengehalten werden. (…)

Man muss der gegenwärtigen Regierung nicht das Schlimmste unterstellen. Es reicht, sich ganz sicher darin zu sein, dass diese Gesetze einen Weg ebnen, der einen Putsch überflüssig macht, der einen „Regime Change“ in Anwendung dieser Ermächtigungsgesetze möglich macht. Dass die Brücke dorthin nicht unbedingt diejenigen begehen, die sie gebaut haben, belegt die Geschichte der Notverordnungen und der Ermächtigungsgesetze.

Es gibt gute und sehr verständliche Gründe, das alles als ganz fernes Donnergrollen abzutun. Ich möchte uns alle fragen: Wer hätte vor zwei, drei Jahren vorhersagen wollen, dass wir uns sehr bald mit all dem abfinden, was die Corona-Maßnahmen erzwingen? Und wer wollte orakeln, dass selbst ganz vernünftige Menschen, vielleicht sogar aufgeklärte Linke dabei sein werden, Widerspruch und Ablehnung (gegen die Corona-Maßnahmen) auf eine Weise zu verfolgen und zu denunzieren, die jener staatsautoritären Gesinnung sehr nahekommt, gegen die man in den 1960er und 1970er Jahren aufbegehrt hatte? (…)

Eine Linke, die angesichts des drohenden Schlimmeren den Jetztzustand hinnimmt (und gar verteidigt), macht sich selbst überflüssig. Es kann und muss darum gehen, im Jetztzustand das lebendig, sichtbar und greifbar zu machen, was dem Jetzt eine Alternative entgegensetzt und so dem Schlimmeren den Weg abschneidet.“

Das stammt aus dem Jahr 2021.

 

Am 13.März 2022 lässt uns der Gesundheitsminister Karl Lauterbach wissen:

 

Und jetzt sind all die, die vor einem Jahr noch von Übertreibungen und völlig unzulässigen Vergleichen geredet haben, piepsstill.

 

Wolf Wetzel | 16.3.2022

 

Quellen und Hinweise:

Karl Lauterbach im rbb: “Ausnahmezustand wird neue Normalität! Es kommen neue Pandemien wie Corona!”, https://www.youtube.com/watch?v=UitooR0VPhY

Die endlose Geschichte der Ausnahmezustände. Der Ausnahmezustand schützt nicht unsere Freiheit, sondern ist (immer) eine Einübung für deren Abschaffung, https://wolfwetzel.de/index.php/2021/04/21/die-endlose-geschichte-der-ausnahmezustaende/

 

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