Die „Coronisierung“ demokratischer Rechte

Dass das 3. Infektionsschutzgesetz 2020 gewaltige Grundrechtseinschränkungen ermöglicht, ist unbestritten. Diesem Beitrag liegt die These zugrunde, dass Ausnahmezustände immer über den Anlass hinausgreifen. Das heißt, dass die Grundrechtseinschränkungen in großen Teilen weiterbestehen (werden), obgleich die „Gefahr“ nicht mehr existiert. Stimmt das?