Über Grund- und Bürgerrechte, die erst hochgeschossen, dann abgeschossen werden

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Über Grund- und Bürgerrechte, die erst hochgeschossen, dann abgeschossen werden

Über sinkende Inzidenzwerte bei den Grund- und Schutzrechten

Am 30. Juni 2021 traf man sich zu einem Abendessen im Bundeskanzleramt in Berlin. „Alle 16 Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts und die gesamte Bundesregierung tauschen sich aus“, so die Tagesschau. Das Thema war eigentlich ein anderes. Man wählte stattdessen das Thema „Entscheidungen unter Unsicherheiten“. Dass sich das mit den Hunderten von Verfassungsbeschwerden gegen die Corona-Maßnahmen deckt, sei reiner Zufall, dem man keinerlei Bedeutung beimessen soll. Alles, was dort bei einem sehr guten Essen vertraulich besprochen wurde, sei „ganz abstrakt, nicht konkret“ gewesen. Das wisse man ganz genau.

Am 1.Dezember 2021 erklärte das BVG alle Einschränkungen der Grundrechte im Zuge der Corona-Maßnahmen für verfassungskonform.

One Diner – too much

Zu den Diner-Gästen zählte natürlich auch der Präsident des BVG Stephan Harbarth. Er war geradezu prädestiniert für dieses Treffen:

Der Journalist Werner Rügemer führt einige sehr potente Gründe an:

  • „In der Kanzlei Shearman & Stirling, in der Harbarth zunächst Anwalt und dann Miteigentümer war, wurde der größte Steuerbetrug der deutschen Geschichte, der Cum-Ex-Milliarden-Trick, zur juristischen Reife gebracht.
  • Shearman & Stirling ist führende Kanzlei bei den internationalen privaten Schiedsgerichten – keine Gewähr für den Schutz des deutschen Grundgesetzes.
  • Harbarth hat ab 2008 als Anwalt der Wirtschaftskanzlei SZA große Unternehmen vertreten, die Kanzlei vertritt bis heute die Abgas-Betrüger von VW. Im Bundestag verhinderte Harbarth eine Befassung mit VW.
  • Harbarths Kanzlei war und ist zugleich als Steuer-Berater für Unternehmen und für vermögende Privatpersonen tätig. Auch Harbarth war hier tätig.
  • Als Abgeordneter trat er für harte Sanktionen bei Arbeitslosen ein. Er verzögerte möglichst lange den gesetzlichen Mindestlohn – dessen millionenfache, straflose Nichtzahlung durch Unternehmer hat der Rechtskundige nie kritisiert.“

Man kann es auch so zusammenfassen: Als CDU-Abeordneter sorgt er für die „Schlupflöcher“ und als Rechtsanwalt für die Business Class arbeitet er als Schleuser. Das entspricht ganz dem Motto der Wirtschaftskanzlei SZA: „Zu uns kommen Konzerne“ – „constantly involved in high value deals“ (ständig befasst mit Hochwert-Deals) – „Größe kann ein Problem sein. Aber nur wenn man vorher nicht bei uns war“.

Wer mehr wissen will, wie es um den obersten Hüter des Rechts steht, darf fassungslos hier weiterlesen:

Unternehmens-Lobbyist als Hüter des Grundgesetzes? Werner Rügemer | NDS vom 09. März 2020

Unternehmens-Lobbyist als Hüter des Grundgesetzes?

 

Dazu nimmt der Jurist, ehemalige Richter und das langjährige Mitglied der Chefredaktion bei der Süddeutschen Zeitung Heribert Prantl in einem Interview mit der Berliner Zeitung Stellung:

Herr Prantl, wie bewerten Sie die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse?

Sie sind dürftig in ihrer Begründung. Sie sind oberflächlich in der juristischen Argumentation. Sie sind gefährlich in der Reduzierung des Rechtsschutzes. Und sie sind feige in ihrer Grundhaltung.

Viele Juristen waren sehr erstaunt über das Urteil. Wie war Ihre Reaktion?

Erst war ich nur enttäuscht über das Ergebnis. Dann habe ich gelesen und noch mal gelesen. Und ich war, in dieser Reihenfolge: ungläubig, empört und zornig. Es ist ein peinliches Urteil. (…) Vom Geist der großen Richter in der Geschichte des Verfassungsgerichts – Helmut Simon, Ernst-Wolfgang Böckenförde, Dieter Grimm, Winfried Hassemer – ist nichts zu spüren: keine Checks, keine Balances. (…) Wenn sich nicht noch etwas ändert, markieren die Corona-Beschlüsse einen Wendepunkt in der Geschichte des Gerichts. (…)

Was ist positiv an dem Urteil im Hinblick auf den Schutz der Grundrechte?

Geben Sie mir eine Lupe.

Wie ändert sich Deutschland nach diesem Urteil?

Es schwindet die Sicherheit im Recht, an die ich glaube und glauben will. Man kann und darf das Gericht nicht dafür kritisieren, dass es sich auf die Corona-Gefahr konzentriert. Aber ich werfe dem Gericht vor, dass es sich einzig und allein auf diese Gefahr fokussiert. In Karlsruhe residiert nicht das RKI, sondern das Verfassungsgericht. Es hat andere Aufgaben als das Robert-Koch-Institut.

Unter welchen Bedingungen darf die Bundesregierung künftig die Bürgerrechte einschränken?

Bundesregierung und Parlament müssen sagen, dass es um die Abwehr größter Gefahren geht – und von einem Gesamtkonzept zu deren Bekämpfung reden. Das Grundgesetz wird von Karlsruhe quasi unter Pandemievorbehalt gestellt. (…) Die Grund- und Bürgerrechte werden erst hochgeschossen, dann abgeschossen. Es ist wie beim Tontaubenschießen. (…)

Hat der einzelne Bürger noch einen Rechtsschutz?

Tja, der Rechtsschutz ist und bleibt garantiert, aber der Ruf des Bundesverfassungsgerichts als oberster Garant dieses Rechtsschutzes ist lädiert. (…) Das heißt: Wenn die sich selbstvollziehenden Gesetze à la Bundesnotbremse zur Selbstverständlichkeit werden, Karlsruhe hat ja fatalerweise nichts dagegen einzuwenden, wird die Rechtsschutzgarantie zu einer bloß papierenen Garantie. (…)

Olaf Scholz hat gesagt, jetzt gäbe es für die Regierung „keine roten Linien“ mehr. Das klingt nicht sehr beruhigend, oder?

(…) Olaf Scholz hat mit seinem Satz eine rote Linie überschritten. Sein Koalitionsvertrag ist mit dem Satz „Mehr Fortschritt wagen“ überschrieben. Es ist nun ein seltsamer Fortschritt, Grundrechte kleinzumachen. Die roten Linien, die es angeblich nicht mehr gibt, zieht das Grundgesetz. Das ist so und das bleibt so, auch wenn sogar das Bundesverfassungsgericht so tut, als sähe es sie nicht.“ (Berliner Zeitung vom 4.12.2021)

Quellen und Hinweise:

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/prantl-zu-corona-urteil-ich-bin-unglaeubig-empoert-zornig-li.198750

Der Ausnahmezustand schützt nicht unsere Freiheit, sondern ist (immer) eine Einübung für deren Abschaffung: https://wolfwetzel.de/index.php/2021/04/21/die-endlose-geschichte-der-ausnahmezustaende/

Unternehmens-Lobbyist als Hüter des Grundgesetzes? Werner Rügemer | NDS vom 09. März 2020

Wolf Wetzel   |  6. Dezember 2021

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