„Das Recht auf Selbstverteidigung“ in einem besetzten Land

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„Das Recht auf Selbstverteidigung“ in einem besetzten Land

 Israel wird von allen Staaten, die Angriffskriege für ihr gutes, also eigenes Recht halten, ein „Selbstverteidigungsrecht“ zugesprochen.

Das sieht dann so aus:

 

Man sollte betonen, dass das Bild nicht Tel Aviv zeigt, sondern die Millionen-Stadt Gaza.

 

Weder Gaza-Stadt, noch der Gazastreifen gehören zu Israel. Zudem sind Gaza-Stadt und der Gazastreifen keine palästinensischen Staatsgebiete, da sich Israel bis heute weigert, ein Palästina (in welchen Grenzen auch immer) anzuerkennen. Einen Verteidigungskrieg gibt es zudem nur, wenn man von einem anderen Staat angegriffen wird.

Das sind ganz knapp die staatstheoretischen und völkerrechtlichen Voraussetzungen:

 

„Das Recht auf Selbstverteidigung“ in einem besetzten Land

 

 

Wolf Wetzel | 4.12.2023

Quellen und Hinweise:

Rücktrittsschreiben: Craig Mokhiber, Leiter Der OHCHR-Vertretung In New York: https://www.juedische-stimme.de/r%C3%BCcktrittsschreiben:-craig-mokhiber,-leiter-der-ohchr-vertretung-in-new-york.

Zur Originalübersetzung der „Jüdischen Stimme“. Zum Original-Rücktrittsschreiben von Craig Mokhiber an den UNO Hochkommissar für Menschenrechte Volker Turk in Genf.

Der Tunnelblick, Wolf Wetzel, 2023: https://wolfwetzel.de/index.php/2023/12/02/der-tunnelblick/

Der eliminatorische Nationalismus. Zwischen Krieg und Krieg in und um Gaza und Palästina, Wolf Wetzel, 2023: https://overton-magazin.de/kolumnen/kohlhaas-unchained/der-eliminatorische-nationalismus/

 

 

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