Staatliche Beihilfe zur NSU-Mordserie

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Staatliche Beihilfe zur NSU-Mordserie

Im September 1998 hätte das Brandenburger Amt das Trio fassen können – noch vor dem ersten Mord der Gruppe.“
So fasste die Zeitung ‚Welt am Sonntag’ vom 13.3.2016 die Aussagen zusammen, die der V-Mann-Führer des Landesamt für Verfassungsschutz in Brandenburg, ‚Reinhard G.’ als Zeuge vor dem OLG in München ausgeführt hat.
Dieses Landesamt hatte über Jahre einen der wichtigsten V-Leute im Nahbereich des NSU geführt: Carsten Szczepanski mit Deckname „Piatto“.
 
V-Mann-Piato
Dieser teilte am 14. September 1998 seinen Vorgesetzten mit, dass sich die drei abgetauchten Neonazis (Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe) Waffen besorgen wollten, einen „weiteren“ Raubüberfall planten, mit dem Ziel, sich nach Südafrika abzusetzen. All das habe „Piatto“ von Jan Werner erfahren, „einem Helfer des Trios und führendem Kopf des Neonazi-Netzwerks ‚Blood and Honour’. (s.o.)
Eine offensichtlich ungenügende Meldung vonseiten des LfV an die Polizei führte dazu, dass das LKA Thüringen dieser „heißen Spur“ folgen wollte. Die Absicht war einfach und erfolgversprechend: Man „wollte die Quellen abhören und observieren lassen, um das Trio zu finden“.
Genau das, was Aufgabe des Inlandsgeheimdienstes ist, Vorbereitungen von schweren Straftaten aufzudecken, damit sie polizeilich (durch Fahndung und Festnahme) verhindert werden können, wurde systematisch unterlassen. Dabei folgt diese Sabotage von polizeilichen Möglichkeiten immer demselben Schemata, das sich später an verschiedenen NSU-Tatorten wiederholen wird: Die jeweilige Landesbehörde des Geheimdienstes verweigert die Mitarbeit, verhindert die Auswertung jener „Quellen“: „Weder wollte der Verfassungsschutz die Quellenmeldung freigeben noch den Polizisten mit einem sogenannten ‚Behördenzeugnis’ aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz helfen. Mit einem solchen Schriftstück hätte die Bundesbehörde den Inhalt des Treffberichts wiedergegeben können, ohne dass ‚Piatto’ enttarnt worden wäre.“ (s.o.)
Auch wenn das – in nachhinein – gerne kolportiert wird: Der Geheimdienst operierte damit nicht im Alleingang, sondern im Schutz vorgegebener und eingehaltener Dienstwege: Der Konflikt zwischen Geheimdienst- und Polizeiinteressen landete auf dem Schreibtisch des Innenministeriums. Dieses ist oberster Dienstherr von Polizei und Geheimdienst. Was sich auch später wiederholten sollte, passierte auch in diesem Fall. Das von der SPD geführte Brandenburger Innenministerium stellte sich hinter das Vorgehen des Geheimdienstes und trug so zur Sabotage von Fahndungsmöglichkeiten bei.

Zehn Morde hätten verhindert werden können.“ (Per Hinrichs, Welt am Sonntag)

Obwohl sich diese Weigerung, das Wissen der Geheimdienste an die Polizei weiterzugeben, an vielen NSU-Tatorten wiederholt, obwohl sehr präzise belegbar ist, dass die jeweiligen Innenministerien dies politisch gedeckt hatten, erklärte der damalige Vize-Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Klaus-Dieter Fritsche, vor dem PUA in Berlin am 18.10.2012:

„Aus der Berichterstattung über die bisherigen Ausschusssitzungen konnten Bürger den Eindruck gewinnen, das Bundesamt für Verfassungsschutz, (kurz: BfV), oder die Landesämter hätten nach dem Abtauchen des NSU-Trios Ende der 90er Jahre, also ca.12 Jahre bevor der NSU als Terrorgruppe überhaupt bekannt wurde, eine mangelhafte Zielfahndung durchgeführt.
Ich muss sagen, da wird von völlig falschen Vorstellungen ausgegangen. Vielleicht kann ich hier zur Klarheit beitragen. Der Verfassungsschutz erfüllt nach dem Willen des Grundgesetzes, konkretisiert in seinen gesetzlichen Grundlagen, eine “Frühwarnfunktion für unsere Demokratie” und wie ich finde eine einzigartige Aufgabe für alle Menschen dieses Landes. (…) Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes gegen einzelne Personen exekutive Maßnahmen zu Abwehr konkreter Gefahren oder zur Strafverfolgung vorzubereiten und durchzuführen. Nach dem Trennungsgebot ist dies exklusive Aufgabe der Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften – zu Recht eine Lehre aus der dunkelsten Zeit deutscher Geschichte, der NS-Zeit.
Sehr wohl ist es aber Aufgabe des Verfassungsschutzes, gewonnene Erkenntnisse zu gemeingefährlichen Personen an die Ermittlungsbehörden weiterzugeben. Das ist explizit in den gesetzlichen Grundlagen geregelt (§ 20 BVerfSchG).“ (Klaus-Dieter Fritsche, ehe. Vize-Präsident des BfV vor dem PUA in Berlin am 18.10.2012)

Das nennt man Irreführung im Amt, gezielte Vertuschungsabsicht oder im Geheimdienstjargon: falsche Fährten legen. Denn es ging weder in Brandenburg, noch in Thüringen darum, dass der Verfassungsschutz etwas machen soll, wozu er nicht befugt ist – und schon gar nicht, was die „dunkelste Zeit deutscher Geschichte“ berührt oder wiederholt.
Es geht darum, dass der Geheimdienst auf Bundes- und Landesebene fortgesetzt und zu verschiedenen Gelegenheiten, die „Aufgabe des Verfassungsschutzes, gewonnene Erkenntnisse zu gemeingefährlichen Personen an die Ermittlungsbehörden weiterzugeben“ sabotiert hat, und so taterheblich dazu beigetragen hat, dass es den NSU gegeben hat, dass die Terror- und Mordserie nicht gestoppt, nicht verhindert wurde.
Wolf Wetzel
Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2015/3. Auflage
 
Ein leicht gekürzter Beitrag findet sich auf der Tageszeitung „Junge Welt“ vom 16.3.2016:
https://www.jungewelt.de/2016/03-16/056.php?sstr=Staatliche|Beihilfe
 

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