Der Mord in Kassel 2006 und das Netzwerk der Vertuscher und Tatortreiniger

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Der Mord in Kassel 2006 und das Netzwerk der Vertuscher und Tatortreiniger

 
Der hessische Geheimdienstmitarbeiter Andreas Temme wird am 30. Juni 2015 im NSU-Prozess in München als Zeuge gehört. Er befand sich am 6. April 2006 zur Tatzeit des Mordes in jenem Internet-Café in Kassel, als Halit Yozgat erschossen wurde. Laut Anklageschrift, der neunte rassistisch motivierte Mord, der dem NSU zugeschrieben wird.
Der Mord in Kassel weist zwei Besonderheiten auf: Zur Tatzeit war der hessische Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme in besagtem Internet-Café. Ein Verfassungsschutzmitarbeiter, der den Spitznamen ›Klein-Adolf‹ trug, einen ortsbekannten Neonazi als V-Mann führte, mit dem er vor und nach der Mordtat in telefonischem Kontakt stand.
Und es gibt eine weitere Besonderheit: Nach dem Mord an dem Besitzer des Internet-Cafés Halit Yozgat bricht die rassistische Mordserie ab. Aus der Logik der Täter ist dies nicht zu erklären. Geht es also um die »Kasseler Problematik«, in die Andreas Temme »ein bischen drinsteckt«, wie dies sein Vorgesetzter Frank-Ulrich Fehling, Chef der Außendienststelle des LfV in Kassel, in einem abgehörten Telefonat anklingen ließ? Was und wer verbergen sich hinter dem ganzen Rest?
 
netzwerk vertuscher Kassel 2006ff

Am 6. April 2006 betritt gegen 17 Uhr eine Person das Geschäft, tritt an die Theke, hält eine mit einer Plastiktüte abgedeckte Pistole mit Schalldämpfer auf Halit Yozgat und verletzt diesen mit zwei Schüssen schwer. Halit Yozgat stirbt noch am Tatort.
Dem Aufruf der Polizei, sich als mögliche Zeugen des Mordes zu melden, folgten alle Besucher – bis auf eine Person. Die Polizei konnte dennoch die Identität dieser Person feststellen: Es ist Andreas Temme, der sich im Internet als ›Jörg Schneeberg‹ ausgegeben hatte. Zahlreiche Vernehmungen als möglicher Tatverdächtige folgten. Dabei zeigte sich seine Erinnerung äußerst biegsam. Er änderte je nach ihm zugänglich gemachten Ermittlungsstand seine Aussagen:

»Erst kannte er – in den Glauben, die Anwesenheit sei ihm nicht nachweisbar – das Café angeblich nicht, dann war er zu einem anderen Zeitpunkt, am 5.4.2006, dort und schließlich will er von den maßgeblichen Vorgängen nichts mitbekommen haben.« (Beweisantrag der Nebenkläger vom 12.11.2013)

Nachdem er seine Anwesenheit zur Tatzeit nicht mehr leugnen konnte, erinnerte er sich wieder ganz genau: Er habe dort als Privatperson in einem Erotik-Portal gesurft. Die Arbeit der Mordkommission belegt etwas anderes. Auf seinem Handy wurden Verkehrsdaten sichergestellt, die beweisen, dass er sowohl vor als auch nach seinem Internetcafébesuch Telefonkontakt zu Neonazis hatte. Damit konfrontiert erklärte Andreas Temme, dass er V-Mann-Führer eines Neonazis sei. Um aufzuklären, welche Rolle diese Telefonate spielen, beantragte die Polizei eine Aussagegenehmigung für den als V-Mann geführten Neonazi. Als oberster Dienstherr wehrte der damalige hessische Innenminister Volker Bouffier das Ansinnen ab:

»Ich bitte um Verständnis dafür, dass die geplanten Fragen … zu einer Erschwerung der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz führen würden.« (Brauner Terror – Blinder Staat – Die Spur des Nazi-Trios, ZDF-Sendung vom 26.6.2012).

In der Folge wurde die ermittelnde Polizei mit unvollständigen, also manipulierten Aktenbeständen versorgt. Die Akten zum Neonazi und V-Mann Benjamin Gärtner waren geschwärzt. Zudem behauptete der hessische Verfassungsschutz, dass es von V-Mann Führer Temme angefertigte Treffberichte mit Benjamin Gärtner gäbe, nur keine für das Jahr 2006. Dermaßen mit Verschleierungen der Umstände konfrontiert, liefen alle Bemühungen um Aufklärung ins Leere. Die Ermittlungen gegen den V-Mann-Führer Temme wurden 2007 eingestellt.
Über fünf Jahre blieb der Mord in Kassel ›unaufgeklärt‹. Dann ging alles verblüffend schnell: Nach dem Tod der beiden NSU-Mitglieder in Zwickau im Jahr 2011 und der Selbstbekanntmachung, wußten die polizeilichen Ermittler in denkbar kürzester Zeit, welche Mord- und Terrortaten dem NSU in den elf Jahren Untergrund zuzuordnen sind. Dazu zählt auch der Mord in Kassel. Als Beweis dient die Tatwaffe, die im Brandschutt des Hauses gefunden wurde, in dem auch die NSU-Mitglieder wohnten.
Wenn ein Indiz für die Täterschaft von NSU-Mitgliedern spricht, was macht man dann mit den vielen Indizien, die gegen Andreas Temme sprechen? Einem Mann, der in seiner Jugend ›Klein Adolf‹ gerufen wurde und bis heute Besitzer zahlreicher Nazi-Propagandaschriften ist?
Neben seiner politischen und ideologischen Nähe zu dem, was er eigentlich bekämpfen sollte, kamen in jüngster Zeit zwei äußerst belastende Indizien hinzu:
Ein Internetbesucher, der nach dem Mord befragt wurde, erwähnte einen groß gewachsenen Mann, der eine Plastiktüte dabei hatte, als er das Internetcafé betrat und sich an den PC-Platz Nr.2 setzte. Der Platz, der einwandfrei Andreas Temme zugeordnet werden konnte. Der Zeuge beschreibt zudem, dass die Plastiktüte am Boden ausgebeult gewesen war, durch einen schweren »eckigen« Gegenstand. Bis heute bestreitet Andreas Temme, eine Plastiktüte dabei gehabt zu haben. Ein Umstand, den seine Frau in einem abgehörten Telefonat heftig kritisiert hatte. Laut Telefonprotokoll hat sie ihrem Mann gesagt, »willst du nicht mal auf mich hören? Ich sage noch, ne, nimm keine Plastiktüte mit!« (tagesspiegel.de vom 8.6.2015)
Nun zertrümmert ein noch größerer Stein Temmes Erinnerungsgebäude. Bereits 2006 hatte man in der Wohnung seiner Eltern Handschuhe sichergestellt, die »Schmauchspuren« aufwiesen.
Handschuhe von Andreas Temme 2006
Was in jedem Dorfkrimi als ›heiße Spur‹ ausgewertet wird, wurde hier mit Vorsatz unterlassen:
»Während die hessische Polizei die Spur als wichtig erachtete, wurden sie nach Rücksprache mit dem Bundeskriminalamt nicht weiterverfolgt. Das Argument lautete, Andreas T. sei Sportschütze, Schmauch an seiner Kleidung habe geringen Beweiswert.« (freiepresse.de vom 6.6.2015)
Eine aberwitzige Begründung, die dazu führte, der wichtigsten Spur in einem Mordfall nicht nachzugehen. Man wusste, wohin die Auswertung dieser Spur führen würde, zu Andreas Temme: Man »ließ außer Acht, dass besagte Schmauchspur eine unübliche chemische Zusammensetzung aufwies. Sie entsprach exakt der Treibladung der bei den Morden verwandten Munition eines tschechischen Herstellers. In T.’s Sportschützenverein gehörte diese Munition nach ›Freie Presse‹-Recherchen nicht zu den üblichen Munitionstypen.« (s.o.)
Seitdem wird das Mantra vom ›Mann am falschen Ort zur falschen Zeit‹ noch lauter bemüht – von der nicht enden wollenden ›Kette von Zufällen‹.
Wer sich mit polizeilichen Ermittlungsmethoden beschäftigt, wird schnell erfahren, dass dort ›der Zufall‹ – also die Lehre vom Unwahrscheinlichen – nicht vorkommt. Diese gehen zu Recht vom Gegenteil aus: von der Wahrscheinlichkeit eines Geschehensablaufes. Im besten Fall kann man mithilfe von Indizien, Zeugen und Spuren verschiedene Geschehensabläufe rekonstruieren. Am Ende eines solchen Ermittlungsprozesses bleibt ein Geschehensablauf, der aufgrund der Beweismittel die größte Plausibilität aufweist.
Handelt man nach diesen polizeilichen Prämissen, kommt man zu einem eindeutigen Ergebnis: Für den Geschehensablauf, den Polizei und Gericht für die Ereignisse in Kassel plausibel halten, spricht so gut wie nichts: Einzig und allein die Tatwaffe, eine Česká 83. Ein schwacher Beweis. Denn damit ist weder geklärt noch bewiesen, dass die beiden NSU-Mitglieder auch die Täter waren.
Gegen den Geheimdienstmitarbeiter Andreas Temme sprechen zahlreiche Indizien und Sachbeweise:

• Ein neonazistischer Hintergrund
• Ein Duz-Verhältnis zu einem Neonazi, der zum NSU-Netzwerk zählt
• Die Anwesenheit zur Tat- und Mordzeit
• Das Mitführen einer Plastiktüte, in der sich die Tatwaffe befunden haben könnte
• Das Auffinden von Handschuhen, an denen sich Schmauchspuren befinden, die identisch mit denen sind, die die Tatwaffe hinterlassen hat
• Die Verweigerung einer Zeugenschaft
• Zahlreiche Falschaussagen in Verbindung mit Absprachen von Falschaussagen
• Die Verhinderung der Aufklärung angeblicher ›privater‹ Umstände durch seine Vorgesetzten
 

Fänden die polizeilichen Ermittlungsgrundsätze tatsächlich Anwendung, würde dies im Mordfall Kassel geradezu zwingend zu einer Anklage gegen Andreas Temme führen. Dass dies bis heute nicht passiert ist, hat nichts mit Zufall zu tun. Oder mit den Worten des Geheimschutzbeauftragten des LfV Hessen Gerald-Hasso Hess: »Ich hätte auch sagen können, wie kann man so blöd sein, an einem Mordtatort vorbeizufahren
Diese Blödheit setzt folglich voraus, dass man von einer solchen Planung Kenntnis hatte. Anstatt dies zu verhindern, hat er dem Mord beigewohnt. Das ist nicht blöd, sondern ›Beihilfe zu Mord‹.
Wolf Wetzel
Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf?, 3. Auflage, 235 Seiten, Unrast Verlag, Juni 2015
Ein leicht gekürzte Fassung findet sich in der Tageszeitung Junge Welt vom 29.6.2015: Eine Kette von Zufällen?
 

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