Der 1001. Zufall oder Beihilfe zu Mord

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Der neonazistische Mord an Halit Yozgat in Kassel 2006

Teil I

Im Münchner NSU-Prozeß wird der frühere hessische Verfassungsschützer Andreas Temme am 1. Oktober 2013 befragt: “ Vor gut einem Jahr wurde Temme bereits im Untersuchungsausschuß des Bundestags zur NSU-Mordserie befragt. Dort wurde ihm die Aussage des damaligen Leiters der polizeilichen Sonderkommission vorgehalten, er müsse mit hoher Wahrscheinlichkeit etwas gehört oder gesehen haben. Hessens damaliger Innenminister Volker Bouffier (CDU) hatte direkte Fragen der Polizei an den Verfassungsschützer unterbunden, von dem später bekannt wurde, er habe wegen seiner mutmaßlichen Affinität zu rechtem Gedankengut im Bekanntenkreis den Spitznamen »Klein Adolf« getragen (…) Im Münchner NSU-Prozeß ließen die Angehörigen von Halit Yozgat bereits durch ihre Nebenklagevertreter erklären, daß es ihnen »nicht um ein bestimmtes Strafmaß im Falle einer Verurteilung geht, sondern vor allem darum aufzuklären, warum die angeklagten Taten in dieser Weise geschehen konnten und auch, welchen Anteil staatliche Stellen daran haben«. (Junge Welt vom 30.9.2013)
Es ist zu hoffen, dass Nebenklage und Verteidigung diese Gelegenheit nutzen…


Wenn der hessische Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme in wesentlichen Punkten eine Falschaussage gemacht hat, wenn der Neonazi und V-Mann Benjamin Gärtner, mit dem der VS-Mitarbeiter mehrmals am Mordtag telefonierte zum NSU-Netzwerk gehört, wenn die Weigerung des damaligen Innenministers Volker Bouffier, eine Aussagegenehmigung für diese ›Quelle‹ zu erteilen, gar nicht dem Wohl des Landes diente, sondern der Verschleierung dieser Zusammenhänge … warum werden dann nicht die Ermittlungen neu aufgenommen?
Nie Wieder.
Nie Wieder.


In Kassel ereignete sich am 6. April 2006 der neunte Mord, der dem Nationalsozialistischen Untergrund/NSU zugeordnet wird. Während der Mord an Halit Yozgat aus kriminalistischer Sicht professionell und kaltblütig ausgeführt wurde, scheinen alle Umstände drum herum – wieder einmal – dem puren Zufall geschuldet zu sein. Zu diesem zählt wohl auch, dass abermals ein Mord ins ›ausländische Milieu‹ abgeschoben wurde. Dass »nie Richtung Rechtsextremismus ermittelt wurde« (FR vom 24.11.2011) bekommt im Mordfall Kassel eine besondere Bedeutung. Hätte man dies getan, wäre man u.a. auf den Escortservice des Verfassungsschutzes für Neonazis gestoßen.
Die einzigen, die an der offiziellen Version Zweifel hegten, waren migrantische Vereine und Organisationen: Sie riefen für Mai 2006 zu einem Trauermarsch auf, dem über 2.000 kurdische, alevitische und türkische Menschen folgten. Der Trauermarsch stand unter dem Motto: Kein 10. Mordopfer. Sie waren fast vollständig unter sich.
Das rassistische Stereotyp vom ›kriminellen Ausländer‹ wurde nicht nur von der medialen Öffentlichkeit bereitwillig und kritiklos aufgenommen. Man nutzte das Stigma zugleich, das Opfer in den toten Winkel der kritischen als auch der linken Öffentlichkeit abzulegen – sehr erfolgreich.
Das Internetcafé ist am 6. April 2006 durchschnittlich besucht, als ein Mann das Geschäft gegen 17 Uhr betritt, an die Theke tritt, eine Pistole mit Schalldämpfer zieht und kurz darauf mit zwei Schüssen in den Kopf den Internetbesitzer Halit Yozgat schwer verletzt. Halit Yozgat stirbt noch am Tatort.
neuntes Mordopfer
Die Mordkommission sichert kurze Zeit später den Tatort. Man hält die Personalien der noch anwesenden Internetbesucher fest, sichert die Spuren, die Internetbenutzerdaten.
Dem Aufruf der Polizei, sich als mögliche ZeugInnen des Mordes zu melden, folgen fünf Personen, die einen weiteren Besucher erwähnen. Die Polizei kann die Identität dieser Person feststellen: Es ist Andreas Temme. In den ersten Vernehmungen stellt sich Andreas Temme als Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes vor und erklärt, er habe zur fraglichen Zeit in einem Erotik-Portal gesurft. Das sei auch der Grund gewesen, sich nicht als möglicher Zeuge zu melden. Weiterhin behauptet er, dass er weder von dem Mord etwas mitbekommen, noch den Täter gesehen habe.
Mit diesen Aussagen macht sich die Mordkommission an die Arbeit. Sie bringt in Kenntnis, dass Andreas Temme neben behaupteter ›Chat-Affäre‹ zur selben Zeit im operativen Einsatz war. Auf seinem Handy werden Verkehrsdaten sichergestellt, die belegen, dass er sowohl vor als auch nach seinem Internetbesuch Telefonkontakt zu Neonazis hatte. Unmittelbar zuvor hatte er »mit einem von ihm geführten V-Mann aus der Kasseler Neonazi-Szene telefoniert.« (FR vom 8.6.2012). Genau jener Neonazi war nach Informationen der Frankfurter Rundschau vor seiner Anwerbung »dreimal bei Kundgebungen in Thüringen« (FR vom 24.11.2011)
Damit konfrontiert, erklärt Andreas Temme, dass er V-Mann-Führer dieses Neonazis sei. Um aufzuklären, welche Rolle diese Telefonate mit Neonazis spielen, während zeitgleich ein türkischer Internetcafebesitzer ermordet wurde, beantragt die Polizei Aussagegenehmigungen für den vom VS-Mitarbeiter Temme geführten Neonazi. Diese Amtshilfe wird zuerst vom Chef des hessischen Verfassungsschutzes, wenig später vom Hessischen Innenminister Volker Bouffier abgelehnt: »Ich bitte um Verständnis dafür, dass die geplanten Fragen … zu einer Erschwerung der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz führen würden.«

Auch weigerte sich der Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in einer Innenausschusssitzung vom 17. Juli 2006, zum Stand der Ermittlungen Stellung zu nehmen. Dermaßen mit Verschleierungen der Umstände konfrontiert, laufen alle Bemühungen der Aufklärung ins Leere. Dermaßen beschützt und abgeschirmt, werden die Ermittlungen gegen den VS-Mann Temme im Januar 2007 eingestellt. Eine Meisterleistung in Sachen Behinderung der Aufklärung und des Verschwinden-Lassens von taterheblichen Beweismitteln.
Was haben den Chef des hessischen Verfassungsschutzes und den damaligen Innenminister Volker Bouffier, als oberster Dienstherr, dazu bewogen, dem ›Schutz‹ des Verfassungsschutzes einen höheren Rang einzuräumen, als der Aufklärung eines Mordes?
Was hätte der Neonazi und V-Mann des Verfassungsschutzes aussagen können, was den Verfassungsschutz hätte gefährden können? Eine Antwort darauf zu geben, ist keine große Detektivleistung: Hätte der als V-Mann geführte Neonazi weder etwas mit dem Mord an dem Internetcafebesitzer zu tun, noch mit dem NSU, wäre er geradezu als Entlastungszeuge des in Nöten geratenen VS-Mitarbeiters Temme aufgerufen worden! Gefährden kann dieser Neonazi den hessischen Verfassungsschutz nur, wenn er eine Verbindung zu dem Mord, zu den Mördern herstellt!
Über vier Jahre lang gab es für diese naheliegende und einzig logische Schlussfolgerung keine Belege, keine Indizien. Alle an dem Mordfall beteiligten Behörden hielten dicht – von dem ansonsten so viel beschworenen Behördenwirrwarr keine Spur.
Das änderte sich erst, als Beate Zschäpe als Folge der tödlichen Ereignisse am 4. November 2011 – mit der Versendung der Video-Kassetten – dafür sorgte, dass die Existenz des NSU nicht mehr geleugnet werden konnte.
Seitdem wissen wir zwar noch lange nicht alles, aber genug, um die Behinderung, um die Verhinderung der Aufklärung dieses neonazistischen Mordes belegen zu können. Fast nichts stimmte, was damals als offizielle Version bekannt gemacht wurde:
Andreas Temme war kein Verfassungsschützer, sondern ein staatlich verbeamteter Verfassungsfeind. In seiner Jugend gab man ihm den Namen ›Kleiner Adolf‹, dem er auch als V-Mann-Führer von Neonazis gerecht wurde. In seiner Wohnung fand man Auszüge aus Hitlers ›Mein Kampf‹ und weitere neonazistische Propaganda.
Und was das hessische Innenministerium über fünf Jahre erfolgreich zu schützen versuchte, ist mittlerweilen auch bekannt: Andreas Temme hat am Tattag nicht mit irgend einem Neonazi telefoniert, sondern mit Benjamin G.: »Benjamin G. hatte offenbar über seinen Stiefbruder, der in der Kasseler Szene ein bekannter Rechtsextremist gewesen sein soll, Zugang zu Neonazigruppen. Der Stiefbruder soll zum Beispiel im rechtsradikalen Netzwerk ›Blood & Honour‹ aktiv gewesen sein. Bitten der Polizei, auch diese Quellen befragen zu dürfen, um so einen ausländerfeindlichen Hintergrund des Yozgat-Mordes abzuklären, seien vom Verfassungsschutz aber abgebügelt worden, heißt es. Der ›Spiegel‹ zitiert in seiner aktuellen Ausgabe einen Verfassungsschützer, wonach derlei Geheimhaltung für ›das Wohl des Landes Hessen‹ bedeutsam gewesen sei. Der Mord an Halit Yozgat sei demgegenüber nicht so wichtig gewesen.« (Hessische/Niedersächsische Allgemeine/HNA vom 9.9.2012)
Dass genau der Neonazi, mit dem VS-Mann Temme mehrmals am Mordtag telefonierte, nicht nur beste Kontakte zur Kasseler Neonaziszene, sondern auch zum NSU-Netzwerk hatte, unterstreicht die Liste, die BfV/Bundesamt für Verfassungsschutz und BKA im Oktober 2012 zusammengestellt haben: Auf ihr sind 129 Personen aufgeführt, die diese beiden Behörden zum NSU-Netzwerk zählen: »Auch Benjamin G. gehört zu den neuen Namen auf der 129er-Liste. G., ein Neonazi aus der Umgebung von Kassel, hatte unter der Bezeichnung ›GP 389‹ von 2003 bis mindestens 2006 für das hessische Landesamt für Verfassungsschutz gespitzelt.«

Benjamin G. heißt Benjamin Gärtner, geboren am 23.11.1980 in Kassel und wohnt jetzt in Helsa bei Kassel. Er hatte sehr gute Kontakte zur Neonaziszene in Kassel. Dazu gehörte auch sein Stiefbruder Christian Wenzl, der eine führende Rolle in der ›Kameradschaft Kassel‹ (ehemals ›Nationale Front‹) spielte.
Wenn man weiß, dass bei allen neun Morden, Neonazis aus der betreffenden Region, aus der betreffenden Stadt mit dem Ausspähen von Örtlichkeiten und Opfern eingebunden waren, dann weiß man, was das hessische Innenministerium um jeden Preis verhindern wollte: Ermittlungen, die dem Verdacht nachgehen, dass ein vom Verfassungsschutz geführter Neonazi am Mord des Internetcafebesitzers beteiligt war, Ermittlungen, die dem Verdacht nachgehen, dass der V-Mann Führer Andreas Temme seine ›Quelle‹ erfolgreich abgeschöpft hatte, also von den Mordvorbereitungen, vom Mord selbst gewusst haben müsste.
All dies erklärt jedenfalls viel schlüssiger, dass nicht die angebliche oder aber auch inszenierte ›Chat-Affäre‹ der Grund war, seine Anwesenheit zu Mordzeit zu verheimlichen, sondern die mögliche Verwicklung in diesen neonazistischen Mord. Bekanntlich reichen für den Vorwurf der Beihilfe zu Mord auch ›unsichtbare Tatbeiträge‹, wie das Gewähren-Lassen einer Tat, das Führen und Decken von Mittätern. Wie berechtigt dieser Vorwurf ist, belegt ein weiteres Indiz. Jahrelang behauptete man, Andreas Temme habe vor dem Mord das Internetcafe verlassen. »Nun heißt es nicht mehr, der Mann habe den Tatort eine Minute vor dem Mord verlassen, sondern er könne noch im Café gewesen sein.« (FR vom 17.11.2011)
Aus dem Konjunktiv ist nach sechs weiteren Monaten ein Fakt geworden: »Anhand der Ein- und Ausloggzeiten hat die Polizei ermittelt, dass er während Yozgats Hinrichtung am Tatort war.« (Mely Kiyak, FR vom 30.6.2012)
Dementsprechend wurden die Aussagen des V-Mann-Führers nachjustiert. Jetzt soll es so gewesen sein: »Er legte die 50 Cent für die Computernutzung auf die Ladentheke, hinter der wohl schon die Leiche lag. Die Polizei fand diese 50 Cent am Tatort.« (FR vom 24.11.2011)
Manchmal können auch nachgebesserte Aussagen fatale Folgen haben: Denn was immer als Theke bezeichnet wurde, ist tatsächlich nicht mehr als ein Schreibtisch gewesen, der bekanntlich wesentlich niedriger ist. Wenn also V-Mann-Führer Temme nach dem Mord bezahlt hat, dann hat er seine 50 Cent Münze auf einen Schreibtisch gelegt, der voller Blutspritzer war, dann konnte er gar nicht an dem hinter dem Schreibtisch liegenden Ermordeten vorbeisehen.
Die Behauptung von Herrn V-Mann-Führer Temme, er habe von dem Mord gar nichts mitbekommen, ist jetzt noch unhaltbarer.
Ob das Wahrscheinliche oder wieder einmal das Unwahrscheinliche am 6. April 2006 geschehen ist, ist relativ einfach zu klären:
Öffentlichmachung aller Akten, die im Zusammenhang mit dem als V-Mann geführten Neonazi Benjamin Gärtner existieren.
Öffentlichmachung der Treffberichte zwischen Andreas Temme und Benjamin Gärtner
Vernehmung des Neonazi Benjamin Gärtner.
Phonische Auswertung der Gespräche, die Andreas Temme mit seinem Diensthandy vor, an und nach dem 4. April 2006 gemacht hatte
Öffentlichmachung des Tatortfotos mit Schreibtisch
Strafanzeige gegen VS-Mann Temme wegen des dringenden Verdachts der Falschaussage
Ermittlungsverfahren gegen Andreas Temme wegen des Verdachts der Beihilfe zu Mord
Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission, die die Umstände dieses Mordes neu aufrollt.
Dass bis heute an der Vertuschung der Mordumstände festgehalten wird, dass die versprochene Aufklärung ohne Ansehen der Person eine Farce ist, belegt Mely Kiyak als Beobachterin des NSU-Bundestagsuntersuchungsausschusses in Berlin im Juni 2012. Befragt wurde Gerhard Hoffmann, Leitender Kriminaldirektor des Polizeipräsidiums Nordhessen und damalige Leiter der ›SOKO Cafe‹. Aus dem Gedächtnis gibt sie folgenden Dialog zwischen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses (UA) und dem SOKO-Chef Gerhard Hoffmann (GH) wider:
»GH: Innenminister Bouffier hat damals entschieden: die Quellen von Herrn T. können nicht vernommen werden. Als Minister war er für den Verfassungsschutz verantwortlich.
UA: Er war doch auch Ihr Minister! Ist Ihnen das nicht komisch vorgekommen? Jedes Mal, wenn gegen V-Männer ermittelt wurde, kam einer vom Landesamt für Verfassungsschutz vorbei, stoppt die Ermittlung mit der Begründung, der Schutz des Landes Hessen ist in Gefahr. Aus den Akten geht eine Bemerkung hervor, die meint, dass man erst eine Leiche neben einem Verfassungsschützer finden müsse, damit man Auskunft bekommt. Richtig?
GH: Selbst dann nicht…
UA: Bitte?
GH: Es heißt, selbst wenn man eine Leiche neben einem Verfassungsschützer findet, bekommt man keine Auskunft.« (FR vom 30.6.2012)
Es stockt einem der Atem, wenn man dies liest und weiß, dass niemand im Untersuchungsausschuss aufstand, um sein Mandat auf der Stelle hinzuschmeißen. Man nahm es gefasst zur Kenntnis, als hätte man nur etwas gehört, womit die ›Aufklärer‹ schon lange gelernt haben, umzugehen.
Solange diese Art der ›Aufklärung‹ hingenommen wird, haben Verfassungsschutz und Innenministerium weder das Land noch die Verfassung geschützt, sondern Beihilfe zu Mord geleistet.
Solange Verfassungsschutz und Innenministerium offen im straf- und rechtsfreien Raum agieren, ist der Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung keine maßlose Übertreibung, sondern eine vorsichtige Einordnung.
Wer zu dem Neonazi Benjamin Gärtner mehr weiß, wer genauere Informationen über seinem Stiefbruder hat, der möge  die Kontaktmöglichkeit nutzen.

Auf diese Weise können wir beweisen, dass wir zur Aufklärung mehr beitragen können, als allen “Aufklärern” lieb ist.
Wolf Wetzel                           10. April 2013
Autor des Buches: Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf?
Unrast Verlag 2013, ISBN: 978-3-89771-537-0
 

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  1. Das ist jetzt doch wirklich ein Erkenntnis, so langsam wachen die Dümmsten in ihren Zeitungsverlagen auf –
    http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.nsu-prozess-so-nah-wie-moeglich-an-der-wahrheit-luegen.0915bb5e-69d6-4d38-a25e-1742b0f6584a.html
    “So nah wie möglich an der Wahrheit” lügen
    München – Andreas T.. Immer wieder geht es um T. Sekunden bevor Halit Yozgat am 4. April 2006 in Kassel erschossen wurde, verließ der Mitarbeiter des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz den Tatort. Der erfahrene Führer von Spitzeln der Geheimen will von der Bluttat nichts mitbekommen haben. So die bislang offizielle Version. Eine, die die Anwälte des türkischen Internetbetreibers bezweifeln.
    Deshalb wollen die Juristen der Hinterbliebenen, dass sich die Richter jene Akten zum Verfassungsschützer Andreas T. in das Münchener Oberlandesgericht liefern lassen, die bislang bei der Bundesanwaltschaft unter Verschluss gehalten werden. Zudem wollen die Anwälte Polizeibeamte und Verfassungsschützer als Zeugen geladen wissen. Denn der V-Mann-Führer galt den Kasseler Ermittlern lange Zeit als Hauptverdächtiger in dem Mordfall, der heute den mutmaßlichen Rechtsterroristen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) zur Last gelegt wird. Zweifel an der Unschuld des Geheimdienstmannes haben die Ermittler heute noch.
    So schrieb der bis zum Auffliegen des NSU ermittelnde Kassler Staatsanwalt in einen Vermerk für die jetzt zuständigen Bundesanwälte: “Nach dem Auffinden der Tatwaffe der so genannten ‘Ceska-Mordserie’ in der Zwickauer Wohnung von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe sowie deren Mitgliedschaft in einer rechten Vereinigung ist die Tat unter Berücksichtigung der Erkenntnisse neu zu bewerten. Soweit ersichtlich ist hier einziger Anknüpfungspunkt die Spur T..”
    Von den Schüssen auf Halit Yozgat will der Agent nichts mitbekommen haben
    Ein Blick in die vertraulichen Akten zeigt, dass diese Zweifel berechtigt sind. Von den Schüssen auf Halit Yozgat will der Agent nichts mitbekommen haben. Deshalb, sagte er vor einigen Wochen bei seiner ersten Vernehmung durch Richter Manfred Götzel, habe er sich auch nicht bei der Polizei gemeldet, als die Zeugen für die Bluttat suchte. Er habe, behauptete T., vergessen, dass er zur Tatzeit im Internet-Café Yozgat war und die Seite eine Online-Flirtdienstes aufsuchte, um Frauen kennenzulernen.
    Erst fünf Tage später sei ihm am Sonntag bei einem Blick in eine Kassler Sonntagszeitung bewusst geworden, dass er in dem Internet-Café war, in dem war kurz bevor Yozgat dort erschossen wurde: “Ich war aufgewühlt, weil ich dachte, du kennst das Café, da warst du doch”, sagte T. in seiner Vernehmung. Allerdings habe er da noch geglaubt, er sei am Tag vor der Bluttat in dem Computerladen gewesen. Das habe er mit Hilfe seiner Stempelkarte auch rekonstruiert.
    24 Stunden später war der Agent schon über Details nicht nur des Mordes an Halit Yozgat sondern auch der anderen Morde informiert: Einer Kollegin berichtete er, “dass der Mord offensichtlich keinen regionalen Bezug” hätte, da die Mordwaffe, eine tschechische Ceska-Pistole, bereits bei mehreren Taten in Deutschland verwendet worden sei. Informationen, die zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht in der Öffentlichkeit waren. Seiner Kollegin tischte T. zudem die Lüge auf, er kenne weder das Mordopfer noch das Internet-Café der Yozgats.
    Vertrautheit zwischen Andreas T. und Benjamin G.
    Brisant auch: Noch in der Hauptverhandlung vor dem OLG München gab der inzwischen versetzte Agent am 1. Oktober an, er habe keine Erinnerung mehr an ein Treffen mit der von ihm geführten, rechtsextremen Quelle Benjamin G. Seinen Informanten hatte T. am 10. April – also an dem Tag, an dem er seine Kollegin anlog – in einem Fastfood-Restaurant in Kassel getroffen. Angeblich um der Quelle ihren Spitzellohn zu übergeben. Der Gewährsperson (GP) 389, mit der der V-Mann-Führer nur “sporadischen Kontakt” gehabt haben und sich allenfalls über die privaten Dinge seines Einflüsterers unterhalten haben will.
    Polizeibeamte, die in der Folge T.s Telefongespräche belauschten, kamen da zu einem ganz anderen Ergebnis. Der Verfassungsschützer, notierten sie in einem Abhörprotokoll, “scheint eine vertrauliche, fast freundschaftliche Beziehung zur GP zu pflegen”. In einem anderen Telefonat sprach Benjamin G. seinem Agentenführer auf die Mailbox: Post sei für ihn angekommen. Der Neonazi mit Beziehung in die militante Blood & Honour-Szene ist für den Geheimdienstmann der “Benni”, seine Telefonnummer unter “Ben” abgespeichert – eine Vertrautheit, die vielleicht auch daher rührt, dass beide im selben Dorf geboren wurden.
    Gründe genug für T., um sich bei Kollegen Rat zu holen, als er wegen des Mordes an Halit Yozgat ins Fadenkreuz der Polizei geriet. Einer seiner Vorgesetzten rät dem verdächtigen Agenten, bei Gesprächen mit den Fahndern “so nah wie möglich an der Wahrheit zu bleiben”. Noch am selben Tag rät derselbe Vorgesetzte seinem Mitarbeiter, für eine dienstliche Erklärung im Verfassungsschutzamt sei es wichtig, wann “Andreas zum ersten Mal mitbekommen hat, sei es an der Arbeitsstelle oder privat, dass in der BRD Morde geschehen sind. Ab wann ihm klar war, dass er an einem Tatort anwesend war? Ab wann es ihm bewusst war? Dann stellt sich nämlich die Frage, ob er sich hätte dem Amt gegenüber äußern müssen”. Der Geheimschutzbeauftragte des hessischen LfV hielt seinen Untergebenen also nicht zur Wahrheit an, sondern empfiehlt ihm “so nah wie möglich an der Wahrheit” zu lügen und zeigt ihm die Fallstricke auf.
    Derselbe Vorgesetzte zeigte in einer Besprechung der Verfassungsschützer mit Kriminalbeamten und Staatsanwalt dann sehr wohl Verständnis dafür, dass die Ermittler in alle Richtungen, auch gegen den Geheimdienstmann T. ermittelten: “Sie kratzen alles zusammen, das nehmen wir ihnen auch nicht übel”. Wenig später macht der Inlandsgeheime dann aber deutlich, dass er den Fahnder doch übel nimmt, sollten die die von T. geführten Spitzel vernehmen wollen: Einen mit den Vernehmungen “einhergehenden Verlust der Quellen” befürchtet er, das “größtmögliche Unglück” für die Verfassungsschützer. Könnten die Polizisten die V-Männer befragen, dann sei es künftig “für einen fremden Dienst ja einfach”, den ganzen Landesgeheimdienst lahm zu legen: “Man müsse nur eine Leiche in der Nähe eines V-Mannes oder eines V-Mann-Führers positionieren”, notieren die Kriminalbeamten entsetzt mit.
    Die sollen jetzt zum Fall T. vom Gericht befragt werden. Um die Aussagen des Inlandsspions zu überprüfen, an denen Richter Manfred Götzel Anfang Oktober schon seine Zweifel hatte. Am 3. Dezember wird er nachhaken.

  2. Vor vier Tagen machte ich einen Witz und meinte in dem obigen Post, die zaubern jetzt bestimmt noch zwei Männer aus dem Hut, welche Mundlos und Böhnhardt gleichen.
    Und heute tönt es aus der Presse, der Ex-Skin in Erbsentarn mit seinem Fabile für Germanische Kindernamen, einer Frau die sich helfend als Zschäpe Ersatz hinstellt, hat doch ganz zufällig noch zwei Kumpels die selbstverständlich aussehen wie Mundlos und Böhnhardt.
    Als ABM Massnahme graben die Nachts einen Gartenteich? Und das Wohnmobil? Ach ja, ein mobiler Bauwagen…..
    Gelten in Bayern vor dem OLG auch bundesdeutsche Gesetze? Dann wäre es doch an der Zeit, den § 154 StGB für die anstehenden Zeugen anzuwenden. Und bei der Belastungszeugin den § 155 StGB. Das ist in diesem Falle gegeben, da es sich um eine ausschlaggebende Bedeutung dieser Aussage in allen Fällen handelt.
    Das Verfahren vor dem OLG dauert ja noch eine Weile, ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Ehefrau des Ex-Skins für mindestens 1 Jahr bis 5 Jahre in Haft setzt, nur um einer Beschuldigten, wo sich noch alles drehen kann in den nächsten Monaten, ein Gefälligkeitsalibi zu geben. Das Gleiche wäre dann jedoch auch bei den zwei Bekannten des Skins anzuwenden sowie der Fairness halber bei der Belastungszeugin.
    Hat dieser germanische Wundertänzer auch eine Erklärung für das Wohnmobil, was seltsamerweise genau dem Wohnmobil gleicht, was die Täter damals benützten?
    Wenn wir gerade bei Dortmunder Allerlei sind, da tauchte doch tatsächlich dieser Taxifahrer alias Thomas M. (auch bekannt als VP Heidi) auf. Er hat wohl mit seinem auch V-Mann des Brandenburgischen Verfassungsschutz Toni S. den Mundlos und vermutlich Zschäpe am 1 April 2006 am Hauptbahnhof Dortmund in seinem Taxi abgeholt. Dieser Heidi alias Thomas M. galt bei der dortmunder Polizei 7 Jahre lang als absolut glaubwürdiger Zeuge im rechtsextremen Bereich.
    Dieser Thomas M. ist ja ebenfalls Zeuge in München vor dem OLG. Wobei es einen hier schon wundert, der Toni S. welcher jahrelang vom LfV Brandenburg gesponsert wurde, hat der nichts zu diesen Punkten zu sagen?
    Dann haben wir ja Zschäpe selbst, sie schreibt in einem Brief an ihren geliebten Robi Schiemann (das ist dieser Psycho der gerade im Knast Bielefeld sitzt und seine Wochenende mit dem LfV NRW verbringt….) dass sie gerne den alten Kameraden Sebastian Seemann vor Gericht sehen möchte! Der, was ja inzwischen eher die Regel bedeutet bei diesen überzeugten Rechtsextremen, auch Spitzel des LfV NRW ist bzw. war! Und Zschäpe selbst meinte ja in diesem Brief, “wo ist der Verfassungsschutz wenn man ihn mal braucht, der Verfassungsschutz habe schon genügend in ihrem Leben herumgepfuscht!”
    D.h. Superagentin des BfV – Zschäpe war in Dortmund, will ihren Ex-Kameraden Agent des LfV NRW – Seemann in Knast bringen, wird von Polizeiagenten Ziegenpeter bzw. Heidi weitergehend belastet? Diese Nummer will ich erleben, dass sich Denise Erbsentarn, Mutter von zwei Ur-germanischen Kindern für diesen Gefälligkeitsrotz jahrelang in Knast setzt!
    Wäre nicht am 4 April 2006 von diesem braunen Gesindel ein wehrloser unschuldiger Mensch ermordet worden, könnte man über diesen Schwachsinn sogar lachen!

  3. Mich beunruhigt das alles im Hinblick auf zwei Möglichkeiten.
    1) Es gibt innerhalb (bzw. unter Einbeziehung von Teilen) des VH, des MAD usw. und Teilen der für sie zuständigen Ministerien insbesondere in bestimmten Bundesländern (Hessen, Sachsen, Thüringen…) Freundeskreise, die sich in Einstellung/Mentalität wenig von den militanten Neonazis unterscheiden.
    2.) Es gibt (vielleicht auch in Ausnutzung der erstgenannten Möglichkeit) noch etwas engere Freundeskreise innerhalb (bzw. unter Einschluss von Teilen) des VS, des MAD usw., die gemeinsam mit kladestinen Kreisen in anderen Ländern an alte “Stay-Behind” (Tiefer-Staat) Konzepte anknüpfen und Todesschwadronen für Aufstände in Zeiten eines fortgeschrittenen Klimawandels ausbilden – wollen..
    Für Hinweise, die die Plausibilität dieses Gedanken entkräften könnten, wäre ich wirklich dankbar.

  4. ein Artikel aus der HNA ( https://www.hna.de/lokales/kassel/bernd-angeber-oder-mitwisser-2844591.html mehr infos zum genannten auch hier: http://recherche34.wordpress.com ):
    Bernd T.: Treffen mit Mundlos/Böhnhardt
    Kasseler Neonazi: Hatte er Kontakt zu NSU-Terroristen?
    2
    0
    Kassel. Beide lebten in der Nordstadt: Halit Yozgat, der im April 2006 in seinem Internetcafé an der Holländischen Straße von Terroristen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) ermordet wurde, und der 38-jährige Neonazi Bernd T.
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    Welche Rolle spielt Bernd T.? Der Gründer der Kameradschaft „Sturm 18“ (rechts) ist auf dem Foto im Jahr 2011 mit einem Gleichgesinnten auf dem Friedrichsplatz in der Kasseler Innenstadt zu sehen. Im Vorfeld einer Anti-Nazi-Demo hatten Neonazis von „Sturm 18“ angekündigt, die Veranstaltung stören zu wollen. Foto: Feldmann
    © Feldmann
    Welche Rolle spielt Bernd T.? Der Gründer der Kameradschaft „Sturm 18“ (rechts) ist auf dem Foto im Jahr 2011 mit einem Gleichgesinnten auf dem Friedrichsplatz in der Kasseler Innenstadt zu sehen. Im Vorfeld einer Anti-Nazi-Demo hatten Neonazis von „Sturm 18“ angekündigt, die Veranstaltung stören zu wollen.
    Bernd T. fiel mit seinen rechtsextremen Kameraden im Stadtteil oft unangenehm auf: durch Saufgelage, Beleidigungen und Attacken.
    Bisher gab es in der Öffentlichkeit keine Anzeichen dafür, dass es einen Zusammenhang zwischen der Ermordung des türkischstämmigen Mannes und dem Kasseler Neonazi geben könnte. Jetzt taucht der Name des Neonazis Bernd T. gleich zweimal in Verbindung mit dem NSU auf.
    Der 38-Jährige, der derzeit eine Haftstrafe unter anderem wegen Bedrohung und Beleidigung in der Justizvollzugsanstalt Hünfeld verbüßt, soll einer der rechtsextremen Häftlinge sein, die versucht haben, ein bundesweites Netz in andere Gefängnisse – auch zum NSU – zu knüpfen.
    Bernd T. hat aber offenbar schon früher behauptet, Verbindungen zum NSU zu haben. Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet, dass der 38-jährige Neonazi eine „seltsame Rolle“ bei den Ermittlungen gespielt haben soll. Demnach soll Bernd T. im Dezember 2011, kurz nachdem das Terrornetzwerk aufgeflogen war, dem hessischen Verfassungsschutz angeboten haben, „Informationen über diverse Netzwerke“ zu beschaffen. Als Gegenleistung habe er angeblich eine schnelle Haftentlassung gefordert.
    Bernd T. soll behauptet haben, im Jahr 2006 die beiden NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Kassel vom Bahnhof abgeholt und mit ihnen eine Geburtstagsfeier besucht zu haben.
    Lesen Sie auch:
    -JVA: Rechte Umtriebe, aber kein Netzwerk
    Zudem hat Bernd T. laut SZ offenbar eine Vorliebe für das Paulchen-Panther-Motiv, das der NSU für seine Bekenner-DVD verwendet hat. Auf einem seiner Computer sollen die Ermittler ein Dokument aus dem Jahr 2009 mit dem Titel „01-PaulchenPanther-Anschreiben.doc“ entdeckt haben. Dahinter verbarg sich allerdings nur das Bewerbungsschreiben seiner Ehefrau bei einem Tierheim. Zu diesem Zeitpunkt war das Bekennervideo noch nicht bekannt.
    Die Ermittler sollen wohl Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Kasseler Neonazis gehabt haben. Es sollen Anhaltspunkte vorgelegen haben, dass Bernd T. „wissentlich falsche Angaben“ gemacht habe.
    Dass es der Neonazi aus der Nordstadt nicht so ganz genau mit der Wahrheit nimmt, wird in diesem Zusammenhang auch mit einer anderen Berichterstattung deutlich. Bernd T. war im Jahr 2006 zum Vorsitzenden des in der Nordstadt ansässigen Vereins „Spitze e.V.“ gewählt worden. Ein Verein, der sich für die Förderung der Völkerverständigung einsetzen wollte. Da es viel Kritik an seiner Wahl gab, beteuerte Bernd T. damals gegenüber der HNA, dass er aus der rechten Szene ausgestiegen sei.
    Im selben Jahr will er aber Mundlos und Böhnhardt, die zu diesem Zeitpunkt längst im Untergrund lebten, in Kassel getroffen haben.
    Von Ulrike Pflüger-Scherb
    Hintergrund: Bernd T., lange Karriere am rechten Rand
    Bernd T. kann auf eine lange Karriere am rechten Rand zurückblicken. Bereits in seinem Geburtsort Bad Segeberg war er als militanter Neonazi aktiv. 1993 prügelte er in Bad Segeberg einen Obdachlosen zu Tode. Nach seiner Haftentlassung zog er 2000 nach Kassel, rief die Kameradschaft „Sturm 18“ ins Leben.
    Später sorgte er in Diemelstadt-Wethen für Wirbel, wo er mit Gleichgesinnten eine Wohngemeinschaft gründete und seine kurdischen Nachbarn derart terrorisierte, dass sie das Dorf verließen. Gleichzeitig stellte er sich als Neonazi-Aussteiger dar und konnte deshalb 2006 mit seinem Umfeld sogar den öffentlich geförderten Multikultur-Verein „Spitze e.V.“ in der Nordstadt übernehmen. Das sorgte für Proteste und für das Ende des Vereins. „Sturm 18“ ist heute nicht nur eine rechtsextreme Kameradschaft in Kassel, sondern betreibt auch ein Internet-Netzwerk. Bernd T. sitzt seit 2011 in Haft. Der Revisionsantrag gegen seine jüngste Verurteilung ist vor dem Bundesgerichtshof gescheitert.
    Damit wurde eine zehnmonatige Gefängnisstrafe rechtskräftig, die er im März 2011 vom Landgericht Kassel kassiert hatte – wegen Bedrohung und Beleidigung. Zudem muss er eine weitere Haftstrafe von 18 Monaten absitzen, die ursprünglich zur Bewährung ausgesetzt worden war. Da er gegen Auflagen verstoßen hatte, wurde die Bewährung widerrufen. (jft/use)

  5. Im Freitag wurde das Thema auch angesprochen – dazu mein Kommentar:
    Leider muss zum Nachladen (das noch das Wort – betreuende Begleitung hinzugefügt werden.
    Das Einzige was an diesem ganzen Irrsinn noch Hoffnung aufkommen lässt – die ganzen Vertuschungsaktionen wurden wenigstens publiziert und von der Presse nicht auch noch unter den – ohnehin schon völlig auf brauner Kacke liegenden – Teppich gekehrt.
    Wie das wohl damals mit dem Selbstmord im Wohnmobil ablief – man muss nicht vom NSU sprechen, man sollte von der Abteilung NSM (NS-Mordgruppe) beim inoffiziellem faschistischen Pack in den Machtzentren unserer Republik sprechen.
    Sie haben zwar nicht alles im Griff, doch viel zu Vieles.
    Darauf erwiderte der Autor:
    Der hochgradig geschätzte Wolf Wetzel prägte für derart liebevolle betreuende Begleitung bereits den Begriff:
    Der NSU und sein staatlicher Escortservice
    meine Erwiderung:
    …. aber das passt eben nicht, einen Escortservice bezahlt in der Regel der Begleitete – die liebevolle betreuende Begleitung erhält man aus Zuneigung.
    Man könnte konstatieren W. Wetzel geht noch einen Schritt weiter, via Steuern bezahlt der brave Bürger dann für seinen Kunden hier die NSM, den Escortservice.
    Wenn man mancherorts so die Volksseele offen dampfend stinken riecht, könnte er sogar tatsächlich des Pudels Kern getroffen haben.
    An alle hier – ich mag das nicht pauschal behaupten!
    Wobei Wetzel hat wirklich recht – er kann von Escortservice sprechen, da ja alles was der NSM (ich setzt jetzt einfach für Untergrund Mordabteilung) an finanziellen Mitteln zur Verfügung hatte – oder hat, letztlich aus öffentlichen Kassen stammen dürfte – und die füllen ja wir alle brav auf. (Auch ich brauch manchmal Treibstoff – und Du – denk mal nur an die Alk-Steuer – plus Mwst. – mit jeder Flasche ein bisschen Mordmaschinerie finanziert – neben all dem anderem Wahnsinn)
    Ich habe hier im Blog ein wenig gestöbert – ich fürchte du hast in mit keiner Deiner Vermutungen unrecht – das Fatale – der Widerstand ist hoffnungslos in der Minderheit – wie eh und je.

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