Recht nach Gutsherrenart

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Recht nach Gutsherrenart

Er scheint so, als müsse der Bürger mittlerweile darum betteln, bei Gerichtsverfahren, die mit ihm zu tun haben, vorstellig werden zu dürfen. Grüße von Kafka, Kohlhaas und Wolf Wetzel.

Ich habe aus der Novelle »Kohlhaas« gelernt, dass es nicht nur um die ganz großen Dinge geht, denen man sich stellten sollte, sondern auch um scheinbar recht kleine Kränkungen. »Es geht ums Prinzip«, sagte der Pferdehändler, als er gefragt wurde, warum er wegen ein paar Gäulen so einen »Aufstand« mache.

In der Tat: Es gibt nicht wenige, die sagen (werden), dass es sich doch nicht lohnt, sich wegen solcher Lappalien ins Zeug zu legen.

Im bin in Großen und Ganzen anderer Meinung: Wenn man bereits bei »Kleinigkeiten« kneift, dann wird man dies bei »großen« Angelegenheiten erst recht tun.

Nun zum Fall:

Recht nach Gutsherrenart

Pressemitteilung:

„Sehr geehrte Herr Vorsitzender S., sehr geehrte Frau S., sehr geehrter Herr L.,

ich habe ihr Landgerichtsurteil vom 17. August 2022 (Az.5/09 Qs 87/22) zur Kenntnis genommen.

Dass das Ganze eine Farce ist, ist Ihnen hoffentlich nicht entgangen. Ich erkläre Ihnen das kostenfrei:

Ich will an einer Verhandlung, bei der es um mich geht, teilnehmen. Ich will also vor Gericht begründen, warum der Bußgeldbescheid rechtwidrig ist. Ist das so schwer zu verstehen? Und wenn ich krank werde, dann möchte ich, dass die Verhandlung verschoben wird, damit das rechtliche Gehör in Anspruch nehmen kann. Ist das so unheimlich schwer zu verstehen? Oder störe ich bei dem ganzen Verfahren?

Sie haben zu Dritt dieses Urteil gefällt. Sie haben das vorgelegte Attest für „nicht ausreichend“ und „nicht glaubhaft“ erklärt.

Haben Sie dabei zu Dritt den Urteilscomputer bedient, ein paar Stichworte eingegeben, u.a. ‚Ablehnung‘ und haben dann die Satzbausteine, wieder zu Dritt, zusammengefügt?

Ohne Ihnen das Attest zu erklären, wissen Sie doch, dass wir in Corona-Zeiten leben und dass die Corona-Regeln auch für das Landgericht gelten – oder haben Sie eine Ausnahmereglung – wie die Bundesregierung (auf Flugreisen und auch anderswo)?

Diese Corona-Regeln sehen vor, ohne dass man Ihnen das im Attest oder als Arzt ausführlich erklären muss, das man bei einem fiebrigen Infekt zur Prävention die Corona-Maßnahmen anwendet, also zuhause bleibt. Das nennt man Quarantäne, also genau jene fünf Tage, die im Attest angegeben sind. Genau dies hat mein Arzt gemacht. Und genau das ignorieren Sie vorsätzlich, obwohl all dies in verständlicher deutscher Sprache in meinen Widerspruchsschreiben ausgeführt ist.

Ganz abgesehen davon, decken Sie mit Ihrem Urteil eine Rechtsbeugung, die Ihnen nicht entgangen sein dürfte, wenn Sie nicht nur den Urteilscomputer benutzt haben. Das Amtsgericht hat in seiner ersten Ablehnung nicht die „Qualität“ des Attestes bemängelt, sondern wahrheitswidrig behauptet: „Ein Antrag auf Entbindung vom Erscheinen zum Hauptgerichtstermin wurde nicht gestellt.“

Meine Rechtsberatung hat mir nahegelegt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen möglicher Rechtsbeugung einzureichen und die offensichtlichen Verfahrensfehler anzugreifen.

Ich möchte diese Farce nicht unnötig verlängern und möchte vor diesem Schritt die Möglichkeit nicht ausschließen, dass Sie das berücksichtigen und auf diese Weise zum Einhaltung erlassener Corona-Verordnungen beitragen.“

 

Amtsferne Hilfe

Kohlhaas in der Novelle von Heinrich von Kleist widerfuhr diese Erniedrigung nicht nur, weil es kein Recht gegen die Herrschenden gab/gibt. Er war damit auch alleine, als Pferdehändler. Viele werden auch heute sagen, dass es sich doch nicht lohnt, einen „Aufstand“ zu machen, dass man sich damit doch nur ins eigene Fleisch schneide. Ich möchte diese Art der Selbstbeschuldigung und –beruhigung nicht so stehen lassen.

Die hier geschilderte Amtsgerichts- und Landgerichtsposse gab mir den Anstoß, in dieser Reihe ähnliche „Fälle“ aufzugreifen und das uns Mögliche zu tun, damit man damit nicht alleine ist. Und wir alle könne mehr tun, als den Kopf einzuziehen.

 

Deshalb meine Frage an unsere LeserInnen: Hat jemand fachliches Wissen, um dazu etwas zu sagen? Das betrifft insbesondere die Frage nach der Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen mutmaßlicher Rechtsbeugung und/oder einer anderen Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Gibt es gar eine/n Rechtsanwalt/in, die/der sich mit Genuss diese kohlhaas’schen Posse annehmen würde?

Aber vielleicht haben meine LeserInnen auch persönliche Erfahrungen, die weiterhelfen können.

In diesem kohlhaas‘schen Sinne.

Wolf Wetzel

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