Wenn der israelische Ministerpräsident Netanjahu und/oder sein „Verteidigungsminister“ Yoav Gallant festgenommen werden.

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Wenn der israelische Ministerpräsident Netanjahu und/oder sein „Verteidigungsminister“ Yoav Gallant festgenommen werden.

 

Der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, gab am 20. Mai 2024 bekannt, dass Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazastreifen beantragt worden seien.

 

Dazu führte er aus, dass Israel gezielt Hunger einsetze und weitere Angriffe nutze, um damit die Zivilbevölkerung in Gaza kollektiv zu bestrafen. Dazu hieß es in der Erklärung Khans, dass „die Auswirkungen des Einsatzes von Hunger als Methode der Kriegsführung zusammen mit anderen Angriffen und kollektiven Bestrafungen gegen die Zivilbevölkerung in Gaza akut, sichtbar und weithin bekannt“ seien.

 

Dazu gehörten „Unterernährung, Dehydrierung, tiefes Leid und eine wachsende Zahl von Todesfällen unter der palästinensischen Bevölkerung, darunter Babys, andere Kinder und Frauen“.

 

Khan zählte als Kriegsverbrechen u.a. auf: „Unterernährung, Dehydrierung, tiefes Leid und eine wachsende Zahl von Todesfällen unter der palästinensischen Bevölkerung, darunter Babys, andere Kinder und Frauen.“

 

 

 

Gleichzeitig wurden Haftbefehle gegen führende Hamas-Mitglieder beantragt: Dazu zählt nach Ansicht des Gerichtes Yahya Sinwar, den Chef der Hamas, Mohammed Diab Ibrahim Al-Masr, den Oberbefehlshaber der Al-Qassam-Brigaden, und Ismail Haniyeh, den Chef des Politbüros der Hamas.

Begründet wird dies mit den Kriegsverbrechen, die mit dem Ausbruch aus dem Gaza-Gefängnis am 7. Oktober 2023 einhergingen:

Den Hamas-Mitgliedern wirft der Ankläger unter anderem „Ausrottung“ sowie Mord, Geiselnahme, Vergewaltigungen und Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.

Diese Entscheidung ist vielerlei Hinsicht besonders:

Zum einen handelt das Gericht so, als wäre der Gazastreifen ein eigenständiger Staat. Denn nur dann sind internationale Gesetze anwendbar. Sie bekommen nur zwischen Staaten Gültigkeit.

Der Gazastreifen ist jedoch nicht souverän, sondern seit 1967 israelisches Besatzungsgebiet, also unter totaler Kontrolle der israelischen Armee.

 

Für den Staat Israel existiert nicht einmal

der Gaza-

Streifen.

 

 

 

Wenn also der Gazastreifen/Palästina als Staat gar nicht existiert und die USA als ständiges Sicherheitsratsmitglied mit dem exklusiven Vetorecht jeden Versuch in Richtung Staatlichkeit Palästinas torpediert, dann sind die tödlichen Ereignisse am 7. Oktober 2023 zweierlei: Zum ersten ein legitimer Versuch, sich gegen die Besatzung (auch bewaffnet) zu wehren. Zum zweiten Kriegsverbrechen, wenn sie sich nicht gegen die Besatzungsmacht richten, sondern gegen Zivilisten, was auch ihre Geiselnahme einschließt.

Zum anderen muss man bei der Beurteilung dieser Entscheidung berücksichtigen, dass das Gericht ausschließlich über die Ereignisse am 7. Oktober 2023 und dem israelischen Einmarsch nach Gaza urteilt.

Es geht dem Gericht nicht darum, die Gründe für diesen Ausbruch zu werten oder gar die Bedingungen zu berücksichtigen, die in Gaza seit Jahrzehnten herrschen.

 

Wolf Wetzel | 20.5.2024

 

Quellen und Hinweise:

Statement of ICC Prosecutor Karim A.A. Khan KC: Applications for arrest warrants in the situation in the State of Palestine, 20.5.2024: https://www.icc-cpi.int/news/statement-icc-prosecutor-karim-aa-khan-kc-applications-arrest-warrants-situation-state

Wer hat angefangen? Gaza – ein Gefängnis ohne Wärter, Wolf Wetzel, 2014: https://wolfwetzel.de/index.php/2014/07/17/wer-hat-angefangen-die-bombardierung-des-gaza-ein-gefangnis-ohne-warter/

Wer hat zum x-ten Mal angefangen? Wolf Wetzel, 2023: https://wolfwetzel.de/index.php/2023/10/16/wer-hat-zum-x-ten-mal-angefangen-gaza-ein-gefaengnis-ohne-waerter/

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