Thomas Moser | Die offene Wunde NSU – Die offene Wunde BRD

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Die offene Wunde NSU – Die offene Wunde BRD

Von Thomas Moser/telepolis vom 28. Oktober 2018

„RAF-Attentate, Oktoberfestbombe, NSU-Morde und LKW-Anschlag – die deutschen Terrorkomplexe haben einen Zusammenhang

Eine solche Situation hat es in der Geschichte der Bundesrepublik bisher nicht gegeben. Die Mord- und Bombenserie verbunden mit dem Namen “NSU” hat zu über einem Dutzend Untersuchungsausschüsse im Bundestag und in mehreren Landtagen geführt. Der Prozess in München hat mit mehr als fünf Jahren Dauer Justizgeschichte geschrieben. Sieben Jahre halten die politischen Aufklärungsbemühungen seit dem Auffliegen des NSU-Kerntrios im November 2011 an. Und doch sind immer noch mehr Fragen offen als beantwortet.

Schauplätze der Auseinandersetzung verschwinden, wie das Staatsschutzverfahren vor dem Oberlandesgericht in München, aber neue entstehen, wie der Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern. Der Mord in Rostock am 25. Februar 2004, bisher eher im Schatten anderer Fälle, birgt ein eigenes Geheimnis. Es war der einzige Mord in Ostdeutschland. Mehmet Turgut wurde nicht ins Gesicht geschossen, wie es den anderen Opfern geschah. Er musste sich auf den Boden legen und wurde dann hingerichtet.

In Brandenburg, Thüringen und Sachsen tagen Parlamentarier weiterhin Monat für Monat. In Hamburg, Ort des dritten Mordes, fordert eine Initiative ebenfalls einen Untersuchungsausschuss. Gleiches gilt für Berlin, wo verschiedene Stränge der NSU-Geschichte zusammenlaufen und entscheidende Figuren des rechten Sektors als V-Leute geführt wurden.

In Bayern hat es einen ersten Untersuchungsausschuss gegeben, aber vieles ist ungeklärt geblieben: Warum drei Morde sowie ein Sprengstoffanschlag in Nürnberg? Warum fünf der zehn Todesopfer in dem Freistaat? Die Nebenklageanwältin Seda Basay-Yildiz stieß in den Ermittlungsakten auf Sachverhalte, die es denkbar erscheinen lassen, dass zwischen dem Opfer Ismail Yasar und den mutmaßlichen Mördern Böhnhardt und Mundlos eine Personenkennkette existierte, die über einen Nürnberger Neonazi führte, mit dem Yasar einmal Schwierigkeiten hatte. Gab es einen Zusammenhang? War der Mord ein Racheakt? Waren die NSU-Killer demnach vielleicht Auftragsmörder? Dann müsste es auch Auftraggeber geben.

 

Medien haben herausgefunden, dass im Zentrum der rechtsextremen Szene Bayerns ein V-Mann saß. Der bayerische Innenminister hat daraufhin das Landesamt für Verfassungsschutz beauftragt, dessen Rolle nachzugehen. Gleichzeitig spricht sich Joachim Herrmann (CSU) gegen einen zweiten Untersuchungsausschuss aus. Damit tut er zwei Dinge in einem: Er demonstriert, dass weiter aufgeklärt werden muss – und dass das unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu geschehen hat. Unfreiwillig zieht er den Vorhang weg, mit dem er eben noch die Hintergründe verhüllen wollte, und kennzeichnet genau das Spannungsfeld, auf dem sich die Aufklärung des NSU-Skandales seit Jahren bewegt und nicht vorankommt. Gerade weil der Minister versucht, die Exekutive über die Legislative zu stellen, kann man das als Aufforderung an das Parlament verstehen, sich der Angelegenheit ebenfalls anzunehmen. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses obliegt ihm allein, keiner Regierung.

Organe der Legislative im Widerstreit mit Organen der Exekutive. Diese Auseinandersetzung durchzieht die gesamte Republik und trägt Züge eines Machtkampfes. Die zahllosen Tageskämpfe um die Vernehmung von Zeugen und die Vorlage von Akten haben die politische Plattentektonik in Bewegung versetzt.

Der NSU-Skandal ist längst ein politischer Skandal. Er ist aus der Vergangenheit in die Gegenwart gewuchert. Neben der Aufklärung der Verbrechen im Zeitraum 1998 bis 2011 geht es schon lange auch um diejenigen staatlichen Stellen und Personen, die die Arbeit der Parlamente behindern – bis heute.

Die Institution Bundesanwaltschaft

Im Zentrum des Konfliktes steht die Institution Bundesanwaltschaft. Ihre Theorie von der isolierten Dreier-Zelle Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe und den allein handelnden zwei Tätern wird nicht nur von der kritischen Öffentlichkeit und etlichen Parlamentariern in Zweifel gezogen, sondern kann als widerlegt gelten. Wie konstruiert die Anklage in München war, demonstrierten mehrere Plädoyers von Anwälten der Nebenklage. Sie haben fundiert dargelegt, dass es Mordhelfer in den Tatstädten gegeben haben muss.

Walter Martinek, Anwalt des beim NSU-Anschlag in Heilbronn lebensgefährlich verletzten Polizeibeamten Martin A., sagte in seinem Schlussvortrag, die “Nichtberücksichtigung einer Reihe von Zeugenaussagen [durch die Bundesanwaltschaft], die eine Beteiligung mehrerer Personen nahelegen”, hinterlasse bei ihm einen schalen Nachgeschmack. Er halte die Ausführungen der Bundesanwaltschaft zum Motiv der Täter nicht für überzeugend. Nämlich, dass der Gesellschaft die Machtlosigkeit des Sicherheitsapparates vor Augen geführt werden sollte. Es handle sich dabei, so der Rechtsanwalt, “nur um eine von mehreren Möglichkeiten”, die letztlich alle “spekulativ” seien.

Mit dem Geschehen im Bunker des Münchner Gerichtsgebäudes allein lässt sich dieser monströse Mordkomplex ohnehin nicht erfassen. In den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen dringen bis heute Sachverhalte an die Oberfläche, die belegen, wie selektiv das ist, was die Justiz verhandelt. Im Landtag in Stuttgart ergaben sich Hinweise auf eine zweite Lieferkette von Pistolen im Umfeld des NSU. Woher 17 der 20 Schusswaffen kamen, die in der Habe des Trios gefunden wurden, können die Ermittler nicht sagen, weil sie es schlicht nicht ermittelt haben. In Potsdam wurde enthüllt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz über alle Schritte des Brandenburger V-Mannes “Piatto” im Bilde war, der 1998 gemeldet hatte, die drei Untergetauchten wollten sich bewaffnen und seien in Chemnitz zu finden.

Von den etwa 5000 Tagen, die Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe von Ende Januar 1998 bis Anfang November 2011 im Untergrund verbracht haben sollen, würden die Ermittler nur etwa 250 Tage kennen. Das hat Clemens Binninger ausgerechnet, der ehemalige CDU-Abgeordnete, der den zweiten Untersuchungsausschuss des Bundestages geleitet hat. Was er damit sagen will: Wenn über eine Personengruppe derart wenig bekannt ist, wie belastbar soll dann die Behauptung sein, dass nur diese drei der Terrororganisation NSU angehörten und alle Taten planten und ausführten?

Doch die oberste Strafverfolgungsinstanz des Staates verweigert sich den Fakten, Widersprüchen und Analysen, die nicht in ihre eng umgrenzte Drei-Täter-Theorie passen. Wenn obendrein ihr Vertreter, Bundesanwalt Herbert Diemer, im Rahmen seines Plädoyers vor dem “Hohen Senat” und in der roten Robe des Staates die Kritiker als “selbsternannte Experten” und “Irrlichter” und ihre Kritik als “Fliegengesurre” abqualifiziert, kann man diese Rhetorik als Kampfansage verstehen. Sie zeigt, wie sehr die Bundesanwaltschaft eine politische Behörde ist, die Staatsschutz betreibt.

Selbst die Opferfamilien wurden nicht verschont. Diemers Kollegin Anette Greger attackierte in ihrem Plädoyer Anwälte der Nebenklage, sie hätten ihren Mandanten falsche Versprechungen gemacht, rechte Hintermänner an den Tatorten zu finden. Jemand anderes hatte genau dieses Versprechen abgegeben – die Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte im Februar 2012 zu den Hinterbliebenen und überlebenden Opfern der Mordanschläge: “Ich verspreche Ihnen, alles zu tun, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.”

Hat das die Oberstaatsanwältin lediglich vergessen, oder spekulierte sie darauf, dass es inzwischen in Vergessenheit geraten ist? Vielleicht demonstriert sie unbeabsichtigt auch nur, dass die Worte von Angela Merkel an die Opferangehörigen nichts als pflichtschuldige, unverbindliche Regierungsfolklore mit kurzem Verfallsdatum darstellen. Denn eingelöst ist das Versprechen bis heute nicht.

Der Buback-Prozess 2010 bis 2012

Die verbalen Ausfälligkeiten seitens der Bundesanwaltschaft sind keinesfalls neu, sondern haben Methode. Sie führen zurück zu einem anderen Terrorismusfall in der Geschichte der Bundesrepublik, dem Prozess um den Mord am einstigen Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Von 2010 bis 2012 wurde der Anschlag vom 7. April 1977 vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart verhandelt, mehr als 30 Jahre nach der Tat und nur, weil der Sohn des Ermordeten, Michael Buback, die Behörde in Karlsruhe durch eigene Ermittlungen dazu gezwungen hatte.

Als im Juni 2012 die Plädoyers gehalten wurden, bezichtigte der Prozessvertreter der Bundesanwaltschaft, Walter Hemberger, den Nebenkläger Michael Buback, der es gewagt hatte, die Behörde zu kritisieren, der “Unverfrorenheit”. Wörtlich sagte der Bundesanwalt: “Jedes weitere Wort ist der Vortrag des Nebenklägers nicht wert.

Respektlosigkeiten, wie 2017 in München so also auch schon 2012 in Stuttgart. Sie verweisen zugleich auf Zusammenhänge zwischen dem RAF-Verfahren und dem NSU-Verfahren. Beide trafen im November 2011 aufeinander, als der NSU aufflog und die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernahm, die sie im Jahre 2006 noch nicht hatte übernehmen wollen, obwohl zu diesem Zeitpunkt neun Migranten mit derselben Waffe erschossen worden waren.

Am 10. November 2011 kam es im Buback-Prozess gegen das frühere RAF-Mitglied Verena Becker zu zwei bemerkenswerten Zeugenauftritten. Bei der Vernehmung eines Auswerters des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ergab sich, dass in dem Amt Akten manipuliert worden sein mussten. Dabei ging es um eine Aussage Beckers, die sie beim BfV gemacht hatte. Bundesanwalt Hemberger versuchte so energisch wie erfolglos, die Aktenfälschung abzutun. Der zweite Zeuge war der frühere Präsident des Bundeskriminalamtes Horst Herold. Er erklärte zur Überraschung, dass die Bundesanwaltschaft ab dem Herbst 1977 die Ermittlungen zum Buback-Mord nicht mehr betrieben habe, sie seien “de facto stillgestanden”. Daraufhin griff Hemberger den 88jährigen Herold wie eine Furie an, wie er so etwas behaupten könne. Herold hatte ein Tabu verletzt. Er hatte die Ermittlungen öffentlich angezweifelt und angedeutet, dass die Behörde des Generalbundesanwaltes den Mord an einem früheren Amtschef nicht aufklären wollte.

Als tags darauf am 11. November 2011 der Generalbundesanwalt die Ermittlungen im Mordkomplex NSU übernahm, wurden zur selben Zeit im BfV Akten von V-Leuten in der rechtsextremen Szene Thüringens vernichtet. Manipulationen, wie man sie eben erst im Fall Buback erlebte, wiederholten sich live im NSU-Skandal.

Oktoberfest-Anschlag in München 1980

Und noch mit einem dritten “deutschen Attentat” kreuzen sich die Ereignisse: dem Anschlag auf das Oktoberfest in München am 26. September 1980, der 13 Tote und mehr als 200 Verletzte forderte. Auch dieses Attentat wirft bis heute Fragen auf. Das Ermittlungsverfahren wurde 1982 eingestellt. Der Rechtsextremist Gundolf Köhler galt als Alleintäter, der in Suizidabsicht gehandelt habe.

Der Opferanwalt Werner Dietrich und der Journalist Ulrich Chaussy forschten weiter nach, stießen im Laufe der Jahre auf ungehörte Zeugen, Hinweise auf Mittäter, übersehene und verlorene Beweismittel und unterlassene Ermittlungen. Als Chaussy im Jahr 2008 bei der Bundesanwaltschaft nach dem Verbleib der Asservate fragte, traf er auf Bundesanwälte, deren Namen heute aus anderen Terror-Zusammenhängen bekannt sind: Walter Hemberger, der ab 2007 das Verfahren gegen Verena Becker führte und dann die Anklage im Buback-Prozess vertrat, erklärte dem überraschten Journalisten, sämtliche Asservate zum Oktoberfestattentat seien zwischenzeitlich vernichtet. Wie das, fragte sich Chaussy, Mord verjährt doch nicht.

Ein Interview vor der Kamera über die Vernichtung der Asservate verweigerte Hemberger. Wenig später war er nicht mehr für das Verfahren zuständig. An seine Stelle rückte Bundesanwalt Bernd Steudl. Er war es, der im Jahr 2006 dafür verantwortlich zeichnete, dass die Bundesanwaltschaft es ablehnte, die Ermittlungen im Fall der bis dato neun Ceska-Morde zu übernehmen. Die NSU-Mordserie blieb unerkannt.

Das änderte sich erst am 4. November 2011 mit dem Tod von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Die Sicherheitsbehörden standen unter Druck, die Politik richtete Untersuchungsausschüsse ein, der Prozess in München begann. In diesem sensiblen gesellschaftlichen Klima nahm der Generalbundesanwalt Harald Range im Dezember 2014 die Ermittlungen zum Oktoberfestattentat wieder auf. Es hätten sich Hinweise ergeben, die auf bislang unbekannte Mitwisser hindeuten könnten, erklärte er medienwirksam auf seiner Jahrespressekonferenz. Die Berichterstattung wurde daraufhin vom Thema Oktoberfestattentat dominiert, nicht mehr von den Versäumnissen im Fall NSU.

Deutscher Terrorismus?

Im Frühjahr 2018 erklärte ein Verfassungsschützer vor einem Untersuchungsausschuss, das Handeln der Sicherheitsbehörden im Falle NSU sei “eine Schande” gewesen. Dann fügte er einen Satz an, der die Tür weit aufstößt: “Das werden Sie auch bei Amri erleben.” Die Prognose hat sich längst bewahrheitet. Bemerkenswert ist, dass der Beamte wie selbstverständlich davon ausging.

RAF-Attentate, Oktoberfestbombe, NSU-Morde, LKW-Anschlag – überall dieselben Vielschichtigkeiten und Doppelbödigkeiten, dieselben hintergründigen Strukturen, ähnliche Widersprüche und Fragen, derselbe Stoff. Das führt diese deutschen Terrorfälle zusammen. Die Ermittlungsbehörden haben alle Instrumente zur Verfügung, um Taten, Täter und Hintergründe aufzuklären. Dass es nicht geschieht, macht den Skandal zu einem Politikum. Um die Fälle zu lösen, muss das Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive neu ausgehandelt werden. Real bestimmt die Exekutive die Möglichkeiten der Legislative. Das ist die Voraussetzung, dass der Verfassungsschutz bisher politisch unantastbar bleibt. Doch warum soll eine Sicherheitsbehörde, die Untersuchungsgegenstand eines Parlamentes ist, die Regeln der Untersuchung bestimmen?

Mit der Verurteilung von Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger Gerlach und Carsten Schultze kann die juristische Behandlung der NSU-Taten nicht zu Ende sein. Bei der Bundesanwaltschaft werden neun weitere Personen als Beschuldigte geführt, Unterstützer des NSU gewesen zu sein: André K., Thomas St., Jan W., Matthias D., Max-Florian B., Mandy S., Susann E., Pierre J., Hermann S. Mindestens einer von ihnen war eine V-Person der Polizei. Ob es zum Prozess NSU II kommt, ist ungewiss. Und dann gibt es noch ein großes Sammelverfahren “NSU unbekannt”, in dem die Karlsruher Bundesanwälte alles ablegt, was zum Komplex NSU bis heute ermittelt wurde und weiterhin ermittelt wird. Dieses Material gehörte in unabhängige, öffentlich kontrollierte Hände. Dazu braucht es aber eine Legislative, die das will. Und eine kritische und wache Zivilgesellschaft, die sich dafür einsetzt, dass die Vertuscher und Aufklärungsverhinderer nicht obsiegen.“

URL dieses Artikels: http://www.heise.de/-4205265

Ein aktueller Betrag zum Oktoberfestanschlag in München 1980 findet sich hier:

Der Oktoberfestanschlag in München 1980 – Vom irren Einzeltäter und Schutz des Staatswohles

Eine Recherche zum “Fall Amri” 2017 findet sich hier:

Wenn erfolgreiche Terroranschläge nützlicher als ihre Verhinderung sind

 

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