Gespräche im Gefängnis mit Herrn O. | Thomas Moser

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Besondere Umstände beim Besuch eines NSU-Zeugen hinter Gittern
Von Thomas Moser

Ein Zeuge, der möglicherweise etwas zu den Hintergründen des NSU-Komplexes weiß, sitzt im Gefängnis. Nicht wegen der NSU, sondern wegen anderer Delikte. Obwohl, so klar ist das nicht. Jedenfalls: Wenn man ihn treffen und befragen möchte, ist das mit besonderen Umständen verbunden. Die Behörden wissen von jedem einzelnen Treffen. Der Informant und Strafgefangene ist denjenigen ausgeliefert, über die er möglicherweise auch berichtet. Thomas Moser schildert seine Gespräche mit dem inhaftierten Zeugen Herrn O. und die Grenzen, die ihnen gesetzt sind:
http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/tandem/swr2-tandem-gespraeche-im-gefaengnis-mit-herrn-o/-/id=8986864/did=18402104/nid=8986864/1x9tlcd/index.html
Sendetermin am Freitag, den 9. Dezember 2016 um 10.05 Uhr auf SWR2
Um wen handelt es sich:
Torsten Ogertschnik

Torsten Ogertschnik/V-Mann › Erbse‹ des LfV Baden-Württemberg

Torsten Ogertschnik wurde bereits Ende der 80er-Jahre als V-Mann eingesetzt – im Bereich Rechtsextremismus im Raum Heilbronn. Angeblich soll er ›abgeschaltet‹ worden sein. Im Jahr 2003 tauchte Torsten Ogertschnik wieder auf:

»Als der Verfassungsschützer Stengel den Informanten im August 2003 in Flein traf, will er nicht gewusst haben, dass es sich um eine frühere Quelle des Amtes gehandelt hat. Man habe ihm das nicht mitgeteilt. (…) Dass es sich bei Stauffenberg/Torsten O. um die Quelle Erbse gehandelt hat, habe er erst jetzt durch die Berichterstattung erfahren.« (kontextwochenzeitung.de vom 22.5.2013)

In den Räumen der evangelischen Kirche in Flein bei Heilbronn berichtete Torsten Ogertschnik nach eigenen Angaben folgendes:

»Im letzten Themenkomplex habe ich den Bereich des Rechtsspektrums angesprochen und habe dem Herrn S. Sachen mitgeteilt, die ich von einem verdeckten Ermittler des Bundeskriminalamtes berichtet bekommen habe. Unter anderem sind in diesem Zusammenhang auch die Namen Böhnhardt und Mundlos gefallen. Ich habe vom Thüringer Heimatschutz und von dem Nationalsozialistischen Untergrund gesprochen.« (Interview mit Thomas Moser, Freitag |2015)

Nachdem sich der NSU 2011 selbst bekannt machen musste, wollte Günter Stengel mitteilen, was er 2003 erfahren hatte. »Doch dann suchten ihn Beamte des Landeskriminalamts auf und eröffneten ihm, es werde geprüft, ob er sich eines Geheimnisverrats schuldig gemacht habe.« (Thomas Moser |kontextwochenzeitung.de vom 22.5.2013)
Das passiert auch Torsten Ogertschnik: »Wenige Tage nach dem Auffliegen des NSU am 4. November 2011 in Eisenach hätten ihn drei Verfassungsschützer aus dem Bett geklingelt, berichtet O. heute. Sie hätten ihm gesagt, er dürfe mit niemandem über das Gespräch mit Günter S. reden. Die Geheimhaltungs- und Schweigepflichterklärung, die er als V-Mann 1989 abgegeben habe, gelte auch für dieses Gespräch im Jahre 2003. Würde er sich nicht daran halten, wäre das Landesverrat und Geheimnisverrat. ›Dann wurde mir noch angedroht, wenn ich nur piep sage, würde man mich aus dem Verkehr ziehen und ich würde irgendwo in einem Gefängnis vergammeln‹ …
Am 25. November wurde S. polizeilich vernommen. Am Abend jenes Tages, so berichtet es Torsten O., seien die drei Verfassungsschützer erneut vor seiner Wohnung aufgetaucht, hätten ihn unter Druck gesetzt und ihm Instruktionen für eine anstehende Vernehmung durch die Polizei-Sonderkommission ›Parkplatz‹ gegeben: ›Ich sollte sagen, wenn ich gefragt werde, das Gespräch mit dem Herrn S. hätte 10 bis 15 Minuten gedauert, und soll alles dementieren, was mit dem Rechtsspektrum im Zusammenhang steht‹.« (Staatliche Schweigepflicht, Thomas Moser, Freitag Ausgabe 28/15)
Tatsächlich gab er den Drohungen nach und leugnete den Inhalt dieses Gespräches. Im Jahr 2015 hat er diese Drohungen öffentlich gemacht und will nun den tatsächlichen Inhalt öffentlich machen:
V-Männer als Staatsanteil im NSU-Netzwerk: https://wolfwetzel.wordpress.com/2016/04/08/v-manner-als-staatsanteil-im-nsu-netzwerk/
Wolf Wetzel
 

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