Zwischen Betroffenheit und strategischem Denken. Von Emil Goldmann

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Zwischen Betroffenheit und strategischem Denken. Von Emil Goldmann

Protokoll einer nicht geführten Debatte

Nach der Veröffentlichung „Die Wahrheit wird uns nicht davonlaufen!“ Autonomer Antifaschist*innen aus den Neunzigern – Wuppertal am 19.6.2020 (Indymedia), der Erwiderung „Die Wahrheit wird uns nicht davonlaufen? So … ganz sicher!“ Über Verrat und den Umgang damit | Teil I vom 22.Juni und meinem Debattenbeitrag „London Calling – Über Verrat, über den Umgang mit Verrat, Wahrheit und uns | Emil Goldmann |Teil II vom 24.06.2020 gab es keine weiteren Debattenbeiträge, die öffentlich bekannt wurden. Es mag sein, dass das Schweigen ein allgemeines Phänomen der aktuellen linksradikalen Kultur ist: wenn ein Genosse, der in den 70er Jahren politisch sozialisiert wurde, in einem Gespräch verbittert ausruft, “Ach, diskutiert wird doch gar nicht mehr!“, oder Georg Seeßlen in seinem neuen Buch „Coronakontrolle, oder nach der Krise ist vor der Katastrophe“ ironisierend schreibt, “wenn man eine kritische Theorie der Krise anstrebt, gilt es ein wenig genauer hinzusehen als bei der Suche nach Bestätigung und beim Eintreten offener Türen gewohnt (S.10), deutet das darauf hin, dass eine fehlende Debattenkultur nicht nur dieses sehr spezielle Thema betrifft.

Trotzdem: ich habe in kleinem Gruppenrahmen mit Genossinnen und Genossen diskutiert, und ohne damit eine fehlende öffentliche Debatte simulieren zu wollen, möchte ich unsere Diskussionsergebnisse zu Protokoll geben. Johannes Pietsch Versuch, sich über Umwege zu rehabilitieren, indem er seine drastische und erschreckende Geschichte eines Verrats offenzulegt, mag gescheitert sein. Auch die damit verknüpften politischen Ambitionen die Aktivitäten des Verfassungsschutzes z.B. in Solingen mit ihm als Kronzeugen anzuklagen, scheinen schon ausgeschöpft, die selbstkritische Reflektion ist es noch nicht.

Wer Kohlen aus dem Feuer holt, macht sich die Hände schmutzig

Grundsätzlich: Informationen über den politischen Gegner erhält niemand nur durch eigene Recherche und Beobachtung. Derzeit ist dies an folgenden Presseveröffentlichungen gut zu beobachten: dem Nachrichtenmagazin „der Spiegel“ und dem Politmagazin „Kontraste“ wurden Material über die Söldnerfirma Asgaard zugespielt, möglicherweise von Bilaal Zaher, einem irakischen Geschäftspartner von Asgaard, der mit deren Geschäftsführern im Streit liegt. Nur dadurch gewinnt man einen Eindruck aus dem Inneren des Hauptquartiers der Firma in Bagdad, ausgestattet mit Reichskriegsflagge und Wehrmachtmotiven, die jeder Distanzierung der Firmensprecher vom „Rechtsextremismus“ Hohn sprechen: natürlich ist das die ganz normale demokratische Innenausstattung deutscher Polizeireviere und Bundeswehrkasernen, oder?

Über den aktuellen Machtkampf auf allen Ebenen innerhalb der AfD (zwischen dem völkisch-nationalsozialistischen Flügel und deren innerparteilichen Gegnern, den autoritären Deutschnationalen) erhält die Presse ständig interne Dokumente, um die jeweilige Gegenseite zu beschädigen, was nebenbei die Verunsicherung und das Misstrauen innerhalb der AfD weiter verschärft, und die Glaubwürdigkeit der Veröffentlichungen der Medien erhöht.

Es ist meiner Ansicht nach daher grundsätzlich nicht moralisch kompromittierend, wenn mit einem ehemaligen V-Mann ein Interview geführt wurde, um Erkenntnisse zu gewinnen. Eine ablehnende moralisierende Position (der „sauberen  weißen Weste“) ist meiner Ansicht nach wenig realitätstauglich: ohne Pietschs Informationen wüsste die Öffentlichkeit nichts über die Tätigkeit des Verfassungsschutzes zum Beispiel nach dem Brandanschlag in Solingen 1993.

Wann die Betroffenen informieren: offene Fragen

Grundsätzlich waren wir Diskutierenden einig darin, dass die direkt Betroffenen des Verrats frühzeitiger hätten einbezogen werden sollen, spätestens dann, nachdem die Prüfphase abgeschlossen und das Interview geführt worden ist. Das persönliche und politische Zerwürfnis zwischen zwei Genossen hätte kein Hinderungsgrund sein sollen, dies zu versuchen. Es ist logisch notwendig, dass die Betroffenen mit ihren Erfahrungen, Erinnerungen und ihrem Wissen die Aussagen des V-Manns überprüfen und gegenrecherchieren, um die Informationen entweder zu falsifizieren oder zu verifizieren. Nur so kann letztlich deren wirklicher politischer Wert eingeschätzt werden.

Den Diskutierenden war bewusst, dass die Verwirklichung der Einbeziehung der vom Verrat direkt Betroffenen Schwierigkeiten und Gefahren birgt. Der Kontakt hätte über vertrauensvolle und verantwortliche Beziehungen hergestellt werden müssen, dafür wären auch Umwege in Kauf zu nehmen gewesen. Niemand geht in ein Autonomes Zentrum an die Theke, und sagt, „He du, ich bin im Kontakt mit einem V-Mann, der hier vor zwanzig Jahren aktiv war. Kannst du mir helfen, Leute zu finden die ihn kannten?“ Die Kontaktierten hätten zu Verschwiegenheit verpflichtet werden müssen, denn aller Erfahrung nach brodelt sonst in kürzester Zeit die Gerüchteküche.

Zweitens besteht die nicht von der Hand zu weisende Gefahr, dass die Informierung der direkt Betroffenen eine nicht zu kontrollierende Eigendynamik entwickelt, und als erste Reaktionen Gefühle wie Wut, Hass, Entsetzen und Selbstbeschuldigungen überwiegen. Jenseits des politischen Schadens, den der Spitzel angerichtet hat, ist es auch ein persönlicher, oft intimer Verrat, die ein soziales Grundvertrauen schädigen kann. Der politische neue Verrat (am Verfassungsschutz) wiegt daher den alten politischen, und noch weniger den persönlichen Verrat an den Genoss*innen auf.

Ein weiteres Argument, dass in die Diskussion eingebracht wurde, ist ein mögliches Dilemma: wenn Genoss*innen in ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen erhalten, nach deren Erhalt sie abwägen müssen, ob sie sich ihrem Berufsethos verpflichtet sehen (Quellenschutz, ärztliche Schweigepflicht, Vertrauensschutz gegenüber Patienten in der Therapie etc.), oder der eigenen moralischen und politischen Parteilichkeit und Verpflichtung gegenüber Genoss*innen folgen. Da der Inhalt des 30 seitigen Interviews nicht veröffentlicht ist (auch mir ist er nicht bekannt), konnten wir auch nicht annäherungsweise beurteilen, in welche Richtung (beide Entscheidungsmöglichkeiten führen zu unerwünschten Resultaten) wir uns entschieden hätten: Die lange zurückliegenden Spitzelaktivitäten sprechen eher für eine geringe aktuelle Gefährdung durch den Verrat und damit eher für den Quellenschutz, der Umfang auch des persönlichen Verrats, der aus den bisherigen Veröffentlichungen deutlich wurde, eher für die schnelle Informierung der direkt Betroffenen.

Die Veröffentlichung des 30 seitigen Interviews ist nach Einschätzung der Diskutierenden Voraussetzung, um eine kooperative Diskussion weiter führen zu können. Das jetzige diskursive Desaster, in der alle Seiten verloren haben (Pietsch, der keine Rehabilitation erreichen konnte, und keine mediale Öffentlichkeit für den Umfang der V-Leute-Tätigkeit in der Linken – die Journalisten, deren politisches Interesse an Gegenaufklärung in den Vorwürfen gegen sie untergegangen ist, und die direkt Betroffenen, die Pietsch vorwerfen, was er selbst öffentlich gemacht hat, die ihn verurteilen, für das er sich schon selbst verurteilt hat, die Türen eintreten, die schon offen stehen) ist für zukünftige Situationen, in denen eingesetzte Spitzel sich selbst offenbaren, kaum gewinnbringend – immerhin ist erkennbar, was alles falsch gemacht werden kann.

Solitärer Präzedenzfall oder weitere Beispiele

Eine Genossin machte mich in der Diskussion auf einen ähnlichen Fall aufmerksam, der trotzdem nicht ganz vergleichbar ist. „Kirsti Weiß“, so der angebliche Name, war eine V-Frau, die in Hannover von 1998 bis 2001 vom Verfassungsschutz eingesetzt wurde. Aus Liebe (und sehr wahrscheinlich einem Rollenkonflikt) offenbarte sie sich ohne äußeren Anlass 2002 einer Freundin unter Tränen bei einem Urlaub in Italien. Nach diesem überraschenden Ereignis(ob inszeniert oder echt) verschwand „Kirsti Weiß“, anders als Jan Pietsch derzeit, von der Bildfläche. Das Outing gegenüber einer Freundin war ein einmaliger persönlicher Vorgang, soweit dies bekannt ist (Spitzel, eine kleine Sozialgeschichte, S. 218/219, im Internet ein Reader unter AStA-Hannover/Publikationen). Da sie sich der Aufarbeitung entzog, konnte nicht geprüft werden, ob sie ihr Tun wirklich bereut und dafür Verantwortung übernehmen wollte – auch die, die mit ihr befreundet waren, blieben nach dieser extremen Täuschung vorsichtig. Da bis zu ihrer Lebensbeichte kein Verdacht gegen sie bestand, liegt die Vermutung jedoch nahe, dass es ihr immer schwerer fiel, geliebte befreundete Menschen, die ihr vertrauten, zu verraten, ihr Vertrauen zu missbrauchen, und diese Schuldgefühle zum Outing führten.

Einen weiteren, anders gelagerten Fall fand ich im lesenswerten Buch „30 Jahre Antifa in Ostdeutschland“. Rückblickend schrieb ein ehemaliger Stasispitzel in der Potsdamer Antifa der Jahre vor der Wende (1987-89) einen Brief an „die Antifaschist*innen, die durch mich verletzt worden sind.“ Karsten Heinrich alias IM Hansi schildert darin seine Spitzeltätigkeit für das MfS. „Die perverseste Drohung war tatsächlich die, wenn ich nicht mehr mitmachen würde, würden sie es durchsickern lassen, dass ich IM bin. Ein sich selbst ernährendes Ungeheuer…. Was bleibt? Die Scham, der Selbstekel, die Schuldgefühle, die Wut darüber missbraucht und ausgenutzt worden zu sein“ (30 Jahre Antifa in Ostdeutschland, Jänicke, Paul-Siewert, 2017, S.32-37). Karsten Heinrich hat sich jedoch nicht selbst offenbart, seine Stasiakte war 1999 bei einer Aktenrecherche gefunden worden. Trotzdem ist sein Brief besonders, er leugnet oder verharmlost nicht, sondern stellt sich, wenn auch nicht freiwillig und spät, seinem Verrat. Damit ist er unter den vielen Stasispitzeln nach meinem Eindruck eine große Ausnahme.

Auch vor diesen beiden Selbstoffenbarungen wird deutlich, wie einmalig Pietschs freiwillige Lebensbeichte in der bundesrepublikanischen jüngeren Geschichte ist: ihr Ursprung ist kein Verhör, wie Ullrich Schmückers gehorsames Geständnis, es ist kein einmaliger emotionaler Ausbruch, wie bei Kirsti Weiß, noch eine späte Läuterung nach der Aufdeckung, wie bei Karsten Heinrich. Dies sollte bei der Bewertung und Beurteilung seines Falles mit einbezogen werden.

Die Problematik des bedingten Rückkehrrechts und historischer Vergleiche

Wolf hat in die Debatte einen meiner Ansicht nach wichtigen Gedanken eingebracht, inwiefern gibt es in der radikalen Linken die Möglichkeit einer Rückkehr nach Verrat, beziehungsweise weitergehend inwiefern besteht die Möglichkeit gegnerischer Kombattanten (und in weitestem Sinne sind die Spitzel dies) die Seiten zu wechseln. Selbst in einer zugespitzten militärischen Lage, wo jedes Überwechseln die Gegenseite schwächt, und daher diese Möglichkeit des Seitenwechsels breit als sinnvoll verstanden werden kann, besteht die Gefahr, dass eine rein strategisch definierten Haltung nicht nur ermöglicht, dass zwangsrekrutierte untere Chargen überlaufen, sondern Kriegsverbrecher, Folterer oder Führungsoffiziere dies als Chance einer kalten Amnestie ergreifen. Was würde dies bei den Betroffenen der Täter auslösen? So wertvoll und erfolgreich auch eine „Tit for Tat“-Strategie ist (in dem eine Guerilla den gegnerischen Kombattanten deutlich macht, dass sie nicht nachtragend und vergeltend ist, wenn freiwillig gewechselt/kooperiert wird, schwächt sie die Angst vor dem Überlaufen), versagt diese Strategie nicht, wenn die scheinbare Kooperation mit betrügerischen Absichten geschieht?

Für eine radikale deutsche Linke erscheint dies als ein sehr weit hergeholtes Beispiel (z.B. die Politik der salvadorianischen Guerilla FMLN im Bürgerkrieg 1980 bis 1991), da solche strategischen Überlegungen entweder fern vom eigenen politischen Selbstverständnis liegen, oder durch die reale Schwäche der deutschen Linken solche Fragestellungen obsolet erscheinen. Ein von Wolf genanntes Beispiel ist der Versuch aus der ehemaligen Startbahnbewegung 1987 – 1989 das Aussagekarussell von Selbst-und  gegenseitiger Belastung zu stoppen, und mit einer Aussagerücknahme bei Prozessbeginn die gegenseitige Solidarität zurückzugewinnen, und mit der „Plattform zum Starbahnprozess“ autonomer Gruppen aus Offenbach, Wiesbaden, Frankfurt, Mainz, Hanau und Darmstadt 1989 (Rhein-Main-Info Nr.4 Februar 89, Atom Nr. 25 1989, Unzertrennlich 10/11 1988/89) allen Angeklagten und Beschuldigten, allen Zeug*innen und Betroffenen eine politische Plattform zu bieten, in der eine klare Haltung gegenüber den tödlichen Schüssen an der Startbahn vom 2.11.1987 eingenommen wurde.

Es ging also darum, diejenigen, die Aussagen gemacht haben, nicht auszuschließen (Vergeltung des Verrats), sondern für eine politische Strategie und Solidarität zurückzugewinnen: ein Rückkehrrecht für die Verratenden auszusprechen, unter der Bedingung, dass sie ihre Aussagen zurücknehmen. Allerdings gelang dies nicht durchgehend: Andreas Eichler war nicht bereit auf seine belastenden Aussagen zu den Schüssen gegen Frank Hoffmann zu verzichten, ihm wurde daher im Text der Plattform die Solidarität entzogen und er symbolisch ausgeschlossen. Insgesamt kann jedoch festgehalten werden, dass sich die beharrliche kooperative Haltung der autonomen Gruppen gegenüber den Verratenden bei gleichzeitiger klarer Ablehnung von Aussagen und Verrat auch im Prozess ausgezahlt hat.

 

Mir erscheint der historische Vergleich dieser Situation mit der Rückkehr eines V-Mannes jedoch aus vielen Gründen nicht treffend: die Starbahnbewegung oder der Startbahnwiderstand war von den Schüssen vollkommen überrascht worden. So wie es die Plattform formulierte:

„Wir wissen aber, daß der Einsatz von Schußwaffen auf Demonstrationen Immer nur Überlegungen der Polizei waren, aber zu keinem Zeitpunkt der StaBaBewegung ein von uns übernommenes Konzept.(…) Für die Situation des 2.11.87 stellen wir fest, daß der Schußwaffengebrauch einen Bruch, eine Mißachtung eines gemeinsam beschlossenen Konzeptes und der -unausgesprochenen (leider) -Rahmenbedingungen für massenmilitantes Vorgehen an der Startbahn ist.(…) Die Demonstrantinnen wurden polizeilichen Reaktionen ausgeliefert, die für niemand kalkulierbar waren -ein Verhältnis, das ein nicht geringer Tell von uns als “Geißelstatus” bezeichnete. Schüsse, an deren Richtung wir zweifel(t)en, sind kein Ausdruck radikalen Handelns, das für sich spricht.“

Die vielen Aussagen geschahen unter dem Druck des Mordvorwurfs, für eine Aktion, die gegen jeden Konsens und alle Prinzipien der Bewegung stattgefunden hat. In einem Schockzustand der Startbahnbewegung, für die diese Schüsse tatsächlich der Todesstoß gewesen ist. Der Verrat geschah in einem emotionalen Ausnahmezustand, der auch denen, die nicht durchsucht, verhört, oder verhaftet wurden, wenn nicht entschuldbar, so doch verständlich erschien. Johannes Pietsch hat sich freiwillig zu seinem Verrat entschieden, am Anfang geschah seine Tätigkeit aus freien Stücken. Ob es später Druck gab, Ergebnisse zu liefern, oder Drohungen die Mitarbeit nicht zu beenden, sind mir nicht bekannt, die Ausgangslage für den Verrat sind jedoch ganz andere als für die Verratenden nach dem 2.11.1987. Pietsch hat zehn Jahre lang für den Verfassungsschutz das Vertrauen seiner Genoss*innen hintergangen, nicht um sich selbst zu retten, oder in Hoffnung auf ein mildes Urteil vor Gericht, nicht aus Angst um ein Zerbrechen der eigenen Existenz durch eine Gefängnisstrafe und gesellschaftliche Ächtung. Die Solidarität brach bei vielen des Starbahnwiderstands unter dem Druck des existentiellen Ausnahmezustands, der Unsicherheit, ob nicht alle alles und jeden verraten. Jan Pietsch war vor seinen Genoss*innen sicher, sie vertrauten ihm, niemand hat ihn verraten.

Die Plattform autonomer Gruppen war ein Ergebnis kollektiver Diskussion, nicht wenige Genoss*innen waren damals an der Arbeit beteiligt, um zum gesamten Geschehen bei aller Unterschiedlichkeit eine gemeinsame Haltung zu finden. Auch dies ist ein großer Gegensatz zur Auseinandersetzung mit dem Verrat von Jan Pietsch: zwei Jahre lang war dies eine sehr individuelle Auseinandersetzung, die erst jetzt transparent wurde. Auch wenn auch damals nicht alle alles wussten, und auch 1987 und 1988 eine Wissenshierarchie bestand, die meiner Ansicht nach gerechtfertigt war (Vertraulichkeit, Verschwiegenheit, Verantwortlichkeit waren zentrale Kriterien), öffnete die Plattform und die Rhein-Main-Infos immer wieder die Diskussion und machte Einschätzungen und Informationen für viele zugänglich. Es wurde versucht mit allen Betroffenen zusammenzuarbeiten, auch hier ein deutlicher Unterschied zum Umgang mit dem Verrat des V-Manns: die kollektive Diskussion kann jetzt erst nachträglich mit den Betroffenen hergestellt werden. Mit der damaligen Vernetzung autonomer Gruppen gab es ein kollektives Organ, einen Konvent, in dem Entscheidungen auch zu schwierigen Fragen getroffen und unterschiedliche Auffassungen ausdiskutiert wurden, im Laufe des Prozesses zum Beispiel zur Unterscheidung belastender und entlastender Aussagen im Prozess. Ein solcher Konvent fehlt, wer soll ein verbindliches, ausgereiftes Urteil treffen, oder eine Entscheidung zum bedingten Recht auf Rückkehr treffen? Und trotzdem halte ich die historische Erinnerung an die „Anna und Artur halten das Maul-Kampagne“ und die „Plattform zum Startbahnprozess“ für wichtig: um eine radikale Linke anzuregen über unterschiedliche Wege des Umgangs mit Seitenwechsel und Verrat, Selbstkritik, Verratenden und ihrer Reue nachzudenken. Nur mit einem reflektierten und genauen Umgang kann eine radikale Linke versuchen bürgerliche Standards von Gerechtigkeit nicht zu unterschreiten. Denn eines ist auch klar, die Veröffentlichung von Jan Pietschs Namen und Adresse kann, wenn vielleicht auch nur unbewusst intendiert, als Aufruf zur Selbstjustiz begriffen und medial interpretiert werden. Und genau so hat sie der Staatsschutz wahrgenommen und entsprechend reagiert. In einem (ungewollten) Aufruf zur Vergeltung, der unter der Hand alles offen lässt, welche Reaktion angemessen wäre, könnte das antikommunistische Vorurteil sich bestätigt sehen, das die Linke terroristisch, repressiv, unberechenbar, voller Misstrauen und rachsüchtig ist. Die kürzlich verstorbene Rosanna Rosanda schrieb zur Auseinandersetzung mit den kommunistischen Verbrechen und dem Schwarzbuch des Kommunismus:

„Überall, wo die Kommunisten an die Macht kamen, war das staatliche Gewaltmonopol härter und umfassender als in jeder demokratischen Gesellschaft.(…) Es geht nicht an, sich so davonzustehlen, wie es Le Monde diplomatique (mit Ausnahme des Kommentars von Moshe Lewin) getan hat, indem sie sich an den vielen Tatsachenverdrehungen (des Schwarzbuch des Kommunismus, e.G.) festklammern.(…) Weil die Kommunisten bis heute keine Bilanz der real existierenden Sozialismen gezogen und noch weniger untersucht haben, warum die Repression derart Oberhand gewinnen konnte. Weder vor 1989 noch danach. Wir haben die schonungslose Analyse unseren Gegnern kampflos überlassen. Die Frucht war mehr als reif, ja faul, und jetzt werden wir beworfen.“ (Rossana Rosanda, Ein Jahrhundert auf dem Scheiterhaufen, 1998)

Emil Goldmann, September 2020

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