Aufklärung à la carte – Phase Zwei im NSU-Prozess in München

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Aufklärung à la carte – Phase Zwei im NSU-Prozess in München

 
Am 5. September 2013 wird der Prozess um die neonazistische Terror- und Mordserie des NSU in München fortgesetzt.
Zeit, um ein Zwischenresumee zu ziehen.
Der Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer des Nationalsozialistischen Untergrundes/NSU wurde am 6. Mai 2013 in München eröffnet.
Für allergrößte Aufregung sorgte die Sitzplatzvergabe. Nachdem fast alle Platz gefunden hatten, verläuft der Prozess laut Süddeutscher Zeitung »in geordneten Bahnen«. Eine mehr als beunruhigende Einschätzung.
Für die zweitgrößte Aufregung sorgte Beate Zschäpe zur Prozesseröffnung: »Die Staatsfeindin Nummer 1 trägt einen schwarzen Hosenanzug, die weiße Bluse lässig über der Hose. Schwarze Halbschuhe, große silberne Creolen in den Ohren. Das Haar offen und vom Gefängnis-Friseur für 10 Euro kastanienbraun getönt, schlendert sie um 9.55 Uhr in den Gerichtssaal A 101, die Arme vor der Brust verschränkt.« (Bild).

Auch die Frankfurter Rundschau haderte mit ihren eigenen Stereotypen: »Sieht so das Böse aus?« (FR vom 7.5.2013)
Dankbar und gekonnt aufgeregt platzierte man Beate Zschäpe auf dem Laufsteg der Berichterstattung. Beate Zschäpe von hinten, von vorne, von der Seite. Alle durften empört sein, alle durften maßlos enttäuscht sein: Eine Nazifrau darf keinen schwarzen Hosenanzug tragen – so die einhellige Kleiderordnung der medialen Öffentlichkeit. Wie soll, wie darf ein neonazistisches Kadermitglied aussehen? Wie muss sie gekleidet sein, dass die mediale Öffentlichkeit zufrieden, angenehm schockiert ist? Soll sie ein T-Shirt tragen, mit der Zahl 18 drauf? Soll sie ein Tattoo sichtbar tragen, auf dem ein Hakenkreuz oder das Emblem von ›Blood & Honour‹ zu sehen ist? Damit jeder aufrechte Demokrat sofort erkennt: So sieht Neonazismus aus? So sehen ›wir‹ nicht aus?
Beate Zschäpe enttäuschte nicht nur, was ihr Outfit angeht, sie enttäuschte auch in ihrer Haltung. Unisono wird sie als entspannt, unbeschwert, freundlich, locker, aufmerksam, gesprächig beschrieben. Wie hätten es denn die Medien gern: Eine Nazifrau, die ihre KameradInnen mit einem Nazi-Gruß begrüßt? Eine, die unentwegt Naziparolen, möglichst hasserfüllt brüllt? Eine Nazifrau, die an den Nägel kaut, die nervös ist, sich versteckt?
Die Medien waren schlichtweg mit Beate Zschäpe nicht zufrieden: Sie sollte wie ein schreckliches Monster aussehen, eine, die ganz sicher nicht zu ›uns‹ gehört, die mit ›uns‹ nichts gemein hat! Jetzt kann man sie kaum von ›uns‹ unterscheiden. Das bereitet gerade jenen Medien große Sorge, die mit rassistischen und nationalistischen Theoreme (von der ›Asylantenflut‹ bis hin zu den ›faulen Griechen‹) kein Problem haben, aber mit der Blutspur, die sie hinterlassen, nichts zu tun haben möchten. So titelte die BILD-Zeitung ein Tag nach Prozesseröffnung: ›Der Teufel im schwarzen Kleid‹.
Wundersam auch die rührende Sorge der medialen Öffentlichkeit um die Opfer der NSU-Morde. Dreizehn Jahre lang waren sie ihnen keinen Cent, keine Zeile wert. Dreizehn Jahre hat die mediale Öffentlichkeit alles unternommen, um die Opfer mit ihren Mördern in Verbindung zu bringen.
Nun möchte man die Opfer, die man jahrelang verhöhnt hat, für sich, für das eigene gute Gewissen sprechen lassen – selbstverständlich nur die Opfer, die ihnen genehm sind, die die Hoffnung auf umfassende, schonungslose Aufklärung noch nicht aufgegeben haben.
Dass in diesem Prozess allerhand passieren wird, nur keine lückenlose Aufklärung, hat das Oberlandesgericht/OLG in München bereits mit Prozessbeginn klar gestellt: Auf einer Pressekonferenz nach dem ersten Verhandlungstag erklärte das OLG, dass kein Verfassungsschutz, kein Innenministerium, kein MAD, keine Polizeibehörde vor Gericht stehen werden, sondern genau fünf Neonazis. Alles andere könne, dürfe man sich wünschen, wäre aber nicht Gegenstand dieses Verfahrens: »Wir haben bisher noch keinen Hinweise auf lokale Unterstützer, auch noch keine Hinweise auf die Verstrickung staatlicher Behörden gefunden«, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer.
Auch die systematischen Vertuschungen, die Falschaussagen, die Vernichtung von Beweismitteln, die in allen Behörden vorgenommen wurden, werden nicht Gegenstand dieses Prozesses sein. Daran ließ das OLG München in selbiger Pressekonferenz keine Zweifel aufkommen: »Gegenstand sind die angeklagten Personen und Taten. Ziel kann es nicht sein, mögliche Versäumnisse bei Ermittlungen aufzuklären, dazu gibt es die Untersuchungsausschüsse der Länder und des Bundes.«
Das Gericht wird also mithilfe der vernichteten Beweise nur das verfolgen, was mit den übrig gebliebenen Beweisen aufgeklärt werden kann/soll. Das heißt im Klartext: Grundlage dieses Prozesses ist eine manipulierte Beweislage.
Das sollten alle wissen, die aus Verzweiflung oder Hoffnung darauf setzen, dass in diesem Prozess eine lückenlose, schonungslose Aufklärung erfolgen wird.
Nun liegen im ›Jahrhundertprozess‹ 32 Prozesstage hinter uns. Von über 600 Zeugen wurden 98 befragt. Terminiert ist die Urteilsverkündung für Dezember 2014. Was in dieser Zeit zur Sprache kam, fällt meilenweit hinter das zurück, was aufmerksame BeobachterInnen längst wissen (müssten). Das stört das Magazin Der Spiegel überhaupt nicht und zieht fröhlich Zwischenbilanz:

»Rasant in Richtung Wahrheit«. (7.8.2013)

Mit diesem Titel könnte man auch eine Anstaltszeitung in einer bayrischen Psychiatrie schmücken.
Dass der Gerichtssaal in München der denkbar ungeeignetste Ort ist, um auf die ausgeschlossenen Fragen eine Antwort zu bekommen, hat das Gericht bereits in 32 Sitzungen unter Beweis gestellt.
Ob die anfängliche Empörung der routinierten Ohnmacht weicht, liegt an uns allen: an den Nebenklägern im Prozess, an den Gruppen und Menschen, die die Abwicklung des NSU-VS-Komplexes nicht den staatlichen Institutionen überlassen wollen.
In diesem Kontext möchte ich auf folgende Beträge hinweisen:
Zum einen habe ich die Recherche zum Nagelbombenanschlag in Köln 2004 um einige wichtige Details ergänzt.
Zum anderen werden am 5. und 6. September in der Tageszeitung ›Junge Welt‹ zwei Beiträge erscheinen:
Der erste Betrag widmet sich dem Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn 2007. Der darauffolgende Beitrag dokumentiert ein Interview mit Petra Senghaas, die V-Frau des Verfassungsschutzes in Baden-Württemberg mit dem Decknamen ›Krokus‹.
Diese Beiträge waren am schwierigsten zu recherchieren. Während es bei allen anderen neonazistischen Morden – nach offizieller Lesart – so gut wie keine Spuren gab, so wurde man im Fall ›Heilbronn‹ mit DNA-Spuren, Hinweisen und Mutmaßungen geradezu überschüttet: Sie reichten von Andeutungen, die ins kriminelle Milieu führen sollten, über das Wattestäbchen-Phantom, über ein US-amerikanisches Geheimdienstprotokoll (veröffentlicht im Magazin Stern), bis hin zu den entwendeten Dienstwaffen, die 2011 im Campingwagen der beiden namentlich bekannten NSU-Mitglieder gefunden wurden.
Die Entscheidung, diesem Mordanschlag nachzugehen, verdanke ich im Wesentlichen einer ungewöhnlichen Zeugin, einer ehemaligen V-Frau, die seit Oktober 2006 unter dem Decknamen ›Krokus‹ für den Verfassungsschutz in Baden-Württemberg arbeitete. Sie hatte den Auftrag, über Aktivitäten von Neonazis im Raum Schwäbisch Hall zu berichteten.
Wolf Wetzel
Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2013
 

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