Down by law- Im Hause staatlicher Kronzeugenpräparateure?

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Down by law-
Im Hause staatlicher Kronzeugenpräparateure?

Am 8.September 1998 machte sich Dirk von seinem kleinen Häuschen im Weiler ‚La Dandiere‘ in der Normandie auf den Weg zu dem zwei Kilometer entfernten Dorf Sainte-Honorine-la-Guillaume. Dort wollte er in der Brasserie ‚La Coulande‘ einkehren, in der er als Stammgast seit Jahren bekannt ist. Doch anstatt den Abend ausklingen zu lassen, kam alles ganz anders. Kaum hatte er an einem der Tische Platz genommen, überrumpelten ihn Zielfahnder des Bundeskriminalamtes (BKA) in Zusammenarbeit mit der französischen Polizei , legten ihm Handschellen an und verfrachteten ihn in einen Polizeiwagen.
Für die Leute in der Kneipe war Dirk ein netter Kumpel, für das deutsch-französische Anti-Terror-Kommando war Dirk der seit 22 Jahren mit Haftbefehl gesuchte Hans Joachim Klein.


Lange bevor es zu dieser Festnahme kam, hatte Hans Joachim Klein Kontakte zu deutschen Behörden aufgenommen, um die Bedingungen für eine Rückkehr auszuloten. Denn das Leben in der Illegalität wurde für ihn immer schwerer auszuhalten. Aufgrund fehlender Papiere konnte er keine legale Arbeit annehmen und lebte gezwungenermaßen von Gelegenheitsarbeiten. Seine Lebensgefährtin, mit der er zwei Kinder hat, trennte sich von ihm vor ein paar Jahren- was auch mehrere Suizidversuche zur Folge hatte.
Bereits Mitte der 80er Jahre nahm Daniel Cohn-Bendit für Hans-Joachim Klein Kontakt mit dem Verfassungsschutz auf. Mehrmals traf dieser in Paris mit dem Verfassungsschützer ‚Benz‘ zusammen. Es ging darum, das vom damaligen Innenminister Baum geführte Aussteigerprogramm für Mitglieder aus bewaffneten Gruppen auf Hans-Joachim Klein anzuwenden. Ziel dieses Anti-Guerilla-Konzeptes war es, mit Strafermäßigungen Aussteigewillige zur ‚freiwilligen‘ Rückkehr zu bewegen, ohne daß daran ein Verrat an früheren GenossInnen geknüpft werden sollte. Offensichtlich scheiterten diese Gespräche daran, daß sich die Staatsanwaltschaft in Frankfurt weigerte, ohne Verrat eine mildere Strafzumessung in Aussicht zu stellen.
stellte Daniel Cohn-Bendit und andere ‚Jemand’s‘ Hans-Joachim Klein vor die Wahl: „Entweder Du stellst Dich oder wir stellen unsere Unterstützung ein.“ Daraufhin nahm Kleins Rechtsanwalt Kontakt mit der Frankfurter Staatsanwaltschaft auf. Angeblich ohne irgendwelche Zusicherungen bzw. Absprachen wird seine Rückkehr in die Legalität für Sommer 1998 geplant. Im letzten Augenblick verschiebt Hans-Joachim Klein seine Rückkehr: er will ein letztes Mal mit seinen Kindern Urlaub machen. Warum sich trotz der Bereitschaft, sich den deutschen Behörden zu stellen, eine Zielfahndungskommando des BKA’s auf den Weg macht, Hans-Joachim Klein festzunehmen, verschwimmt im Zwielicht.

Noch in Frankreich wird Hans-Joachim Klein unzählige Male von BKA-Beamten und der Staatsanwaltschaft vernommen. Vor die Wahl gestellt, mit lebenslänglicher Haft bestraft zu werden oder als Kronzeuge in den Genuß von Strafermäßigung zu kommen, entscheidet er sich für letzteres. Er bricht sein Schweigen und füllt die Verhörprotokolle mit dem, was er für seine Kenntnisse hält: mit Angaben über Strukturen der RZ, die Zusammenarbeit von RZ, 2. Juni und RAF, über Beteiligte an der OPEC-Aktion und Länder, die den trikontinentalen Befreiungskampf unterstützten.
Einzig und allein aufgrund seiner Aussagen wird Rudolf Schindler in Frankfurt festgenommen und bezichtigt, als RZ-Mitglied an der Vorbereitung der OPEC-Aktion beteiligt gewesen zu sein.
Gleichfalls aufgrund seiner Aussagen wird die in Frankreich lebende Sonja Suder festgenommen. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt beantragt sofort ihre Auslieferung und erlebt eine böse Überraschung. Die französischen Behörden lehnen die Auslieferung gab. Was in Deutschland für eine Anklageerhebung (und schließlich auch einen Prozeß) reichte, wurde von französischen Behörden als äußerst mager eingestuft. Statt die gewünschte Amtshilfe zu leisten, wird Sonja Suder auf Kaution freigelassen- und es ist damit zu rechnen, daß dies so bleibt.

Diesem Umstand ist es zu verdanken, daß mit Beginn des OPEC-Prozesses am 17.10.2000 ‚nur‘ Hans-Joachim Klein und Rudolf Schindler auf der Anklagebank Platz nehmen mußten. Während die Rechtsanwälte von Rudolf Schindler von Anfang an deutlich machten, daß sich ihr Mandant vorerst nicht zu den Vorwürfen äußern wird, stand Hans-Joachim Klein von Anfang an Rede und Antwort. Doch bereits der zweite Verhandlungstag sorgte für eine weitere –ganz und gar nicht zu erwartende- Überraschung. Eigentlich ging es darum, daß sich Hans-Joachim Klein die Kronzeugenreglung –nun vor Gericht- verdienen sollte. Dazu wurden ihm all seine belastenden Aussagen in verschiedenen Verhören vorgehalten Doch anstatt all das abzunicken und für wahrheitsgemäß zu erklären, widerrief er so gut wie alle Beschuldigungen, mit denen die Staatsanwaltschaft Rudolf Schindler auf die Anklagebank gebracht hatte.
So nahm er die Aussage zurück, daß er mit Rudolf Schindler zusammen zu einem Treffen in den Frankfurter Stadtwald gefahren sei, wo er als Kommandomitglied für die OPEC-Aktion gewonnen werden sollte. Gleichfalls bestritt er, daß er Rudolf Schindler in Wien, im Zuge der Vorbereitungen, gesehen habe. Damit versank das ganze Fundament der Anklage gegen Rudolf Schindler in Grund und Boden. In dem Versuch, Hans-Joachim Klein wieder in die Spur des Kronzeugen zu lenken, wurden ihm weitere Aussagen vorgehalten. Vergeblich. Stattdessen entlastete er auch noch Sonja Suder, die er ebenfalls nicht in Wien gesehen habe. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, warum er dies tue, antwortete Hans-Joachim Klein:“ Ich habe mir lange in der Haft überlegt, was stimmt und was nicht. Ich kann die unwahren Belastungen nicht aufrechterhalten.“
Ein paar Tage später bekommt Hans-Joachim Klein in der Zelle einen Herzanfall. Der darauf folgende Verhandlungstag wird ausgesetzt. Zeit genug für Interventionen von interessierter Seite und Spekulationen in alle Richtungen. Eine Woche später erklärt die Rechtsanwältin von Hans-Joachim Klein die Rücknahmen aller belastenden Aussagen für nichtig, alle gemachten Belastungen für richtig. Damit war sowohl der Kronzeuge Hans-Joachim Klein als auch die Anklage gegen Rudolf Schindler wieder instandgesetzt.
„Haben Sie Angst gehabt? Fühlten Sie sich bedroht?“, fragt der Richter.
„Ich bin hier im Gefängnis. Wer soll mich da unter Druck setzen?“, antwortet Hans-Joachim Klein, sichtlich überfordert, die goldene Brücke zu betreten, die ihm der Vorsitzende Richter baut.
„Ich habe es nicht über mich gebracht, zum Verräter zu werden.“
Mit dem Gespür eines Leichenbeschauers setzt der Richter nach:“ Ich verstehe, daß Sie kein Verräter sein wollen. Aber das haben Sie doch schon hinter sich!“
Ohne auf diese Antwort eingehen zu können, beendet Hans-Joachim Klein die richterlichen Einfühlversuche:“ Ich hatte ein langes Gespräch mit meinem Rechtsanwalt. Das Ergebnis liegt Ihnen schriftlich vor.“
Auf die Frage, wer ihn möglicherweise unter Druck setzte, die Rücknahmen zu widerrufen, kamen die Richter selbstredend nicht.
Hans-Joachim Klein nahm sich über 10 Monate Zeit, über seine belastenden Aussagen nachzudenken, um die Konsequenz, die er daraus zog innerhalb von einer Woche wieder über den Haufen zu werfen? Ein mehr als merkwürdiges Geschichte.

Die endgültige Demontage des Kronzeugen gegen den ‚Terrorismus‘ leitete die Zeugenvernehmung von Gerd Schnepel ein. Er war bis 1977 Mitglied in der RZ, trennte sich von ihr und lebt heute als Entwicklungshelfer in Nicaragua. Dort erfuhr er , daß Hans-Joachim Klein Rudolf Schindler der Teilnahme am OPEC-Überfall bezichtigte und ihm als RZ-Mitglied den Decknamen „Max“ ( für den deutschsprachigen Raum) und „Sharif“ ( für den arabischen Raum) gab. Daraufhin stellte er sich der Verteidigung von Rudolf Schindler als Zeuge zur Verfügung.
Tatsächlich, so Gerd Schnepel vor Gericht, trug er innerhalb der RZ den Decknamen „Max/Sharif“. Er habe Hans-Joachim Klein nach seiner schweren Schußverletzung in dem RZ-Unterschlupf im Aostatal/Italien betreut. Und als Hans-Joachim Klein zum ‚Eigenschutz‘ unbedingt eine Waffe brauchte, sei er es gewesen, der sie ihm besorgte. Mit größter Wahrscheinlichkeit dieselbe Waffe, die dieser später zur Glaubhaftmachung seiner selbst als echten bewaffneten Kämpfer dem ‚Spiegel‘ zuschickte.
Nun könnte man schmunzelnd hinter dem Zeugen Gerd Schnepel einen genialen Schachzug der Verteidigung von Rudolf Schindler vermuten: Sie besorgt sich einen Zeugen, der sich als ‚Max/Sharif‘ ausgibt, verpaßt ihm eine Legende, die in das ganze Puzzle hineinpasst und Aussage steht gegen Aussage. Ein perfektes B-libi a la Fritz Teufel?
Für die Auflösung dieses scheinbaren Verwirrspieles sorgte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft (BAW) höchstpersönlich. Vor Gericht bezeugte Bundesanwalt Peter Morre,  daß Rudolf Schindler in der RZ den Decknamen „Phillip“ getragen habe. Von dieser Zuordnung wußte nicht nur die der Frankfurter Staatsanwaltschaft übergeordnete Behörde. Von diesem Sachstand war auch der ‚Focus‘ informiert worden, als dieser Ende 1999 schrieb:“ Die Fahnder wußten jetzt ( nach Feilings Verhör 1978, d.V.), daß Schindler in der RZ den Decknamen „Philipp“ hatte.“ (Focus, 43/1999)
Mehr noch. Der Bundesanwaltschaft sind nach dem Zusammenbruch der DDR Stasi-Unterlagen in die Hände gefallen, deren Auswertung eindeutig ergab, daß nicht Rudolf Schindler den Decknamen „Max/Sharif“ trug, sondern exakt jener Gerd Schnepel, der sich als Zeuge der Verteidigung zur Verfügung stellte. Diesen Kenntnisstand alleine der Bundesanwaltschaft zuzuschreiben, ist absurd. Denn in dem bereits 1995 vorliegenden Buch :“Carlos-Komplize Weinrich- Die internationale Karriere eines Top-Terroristen“ von Fritz Schmaldienst und Klaus-Dieter Matschke wird in aller Öffentlichkeit mit geheimdienstlichen Unterlagen der Stasi gearbeitet, mithilfe derer auch ein Bild von dem RZ-Mitglied „Max/Sharif“ gezeichnet wird:“ Eine beliebte Methode Weinrichs ist es, mit falschen Versprechungen zu operieren oder Angst zu schüren..  Damit stößt er bei manchen auf strikte Ablehnung. Einige lassen sich erst gar nicht ein und wollen von ihm nichts mehr wissen. Andere wiederum zeigen sich zunächst interessiert, lösen sich aber schon nach kurzer Zeit wieder von ihm, so etwa das zeitweilige RZ-Mitglied mit dem Decknamen Max. Steve ( der Deckname für Johannes Weinrich, d.V.) hat 1979 versucht, Max ordentlich Angst einzujagen, was ihm auch zu glücken schien, als die Ankündigung eines Buches von Hans Joachim Klein, „Rückkehr in die Menschlichkeit“, in der Szene bekannt wird. Kleins vorweg propagierte Absicht, mit der Vergangenheit aufzuräumen und seine Zeit in der RZ, die Mitgliedschaft in der „Wadi Haddad-Gruppe“ sowie die Erfahrungen beim Massaker in Wien aufzuarbeiten, nutzte Steve als willkommene Gelegenheit, um seinen Köder auszulegen. Er redet auf Max ein und warnt ihn, daß Klein in seinem Buch sicher Klarnamen nennen und somit an seinen früheren Genossen Verrat begehen werde… Max läßt sich schließlich überreden und befolgt Steves Rat. Er gibt seine Existenz in der Bundesrepublik auf reist mit ihm nach Bagdad… Schon in der Anfangsphase wird Max klar, daß diese Art von Leben und Wirken nicht seinen Vorstellungen entspricht. Er hält mit seiner Kritik auch nicht hinter dem Berg…Carlos ist es, der den Vorschlag macht, Max in dem Glauben zu lassen, er arbeite weiter für die Gruppe, ihn tatsächlich aber zu isolieren…Aber auch Max legt sich..wenig ins Zeug..Vielmehr bemüht er sich sogleich ernsthaft in einem lateinamerikanischen Land als Entwicklungshelfer unterzukommen und am Aufbau landwirtschaftlicher Projekte mitzuhelfen.“ (S. 85/86)
Daß „Max/Sharif“ identisch ist mit dem in Nicaragua lebenden Gerd Schnepel, war nicht nur den Autoren dieses Buches bekannt. Anfang der 90er Jahre sollte ihm – mithilfe dieser Stasi-Unterlagen- der Prozeß gemacht werden, ohne daß ihm etwas strafrechtlich-relevantes nachgewiesen werden konnte.
Zu guter letzt belegte im OPEC-Prozeß ein Schriftsachverständiger, daß eine handschriftliche Notiz, die sich ebenfalls in den Stasi-Unterlagen befand, und mit dem Decknamen „Sharif“ unterschrieben war, nicht Rudolf Schindler, sondern zweifelsfrei Gerd Schnepel zuzuordnen ist. Eine Notiz, die nicht nur die benutzten Decknamen eindeutig klärte, sondern auch den Beweis erbrachte, daß Gerd Schnepel tatsächlich Hans-Joachim Klein kannte und zu ihm Verbindung hatte:“ Wir haben Kontakt zu „Angie“ ( Deckname von Hans-Joachim Klein, d.V.). Er will aussteigen und eine eigene Gruppe aufmachen.. .Ich muß am 5./6.5. (1977) wegen eines Verfahrens zurück sein..“
Gänzlich aus der wohl präparierten Bahn eines Kronzeugen geworfen, will Hans-Joachim Klein heute Gerd Schnepel nie gekannt, nie gesehen haben. Ansonsten schwieg der gewöhnlich um Erklärungen und Erinnerungen bemühte Hans-Joachim Klein. Ein Schweigen, das so ganz im Widerspruch zu seinem Bemühen steht, durch Belastungen anderer in den Genuß von Strafrabatt zu kommen.
Aber nicht nur Hans-Joachim Klein machte keinerlei Anstrengungen, sich der Demontage als Kronzeuge entgegenzustemmen. Nicht minder auffällig ist das Schweigen der Frankfurter Staatsanwaltschaft. Ohne Widerspruch nahm sie den Zusammenbruch ihrer Anklage gegen Rudolf Schindler hin- als hätten sie es gewußt, als hätten sie’s geahnt.
Warum ist die Staatsanwaltschaft nicht vor Prozeßeröffnung diesen ihr bekannten Ungereimtheiten und Widersprüchen nachgegangen? Warum wurde Hans-Joachim Klein in den staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen nicht damit konfrontiert? Warum hat die Staatsanwaltschaft nicht vor dem Prozeß alle Mutmaßungen aus dem Weg geräumt, „absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen“ zu verfolgen? Warum erhob die Staatsanwaltschaft in Frankfurt Anklage, obwohl die dort angeführten Indizien von der eigenen, übergeordneten Behörde (BAW) in der Luft zerrissen werden?

Im Hause staatlicher Kronzeugen-Präparateure?

Hier geht es nicht darum, rechtsstaatliche Standards einzuklagen. Die viel spannender Frage ist: Warum wurde Rudolf Schindler im OPEC-Prozeß der Beihilfe zum Mord angeklagt, obwohl von Anfang an klar war, daß die in der Anklage aufgeführten Beweise nicht stimmen? Welches Ziel verfolgte die Anklage, wenn absehbar war, daß die Beschuldigungen gegen Rudolf Schindler nicht aufrechtzuerhalten sein würden?
Zur Beantwortung dieser Fragen möchte ich einen (möglichen) Ablauf der Ereignisse schildern, der die scheinbaren Ungereimtheiten nicht im Nebel verschwinden läßt, sondern in ein verblüffend schlüssiges Bild einfügt- jenseits gepflegter rechtsstaatlicher Grundsätze. Daß es für eine solche Art der Aufklärung kein politisches, öffentliches Interesse gibt, auch nicht von den Medien, die den OPEC-Prozeß kritisch kommentierten, darf von der Hand abgelesen werden.

Rudolf Schindler war weder für das ermittelnde Bundeskriminalamt (BKA), noch für die Bundesanwaltschaft (BAW) ein unbeschriebenes Blatt.
verletzte sich das RZ-Mitglied Hermann Feiling bei einem Sprengstoffunfall schwer. Dabei verlor er sowohl beide Augen als auch Beine. Kaum bei Bewußtsein wurde er, unter folter-ähnlichen Umständen von Staatsschutzbeamten vernommen und zu Aussagen erpreßt. Neben vielen anderen Personen standen am Ende dieser Tortur auch die Namen von Rudolf Schindler und Sonja Suder in den Vernehmungsprotokollen. Seitdem werden sie der Frankfurter RZ zugeordnet. Bereits im August desselben Jahres wurden Haftbefehle gegen beide erlassen. Diese führten nicht zum schnellen Erfolg, sondern zu der Erkenntnis, daß sich beide dem geplanten Zugriff entzogen hatten. Seitdem verlor sich ihre Spur.
„Am 4. Oktober 1988, zehn Jahre nach Schindlers Verschwinden, stellte der Generalbundesanwalt, die Verfolgung wegen Verjährung ein, der Haftbefehl wurde aufgehoben.“(Focus, 43/1999). Anfang der 90er Jahre machte Rudolf Schindler Frankfurt zu seinem ‚festen Wohnsitz‘.
Am 8.September 1998 wurde Hans-Joachim Klein in Frankreich verhaftet. Nachdem die ersten Vernehmungen sehr schnell ergaben, daß dieser sein Weigerung, ehemalige GenossInnen zu verraten, aufgegeben hat, machten sich die beteiligten Staatsschutzbeamten daran, seine Aussagen auszuwerten. Sie brachten keine neuen Erkenntnisse. Klar war jedoch auch, daß er sich einen Strafrabatt „verdienen“ mußte. Also wurde Hans-Joachim Klein dazu gebracht, Rudolf Schindler und Sonja Suder als Beteiligte an der OPEC-Aktion zu belasten- da eine Anklage alleine wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ nach § 129a kaum Aussicht auf Erfolg versprach. Nur die nicht verjährte Anklage wegen Beihilfe zum Mord, wie im Fall des OPEC-Überfalles, verschaffte den Fahndern die Möglichkeit, die auf ihrer Liste ganz oben stehenden mutmaßlichen RZ-Mitglieder doch noch anzuklagen.
Das erste große Problem, das sich dabei stellte war, Decknamen, zumindest einen für Rudolf Schindler zu finden. Einen ganz neuen Decknamen zu erfinden, erwies sich als ungünstig und wenig glaubhaft. Schließlich hatte Hans-Joachim Klein in seinem 1979 erschienen Buch „Rückkehr in die Menschlichkeit“ und in vielen anderen Interviews nicht nur etliche Details, sondern auch Decknamen preisgegeben. Die meisten darin genannten Decknamen waren jedoch nicht mehr verfügbar: entweder waren die Personen tot und /oder die Klarnamen bekannt. Es gab nur einen Decknamen, der bislang unverbraucht blieb: „Max“. Dieser taucht in Hans-Joachim Klein’s Buch auf, als er noch im Schutz der RZ-Strukturen seinen Ausstieg plante:“ Als ich mich kurzfristig in einer Hütte in einem kleinen Bergdorf… niederließ, die der RZ und später auch dem „2.Juni“ ab und zu als Stützpunkt dient, hatte ich die ersten massiven Auseinandersetzungen plus Drohungen hinter mir. “Du weißt zu viel, vor allem im internationalen Rahmen“ pp. Dies war auch einer der Gründe, warum ich aus der Stadt raus bin und in die Hütte machte; u.a. weil ich mich da auch im Falle eines Falles hätte verteidigen können.( Zu diesem Zeitpunkt hatte ich schon die ersten Kontakte mit den JEMANDE.) Eines Tages… bollerte es an der Tür… Es war der neue ‚Familienvorstand‘ der RZ, „Steve“ ( Johannes Weinrich, dV.) Auch dieser wußte inzwischen, daß ich mit ihnen nichts mehr am Hut hatte, weil ich ja angeblich ‚ne eigene Truppe gründen wollte. Er wollte mit mir noch mal reden… Er sagte, er hätte jetzt zwar keine Zeit und außerdem wäre „Max“ unten in der Stadt zusammen mit einer neu Rekrutierten… Abends um 21 Uhr tauchte „Steve“ wieder auf… ( und erklärte, daß er –wie abgesprochen- alleine gekommen sei. Als sie jedoch zusammen in Richtung Dorf gingen, sah Hans Joachim Klein) „das Auto der RZ… Als ich schon mitten auf der Brücke war… wollte einer ( es war „Max“) aus dem Auto raus… Ich ging in Deckung. Ich hatte inzwischen noch eine zweite Person am Wagen ausgemacht..“( Rückkehr in die Menschlichkeit, S.98/99).
Somit war nicht nur ein Deckname für Rudolf Schindler gefunden, sondern gleichermaßen das Psychogramm eines RZ-Mitgliedes entworfen, der Hans-Joachim Klein umbringen wollte, obwohl weder er noch alle anderen RZ-Mitglieder von dessen eigentlichen Absichten wissen konnten.
Nachdem also Rudolf Schinder in die Geschichte Hans Joachim Kleins implantiert war, mußten noch ein paar Ereignisse konstruiert werden, die seine Beteiligung an der OPEC-Aktion glaubwürdig machen sollten. Zum einen fand man die Geschichte, daß Rudolf Schindler daran beteiligt war, Waffen von Deutschland nach Wien zu schaffen. Zum anderen wurde er in das Gespräch im Frankfurter Stadtwald eingefügt, als dort Hans Joachim Klein zur Teilnahme an der OPEC-Aktion bewogen werden sollte. Daß es alleine für dieses Treffen 5 bis 6 voneinander abweichende Versionen gibt, die Hans-Joachim Klein in verschiedenen Vernehmungen zu Protokoll gab, störte offensichtlich so wenig wie die in den Vernehmungsprotokollen dokumentierte Tatsache, daß der Name von Rudolf Schindler in all diesen Varianten gerade einmal auftauchte. Man ging einfach davon aus, daß niemand als Zeugin/Zeuge erscheinen würde, um sich mit einer ‚Selbstbelastung‘ der Gefahr auszusetzen, noch im Gerichtssaal wegen Beihilfe zum Mord festgenommen zu werden.
Nachdem die Anwendung der Kronzeugen-‚Regelung‘ unter Dach und Fach schien, blieb noch eine Frage offen: Was ist mit der Person, die sich tatsächlich hinter dem Decknamen „Max/Sharif“ verbirgt, von deren Existenz die staatlichen Kronzeugen-Präparateure ja wußten. Es gab mehrere Gründe, von einem relativen Risiko auszugehen. Zum einen konnten sie davon ausgehen, daß Rudolf Schindler nicht wußte, wer damals den Decknamen „Max/Sharif“ trug. Zum anderen war Gerd Schnepel weit weg, in Nicaragua. Und sollte er durch Zufall doch ausfindig gemacht oder auf den Prozeß aufmerksam werden, dann würde auch ihn das Risiko, anstelle von Rudolf Schindler wegen Beihilfe zum Mord angeklagt zu werden, vom Erscheinen abhalten.

Nun werden einige zu Recht fragen: Wozu dieser ganze Aufwand gegen Rudolf Schindler, wenn der Staatsschutz nicht mehr in der Hand hatte als die 1978 erpressten Aussagen vom schwerverletzten, nicht vernehmungsfähigen Hermann Feiling? Eine Antwort darauf gibt ein im OPEC-Prozeß verborgen gebliebenes ‚Detail‘: Rudolf Schindler wurde dort nicht nur wegen Beihilfe zum Mord angeklagt, sondern auch wegen Mitgliedschaft in den RZ in den Jahren 1975-1990. Demnach gehen die Staatsschutzbehörden davon aus, daß Rudolf Schindler nicht nur bis zu seinem ‚Verschwinden‘ 1978 Mitglied in der RZ war, sondern auch in der Zeit danach. Ob ihnen zur Zeit der Anklageerhebung ( 17.11.1999) bereits Aussagen des RZ-Mitgliedes Tarek Mousli vorlagen, der angeblich erst nach seiner abermaligen Festnahme am 23. November 1999 u.a. Rudolf Schindler als Mitglied der Berliner RZ in den Jahren 1985-1990 belastete, ist unklar. Offiziell zumindest werden alle Belastungen Tarek Mousli‘s auf den Zeitpunkt nach seiner zweiten Festnahme datiert. Inwieweit jedoch vor seiner zweiten Festnahme im November 1999 durch umfangreiche Observationen und Abhöraktionen ‚Erkenntnisse‘ gewonnen wurden, die versteckt in die Anklageerhebung miteinflossen, schweigen die Fahndungsorgane beharrlich.
Mit Sicherheit spielt in diesem Zusammenhang auch der strafrechtlich noch nicht aufgeklärte Tod des hessischen Wirtschaftsministers Heinz Herbert Karry 1981 eine nicht unerhebliche Rolle, für dessen unbeabsichtigte Tötung eine RZ-Gruppe die Verantwortung übernahm. Da die Staatsschutzbehörden , laut Bundesanwalt Morre, davon ausgehen, daß Rudolf Schindler der Frankfurter RZ angehörte, kann man davon ausgehen, daß ihm unbedingt auch eine Beteiligung an dieser Aktion nachgewiesen werden sollte.
Wenn man all diese Überlegungen, Hintergründe und Verknüpfungen für schlüssig hält, dann ist der große Aufwand, mit dem Hans-Joachim Klein als Kronzeuge gegen Rudolf Schindler präpariert wurde, nachvollziehbar. Mit dem Vorwurf, an der OPEC-Aktion beteiligt gewesen zu sein, sollte Rudolf Schindler zu ganz anderen Aussagen erpreßt werden. Schließlich ist er, in der Logik der Staatsschutzbehörden, das bisher einzige Bindeglied zwischen dem internationalistischen Flügel der RZ in den Jahren 1975-1978 und der RZ, die sich danach faktisch neu gründete und begründete.
Wenn wir also ein letztes Mal von der Annahme ausgehen, daß Hans-Joachim Klein Rudolf Schindler nicht aus eigenem Wissen belastete, sondern von den Kronzeugen-Präparateuren dazu angestiftet wurde, dann gibt es für einige Merkwürdigkeiten im Laufe des OPEC-Prozesses durchaus plausible Gründe:
Hans Joachim Klein konnte vor Prozeßbeginn davon ausgehen, daß dieser Kronzeugendeal aufgeht. Er konnte sich in der (relativen) Sicherheit wiegen, daß kein RZ-Mitglied im Prozeß auftreten würde, um den Decknamen „Max/Sharif“ für sich zu reklamieren. Spätestens mit dem ersten Prozeßtag wurde jedoch Hans-Joachim Klein klar, daß die Verteidigung Gerd Schnepel als Zeugen geladen hatte und damit den Nachweis erbringen konnte, daß seine Beschuldigungen erstunken und erlogen sind. In dem Wissen, daß dieser Zeuge kommen würde, entschied sich Hans-Joachim Klein für einen Rückzieher- und bricht zusammen. Daß ihn danach sein Rechtsanwalt und andere wieder ‚ auf die Höhe‘ der Anklageschrift bringen, ist prozeßtaktisch nachvollziehbar.
Als nach seinem Zusammenbruch und der Rücknahme der Rücknahme das frühere RZ-Mitglied Gerd Schnepel im Prozeß aussagte, ‚durfte‘ Hans-Joachim Klein diesen Genossen gar nicht (mehr) kennen. Was hätte er in dieser verfahrenen Situation auch anderes machen können? Denn wenn er ihn kannte , hätte er ja seinen Decknamen wissen müssen. Damit wäre jedoch der ganze Schwindel aufgefallen. So mußte er schweigen, wo er hätte laut aufbrüllen müssen: als Gerd Schnepel aussagte, daß er ihm höchstwahrscheinlich genau jene Waffe brachte, die er später dem ‚Spiegel‘ zuschickte.
Juristisch endete der OPEC-Prozeß mit einem Freispruch für Rudolf Schindler in allen Anklagepunkten (einschließlich Haftentschädigung). Hans-Joachim Klein, als Kronzeuge der Falschaussage überführt, kam dennoch in den Genuß der Kronzeugenreglung: er wurde zu neun Jahren Haft verurteilt.
Ein Prozeß gegen die Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen „Verfolgung Unschuldiger“( nach § 344 des StGB) wird lange auf sich warten lassen:“ Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren (..) berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren (..) bestraft.“
Mit der Gewißheit, daß strafbare Handlungen im Amt, Unterdrückung von (entlastenden) Beweismitteln die Regel und nicht die Ausnahme in politischen Prozessen sind, setzte die Frankfurter Staatsanwaltschaft nach und legte Revision gegen das OPEC-Urteil ein. Mit Sinn für nahtloses Timing und gemeinschaftlichen Verfolgungswillen erhob einige Tage später Generalbundesanwalt Kay Nehm Anklage gegen Rudolf Schindler. Vorgeworfen wird ihm die Mitgliedschaft in der RZ zwischen 1985 und 1990 und die Beteiligung an dem Sprengstoffanschlag auf die Berliner Siegessäule im Februar 1991.
Es gehört zur Ironie dieser Geschichte, daß ausgerechnet das Berliner Kammergericht der BAW eine recht außergewöhnliche Unterrichtseinheit in Rechtsstaatspflege erteilte und die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnte. Denn die Anklagepunkte, so das Berliner Kammergericht, die nun erneut verhandelt werden sollen, sind bereits Gegenstand des OPEC-Prozesses gewesen und können somit nicht für ein neues Verfahren herangezogen werden.
Während sich die Bundesanwaltschaft und die Frankfurter Staatsanwaltschaft weiter im freien Fall üben, befindet sich Rudolf Schindler – nach über 15 Monaten U-Haft- auf ‚freiem Fuß‘. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben.
Am 30.3.01 kam der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem halsbrecherischen Wendemanöver sowohl der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe als auch der Frankfurter Staatsanwaltschaft zu Hilfe. Die Entscheidung des Berliner Kammergerichts, wegen „Strafklageverbrauch“ das Hauptverfahren gegen Rudolf Schindler nicht zu eröffnen, wurde aufgehoben. „Der BGH hielt dem entgegen, daß Schindler 1987 ins Ausland abgetaucht (sei) und seine Mitgliedschaft in den RZ dadurch unterbrochen habe. Zudem habe er zunächst der Frankfurter RZ-Gruppierung und später der ‚Berliner Zelle‘ angehört. Diese sei als eigene terroristische Vereinigung anzusehen.“ (Netzzeitung vom 30.3.01)
Eine geradezu abenteuerliche Form, das von den RZ propagierte Konzept: ‚Schafft eins, zwei, drei Zellen‘ in die jeweils dienlichste juristische Form zu pressen. Damit wird nicht nur das, was in den Aussagen des Kronzeugen Tarek Mousli für glaubwürdig gewertet wurde, desavouiert- nämlich die Bestätigung des lang gehegten Verdachtes, daß die verschiedenen RZ-Gruppen so eigenständig nun doch nicht agierten, sondern über eine zentrale Struktur verfügten. Zugleich müssen ein weiteres Mal eigene Erkenntnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) auf dem Kopf gestellt werden: „ Jahrelang hatte die RZ größten Wert auf „Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Militanten“ gelegt. Am „Prinzip der selbstständigen Widerstandszellen“, so höhnten die Verächter des RAF-Zentralismus, würden sich „die Bullen erfolglos die Zähne ausbeißen“. Längst jedoch hatten die Fahnder den Verdacht, daß hinter den immerhin 186 RZ-Attentaten auch bundesweit aktive Terrormanager stünden. In einem vertraulichen Bericht notierte das Bundeskriminalamt schon 1992, ein „enger zu begrenzender Personenkreis“ knüpfe bei der RZ „weitreichende logistische wie auch personelle Verbindungen“.( Focus, 52/1999).
Es waren gerade diese Erkenntnisse, die dazu führten, Rudolf Schindler als „Organisator und Chef-Denker“ ( Focus 13/2001) im OPEC-Prozeß nicht nur der Beihilfe zum Mord anzuklagen, sondern gleichermaßen der Mitgliedschaft in den RZ in den Jahren 1975 bis 1990.
Eindrucksvoller kann man die Beliebigkeit von Anklagebegründungen nicht demonstrieren.
Aufgrund dieser BGH-Entscheidung befindet sich Rudolf Schindler wieder in Haft.

Wolf Wetzel

„Die Hunde bellen… Von A bis ®Z – Eine Zeitreise durch die 68er Revolte und die militanten Kämpfen der 70er bis 90er Jahre“, Unrast Verlag 2001,

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