Der Ausnahmezustand schützt nicht unsere Freiheit, sondern ist (immer) eine Einübung für deren Abschaffung.
Die “Novellierung” des Ausnahmezustandes ist seit dem 21. April 2021 beschlosssene BT-Sache. Damit ist ganz sicher nicht das Virus besiegt, dafür den Föderalismus und den Anspruch auf Begründetheit von Maßnahmen (wie die einer Ausgangssperre). Mehr als ein Grund, sich mit der Geschichte der Ausnahmezustände zu beschäftigen.
Schlagwort: IfSG
Das Kontaktverfolgungsgebot für unsere Gesundheit
Die analoge Fußfessel für unsere Gesundheit Seitdem man uns “Lockerungen” zugesagt hat, die es im Strafvollzug auch gibt, dürfen wir Cafés und Restaurants besuchen. Mit diesen Lockerungen sind Auflagen verbunden, zum Schutz unserer Gesundheit. Die