Das Kontaktverfolgungsgebot für unsere Gesundheit

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Die analoge Fußfessel für unsere Gesundheit

Seitdem man uns “Lockerungen” zugesagt hat, die es im Strafvollzug auch gibt, dürfen wir Cafés und Restaurants besuchen. Mit diesen Lockerungen sind Auflagen verbunden, zum Schutz unserer Gesundheit. Die Cafés und Restaurants müssen den Abstand von 1, 5 Meter zwischen den Plätzen einhalten und das Service-Personal muss einen Mund/Nasenschutz tragen. Das gilt auch „im Freien“.

Wenn Sie meinen, dass es damit getan ist, dass das reicht, dann haben Sie sich getäuscht.

Nach Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) werden nun Name, Anschrift, Telefonnummer, Datum des Besuchs und Dauer des Aufenthalts erfasst.

Für diesen massiven Eingriff in Persönlichkeitsrechte gibt es kein Gesetz, sondern lediglich eine Verordnung, seitdem die Gewaltenteilung aufgehoben ist.

 

Auch die Selbstentmächtigung des Parlaments, der Legislative, ist Teil des Gesetzes, dem die Große Koalition und die FDP im Bundestag zugestimmt haben. Die AfD und die Partei DIE LINKE haben sich „enthalten“.

Um die Bedeutung dieser „Maßnahme“ zu verstehen, sei erwähnt, dass genau dasselbe mit der „Tracking-Corona-App“ erreicht werden soll. Diese soll „freiwillig“ sein und die dabei gesammelten und übermittelten Daten sollen anonym bleiben. Das wird uns hoch und heilig versprochen. Dass man damit belogen wird, sagt man uns nicht. Denn diese Garantie gilt nur für die App selbst. Sie ist gegenstandslos, wenn sie sich mit dem Betriebssystem verbinden muss, wenn sie dort „aufgesetzt“ wird. Die gängigsten Betriebssysteme für Handys gehören keinem guten Geist, sondern Google und Apple. Und die können als Eigentümer auf diese Daten zugreifen. Das ist nicht besonders gemein, sondern ihr Geschäftsmodell.

Das uns jetzt vorgelegte Kontaktverfolgungsformular ist also nicht nur gesetzlos, es bemüht sich nicht einmal mehr um den Anschein von Datenschutz.

  • Finden auch die Gegner*innen von Grundrechtsdemos diese Erfassung in Ordnung, notwendig und unterstützenswert?
  • Unterschreiben sie ganz brav dieses Kontaktverfolgungsformular?
  • Was darf man noch alles mit ihnen machen, wenn es einer „guten Sache“ dient?
  • Aber auch für die Teilnehmer*innen von Grundrechtsdemos stellt sich die Frage: Protestieren sie gegen die Grundrechtseinschränkungen und füllen gleichzeitig das Kontaktverfolgungsformular wahrheitsgemäß aus?
  • Wieviel hat all das mit Angst zu tun, wie wenig mit dem Schutz der Gesundheit?

Wolf Wetzel

In der Zwischenzeit ist bekannt geworden, was bis dahin als Panik-Mache und wilde Spekuation verschrien wurde: Das Kontaktverfolgungsformulare wurden und werden von der Polizei eingesehen und genutzt – auch für unsere Gesundheit, irgendwie …

 

Was es mit der “Corona-App”, der “Tracking-App” auf sich hat, warum sie nicht anonym sein kann:

Zwischen Staatsraison und Ausnahmezustand | Einige Überlegungen zu Corona und den „Nebenwirkungen“

 

 

Was es mit der “Corona-App”, der “Tracking-App” auf sich hat, warum sie nicht anonym sein kann:

Zwischen Staatsraison und Ausnahmezustand | Einige Überlegungen zu Corona und den „Nebenwirkungen“

 

 

 

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