Kurzzusammenfassung: G-10-Überwachungsmaßnahmen müssen »substantiiert und überprüfbar« sein. Dazu müssen die »hierfür aus operativer Sicht wesentlichen Tatsachen konkret benannt werden …. Die formelhafte … Behauptung, dass eine Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich