Man stelle sich vor, es gäbe einen Rechtsstaat, der sein Vorgehen an der Schwere der Tat und am Schutz von Gemeinschaftsgütern (Gesundheit) ausrichtet. Was müsste dann mit Blick auf den VW-Skandal passieren?

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Man stelle sich vor, es gäbe einen Rechtsstaat, der sein Vorgehen an der Schwere der Tat und am Schutz von Gemeinschaftsgütern (Gesundheit) ausrichtet. Was müsste dann mit Blick auf den VW-Skandal passieren?
„Mister Volkswagen“ Martin Winterkorn steht jetzt doch noch vor Gericht. Man möchte wohl den naheliegenden Verdacht ein ganz bisschen zerstören, dass sich Großunternehmen (mit systemischen Potential) im rechtsfreien Raum bewegen. Dabei ist der Prozess selbst ein (zweiter) Betrugsfall.
Alle menschlichen Verhältnisse stellen sich in den Interessen dar“, habe ich einst bei Friedrich Engels gelernt. Warum sollte das gerade in diesem Fall anders sein? Die professionellen Wachhunde des Kapitals haben es verstanden, jegliches Nachdenken über Interessen als „Verschwörungstheorie“ wegzubeißen. Genial.“
In diesem Teil II geht es um das Schlagwort „Verschwörungstheorie“ in Corona-Zeiten. Vieles litt in dieser Zeit unter Lockdowns und Ausgangssperre. Für das Schlagwort „Verschwörungstheorie“ galt und gilt dies nicht. Es hat sich zur Bewaffnung von Hilfspolizisten (mit und ohne Uniform) bewährt.
VW. Das Auto. Der Betrug. Die Paten. In diesen Tagen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Einbau von Manipulationssoftware in einem straff geführten Konzern wie VW der Konzernführung anzulasten ist. Sie habe arglistig Käufer und