2013 formulierte ich die These, dass der Ausnahmezustand die Vorbereitung dafür ist, genau diese Unrechtsverschiebung einzuüben, um sie dann zur Rechtsnorm zu machen.
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2013 formulierte ich die These, dass der Ausnahmezustand die Vorbereitung dafür ist, genau diese Unrechtsverschiebung einzuüben, um sie dann zur Rechtsnorm zu machen.
In den 1980er Jahren war gefährliches Lesen noch eine Herausforderung. Man musste das Verbotene verbotenerweise als Schwarzdruck (also ohne Impressum) unter die Menschen bringen wie zum Beispiel die Zeitschrift „Nicht zu fassen“.
Am Freitag, dem 23. 8. 2013 wird ab 18.00 Uhr, in der „junge Welt Ladengalerie“ (Torstraße 6, U-Bahnhof Rosa-Luxemburg-Platz) eine Informationsveranstaltung zum § 129 Verfahren, welches aktuell gegen GenossInnen in Magdeburg, Stuttgart und Berlin läuft,