Dass das 3. Infektionsschutzgesetz 2020 gewaltige Grundrechtseinschränkungen ermöglicht, ist unbestritten. Diesem Beitrag liegt die These zugrunde, dass Ausnahmezustände immer über den Anlass hinausgreifen. Das heißt, dass die Grundrechtseinschränkungen in großen Teilen weiterbestehen (werden), obgleich die „Gefahr“ nicht mehr existiert. Stimmt das?
Schlagwort: Notstandsgesetze 1968
Ausnahmezustände verschwinden nicht, sondern verwandeln sich in eine neue Form des Normalzustandes | Teil 2
Ausnahmezustände verschwinden nicht, sondern verwandeln sich in eine neue Form des Normalzustandes Die Corona-Krise. Die Linke. Und die Sterblichkeit -Teil 2 Die Corona-Krise. Die Linke. Und die Sterblichkeit – Teil 1 Ausnahmezustände sind auch