Jetzt erinnerte sich ausnahmsweise ein Gericht in Berlin daran, dass ein Genozid keinen Verfassungsrang hat und auch nicht dem Schutz der Verfassung dient.
Open
Jetzt erinnerte sich ausnahmsweise ein Gericht in Berlin daran, dass ein Genozid keinen Verfassungsrang hat und auch nicht dem Schutz der Verfassung dient.