Vom Ausnahmezustand zur (Rechts-)Norm

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Vom Ausnahmezustand zur (Rechts-)Norm

 

 

 

 

 

 

 

 

2013 formulierte ich die These, dass der Ausnahmezustand die Vorbereitung dafür ist, genau diese Unrechtsverschiebung einzuüben, um sie dann zur Rechtsnorm zu machen.

Das war Gegenstand einer Veranstaltung im Jahr 2013 in Berlin:

Nun haben wir genau das:

Es gibt im Windschatten des Krieges ein neuer Gesetzentwurf, der das, was „Nie wieder“ passieren sollte, möglich macht: Die „Reformierung“ der Repressionsorgane (Polizei- und Geheimdienste). Sie sieht genau das vor, was im faschistischen Dritten Reich die GESTAPO (Geheime Staatspolizei) war: Die Verschmelzung von Geheimdienst und Polizei. Das Ziel damals wie heute ist dasselbe: Man will die Verfolgung vom tatsächlichen und angeblichen Straftaten in den Bereich des Willensstrafrechts (ein klassisches faschistisches Rechtsverständnis) verschieben.

Das heißt: Es reicht, wenn man Menschen unterstellt, dass sie etwas Strafbares vorhaben könnten, um sie zu überwachen, sie auszuspionieren, sie mit V-Leuten zu observieren, um ihre Wohnung zu verwanzen und ihre Kommunikation in Gänze zu überwachen.

Das war genau die Aufgabe der GESTAPO. Damals machte dies die NSDAP, um Deutschland sicherer zu machen. Heute reicht die „politische Mitte“ dazu – mit denselben „Argumenten“.

Die Renazifizierung ist Kern dieser Gesetzesreform.

 

Wolf Wetzel | 19. August 2026

 

Quellen und Hinweise:

Ausnahmezustände verschwinden nicht, sondern verwandeln sich in eine neue Form des Normalzustandes | Teil 2, Wolf Wetzel, 2020: https://wolfwetzel.de/index.php/2020/09/26/ausnahmezustaende-verschwinden-nicht-sondern-verwandeln-sich-in-eine-neue-form-des-normalzustandes-2-teil/

Die endlose Geschichte der Ausnahmezustände, Wolf Wetzel, 2021: https://wolfwetzel.de/index.php/2021/04/21/die-endlose-geschichte-der-ausnahmezustaende/

 

 

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