Wenn die Anklagebank für Beihilfe zum Genozid in Gaza/Palästina leer bleibt

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Wenn die Anklagebank für Beihilfe zum Genozid in Gaza/Palästina in D. leer bleibt.

„Den Rasen betreten“ mit Ulm5.

Sie haben nicht geschwiegen. Sie haben es nicht hingenommen. Sie haben sich nicht der Ohnmacht ausgeliefert.

 

Am 8. September 2025 waren fünf Menschen in Ulm beim israelischen Rüstungsunternehmen Elbit Systems eingebrochen und sollen dabei einen Millionenschaden angerichtet haben. Sie filmten ihre Aktion und ließen sich festnehmen:

„Laut Anklage liegt eine antisemitische Motivation nahe, da an eine Hausfassade „Baby Killers“ gesprüht wurde. Neben Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch wird den Angeklagten zur Last gelegt, Mitglieder in einer kriminellen Vereinigung zu sein. Sie sollen der Organisation „Palestine Action Germany“ angehören.“ (taz. de vom 27. April 2026)

Welche Anklage absurd, welche substanziell ist, wird seit dem 27. April 2026 vor dem Landgericht Stuttgart, im Hochsicherheitsgebäude Stuttgart-Stammheim, verhandelt.

 

Ulm5

Sie haben etwas dagegen getan, dass ein Genozid in Gaza/Palästina von der aktuellen Bundesregierung geleugnet wird.

Sie haben etwas dagegen getan, dass diese aktuelle Bundesregierung diesen Genozid finanziell, politisch, diplomatisch und militärisch unterstützt und mit ermöglicht.

Sie haben etwas dagegen getan, dass die Kriminalisierung und Einschüchterung von Menschen, die einen Genozid nicht gut finden, nicht das letzte Wort ist.

Sie haben etwas dagegen getan, dass die israelische Waffenfirma „Elbit System“ nicht ungestört u.a. in Ulm Waffen produzieren kann, damit die Kriege gegen den Libanon, gegen Syrien, gegen den Iran nicht aufhören.

Sie haben einen Schaden angerichtet, damit der „Schaden“ sichtbar wird, der mit Besatzung, Kriegsverbrechen, Völkermord und Folter einhergeht.

Sie haben es getan, auf diese Weise, weil so viele nichts tun.

„Man kann nur noch von den Minderheiten aus denken. Gedacht wird nur noch an den Rändern, denn Bewegung gibt es nur noch von den Rändern aus. Man muss wie Kafka vom Punkt derjenigen aus denken, die selektiert werden. Was schreit, sind nur noch die Minderheiten. Die Mehrheit hat Autos und hupt allenfalls, bevor sie eine Minderheit auf offener Straße überfährt.“ (Heiner Müller, Jenseits der Nation: 54; vgl. 40. Vgl.: Gesammelte Irrtümer I: 80, 149)

 

Auch wenn die 1968er-Bewegungen heute zum staatlichen Kulturerbe zählen soll, weil man sie gerne mit etwas brüstet, was heute nicht mehr weh tun kann, so waren sie allesamt eine „kleine radikale Minderheit“, die den ganzen Hass der deutschen Regierungen und der „schweigenden Mehrheit“ auf sich gezogen haben.

Der Schriftsteller Peter Weiss, Autor eines der besten Bücher, die ich gelesen habe: „Die Ästhetik des Widerstands” (1972), hat dieses Phänomen bereits in den 1970er Jahren auf den Punkt gebracht. Damals waren es die Vietnam-Proteste gegen den mörderischen Krieg der USA gegen Vietnam. Die deutsche Regierung zeigte große Geduld für diese Massenmorde und die Kriegsverbrechen. Damals wurden in elf Jahren zwischen zwei und fünf Millionen Vietnamesen von der US-Armee ermordet.

Die Proteste gegen diese US-Kriegsverbrechen erreichten auch Deutschland. Sie wurden zu einem wesentlichen Katalysator der „68er-Bewegung“. Denn die heutige Ampelregierung (schwarz-rot) war damals die „Große Koalition“ (CDU/CSU-SPD).

 

Der Schriftsteller Peter Weiss hat das erstickende Schweigen, die schrille Empörung über die Unruhestifter und die notwendige Konsequenz in ein fantastisches Bild übersetzt:

 

Als wir gegen den Vietnam-Krieg protestierten, ignorierte man unsere Kritik. Wir mussten erst den Rasen betreten, damit über diesen Krieg gesprochen werden kann.“

 

Das Recht auf Widerstand

Es gibt ein eindrucksvolles Interview auf den NachdenkSeiten mit dem Rechtsanwalt Benjamin Düsberg, das sich wirklich lohnt, anzuhören bzw. zu lesen.

Es geht dabei u.a. um die Frage, ob es richtig und ,ja,  rechtens ist, etwas aktiv gegen einen Genozid bzw. eine Beihilfe zum Genozid (in Gaza/Palästina) zu tun, wenn alle anderen Mittel (Demonstrationen, Kundgebungen, Petitionen ect.) ausgeschöpft sind und sich allesamt als wirkungslos erweisen. Ein Auszug aus dem Interview:

„Deutschland ist dieser Pflicht nicht nur nicht nachgekommen, es hat sie als zweitgrößter Lieferant von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern an Israel massiv verletzt und damit Beihilfe zum Genozid begangen.

Sämtliche Demonstrationen dagegen, alle Rechtmittel, die dagegen vor deutschen Gerichten angestrengt wurden, haben daran nichts geändert, sodass auch Elbit Systems Deutschland aus seinem Betriebsstandort in Ulm heraus fortgesetzt Rüstungsgüter nach Israel exportieren konnte.

In dieser Situation spricht alles dafür, dass die Aktion unserer Mandantinnen und Mandanten, welche immerhin zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung dieser Rüstungsproduktion am Standort Ulm führte, als Nothilfe gemäß § 32 StGB gerechtfertigt war. 

Unsere Verteidigung läuft darauf hinaus, sämtliche Schritte dieser Nothilfe-Argumentation unter Beweis zu stellen: gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut durch die Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Genozid in Gaza; Beschädigung des Rüstungsbetriebes in Ulm als geeignete und erforderliche Abwehrhandlung aufgrund der Involvierung des Betriebs in die israelische Kriegsführung und aufgrund der genozidkonventionswidrigen Beihilfehandlungen Deutschlands durch die fortlaufenden Rüstungsgutlieferungen an die IDF.“

 

Gewalt gegen Sachen

Ganz oft wird der Einwand erhoben, dass man zwar mit dem Ansinnen übereinstimme, aber nicht mit den Mitteln. Schließlich handele es sich bei dieser Aktionsform um „Gewalt gegen Sachen“.

Es lohnt sich, das mit der „Gewalt gegen Sachen“ genauer zu beleuchten.

Gibt es Gewalt gegen einen gefällten Baum? Gibt es Gewalt gegen ein Auto, wenn man die Stoßstange beschädigt? Schnell wird klar, dass der „Gewaltbegriff“ sehr gezielt eingesetzt wird, um eine schnelle Distanzierung zu bewirken.

Relativ bedenkenlos wird hingegen der Vorwurf „Gewalt gegen Sachen“ wie in diesem Fall angewandt.

Nur: „Gewalt gegen Sachen“ gibt es nicht einmal im bürgerlichen Gesetzbuch. Dort geht es um Sachbeschädigungen, wie dies auch in der Anklage gegen ULM5 ausgeführt ist.

 

Es wäre schon viel gewonnen, wenn wir bürgerliche Standards nicht unterschreiten. Dann kann man gegen Sachbeschädigung sein und ganz ausführlich darüber reden, was man selbst besser macht, welche Mittel sie vorschlagen, um einen Genozid in Gaza/Palästina zu behindern.

Wann ist man Mitglied in einer „kriminellen Vereinigung“ (nach § 129) und wann nicht.

Die fünf Festgenommen (ULM5) werden auch wegen Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ nach §129 des StGB angeklagt.

Das Besondere daran ist, dass es so gut wie keine „kriminellen Vereinigungen“ gibt, die es zuhauf in Regierungs-, Geheimdienst-, Militär- und Konzernapparaten gibt. In diesen hochkomplexen, hierarchisch strukturierten Apparaten gibt es – wenn es sein muss – ausschließlich Einzelfälle, die auf keinen Fall nach strukturellen Verbindungen und Verflechtungen strafrechtlich untersucht werden. Das reicht vom VW-Abgasskandal (Dieselgate, 2015) und CUM-EX-Geschäften, über NSU.2.0 bis zu den „Maskendeals“.

Ganz anderes sieht der „Rechtsstaat“ aus, wenn etwas nicht im seinem Interessen geschieht und gedeckt wird. Dazu gehört ganz sicher ULM5.

Das aberwitzige an dieser Anklage, dass die Anklage dafür keinerlei Beweise vorlegt, die eine „Vereinigung“ belegen. Wie vielen sind Mitglieder? Wie sind sie organisiert? Wie kommen die Entscheidungen zustande? Wer hat das Objekt ausgesucht? Wie wurde entschieden?

All das interessiert weder die Staatsanwaltschaft, noch das Gericht.

Der § 129 ist de facto ein Rechtsbeugegesetz, denn es hat den wesentlichen und einzigen Vorteil, dass man nicht jeder einzelnen Angeklagten eine bestimmte Tat nachweisen muss. Es reicht vollkommen, dass es eine Gemeinschaftstat sein muss. Das reduziert die Beweislast der Staatsanwaltschaft und des Gerichts auf ein Minimum. Zudem hat man ein Strafmaß, das man als Maximal bezeichnen kann: Es geht bis zu 5 Jahren.

Wolf Wetzel | 1. August 2026

 

Quellen und Hinweise:

Info-Kanal: https://ulm5.info/de/

Was ich auf dem 11. Prozesstag vom 23. Juli 2026 gegen @theulm5 erlebt habe: Kerem Schamberger: https://www.facebook.com/share/v/1C6nqSxk5T/

Prozessauftakt gegen Palästina-Gruppe, „Wir unterbrechen für 20 Minuten. Nein, zwei Stunden.“ Taz vom 27. April 2026: https://taz.de/Prozessauftakt-gegen-Palaestina-Gruppe/!6174367/

6.Verhandlungstag gegen Ulm5https://www.facebook.com/reel/2129674887610181

„In diesem Verfahren wird letztlich die deutsche Staatsräson selbst verhandelt“ – Interview mit Benjamin Düsberg, einem der Rechtsanwälte der ‚Ulm 5‘, Nachdenkseiten vom 10. Juli 2026: https://www.nachdenkseiten.de/?p=153546

Eine gute Recherche über den Prozess gegen die „Ulm 5″ als Präzedenzfall für politischen Aktivismus in Deutschland, Hanno Hauenstein: https://www.instagram.com/freitag/reel/DYzrNckCbcu/

Kurzinterview mit Anna Busl, Strafverteidigerin im „Ulm 5“ Verfahren, am 12. Prozesstag in Stammheim: https://www.instagram.com/reel/DbNZY8eq1GX/

 

 

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