Die Aussage „Kindermörder Netanjahu“ ist in Berlin verboten.
Dazu schreibt die Plattform „HAINTZ.media“ des Rechtsanwaltes Markus Haintz, der die Aufhebung des Demonstrationsverbotes erwirkte:
„Die Staatsanwaltschaft Berlin und Teile der politischen Berliner Polizeiführung möchten vorgeführt werden? Sehr gerne, Herausforderung angenommen.
Natürlich ist keiner bei der Polizeiführung oder Staatsanwaltschaft in Berlin blöd genug, solche grob rechtswidrigen Verbote in einen Versammlungsbescheid zu packen, da niemand mit seinem Namen für diesen Schwachsinn gerade stehen möchte.“
Nochmal: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Aussage „Kindermörder Netanjahu“ als strafbares Wissen ausgewiesen.

Anders gesagt: Ab wie vielen ermordeten Kindern darf man von Mord sprechen, für den in diesem Fall der Ministerpräsident des israelischen Kriegskabinettes verantwortlich ist?
Zumindest Benjamin Netanjahu hat dazu eine klare Haltung:
„Selbst der Teufel ist nicht schlimm genug, um das Blut kleiner Kinder zu rächen, und auch nicht das Blut unschuldiger Jugendlicher.“ (Netanjahu auf einer Krisensitzung des Kabinetts im Jahr 2014)
Wolf Wetzel
Quelle und Hinweise:
Stellungnahme von Rechtsanwalt Markus Haintz, publiziert auf HAINTZ.media: https://haintz.media/artikel/recht/gaza-verwaltungsgericht-berlin-kippt-verbot-einer-bewegten-kundgebung/
Stellungnahme der Veranstalter am 20. Juli 2025 in Berlin: https://t.me/ninamaleikaoffiziell/5957
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