Wenn die Bekanntmachung eines Völkermordes „gefährlicher“ ist als die Beihilfe dazu

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Wenn die Bekanntmachung eines Völkermordes „gefährlicher“ ist als die Beihilfe dazu

In Berlin wurde zahlreiche Demonstrationen verboten, weil sie die Beihilfe zu einem Genozid stören könnten. Dazu zählte auch diese angekündigte Demonstration. Sie wurde verboten. Jetzt erinnerte sich ausnahmsweise ein Gericht in Berlin daran, dass ein Genozid keinen Verfassungsrang hat und auch nicht dem Schutz der Verfassung dient:

„Gerade in letzter Zeit ist die Berliner Versammlungsbehörde dazu übergegangen, bewegte Kundgebungen mit den immer gleichen fadenscheinigen Argumenten zu verbieten. Den meisten Veranstaltern wurde pauschal unterstellt, dass derartige Versammlungen nur als Standkundgebungen keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen würden. Auch das Verwaltungsgericht Berlin ist dieser Argumentation mehrfach zulasten der Demonstrationsveranstalter gefolgt. Der heutige Beschluss stellt hier einen bedeutenden Wendepunkt dar. Die Versammlungsfreiheit in Berlin wird dadurch gestärkt.“ (RA Markus Haintz)

Die Demonstration findet also am Sonntag, den 20. Juli2025 in Berlin statt:

 

 

Wolf Wetzel | 19.7.2025

Quellen und Hinweise:

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Markus Haintz, weiterlesen auf HAINTZmedia  https://haintz.media/artikel/recht/gaza-verwaltungsgericht-berlin-kippt-verbot-einer-bewegten-kundgebung/

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