NSU 1.0 ist scheintot. Es lebe der Korpsgeist.

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NSU 1.0 ist scheintot. Es lebe der Korpsgeist.

Wenn der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) als Polizeizelle wiederauftaucht

Eigentlich sollte mit dem Ende des NSU-Prozesses in München das leidige Thema begraben werden. Dann tauchte 2018 ein NSU 2.0 auf – nicht in Thüringen, sondern in Hessen, in Kreisen der Polizei.

 

Auszug aus der Chatgruppe/Böhmermann

 

Außerdem flog eine Chatgruppe von Polizisten namens “Itiotentreff” auf, in der Polizisten ihr rassistisches und antisemitisches Weltbild vertieften.

 

 

Miese Türkensau!“ … „du machst Deutschland nicht fertig“ … „Als Vergeltung (…) schlachten wir deine Tochter“.

Unterschrieben wurde der Drohbrief mit „NSU 2.0“. Abgeschickt wurde er am 2. August 2018.

Was ist seitdem passiert?

Der Drohbrief war an die Privatadresse der Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz gerichtet. Eine Privatadresse, die nicht im öffentlichen Telefonbuch zu finden ist. Genauso wenig wie der Namen ihrer Tochter. Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz vertrat im NSU-Prozess die Familie des ersten NSU-Mordopfers Enver Simsek in der Nebenklage. Sie erstattete Anzeige. Seitdem hat sie nichts mehr gehört. Es dauerte vier Monate, bis die Öffentlichkeit von diesem Vorgang, von dieser Anzeige erfuhr.

Nun spricht die Polizei doch – auch über ihre internen Ermittlungen. Eine Spur habe zu einem Computer im ersten Polizeirevier der Innenstadtwache in Frankfurt geführt. „Dort seien die Melderegistereinträge zu Basay-Yildiz abgefragt worden. Und das offenbar ohne dienstlichen Grund.“ (fr.de vom 16.12.2018)

Damit gerieten jene Polizisten in Verdacht, die Zugriff zu diesem Polizeicomputer hatten. Im Zuge weiterer Ermittlungen sei man „per Zufall auf die WhatsApp-Gruppe gestoßen“, in der Polizisten ihre rassistische und neofaschistische Gesinnung teilten. Vier Polizisten und eine Kollegin sind inzwischen suspendiert oder beurlaubt worden. Ob sie auch für den Drohbrief verantwortlich sind, will man nicht sagen.

Laut der FAZ dürfte es „sich um den größten Polizeiskandal der vergangenen Jahre handeln“.

„Unterdessen ist (…) ein weiteres Drohschreiben aufgetaucht, das an mehrere Strafverteidiger, Behörden und Medien geschickt wurde und auch dieser Zeitung vorliegt. Überschrieben ist es mit „NSU 2.0“ – derselben Bezeichnung, die auch der oder die Verfasser des Faxes an die Frankfurter Strafverteidigerin Seda Basay-Yildiz verwendet hatten. Aus Sicherheitskreisen war zu hören, man nehme dieses neue Schreiben ernst, kann es aber noch nicht einordnen. Es könne sich um denselben Verfasser handeln, möglich sei aber auch ein Nachahmer.“ (faz.net vom 18. Dezember 2018)

Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sagte dazu am 17. Dezember 2018 sehr, sehr viel: „Das ist eine sehr ernste Geschichte. Da muss man sehr sorgfältig drangehen.“ Er gehe davon aus, „dass das sehr intensiv und umfassend aufgeklärt wird“. Er könne noch nicht absehen, „wie weit das geht“.

Man sollte diesem Mann sehr vorurteilsfrei begegnen, vor allem, wenn er alles, aber auch alles mit dem Superlativ „sehr“ verbindet.

Dieser Ministerpräsident hat in Sachen „intensiver und umfassender“ Aufklärung Übung. Es war genau jener Volker Bouffier, der entscheidenden Anteil daran hatte, dass die Polizei an der Aufklärung des Mordes an Halit Yozgat in Kassel 2006 gehindert wurde. Als damaliger Innenminister verweigerte er die Vernehmung von V-Leuten, die der Geheimdienstmitarbeiter Andreas Temme „führte“:

„Ich bitte um Verständnis dafür, dass die geplanten Fragen … zu einer Erschwerung der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz führen würden.“ (Brauner Terror – Blinder Staat – Die Spur des Nazi-Trios, ZDF-Sendung vom 26.6.2012).

Und er hat ein Gespür dafür, „wie weit das geht“, und was man dafür tut, dass man so weit nicht kommt. So wurden die Akten, die helfen könnten, zu begreifen, wie weit das geht, für sage und schreibe 120 Jahre gesperrt. Dann aber, also im Jahr 2134, wird es „sehr“ spannend für die, die sich dann noch daran erinnern können.

Ein „Haltungsproblem“ – was soll‘s

Die ganz nachdenklichen Stimmen machen in solchen Fällen ein „Haltungsproblem“ innerhalb der Polizei aus. Es gäbe keine „braune Polizei“, aber ein paar Kollegen, die wegschauen würden, wenn es um rassistische Äußerungen und um neofaschistische Gesinnungen ginge. Wenn das alles ist!?

Denn die, die den Korpsgeist in Gefahr bringen, bekommen es knüppeldick zu spüren. Genau dies stört den Korpsgeist nicht, sondern macht ihn stärker.

Was passiert also, wenn es doch einer wagt, aus der Reihe zu tanzen? Wird er alleine gelassen? Wird an ihm ein Exempel statuiert? Ja. Wird er geschützt? Schafft man Vorschriften, die diese Haltung stärken? Nein.

Da es nicht viele von denen gibt, die aus der Reihe tanzen, mache ich es an einem Einzelfall fest. Der Ex-Polizist heißt Mario Melzer. Er war über 20 Jahre beim LKA und als Zielfahnder in der SOKO Rechtsextremismus in Thüringen tätig und kannte sich im neonazistischen Umfeld sehr gut aus:

„Schon vor 1998 hatte man ihn der ‚Hexenjagd‘ bezichtigt, als er immer wieder über den seltsamen Schutz klagte, den bestimmte Personen aus der Neonaziszene bei Ermittlungen und Gerichtsverfahren genossen. Etliche Ermittlungsverfahren gegen Tino Brandt, den Anführer des so genannten Thüringer Heimatschutzes, zu dessen engstem Umfeld auch die späteren Terroristen (des NSU, d.V.) gehörten, führten damals zu keinem einzigen rechtskräftigen Urteil. Später stellte sich heraus, dass dieser Brandt der wohl bestbezahlte Spitzel des Thüringer Verfassungsschutzes war und mit Honoraren von insgesamt 200.000 Mark nicht nur das Netzwerk, sondern vermutlich auch das flüchtige Terrortrio unterstützte.“ (Man kann fast alles aufklären – man muss nur dürfen, Stern Nr. 14/2016)

Vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestags berichtete er ausführlich über

„die Einschüchterungsversuche seiner Vorgesetzten (…) Und dass er wie viele Ermittler – damals und heute – immer noch vermutet, die späteren NSU-Mitglieder hätten zumindest auf dem Weg in den Untergrund eine Art passive, wenn nicht sogar aktive Strafvereitlung im Amt genossen.“ (s.o.)

Dieses fachliche und praktische Wissen führte ihn – mit Blick auf das offizielle Ende des NSU mit „einvernehmlichen Selbstmord“ 2011 – zu der Einschätzung:

„Wer an die offizielle Version glaubt, glaubt auch an die Zahnfee.“

Niemand hat diesen Polizeibeamten gelobt, niemand hat seine „Zivilcourage“ gewürdigt. Er hatte etwas ausgesprochen, was mehr als die berühmten „schwarzen Schafe“ wissen, woran sich alle in der Herde halten. Einen solchen Polizeibeamten alleine zu lassen, bedeutet, den anderen den Weg frei zu halten!

Es sind in der Tat nicht viele, die sich gegen die allgegenwärtige Bereitschaft zur Vertuschung und zum Duckmäusertum gestellt hatten. Womit sie rechnen mussten und müssen, hat Mario Melzer klar zur Sprache gebracht:

„Anders als andere habe ich nichts zu verlieren. Keine Familie, keine Schulden und spätestens seit meinen ersten Aussagen auch keine Karriere mehr.” (Stern Nr. 14/2016)

Wenn also heute ein „Haltungsproblem“ konstatiert wird, dann sollte man sagen, welche „erpressungsfreien“ Voraussetzungen man mitbringen muss, bis heute!

NSU 2.0

Nun ist in Hessen eine Polizei-Zelle aufgeflogen, die sich selbst mit NSU 2.0 schmückt. Diese eine Polizei-Zelle hat ihr Zuhause in Frankfurt, im Polizeirevier 1, im Gerichtsviertel. Im ersten Anflug der Empörung wurde sogar in historischen Kontexten gedacht:

„Von den Fenstern des Polizeireviers 1 in der Frankfurter Innenstadt aus blickt man auf einen historischen Sandsteinbau, ein altes Gericht. Hier stemmte sich Fritz Bauer, Frankfurts Generalstaatsanwalt in der jungen Bundesrepublik, gegen den Mainstream von Altnazis unter seinen Kollegen in Polizei und Justiz; gegen einen Strom, der die Verbrechen der NS-Täter am liebsten vergessen machen wollte. Bauer kämpfte gegen Kollegen, die ihn sabotierten. Ein Satz, der ihm zugeschrieben worden ist, lautet: ‚Wenn ich mein Büro verlasse, betrete ich Feindesland‘.” (Die Polizei hat ein Haltungsproblem, SZ vom 18. Dezember 2018)

Die Empörung über die NSU 2.0 Zelle in der Polizei ist vorbei und das Wellenbad aus Beschwichtigungen setzte bereits sehr früh ein:

 

Es gäbe keine „braune Polizei“, es handele sich um ein paar schwarze, also braune Schafe, um eins, zwei, als wenige Einzelfälle.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) brachte sofort Löschwasser zum Einsatz:

„Wir müssen davon ausgehen, dass es einige Verwirrte auch in unseren Reihen gibt“, sagte der GdP-Vorsitzende Oliver Malchow (…) Der Gewerkschafter betonte allerdings, dass es in der deutschen Polizei keine strukturellen Bedingungen gebe, die rechtsextremes Gedankengut oder die Bildung rechtsextremer Gruppierungen in irgendeiner Weise fördern würden.“ (Faz.net vom 19. Dezember 2018)

Ich würde mich nicht wundern, wenn am Ende dieses Skandals eine weitere Aufstockung des Polizeietats stünde. Ein längst eingeübter Flickflack.

Scheingefechte

Es geht nicht darum, alle Polizisten zu Neonazis zu machen. Nicht alle Polizisten haben mit dem NSU sympathisiert und nicht alle Polizisten haben am NSU 2.0 ihre helle Freude.

Vielleicht war es sogar ein Polizist, der diese verschleppten und intern geführten „Ermittlungen“ öffentlich machte, als er es nicht länger aushielt, wie man auch diese Schweinerei unter den Dienstteppich kehren wollte. Man darf sich vorstellen, dass die interne Fahndung nach diesem Leck mit großem Ernst und Hochdruck betrieben wird.

Wenn man also gerade nicht davon ausgeht, dass alle Polizisten Neonazis und Rassisten sind, dann kommt man an die richtigen Fragen und an die wirklichen Nahtstellen dieses Skandals: Wer hat diese Neonazis in Polizeiunform gedeckt? Wie viele Kollegen haben deren neofaschistische Gesinnung mitbekommen, die sie nicht nur im Gruppen-Chat teilen und posten? Wie viele haben das im Polizeialltag mitbekommen und das Maul gehalten?

Aber es gibt eben nicht nur diejenigen, die schweigen, die keinen Ärger haben wollen, die nicht als Kameradenschweine gelten wollen. Es geht eben auch darum, wie die Vorgesetzten darauf reagieren, wie weit sie selbst darin involviert sind. Wenn also – wie in Heilbronn – nicht nur „einfache“ Polizisten Mitglieder im rassistischen Ku-Klux-Klan (KKK) sind, sondern auch der Vorgesetzte einer Polizeieinheit, dann ist das ein systemisches Problem.

Dass es kein Interesse daran gibt, solche Strukturen aufzudecken, solche Strukturen zu verhindern, lässt sich sehr klar belegen: Es gibt immer wieder solche „bedauerlichen Einzelfälle“. Warum gibt es nicht eine Anweisung, eine Dienstvorschrift, dass die Ermittlungen extern stattzufinden haben, wenn Polizeibeamte in den Fall verwickelt sind? Warum überlässt man es seit Jahrzehnten der Polizei, den Fall zu „melden“ bzw. abzugeben?

Das hat eben nichts mit den paar schwarzen, braunen Schafen zu tun, sondern mit den politisch Verantwortlichen, die diesen Korpsgeist schützen und ihn im Kern teilen.

Probe aufs Exempel

Die Verfahren im Zusammenhang mit der Polizeizelle „NSU 2.0“ sind mehr bis ganz in den Sand gesetzt worden.

 

Wieder einmal hat man einen Einzeltäter gefunden und der war auch noch einer, der kein Polizist war. Was für eine erdnahe Fügung.

 

 

Und was ist aus den Ermittlungen in Sachen besagter WhatsApp-Gruppe von Polizeibeamten aus Frankfurt geworden, die sich den Namen „Itiotentreff“ gab? Es sind jetzt mehr als vier Jahre vergangen. Nichts.

Zuerst ermittelte die Polizei. Ob dabei Polizeibeamte mithalfen, die im NSU 2.0 und/oder im „Itiotentreff“ vereint waren, ist nicht bekannt. Dann gab man die Angelegenheit an das LKA in Wiesbaden ab, das bekanntlich auch von Polizeibeamten geführt wird. Zudem hatte man einen “Sonderermittler” bestimmt, um so das Ergebnis im Griff zu haben.

Als die Staatsanwaltschaft damit betraut wurde, waren die strafrechtlich relevante Tatbestände schnell klar:

„Wegen der Inhalte, die fünf Polizist:innen und die Lebensgefährtin eines Beamten in der Gruppe geteilt haben, wirft ihnen die Staatsanwaltschaft zahlreiche Straftaten vor: Volksverhetzung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die Beschimpfung religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse, der Besitz sowie die Verbreitung pornografischer Schriften und Darstellungen von Gewalt.“

Dann kam im Februar 2023 das Landgericht in Frankfurt zum Zug und ließ die Klage nicht zu:

„Die Chatinhalte seien nicht strafbar, weil sie nicht öffentlich verbreitet worden seien. Außerdem führte das Gericht in seinem Beschluss das Grundgesetz und das Recht auf Meinungsfreiheit an. Teile der Chatinhalte fielen unter Satire und seien von der Kunstfreiheit gedeckt.“

Und was ist mit dem Dienst- und Disziplinarrecht? Es wäre möglich, sie disziplinarisch zu belangen.

„Die fünf Polizist:innen, die sich besonders aktiv in der Gruppe beteiligt haben, dürfen bis heute nicht in ihrem Job arbeiten, werden jedoch weiterhin fast alle in voller Höhe bezahlt. Ein Polizist erhält seit Mai 2023 nur noch 60 Prozent seiner früheren Bezüge. Insgesamt hat das Land Hessen in den fünf Jahren seit Entdeckung der Polizei-Chatgruppe Dienstbezüge in Höhe von rund einer Million Euro für die fünf Polizist:nnen bezahlt. Die Disziplinarverfahren gegen die Beamt:innen ruhen aktuell und sollen laut Frankfurter Polizei erst weitergeführt werden, wenn ein strafrechtliches Verfahren abgeschlossen ist. Dieses Vorgehen ist laut Disziplinargesetz möglich, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Die Polizei Frankfurt am Main könnte die Polizist:innen also aus dem Dienstverhältnis entfernen, wenn sie wollte.“

Geht es wirklich um Satire? Geht es um die Meinungsfreiheit, wie es das Landgericht sieht?

Ich bin mir sicher, dass es diesbezüglich keine Grauzone gibt. Machen Sie sich selbst ein Bild. Dankenswerterweise wurde der besagte „Chat“ weitgehend öffentlich gemacht. Die aller widerlichsten Beiträge wurden unkenntlich gemacht. Doch selbst der Rest lässt einen schaudern.

„FragDenStaat und das ZDF Magazin Royale veröffentlichen erstmals den gesamten Chat, damit sich die Öffentlichkeit ein Bild davon machen kann, welches Verhalten in der Polizei Hessen bislang ohne ernsthafte Folgen bleibt. Hier ist der ‚Itiotentreff‘.“

“NSU 2.0”-Affäre: Hessischer Innenminister zurückgetreten

Kurz vor Fertigstellung dieses Beitrages wurde mir ein Bericht zugespielt, den ich unseren Lesern nicht vorenthalten möchte. Die Echtheit dieser Eilmeldung muss noch überprüft werden:

Wiesbaden (epi-de-mi). Die Affäre um Drohmails, um den Abruf von Informationen aus Polizeicomputern und die neonazistische Polizei-Chat-Gruppe in Hessen hat personelle Konsequenzen. Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein erklärte am Montag seinen Rücktritt. Aus gut informierten Kreisen kommen nicht nur Glückwünsche zu diesem Rücktritt. Unter anderem meldete sich der ehemalige hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) zu Wort, der Haltung einforderte. Er erinnere sich stolz daran, wie man Millionen DM als „jüdische Vermächtnisse“ getarnt für die Partei eingetrieben und gewaschen habe.Bin ich deshalb zurückgetreten?“, fragt Koch, „nur, weil man es herausbekommen hat?“

Auch ein weiterer Totgeglaubter wollte nicht länger schweigen. Manfred Kanther, einer aus der „Stahlhelmfraktion“ der CDU in Hessen:

„Man hat mich damals zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und als Bewährungsauflage zur Zahlung von 25.000 Euro verurteilt, weil ich Geld veruntreut haben soll. Genau das Gegenteil war der Fall: Ich habe das Schwarzgeld auf Konten in Lichtenstein und der Schweiz nicht veruntreut, sondern treuhänderisch vermehrt. Ich habe weder das Urteil akzeptiert, noch habe ich mich vom Geschwätz über kriminelle Machenschaften ab- und aufhalten lassen. Wir können also etwas einstecken, wenn es sein muss, auch ziemlich viel. Und dann kommt so ein Waschlappen wie Boris Rhein daher, und wirft wegen ein paar läppischen Datenabfragen über Rotsocken das Handtuch. Also den möchte ich hier nicht mehr sehen.“

Der ehemalige Ministerpräsident Volker Bouffier, den seine Vertrauten auch „Buffi“ nennen, dankte jedenfalls in einer persönlichen und sehr emotionalen Note seinem Parteifreund:

„Er hat sich hoch professionell verhalten. Er hat geschwiegen, wo es notwendig war. Er hat Dinge, die er nicht wissen musste, auch nicht wissen wollen. Er hat – wie sagt man im Volksmund so blumig – Leichen im Keller übernommen, die man nie ganz beerdigen kann. Und wenn es zum Himmel stank, hat er auf Durchzug gestellt. Er hat schnell und viel gelernt – auch von mir. Wir werden ihm dankbar sein und er wird unter uns einen Ehrenplatz einnehmen und seinen Rücktritt keine Minute bereuen. Für so jemand wie Beuth gibt es immer eine verdienstvolle Aufgabe und Verwendung. Darauf gebe ich mein Ehrenwort.“

Wie gesagt, eine Bestätigung dieser Eilmeldung steht noch aus.

Wolf Wetzel

Publiziert im Magazin Overton am 4.10.2023: https://overton-magazin.de/kolumnen/kohlhaas-unchained/nsu-1-0-ist-scheintot-es-lebe-der-korpsgeist/

Quellen und Hinweise:

Polizist*innen schicken sich bei Whatsapp rassistische, antisemitische und andere menschenverachtende Memes, ZDF Magazin Royale vom 29. September 2023: https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-29-september-2023-102.html

Hitler, Hetze, Holocaust – was die „Itioten“ der Hessischen Polizei für Humor halten, ZDF Magazin Royale und FragDenStaat, Der Chatverlauf: https://itiotentreff.chat/

Sind Beamte des 1. Polizeirevier in Frankfurt in die “NSU 2.0”-Drohschreiben verstrickt?

https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-6-oktober-2023-100.html

Suchen Sie nach  NSU 2.0 oder etwas Ähnlichem?, Wolf Wetzel: https://wolfwetzel.de/index.php/2020/04/17/suchen-sie-nach-etwas-wie-nsu-2-0/

NSU 2.0 – was das Umfeld der ermordeten Polizistin von Heilbronn mit dem Verein »Uniter« verbindet, Wolf Wetzel: https://wolfwetzel.de/index.php/2019/03/28/nsu-2-0-was-das-umfeld-der-ermordeten-polizistin-von-heilbronn-mit-dem-verein-uniter-verbindet/

 

 

 

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