Anna und Arthur halten das Maul
Vor ein paar Tagen habe ich an einem Lichtmast einen Aufkleber gesehen: „Anna und Arthur halten das Maul“.
Das Motiv und die Parole kannte ich … und rieb mir die Augen. Hat dieser Aufkleber die 30 Jahre schadlos, geradezu makellos überstanden? Wohl kaum. Ich blieb stehen und schaute mir den Aufkleber genauer an. Es ging um die G-20-Prozesse, die jetzt zuhauf beginnen. Im Zentrum steht die Anklage, dass man an einer Demonstration in Hamburg 2017 teilgenommen hatte, die sich gegen den G20-Gipfel richtete. Ein Treffen der 20 „wichtigsten“ Regierungschefs. Man könnte auch sagen, dass sich Personen versammelt hatten, mit dem Ziel, begangene (Kriegs- und Staats-)Verbrechen zu vertuschen und weitere vorzubereiten und koordinieren.
Zum Schutz dieser Versammlung wurden über 20.000 Polizisten aus der ganzen Bundesrepublik zusammengezogen, um eine andere Versammlung zu zerschlagen. Diese hatte das doch sehr einladende Motto: Wellcome to hell … was die Polizeiführung als totsicheren Beweis werten konnte, zu einer ziemlich strafbaren Handlung aufgerufen zu haben, wenn man an die Hölle glaubt.
Die Methoden und Mittel der „Auflösung“ glichen der Vereinigung, deren Tagung sie zu schützen hatten. Man erfand einen haarstäubenden (Kriegs-)Vorwand und machte das, was man auch ohne (Verteidigungs-)Grund gemacht hätte: Die Demonstration zerschlagen, wobei man sich vorgenommen hatte, unverhältnismäßig zu sein, also auch schwere Verletzungen von Demonstrant*innen, die aus dem Kessel zu fliehen versuchten, bewusst und gezielt in Kauf zu nehmen. Das Motto „Abschreckung“ sollte auf dem G20-Gipfel und außerhalb beherrschend sein.
Manchmal sind auch Corona-Zeiten, in denen diese Prozesse stattfinden, auch zu etwas gut, wenn man nur ein bisschen über die AHA-Regeln hinausschauen kann und will.
Die Demonstration gegen den G20-Gipfel wurde zerschlagen, weil sich Teilnehmer*innen vermummt hatten. Das würde gegen das Vermummungsverbot verstoßen! Als Begründung nannte man damals wie heute, dass durch die Vermummung Straftaten erleichtert, also ihre Verfolgung erschwert werde. Dass das nichts mit dem Recht auf Anonymität, gerade auch auf Demonstrationen zu tun hat, sollte einleuchten.
„Nicht die Vermummung bedarf der Legitimation, sondern die Demaskierung. In einer idealen Welt kann jeder sein Gesicht zeigen – in unserer gibt es viele gute Gründe, das nicht zu tun. Leider.“ (Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit für Baden-Württemberg Stefan Brink)
Doch in Zeiten wie diesen, wo Maskenpflicht herrscht, wo genau das Gegenteil sanktioniert wird, bekommt diese Begründung ihren besonderen Aberwitz.
Die Frage wäre also heute zu stellen: Lädt die Maskenpflicht heute nicht zur erhöhten Kriminalität ein, verhindert die Strafverfolgung und müsse deshalb im Lichte dieser Erkenntnisse verfolgt werden?
Das nur am Rande.
Die Aussageverweigerungskampagne der Startbahnbewegung 1987-91 und ihre Folgen
Vorgeschichte
Im Zuge einer nächtlichen Demonstration am 2.11.1987 gegen den Frankfurter Flughafen wurden tödliche Schüsse auf Polizeibeamte abgegeben – ein Novum in der Geschichte sozialer Bewegungen.
Der Einsatz von Schusswaffen während einer Demonstration überraschte nicht nur die Polizei, sondern auch die Startbahnbewegung. Diese tödlichen Schüsse waren nicht das Ergebnis eines gemeinsamen Konzepts. Sie ignorierten alle Absprachen nicht nur für diesen Abend, sondern auch mit Blick auf ein militantes Konzept, das große Teile der noch existierenden Startbahnbewegung teilten.
Die massive staatliche Repression (Verhaftungen, Hausdurchsuchungen, Ermittlungen nach § 129a, Fahndungsaufrufe etc.) erwischte die Starbahnbewegung unvorbereitet.
Genau so waren viele aus der Startbahnbewegung überrascht und geschockt, als deutlich wurde, dass im Rahmen dieser Razzien und Festnahmen sehr viele Aussagen gemacht wurden.
Zweifellos konnte die Startbahnbewegung aufgrund ihrer langen Geschichte auf ein gewisses Polster an politischen Selbstverständlichkeiten zurückgreifen: Dazu gehörte auch, dass man gegenüber der Polizei, gegenüber Staatsschutzbeamten keine Aussagen macht.
Dieses Polster erwies sich jedoch gegenüber den erhobenen Vorwürfen als zu dünn. In aller Regel wurden in den ersten Wochen nach dem 2.11.1987 Aussagen dadurch erpresst, indem man den Mordvorwurf oder den Vorwurf der Beihilfe dazu benutzte, weniger gewichtige Straftaten zu gestehen, wie z.B. die Beteiligung an Strommastaktionen oder anderen Sabotageaktionen. Diejenigen, die in dieser Phase Aussagen gemacht hatten, begründeten dies damit, dass sie nicht den Kopf für ein Vorgehen hinhalten wollten, das sie nicht mitgetragen hätten.
Anna und Arthur halten’s Maul …. und nehmen ihre Aussagen zurück
Wir standen also vor einer bizarren Situation. Zum einen waren wir mit vielen schwerwiegenden Aussagen konfrontiert, zum anderen mussten wir eine Haltelinie ziehen, die den besonderen Umständen gerecht wurde.
Die Anna-und-Arthur-Kampagne sollte und musste also nicht nur verhindern, dass weitere Aussagen gemacht werden, sie mussten auch einen Weg finden, wie man mit den gemachten Aussagen umgehen konnte.
Man entschied sich dazu, alle, die bereits Aussagen gemacht haben, dazu aufzurufen, diese vor Prozessbeginn zurückzunehmen. Das änderte zwar nichts an der Verwertbarkeit gemachter Aussagen, die ggf. durch ›Dritte‹ also Vernehmungsbeamte eingeführt werden können. Es ging vor allem darum, ein politisches Signal zu setzen, eine Möglichkeit zu eröffnen, gemachte Fehler zurückzunehmen.
Es galt aber auch an unserem Grundsatz festzuhalten: Im Stadium der Anklageerhebung dient jede Aussage vor allem der Präzisierung der Anklage.
» (…) Wir wissen nicht, wer und ob jemand aus unseren Reihen geschossen hat. Wir wissen aber, dass der Einsatz von Schusswaffen auf Demonstrationen immer nur Überlegungen der Polizei waren, aber zu keinem Zeitpunkt der Startbahnbewegung ein von uns übernommenes Konzept. (…) Schüsse, an deren Richtung wir zweifel(te)n, sind kein Ausdruck radikalen Handelns, das für sich spricht. Diese tödlichen Schüsse entsprechen keinem gemeinsamen Vorgehen, sondern einer militärischen Logik, die das eigene Handeln und die Mittel nicht mehr aus unseren Zielen und gemeinsamen Möglichkeiten heraus bestimmt, sondern ausschließlich daran misst, wie man die Verluste des Feindes effektiv erhöhen kann. So eindeutig unsere Kritik ist, so unmissverständlich unsere Haltung, niemand dieser Justiz auszuliefern. (…)
Wir wissen, dass wir den ›Punkt Null‹ lange verlassen haben: Dort die Justiz, die außer ihren ›Indizien‹ nichts in der Hand hat, hier wir, die Startbahnbewegung, die dieser Justiz nichts zu sagen hat. Einige von uns haben z.T. weitreichende belastende Aussagen gemacht, nicht nur gegen sich, sondern auch gegen andere. Die gegenseitige Solidarität wurde zerstört, das daraus entstandene Misstrauen zum Hebel für Verhörsbullen, um weitere Aussagen zu erzwingen. Wir haben dieses Aussagekarusell unter großen Anstrengungen zum stoppen gebracht. Wir wollen nicht, dass dieses Aussagekarusell im Prozess neu angetreten wird.
Es sind viele Monate vergangen, jede und jeder von uns hatte lange Zeit, sich klar zu werden, wo und wozu er/sie steht. Wer im Prozess belastende Aussagen aufrecht erhält oder macht, wer bereit ist, sich damit zum (Kron-)Zeugen der Anklage zu machen, weiß, dass er/sie sich gegen uns stellt. (…) Wir fordern alle Angeklagten und Zeugen auf, ihre belastenden Aussagen zu Beginn des Prozesses zurückzunehmen. (…) Mit der Aussagerücknahme verknüpfen wir gleichermaßen das Ziel, genau das innerhalb und außerhalb des Prozesses zur Sprache zu bringen, was sie mit dem Mordvorwurf zum Schweigen bringen wollten:
- Die Erpressung von ganz anderen Aussagen über die Drohung mit der Mordanklage
- Die Erpressung von Aussagen über die soziale und persönliche Not einzelner Angeklagter und Zeugen
- Der Mordvorwurf als bewusste Inszenierung eines Klimas, in dem der §129 a gegen eine ganze Bewegung erfolgreich angewendet wurde. (…)« (Plattform 1988)
Tatsächlich konnten wir auf diese Weise die Mehrzahl gemachter Aussagen entwerten.
Wen und was schützt eine Aussageverweigerungskampagne?
Eine Aussageverweigerungskampagne macht nur dann Sinn, wenn sie zugleich die Frage beantwortet, was durch sie geschützt werden soll. Sie schützt zu aller erst nicht eine einzelne Person, sondern eine politische Idee, eine Bewegung.
Das stellt nicht nur jede/n einzelne/n vor eine Gewissensprobe. Sie verlangt auch von denen, die eine Aussagekampagne initiieren und tragen, einiges ab. Denn eine Bewegung hat in aller Regel weder ein Programm, noch Statuten. Es kommt also darauf an, das, was die Bewegung im Kern ausmacht(e), zu beschreiben, das was für gewöhnlich in Bewegung ist, in seinen Grundstrukturen zu benennen.
Im Wissen um diesen Kontext, wurde innerhalb der Startbahngruppen Monate an einer gemeinsamen Plattform gearbeitet, die diese Essentials fixieren, greifbar machen sollte.
Rückblickend halte ich diesen Kraftakt für eine der großen Leistungen der Startbahnbewegung.
Wer zur Aussageverweigerung aufruft und zur politischen Anklage schweigt, macht das Schweigen zur gemeinsamen Basis und nicht unseren Widerstand
Eine Aussageverweigerungskampagne zu starten, heißt nicht, zu den Anklagen, zu den Vorwürfen, zum politischen Kontext zu schweigen. Im Gegenteil: Gerade, wenn man dazu aufruft, sich an der ›Wahrheitsfindung‹ vor Gericht nicht zu beteiligen, ihr nicht durch eigene Aussagen Authentizität zu verleihen, ist es unbedingt notwendig, sich als Bewegung politisch zu äußern, zu positionieren – um zu verhindern, dass das Gericht der einzige Ort bleibt, wo Geschichte geschrieben wird.
Diese Grundhaltung haben wir vor den RZ-Prozessen in Berlin 2000/1 deutlich gemacht:
„Im Zuge der Aussagen des heutigen Kronzeugen Tarek Mousli wurden und werden ZeugInnen vorgeladen. Dagegen eine Aussageverweigerungskampagne zu stellen ist richtig. Doch wer keine blinde Solidarität fordern will, muss benennen, was mit unserem Schweigen politisch geschützt werden soll. Wer von ZeugInnen erwartet, dass sie schweigen, und damit Zwangsgelder bis hin zur Erzwingungshaft riskieren, muss das bescheidene ›Risiko‹ auf sich nehmen, sich selbst in Beziehung zur politischen Anklage zu setzen – anstatt Hilfe suchend und fluchtartig auf die Gefangenen und/oder ihre Rechtsanwältinnen zu verweisen …“
Die Grenzen der Aussageverweigerungskampagne
Die Aussageverweigerung, unsere Weigerung vor Gericht an deren „Wahrheitsfindung“ teilzunehmen, ist grundsätzlich. Sie markiert für uns eine Grenze, für deren Überschreitung politische und keine juristischen, kollektive und keine individuellen Kriterien gefunden werden müssen.
Nichts spricht dafür, dass wir irgendwo noch Tarek Mousli mit unseren Vorstellungen von Militanz, Verrat und gemeinsamen Fehlern konfrontieren können. Alles spricht dafür, dass Tarek Mousli die Auseinandersetzung um die Geschichte der RZ in den Gerichtsaal verlegt hat. Wir sind heute nicht in der Lage, andere Orte für eine solche Auseinandersetzung zu wählen. Angesichts dieser Schwäche werden wir Wege finden müssen, dem Kronzeugen Tarek Mousli zu folgen, wohin er die Geschichte der RZ getragen hat: vor Gericht. Im Schutze der Aussageverweigerungskampagne deutet der Kronzeuge Tarek Mousli – unwidersprochen – mit Belastungen Genossinnen und Genossen für jahrelange Haftstrafen heraus. Wir sind nicht bereit, ihm mit unserem Schweigen diese unfreiwillige Deckung zu geben. Aus diesem Grunde begrüßen wir Entlastungen – auch vor Gericht. Voraussetzung dafür sind kollektive Absprachen und eine politische Bestimmung juristischer Interventionen. Denn jede noch so richtige und Erfolg versprechende Entlastung muss immer auch den Preis mitdenken, der bezahlt wird: Die Glaubwürdigmachung des Gerichtssaales als Ort, wo Recht gesprochen wird.
Wenn wir mit dieser Position deutlich machen, dass wir dem Kronzeugen das Terrain des Gerichtssaales nicht überlassen wollen, dann meinen wir das nicht nur im juristischen Sinne. Die Zeugenaussage des ehemaligen RZ-Mitgliedes Gerd Schnepel im OPEC-Prozess hat nicht nur Rudolf Schindler entlastet. Sie hat vor allem das bleierne Schweigen über die RZ durchbrochen, hat Platz geschaffen, sich an die Erfolge militanten Widerstandes zu erinnern und Voraussetzungen geschaffen, über Fehler und Schwächen zu reden – anstatt die Rede dem Terrorismus-Bekämpfer Daniel Cohn-Bendit und seinem ›Sohn‹ Hans-Joachim Klein zu überlassen.“
(Diskussionspapier anlässlich der Gerichtsprozesse gegen die revolutionären Zellen/Rote Zora, S.151-169, in: Autonome L.U.P.U.S.-Gruppe, Die Hunde bellen … Von A bis (R)Z, Unrast Verlag, 2001)
Wolf Wetzel
Der Rechtsstaat im Untergrund. Big Brother, der NSU-Komplex und die notwendige Illoyalität, PapyRossa Verlag, Köln, 2015
Der Text wurde für die Rote Hilfe Zeitung aktualisiert und wurde 1/2021 dort veröffentlicht. Man kann dort auch die ganze Zeitung herunterladen. Es lohnt sich:
https://www.rote-hilfe.de/rote-hilfe-zeitung
Quellenhinweise:
Welcome to … „Festival der Demokratie“ in Hamburg anlässlich des G20-Gipfels, Wolf Wetzel, 2017: https://wolfwetzel.de/index.php/2017/07/07/welcome-to-festival-der-demokratie-in-hamburg-anlaesslich-des-g20-gipfels/
G20-Gipfel in Hamburg und der politische Kassensturz, https://wolfwetzel.de/index.php/2017/07/14/g20-gipfel-in-hamburg-und-der-politische-kassensturz/
Greta und die Vermummte: https://wolfwetzel.de/index.php/2019/08/16/greta-und-die-vermummte/
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