Ein Ritt entlang der Schlagworte und -löcher in Corona-Zeiten (Teil I)

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Ein Ritt entlang der Schlagworte und -löcher in Corona-Zeiten (Teil I)

Die Angst vor der Außerkraftsetzung von Schutz- und Grundrechten, die Angst vor einer Selbstentmächtigung des parlamentarischen Systems ist mindestens genauso berechtigt wie die Angst vor Corona

In den letzten Wochen wird heftig darüber gestritten, ob die Maßnahmen, die die Pandemie eindämmen sollen, gerechtfertigt, maßvoll, alternativlos oder eben übertrieben und unnötig sind, weil sie gar nichts mit einem Gesundheitsschutz zu tun haben.

An dieser (Gesundheits-)Front kommen große Kaliber zum Einsatz: Da ist von „Querfront“, von „Verschwörungstheorien“ die Rede. Auf der anderen Seite wird vor einer „Hygiene-Diktatur“, einem „Ausnahmezustand“ gewarnt. Höchste Zeit, um eine Expedition entlang der Schlagworte zu unternehmen.

 

Das erste (regierungsnahe) Lager vereint alle Parteien im Bundestag, ob als Regierungs- oder als Oppositionspartei. Es reicht von der Partei DIE LINKE, über die SPD, die CSU/CDU bis hin zur AfD.

Das Lager, das diese Maßnahmen für „unverhältnismäßig“ hält und als einen Angriff auf die Schutzrechte gegenüber dem Staat anklagt, hat keine parlamentarische Stimme, ist nicht im Parlament vertreten. Dieses Lager erhebt seine Stimme unter den Bedingungen eines Ausnahmezustandes, auf der Straße und in den nicht-monopolisierten Medien. Dazu gehören auch „Demonstrationen“, unter Einhaltung des Abstandsgebots, mit Schutzmasken, unter Bedingungen, die den Sinn einer Demonstration ad absurdum führen: Mal darf nicht einmal ein Demonstrant alleine seine Meinung (mittels Plakat) kundtun, mal dürfen es nur 20 Personen, die sich namentlich erfassen lassen müssen. Diese handverlesenen „Demonstrationen“, wenn man sich daran nicht gewöhnen will, sind keine Demonstrationen der TeilnehmerInnen, sondern eine Demonstration der Polizeigewalt, der Staatsgewalt.

Während das erste Lager die Maßnahmen im Großen und Ganzen rechtfertigt und sich gegenseitig für die Handlungsfähigkeit des Staates lobt, sucht das andere Lager nach Begrifflichkeiten, nach der Qualifizierung eines Zustandes, der eben nicht der Normalzustand ist. Es kursieren Begriffe wie „Ausnahezustand“, „Hygienediktatur“, das „Ende der Demokratie“ bis hin zum „Staatsstreich“.

Das bringt das erste Lager in Rage – über alle Parteigrenzen hinweg: Sie werfen ihnen vor, „Verschwörungstheorien“ zu verbreiten. Das ist nicht besonders originell und schon ziemlich langweilig. Der zweite Allrounder-Vorwurf besteht darin, den Unangepassten vorzuwerfen, dass sie eine „Querfront“ bilden würden. Auch das gehört mittlerweile zum Standardrepertoire.

Dieser Vorwurf macht die Auseinandersetzung mit der vorgetragenen Kritik zur Nebensache. Das „Argument“ ist die Kontaktschuld, also mit wem „zusammen“ dieser Protest artikuliert wird. So werden regelmäßig die handverlesenen „Demonstrationen“ gescannt, um festzustellen, dass sich dort auch Neonazis, Reichsbürger & Co. aufgehalten haben.

 

Die Querfront im Deutschen Bundestag …

Damit ist die Auseinandersetzung um den Inhalt der Kritik vom Tisch. Der Vorwurf, eine „Querfront“ zu bilden, entbehrt in diesem Zusammenhang nicht einer besonderen Ironie:

Bei der Abstimmung im deutschen Bundestag am 25. März 2020 über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes stimmten AfD, CSU/CDU, FDP und SPD zu. Die Partei DIE LINKE hat sich bei den Maßnahmen zum Ausnahmezustand lediglich enthalten. Diese legalisieren nicht nur die Selbstentmachtung des Parlamentes, sondern auch wesentliche Grundrechtseinschränkungen:

Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde §28 IfSG neu gefasst.[69] Seit dem 28. März 2020 wird insoweit außer den Grundrechten der Freiheit der Person (Art.2 Abs.2 Satz 2 GG), der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) auch das Grundrecht der Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) eingeschränkt.[70]“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Infektionsschutzgesetz)

Ist das dann auch eine „Querfront“ (light), der wir unbedingt aus dem Weg gehen sollen?

Dasselbe wiederholt sich auch außerhalb des Parlaments: Bei der Suche nach „Gründen“, den Protest gegen Corona-Maßnahmen zu diskreditieren, arbeiten Regierungs- und Oppositionsparteien, staatsloyale Medien und Linke (ob als Antifa oder als antirassistische Gruppierung) zusammen. Die Frage, ob ein solches Zusammenspiel (-wirken) nicht genauso die Kriterien einer „Querfront“ erfüllt, stellen sich diese Koalitionäre nicht.

Wenn man dieses Pressschlag-Argument beiseitelässt, dann geht es um etwas wirklich Essenzielles: Mit dem Vorwurf „Verschwörungstheorie“ und „Querfront“ will man vor allem eines aus dem Weg räumen: Die dringende Notwendigkeit, sich mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen!

Es geht um die sehr grundsätzliche Frage, ob die Grundrechte zum Schutz von Gesundheit und Leben lästig sind, also zurücktreten müssen oder ob die Gesundheit nur mit der „Unversehrtheit“ der Grundrechte zu verteidigen ist.

Die Wirksamkeit und die Wahrung von Schutzrechte ist ein wesentliches Merkmal, das eine (bürgerlichen) Demokratie von einer Diktatur unterscheidet. Wer diese Demokratie will, wer dies unentwegt betont (zumindest bei Feierlichkeiten und beim Geburtstag des Grundgesetzes), der muss sich diesen Fragen stellen und Antworten geben – anstatt das Flatterband „Verschwörungstheorie“ um diese Angelegenheit zu spannen.

 

  • Was ist an dem Vorwurf dran, dass die Einschränkung/Suspendierung von Grundrechten nicht der Pandemiebekämpfung dient, sondern der weiteren Aushöhlung von Schutzrechten gegenüber dem Staat?
  • Wurde die Pandemie als Vorwand genutzt, die schwindenden Kontrollrechte gegenüber der Exekutive weiter einzuschränken?
  • Was bedeutet es, wenn die wenigen Stimmen, die sich dazu äußern, stumm geschaltet werden, im öffentlich-rechtlich-privaten Diskurs gar nicht vorkommen – und wenn nur als Aussätzige?
  • Was ist vom Vorwurf des „Staatsstreiches“ zu halten? Sind damit die massiven Verschiebungen im institutionellen Gefüge (Exekutive/Legislative/Judikative) genau beschrieben?

Es verdient großen Respekt, dass Thomas Moser dazu einen sehr guten und lehrreichen Beitrag geschrieben hat, der dabei helfen kann, „die Geisterspiele“ um die und inmitten der Linken zu beenden.

Was hat es mit dem Vorwurf der massiven Demontage von Grundrechten auf sich?

Dazu schreibt Thomas Moser:

„Der 25. März 2020 war ein schwarzer Tag für die BRD-Demokratie. Corona bedingt standen im Bundestag zwei wesentliche Gesetze sowie die eigene Geschäftsordnung zur Abstimmung. Einmal das Gesetz zum Nachtragshaushalt für die Finanzierung des Notzustandes in Höhe von zusätzlichen 122 Milliarden Euro. Zum zweiten die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, in dem festgelegt wurde, wer im Falle einer “Epidemie von nationaler Tragweite” das Sagen hat.

Die quasi hoheitliche Feststellung, dass eine epidemische Lage existiere, oblag zunächst noch dem Parlament. Doch dann übertrug es per Gesetz dem Bundesgesundheitsminister nicht nur das weitere exekutive Handeln, sondern auch die legislative Möglichkeit, das eben beschlossene Gesetz selber wieder zu ändern und Maßnahmen per Verordnungen ohne Beteiligung des Bundesrates zu verhängen. Damit hat der Bundestag am 25. März 2020 seine eigene Entmachtung beschlossen. (…) Im Bundestag stimmte am 25. März eine seltene Front aller Fraktionen von Linkspartei bis AfD den beiden wesentlichen Corona-Gesetzen zu. Eine Politik, die die AfD ausgrenzt, ist das nicht, sondern im Gegenteil eine, die sie integriert.“

Wenn also Vertreter und UnterstützerInnen der Corona-Regierung dem KritikerInnen vorwerfen, sie würden Verschwörungstheorien verbreiten, dann inszenieren sie selbst jene „obskuren, dunklen Mächte“, um vom offensichtlichen abzulenken: Was in diesen Corona-Tagen passiert, ist keiner „dunklen Hand“ geschuldet. Das parlamentarische System selbst ist der Ort des Geschehens. Es hat sich selbst entmächtigt. Dazu führt Thomas Moser aus:

„Kontrollfreiheit ist das, was das Corona-Recht ermöglicht hat. Und sie haben danach gegriffen: die Regierenden, die institutionelle Opposition, die etablierten Medien. Hier haben nicht etwa heimlich konspirative Absprachen stattgefunden, sondern sind lediglich ähnliche Interessenlagen und Dispositionen zusammengefallen.“

 

Rolf Gössner, Rechtsanwalt und Mitherausgeber der Zeitschrift Ossietzky, kommt zu einem ähnlichen Ergebnis:

„Auch die parlamentarische Demokratie leidet unter der „Corona-Krise“: Die Opposition scheint lahmgelegt, die demokratische Kontrolle ist ausgehebelt. Die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes, auf das u.a. die Kontaktverbotsmaßnahmen gestützt werden, erfolgte im Schnellverfahren – ohne Experten-Anhörungen und ohne Politikfolgenabschätzung, obwohl es sich doch um Maßnahmen von großer Tragweite handelt. Auf dieser neuen gesetzlichen Grundlage kann nun der Bundestag befristet die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite ausrufen, sobald eine „ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit“ festgestellt wird – mit der Folge, dass weitreichende Macht- und Entscheidungsbefugnisse vom Parlament auf den Gesundheitsminister übertragen werden. Diesen Gesundheitsnotstand hat der Bundestag gleich nach der Gesetzesnovellierung Ende März 2020 öffentlich deklariert. Damit wird das Bundesministerium für Gesundheit befristet bis zum 1. April 2021 ermächtigt, unbeschadet der Befugnisse der Bundesländer Anordnung oder Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. (…) Darüber hinaus ist der Bundesgesundheitsminister gemäß Infektionsschutzgesetz ermächtigt, Ausnahmen von geltenden Gesetzen zu verfügen. Mit solchen Regelungen wird die verfassungsrechtliche Bindung der Regierung an Gesetze unterlaufen. Solche Blanko-Ermächtigungen der Bundes-Exekutive ohne parlamentarische Kontrolle und Ländermitwirkung (Bundesrat) unterminieren die Verfassungsgrundsätze der Gewaltenteilung und des Föderalismus, weshalb diese Ermächtigungsnormen nach Auffassung etlicher Verfassungsrechtler* innen verfassungswidrig sein dürften.“

Die Gunst der Stunde

Um die Frage zu beantworten, ob die Pandemie für ganz andere Zwecke genutzt wird, als das Leben der Menschen zu schützen, muss man in keine Glaskugel schauen. Es reicht vollkommen, sich historisch vergleichbare Ereignisse vor Augen zu führen. Dazu zählt ganz sicher „9/11“, also all das, was auf die Terroranschläge 2001 in den USA folgte. „9/11“ leitete einen Paradigmawechsel in der Feindversinnbildlichung ein. Bis dahin galt im Westen der Kommunismus als die größte (rote) Gefahr, mit der man innere und äußere Aufrüstung und Militarisierung begründete. Nach der Implosion des Ostblockes brach der (äußere) Feind weg. „9/11“ bot sich als ideale Möglichkeit an, den fehlenden Feind zu ersetzen. Seitdem wird vieles mit dem Kampf gegen den „Islamismus“ begründet. Dass dieser „Kampf“ auch fast alle westlichen Gesellschaften verändert, zu einer wesentlichen Erosion demokratischer Errungenschaften beigetragen hat, ist sicherlich unbestritten. Man hat eben nicht nur den „Islamismus“ bekämpf, sondern auch elementare Grundrechte ausgehöhlt und eine Vandalisierung des internationalen Rechts forciert. Dazu zählt zum Beispiel der de facto permanente Kriegszustand der NATO (mithilfe ständiger Verlängerungen des Beistandfalles), bei gleichzeitiger Ausweitung von Kriegshandlungen, die keinen Verteidigungsfall zur Grundlage haben (wie zum Beispiel der Einsatz von Killer-Drohnen).

Das neuartige Virus „Islamismus“ mußte für vieles herhalten, auch in Deutschland. Die Rechtsanwältin Jessica Hamed führte dazu in einem Interview aus:

„Deutschland hat mit den sogenannten Anti-Terror-Gesetzen auf den Terroranschlag 2001 reagiert. Damit sicherte sich der Staat weitgehende Eingriffsgrundlagen, mit denen die Überwachungsmöglichkeiten des Staats verstärkt wurden. Eine besonders kritische Maßnahme war hierbei die der Vorratsdatenspeicherung. Kritik hiergegen gab und gibt es zahlreich, z.B. von der ehemalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberg. Aktuell steht die endgültige Klärung der Rechtmäßigkeit durch den Europäischen Gerichtshofs aus. Der Prozessbevollmächtigte Professor Matthias Bäcker erklärte hierzu am 27. September 2019: ‚Eine nationale Regelung, die eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung vorsieht, ist unzulässig. Aus der Gesamtheit der gespeicherten Daten könnten nämlich sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben von Personen gezogen werden.‘ Die o.g. Gesetze sind befristet, wurden aber größtenteils immer wieder verlängert. Das zeigt, dass der Staat Eingriffsmöglichkeiten, die er sich schafft, höchst ungern wieder zurücknimmt.“

In besagtem Interview fügte Rechtsanwalt Professor David Jungbluth hinzu:

„Ein lernwilliger Blick auf die Historie zeigt jedenfalls, wie sich die Rechtslage in ähnlichen ‚Notstandssituationen‘ entwickelt hat. Erinnert sei hier an die Gesetzgebungsmaßnahmen nach dem 11. September 2001, die sich auf ein latentes terroristisches Angriffsszenario berufen haben, das Anlass nicht nur für den bis heute andauernden Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan war, sondern auch für Schilys ‚Otto-Katalog‘, in den erhebliche grundrechtliche Einschränkungen Eingang gefunden haben. Auch wenn das Schreckensszenario eines alles überrollenden islamistisch-terroristischen Angriffs auf die westliche Welt bis heute realitätsfremd geblieben ist, haben die einmal beschlossenen Gesetze und die auf ihnen fußenden Maßnahmen weiterhin Bestand, wurden sie zuletzt doch bis 2021 umstandslos verlängert.“ (Das Interview wurde am 2. Mai 2020 von Tilo Gräser schriftlich geführt)

Der Dauerzustand eines Ausnahmezustandes

Als man die zahlreichen, über 30 Gesetzesverschärfungen im deutschen Bundestag 2001/2002 verabschiedete, tat man dies angesichts einer außergewöhnlichen Situation. Bereits damals wusste kaum jemand, was alles mit den Gesetzesverschärfungen zum Tragen kommt und ob sie im Detail tatsächlich den „Islamismus“ bekämpfen helfen.

Zu den Verschärfungen in Gesetzespaket I und II gehören unter anderem:

  • Die Verschärfung des Vereinsrechtes
  • Die Ausweitung des § 129, mit dem Ziel, den Straftatbestand der Bildung/Unterstützung einer terroristischen Vereinigung auch auf ausländische Organisationen auszuweiten (§ 129b)
  • Der erweiterte Zugriff auf Bank- und Flugdaten von Verdächtigen
  • Die Vorratsdatenspeicherung, die es den Verfolgungsorganen erlaubt, auf Handydaten bei den Providern zuzugreifen
  • Die Schaffung einer „Antiterrordatei“, die Polizei und Geheimdienst gemeinsam nutzen
  • Die Einschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses
  • Die Verschärfung des Ausländerrechts

Unter dem Eindruck, dass die Welt im Wanken ist, hat man im deutschen Bundesstag zugestimmt und den wenigen mahnenden Stimmen insoweit Rechnung getragen, dass man diese Verschärfungen befristet hat. Nach fünf Jahren sollte geprüft werden, ob die Gesetzesänderungen tatsächlich ihren Zweck erfüllen, um sie gegebenenfalls rückgängig zu machen.

Was ist also im Überprüfungsjahr 2007 passiert? Nichts – oder doch:

„Durch die Einführung des ‚Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes‘ im Januar 2007 wurden sie dann jedoch verlängert und inhaltlich erweitert.“ (Historische Debatten: Kampf gegen den Terror, sas/14.08.2017/Dokumente des Bundestages)

Was ist mit all den Gesetzesverschärfungen im Jahr 2020: Man hat sie nicht nur stillschweigend fortgeführt und mit Mehrheit im deutschen Bundestag durchgewunken. Man hat auf ihnen aufgebaut und noch etwas draufgesetzt, wie zum Beispiel das „Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum in Berlin“ oder die Erweiterung der Zugriffsrechte, wie Hans-Christian Ströbele ausführte:

„Bei der Abfrage der Daten von Banken sind die Bedingungen, unter denen das angewandt werden kann, also der Verfassungsschutz Konten abfragen kann bei den Banken, die sind immer weiter gelockert worden. Das hat dann die Große Koalition gemacht, sodass es immer leichter möglich ist, und jetzt ist ja sogar geplant, dass die sich über eine Datenverbandsstelle über alle Banken informieren können.“ (deutschlandfunk.de vom 8.09.2011)

Der Vorwurf, man nutze nur einen „Notstand“, um die Einschränkung von Grundrechten zum Normalzustand zu machen, ist also mehr als berechtigt.

Ein Staatsstreich für ein Jahr?

Der Vorwurf des „Staatsstreiches“ suggeriert einen Putsch, die „kriminelle“ Beseitigung einer Opposition, einer Macht, die man mit den bestehenden Mitteln nicht ausschalten kann. Aber davon kann doch nicht die Rede sein! Wie beschrieben gab es institutionell gar keine Opposition, die man kaltstellen musste. Die Verschiebung bisherigen „Gewaltenteilungen“ an den Rand eines „souveränen Ausnahmezustandes“ (Carl Schmitt: Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet) hatte die Zustimmung von Regierung und Opposition.

Das wirklich gefährliche ist jedoch, dass man die AfD damit geradezu ermutigt und eingeladen hat, auf dem Weg weiterzumarschieren, ihre postfaschistischen Ideen umzusetzen. Denn wenn die AfD morgen gefragt wird, ob sie die bestehende Ordnung, die Verfassung respektiere, dann muss sie sich gar nicht mehr verstellen und kann breit grinsend antworten: Aber ja, wir respektieren die Verfassung, so wie ihr auch.

Für einen Staatstreich spricht in aller Regel eine gesellschaftliche Unruhe, die sich parlamentarisch nicht mehr einhegen lässt, die man auch mit repressiven Mitteln nicht mehr auflösen kann. Auch davon kann doch wirklich nicht die Rede sein. Die außerparlamentarische Linke ist nicht nur schwach. Sie ist im einem Maße orientierungslos, dass es einem schwindlig wird. Und völlig bodenlos wird es, wenn sie sich zum Spielball von Polizeitaktiken machen lässt, wie Thomas Moser ausführt:

„Am 1. Mai griff die Polizei zu einem Trick. Stunden, bevor die samstägliche Aktion unter dem Namen “Hygienedemo” beginnen sollte, gab man den Platz einer Antifa-Gruppe, die eine Kundgebung unter dem Motto “Keine Diskriminierung von Reptilienmenschen” durchführte. Gleichzeitig sperrte die Polizei das Areal weiträumig ab. Der Platz sei mit einer Demo und 20 Personen bereits belegt, niemand dürfe mehr darauf, hieß es. Tatsächlich war der Platz praktisch menschenleer. So gelang es der Polizei mithilfe der Antifa eine Demonstration zu verhindern, die von Woche zu Woche immer größer geworden war.“

Es ginge doch zuallererst darum, gemeinsam zu begreifen, wie man die Corona-Zeiten zu fassen bekommt. Dass die „Corona-Krise“ und ihre offizielle Bewältigung alles bereitstellt, was autoritären bis postfaschistischen Ideologien und Programmatiken in die Hände spielt, ist hoffentlich nachvollziehbar.

Anstatt Kraft und Zeit darauf zu verwenden, sich zu ereifern, was alles bei den gegenwärtigen Protesten fehlt oder falsch ist, ginge es doch darum, einen Protest zu organisieren und eine Plattform zu schaffen, die eine rechte Vereinnahmung ausschließt.

Solange die Linke nur auf den (richtigen) Abstand achtet, und nicht alles dafür tut, das Gemeinsame stark und bezaubernd zu machen, wird sie als Linienrichter bald in einem leeren Stadion auf die Einhaltung der Regeln achten.

Wolf Wetzel

Der NSU-VS-Komplex – Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund/NSU – wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2015

Publiziert auf der Plattform „Telepolis“ am 11. Mai 2020:

https://www.heise.de/tp/features/Corona-Massnahmen-Fehlende-inhaltliche-Auseinandersetzung-4718119.html

 

Quelle/Hinweise:

Auslaufmodell Ausnahmezustand. Die Gesundheitsfrage ist von der Demokratiefrage nicht zu trennen: Thomas Moser, Telepolis vom 04. Mai 2020: https://www.heise.de/tp/features/Auslaufmodell-Ausnahmezustand-4713464.html

Budjonnys unhygienische Reiterarmee. Beobachtungen während der letzten „Hygiene-Demos“ vor der Volksbühne in Berlin, Gerhard Hanloser: https://wolfwetzel.de/index.php/2020/05/02/budjonnys-unhygienische-reiterfarmee-beobachtungen-waehrend-der-letzten-hygiene-demos-vor-der-volksbuehne/

Gedanken und Thesen zum Corona-Ausnahmezustand, Rolf Gössner, Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/Wirtschaft „Ossietzky“ Nr. 8 vom 18.04.2020: https://www.ossietzky.net/8-2020&textfile=5113

Interview mit Rechtsanwältin Jessica Hamed und Rechtsanwalt Professor David Jungbluth zu rechtlichen Aspekten und Problemen der politisch beschlossenen Anti-Corona-Maßnahmen, Tilo Gräser vom 2. Mai 2020: https://de.sputniknews.com/interviews/20200505327032070-corona-krise-massnahmen-verfassungswidrig/

Historische Debatten (14): Kampf gegen den Terror, sas/14.08.2017: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/35187072_debatten14-205946

Zwischen Freiheit und Sicherheit. 9/11 und die deutschen Antiterrorgesetze, deutschlandfunk.de vom 8.09.2011

 

“Corona-Maßnahmen: Fehlende inhaltliche Auseinandersetzung” publiziert auf der Plattform “Telepolis” am 11. Mai 2020:

https://www.heise.de/tp/features/Corona-Massnahmen-Fehlende-inhaltliche-Auseinandersetzung-4718119.html?seite=all

 

Die zurückliegenden Beiträge zur Corona-Krise finden sich hier: Corona-Briefe

 

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