Den Verfassungsschutz boykottieren. Von Markus Mohr

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Den Verfassungsschutz boykottieren

Das NSU-Tribunal ist im Verlaufe des Jahres 2015 aus den Initiativen „Keupstrasse ist überall“ und der „Initiative 6. April“ aus Kassel hervorgegangen.

Es hat sich mit drei wesentlichen Zielen gegründet:

  1. Man und Frau stellen sich an die Seite der vom Nazi-Terror Angegriffenen und klagt gemeinsam mit ihnen um die, die nicht mehr da sind
  2. Man und Frau klagen die an, die für die Förderung, Flankierung, die Unterstützung und die Ausübung von Nazi-Terror verantwortlich zu machen sind
  3. Man und Frau klagen eine bessere Zukunft im Geist einer Gesellschaft der Vielen ein.

Bisher wurden in Köln (2017) Mannheim (2018) und Chemnitz (2019) drei Tribunale durchgeführt. In der Anklageschrift vom Tribunal Köln wurden eine Vielzahl von Politikern, Journalisten, Nazis, Polizisten, Extremismusforschern aber auch Verfassungsschützern namentlich benannt und angeklagt. Die vielfältigen Enthüllungen aus dem NSU-Komplex haben deutlich gemacht, dass der Verfassungsschutz noch stets mit seinen Vertrauensleuten an der Seite der Nazimörder – und eben nicht an der Seite der NSU-Opfer gestanden hat. Als eine spezifische Ausnahme von dieser Regel kann vielleicht der Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen Andreas Temme gelten. Als V-Mann Führer verwaltete er eine Vielzahl von Kasseler Nazis, und hielt sich persönlich im Internetcafe zu dem Zeitpunkt auf, als Halit Yozgat ermordet wurde. Er hat sich nicht als Zeuge bei der Polizei gemeldet und ist bis bis heute gehalten, über seine dienstliche Beteiligung am NSU-Komplex zu lügen.

Während des Abschlussplenums des Tribunals im Kölner Schauspielhaus 2017 wurde von mehreren hundert TeilnehmerInnen als notwendige Konsequenz aus der Verstrickung der Sicherheitsbehörden in die Mordserie des NSU unter anderen die Forderung nach einer Abschaffung des Verfassungsschutzes erhoben.

Diese Forderung hat ihre Berechtigung, sie trifft aber nicht ein Problem, das aus meiner Sicht darin besteht, wenn sich Tribunal-Aktivisten dafür entscheiden, in öffentlichen Veranstaltungen in einen Dialog mit hochrangigen Vertretern des Verfassungsschutzes einzutreten. In diesem Fall geht es um den Thüringer Verfassungssschutz(VS)-Präsidenten Stephan Kramer und den Vize-Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Michael Niemeier.

Das gilt für Heike Kleffner und Esther Dischereit, die durch ihr Engagement und auch durch ihre Auftritte in Köln und Mannheim die Intentionen des NSU-Tribunal unterstützt und bereichert haben.

Die Themen, von denen beabsichtigt war, sie mit Vertretern des Verfassungsschutzes zu erörtern sollten sein: „Rechtsextremismus: Wie groß ist die Gefahr?“ (1) und: „Rechter Terror – Wie schützen wir die offene Gesellschaft?“ (2)

Kleffner und Dischereit haben ihre Entscheidung vorher nicht im Zusammenhang des NSU-Tribunals diskutiert, sie sind auch nicht im Namen des NSU-Tribunals auf diesen Veranstaltungen aufgetreten.

Evident ist, dass öffentliche Veranstaltungen gerade auch mit hochrangigen VS-Repräsentanten niemals Privatangelegenheiten sind. Die Themenstellungen berühren in zentraler Wiese die Existenz wie politische Praxis des NSU-Tribunals. Insofern macht es auch Sinn hier Stellung zu beziehen. Was soll man also nun von diesen Veranstaltungen gemeinsam mit dicken VS-Katzen halten?

Ich halte einen Dialog – wie auch sonst jede öffentliche wie verdeckte Kommunikation – mit dem Verfassungsschutz gemessen an den Maßstäben aus denen heraus das NSU-Tribunal entstanden ist, für einen politischen Irrweg. Ein paar Gründe dafür wurden oben schon benannt. Ergänzt werden soll hier noch der Gedanke, dass eine Kommunikation mit Vertretern einer Institution, die über das Recht verfügt, jeden von uns – umgangssprachlich formuliert – nach Strich und Faden zu belügen, bestenfalls komisch und ansonsten völlig sinnlos ist. Noch eine jede Kommunikation muss um das Prinzip von Wahrheit zirkulieren, weil sie sonst keine ist.

So es denn in der Sache interessiert: Jeder der oder die sich mit dem Verfassungsschutz in den Dialog begibt macht sich zum nützlichen Idioten von Ämtern, die am Beispiel des NSU weit über ein Jahrzehnt erfolgreich ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt haben, die Öffentlichkeit über die Existenz von Nazi-Terror zu narkotisieren. Es sind dieselben Leute und Ämter, die nach der Selbstenttarnung des NSU dafür mit noch mehr Geld und Ressourcen belohnt worden sind. Man kann das auch noch ein bisschen präziser im Sinne einer Personalisierung benennen.

Ende November 2014 wurde bekannt, dass es in in der Abteilung Rechtsextremismus im BfV als Folge der Selbstenttarnung des NSU drei Disziplinarverfahren, dafür aber für 47 Beamte Beförderungen gegeben hat.

Insofern lässt sich gerade auch durch die NSU-Chose hindurch für die Verwaltung des „Rechtsextremismus“ durch die diesbezügliche Abteilung im BfV ein gutes Arbeitsergebnis bilanzieren – denn anders sind ja die Beförderungen gar nicht zu erklären. (3)

Welche Argumente Heike Kleffner und Esther Dischereit letztlich dazu bewogen haben mit dem Verfassungsschutz den Dialog zu suchen, kann nicht erörtert werden, denn sie haben sich dazu bislang nicht erklärt. Es muss aber aus ihrer Sicht irgendwelche „positiven“ Argumente dafür geben, denn sonst liegt der Verdacht nahe, dass sie zu ihrem Engagement an der Seite des VS erpresst sein könnten – so wie manche aus der linksradikalen Szene aus Angst vor der Strafverfolgung dazu bereit sind, als Spitzel mit dem VS zu kooperieren.

Aus dem Einladungstext der Heinrich-Böll-Stiftung zu der Veranstaltung zum „rechten Terror“ geht hervor, dass man zusammen mit den Thüringer VS-Präsidenten Kramer „neun Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU“ beabsichtigte eine Reihe von Fragen aufzuwerfen, unter anderem auch die, wie „die offene Gesellschaft vor Angriffen von rechts geschützt werden“ kann.

Kramer amtiert seit Ende 2015 als Nachfolger des Timo Brandt-Protegé Helmut Roewer und natürlich kennt er sich mit der Aufarbeitung des NSU aus. Noch als er als Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland fungierte, hat er sich zu dem NSU-Komplex mit ein paar Bemerkungen durchaus vernehmbar geäußert. Ein Jahr nach der Selbstenttarnung des NSU „drängte“ sich ihm „mit neuer Schärfe“ die Frage auf „wie skandalös (…) es beim Verfassungsschutz“ in dieser Angelegenheit eigentlich zugeht. O-Ton Kramer:

„Neue beziehungsweise jetzt bekannt gewordene Vorwürfe an die Adresse des deutschen Inlandsnachrichtendienstes zeichnen ein erschreckendes Bild der Inkompetenz. V-Leute, die unter dem Schutz der Verfassungsschützer ein eigenes Süppchen kochen. Terroristen, die von Agenten umstellt sind und dennoch ungehindert morden können.“ (4)

Anfang November 2016 wurde in der taz ein Gespräch u.a. mit Kramer und der Bundestagsabgeordneten der Linken Petra Pau zu der ganzen Chose publiziert. Nachdem Kramer hier das Modul zum Besten gegeben hatte:

„Für mich ist klar: Wir werden alles gesetzlich Mögliche tun, um diese Aufklärung weiter zu unterstützen“ nahm ihm die Genossin Pau – wie sie korrekt formulierte – beim Wort. O-Ton Pau: „Dann würde ich Sie gerne (…) bitten, die bis heute verschwundenen Akten des langjährigen Thüringer V-Mannes Marcel Degner, einem Freund des NSU-Terroristen Uwe Mundlos, den Untersuchungsausschüssen zur Verfügung zu stellen.“ (5)

18 Monate später wurde von der Partei Die Linke das Engagement des Thüringer VS-Präsidenten in Sachen verschwundener Akten des bedeutenden NSU-Unterstützers, des V-Mann Nazi Degner (VM 2100) im NSU-Abschlussbericht des Bundestages wie folgt
bilanziert:

„Das BfV hat auch dem zweiten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages der 18. Wahlperiode keine der in Köln vorhandenen Deckblattmeldungen von „VM 2100“ vorgelegt und stattdessen auf das LfV Thüringen verwiesen. Dessen Aktenvorlage zu „VM 2100“ an den zweiten NSU-Untersuchungsausschuss umfasste keine 70 Deckblattmeldungen und blieb lückenhaft.“ (6)

„Lückenhaft“? Mit anderen Worten: Auch VS-Präsident Kramer hat die Akten zu Marcel Degner, der „unter dem Schutz der Verfassungsschützer“ wahrlich sein „eigenes Süppchen“ mit seinem Buddy Uwe Mundlos zu kochen wusste, nicht vollständig herbeigeschafft. So hat auch er in Sachen der von ihm versprochenen Aufklärung von rechtem Terror am Beispiel NSU nicht an den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages geliefert. So schlicht wie wahr. Und ist Kramer deswegen aus seinem gepanzerten Dienstwagen ausgestiegen und von seinem Amt zurückgetreten? Blöde Frage, nächste Frage.

Und ausgerechnet mit jemanden, der klar unter Beweis gestellt hat, dass er kein gesteigertes Interesse an einer rückhaltlosen Aufarbeitung von rechten Terror besitzt, soll man heute – wie es im Einladungstext der Heinrich-Böll-Stiftung heißt – eine Talkshow darüber bestreiten, „welche Sicherheitskonzepte (…) notwendig (sind), um die demokratische Gesellschaft und ihre Vielfalt zu verteidigen?“ Das kommt einem doch obszön, ein bisschen jedenfalls, vor. Nun geht es in der Politik nicht immer um Geschmacksfragen. Aus der Sicht von VS-Präsident Kramer, der im Stiftungsrat der Amadeu-Antonio-Stiftung sitzt (7), war der auch mit Dischereit beabsichtigte Dialog politisch außerordentlich zielführend. Es kann gut sein, dass er hier die günstige Möglichkeit ergriffen hätte, um den nach dem Massaker in Hanau zusammen von ihm mit dem ehemaligen Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes Farhad Dilmaghani und dem Soziologen Matthias Quent formulierten sogenannten „Masterplan gegen Rechtsextremismus“ zu propagieren. Darin sprechen sich Kramer und seine Mitautoren, unter anderem dafür aus,Antirassismus und Demokratieförderung (…) als Staatsauftrag in die Verfassung des Bundes und in die Verfassungen der Länder“ aufzunehmen. Dabei hat es ihnen in dem Papier der zwielichtige Begriff der „Sicherheitspartnerschaften“ bestehend aus Polizei, Justiz und Zivilgesellschaft sichtlich angetan, um damit die, wie sie es nobel formulieren, „Menschen effektiv zu schützen.“ Am Herzen liegt ihnen auch „ein struktureller Austausch zwischen Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Sicherheitsbehörden“ aber auch der Austausch „zwischen Staatsschutz, Politik und Justiz (sei) nötig, um die Strategien gegen Rechtsextremismus weiterzuentwickeln.“ Hier ist es wohl wesentlich Kramer der durch „entsprechend kommentierende Kapitel innerhalb der Berichte des Verfassungsschutzes“ davon träumt, zu einer „Intensivierung interdisziplinärer Kooperationen und Sicherheitspartnerschaften, auch bei Polizei und im Strafvollzug“ zu gelangen. Und dann soll es auch gleich noch eine ganz neue Bundesbehörde geben, die von Kramer & Friends parallel zum Bundesamt für Verfassungsschutz als ein „Bundesinstitut zum Schutz der Verfassung“ beschrieben wird. Das soll natürlich volle Lotte „wissenschaftlich“ mit dem Ziel der „Erforschung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität, von Radikalisierungsprozessen und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ arbeiten, damit da dann „sachverständige Expert*innen (…) eine regelmäßige Berichterstattung“ über ihre Forschungsergebnisse zum Besten geben können. (6)

Was soll man bloß von „Staatsaufträgen“ und den vielen „Sicherheitspartnerschaften“ mit der Polizei halten? Hier soll wohl die „Zivilgesellschaft“ noch einmal ganz anders – umgangssprachlich formuliert – „an den Kanthaken“ genommen werden. Da muss man gar nicht lange darum herumreden, aus einer autonomen Perspektive liegt da einfach kein Segen darauf. Bei diesem „Masterplan“ handelt es sich um nichts anderes als um eine Blaupause für eine nach den Bundestagswahlen 2021 mögliche Regierungsbeteiligung der Partei Die Grünen – wobei hier natürlich noch offen gelassen werden muss, was für ein Dienstwagen dem Direktor des „Bundesinstitut zum Schutz der Verfassung“ zur Verfügung gestellt werden wird. (9)

Die von Kramer spätestens ab 2016 verantworteten Jahresberichte des Landesamtes für Verfassungsschutz erfreuen ihre Leser auch aus der AfD mit umfangreichen Abhandlungen über den „Linksextremismus“. Autonome und antifaschistische Gruppen, sowie die in diesem Bundesland rührigen Ortsgruppen der Roten Hilfe e.V., finden hier ihre Markierung als Verfassungsfeinde. Damit steht Kramer ganz in der von Helmut Roewer in seiner Zeit als VS Präsident des LfV Thüringen begründeten Amtskontinuität. Roewer ist am Ende seiner bis in das Frühjahr 2000 währenden Amtszeit ein bisschen in Verruf geraten, weil er in öffentlichen Stellungnahmen dem Nationalsozialismus „auch gute Seiten“ abgewinnen konnte, Nazis und Antifaschisten als „siamesische Zwillinge“, als „zwei Seiten einer Medaille“  bezeichnete und nach einem Brandanschlag auf die jüdische Synagoge in Erfurt zufällig am 20. April 2000 die Täter auch deshalb zunächst einmal auf Seiten der Linken suchen wollte, da die Thüringer Nazis aus seiner Sicht zuvor nicht durch Antisemitismus aufgefallen sein sollen. (10)

Ein “attraktiver” Nachfolger und -gänger von Fromm. Das nannte sich damals Neuanfang oder noch vollmundiger “Paradigmawechsel”.

In dem letzten von Roewer verantworteten Jahresbericht seiner Behörde für das Jahr 1999 finden sich auch folgerichtig zu dieser Politik lange Ausführungen zum Problemfeld Antifaschismus. In dem Sachregister werden nicht weniger als sieben antifaschistische Gruppen aus Thüringen markiert, darunter das Antifa Workcamp Weimar/Buchenwald, in dem Abschnitt über die Antifaschistische Aktion/Bundesweite Organisation (AA/BO) finden sich elf weitere Antifa-Gruppen aufgeführt. In einem Kapitel über die Perspektiven autonomer Politik im Jahr 2000 äußert das LfV Thüringen die Befürchtung, dass „das Aktionsfeld Antifaschismus“ auch „weiterhin eine dominierende Rolle bei der Mobilisierung, Strukturierung und Organisierung der autonomen Szene spielen“ werde. (11)

Ganz in der Intention von Helmut Roewer informiert auch Kramers Behörde die Bevölkerung in ihren Jahresberichten 2017 und 2018 über die Leute, von denen man wenigstens wissen kann, dass sie zu denen gehören, die sich den Nazis und Rassisten in vielfältiger Weise in den Weg stellen. In beiden Berichten findet sich  über „Thüringer Autonome und ihr ‚Antifaschismus‘ Verständnis“ ein  wohl „entsprechend kommentierendes Kapitel.“ Und darin erfährt man, dass die Thüringer Autonomen in der Öffentlichkeit „die Meinung“ verbreiten, dass „staatlicher Rassismus“ und die „Kriminalisierung des antifaschistischen Kampfes“ auch in der Bevölkerung die Entwicklung „rechter“ Tendenzen“ begünstige, wundert sich hier der zuständige Subalterne aus Kramers Behörde. (12) Mit Verlaub: Man kann es allerdings dem LfV Thüringen nicht durchgehen lassen, eine so schlichte wie zutreffende Tatsachenbehauptung von Thüringer Autonomen über die Wirkungsweisen herrschender Verhältnisse in manipulativer Weise zu einer bloßen, beliebigen „Meinung“ herunter zu spielen. So sieht also das „Versagen“ des VS Thüringen „beim Kampf gegen Rassismus“ aus – um hier ein vermutlich gedankenlos hingerotztes Bonmot von Kramer selbst aufzugreifen. Mehr ist dazu nicht zu sagen und insoweit erübrigt sich auch hier auch jeder weitere „Austausch.“

Aus meiner Sicht sollen es sich alle Aktivistinnen aus dem NSU-Tribunal in Sachen Dialog mit dem Verfassungsschutz ziemlich leichtmachen. Als eine Assoziation der Freien und Gleichen brauchen sie ganz im Unterschied zu Wahlparteien, die immer allen alles versprechen, niemanden etwas anderes zu sagen, als das, was sie selbst zu praktizieren gedenken: Einfach jeden Kontakt wie Kommunikation mit dem Verfassungsschutz meiden. Das meint die Forderung: Boykottiert den Verfassungsschutz.

Markus Mohr

8.4.2020

(1) Siehe: Eva Högl (SPD-MdB) Diskussion „Rechtsextremismus: Wie groß ist die Gefahr?“ in: Berlin vom 11.11.2019 Podium: Michael Niemeier, Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz; Heike Kleffner und Matthias Meisner, Herausgeber*innen des Buches “Extreme Sicherheit”; Bianca Klose, Projektleiterin der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) Siehe: URL: https://spd.berlin/termin/die-bundestagsabgeordnete-eva-hoegl-laedt-ein-zu-einer-diskussion-rechtsextremismus-wie-gross-ist-die-gefahr/

(2) Heinrich Bölll Stiftung Bundesstiftung Berlin: Rechter Terror – Wie schützen wir die offene Gesellschaft? Berlin am 17. März 2020; Einführende Statements: Dr. Karamba Diaby, MdB – Integrationsbeauftragter der Bundestagsfraktion der SPD; Esther Dischereit, Autorin, Lyrikerin, Theater- und Hörstückautorin / Podiumsdiskussion: Benedikt Lux, MdA – Sprecher für Inneres, Bündnis 90/Die Grünen; Stephan Kramer, Präsident des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen (angefragt); Dr. Karamba Diaby, MdB – Integrationsbeauftragter der Bundestagsfraktion der SPD; Esther Dischereit, Autorin, Lyrikerin, Theater- und Hörstückautorin; Moderation: Nadine Lindner, Deutschlandradio (angefragt) URL: https://www.aktionsbuendnis-brandenburg.de/event/podiumsdiskussion-rechter-terror/

Auf der Webside der Heinrich-Böll-Stiftung war die Präsenz des VS-Präsidenten Thüringen Kramer lange Zeit ohne den Hinweis auf „angefragt“ angekündigt. Kurz vor der aufgrund der Corona-Krise abgesagten Veranstaltung war seine Nennung ohne Begründung – wie von Zauberhand – verschwunden, siehe: URL: https://calendar.boell.de/km/node/140169

(3) Deutscher Bundestag Drs. 18/3367 vom 28.11.2014, URL: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/033/1803367.pdf. Siehe auch: Astrid Geisler, Verfassungsschutz und NSU: Zur Strafe befördert / Gab es in den Überwachungsbehörden harte Konsequenzen nach dem NSU-Desaster? Drei Verfassungsschützer wurden strafversetzt – 47 stiegen auf, in: taz vom 28.11.2014, URL: https://taz.de/Verfassungsschutz-und-NSU/!5027455/

(4) Stephan Kramer, Entschlossen gegen Extremismus, in: Jüdische Allgemeine vom 5.11.2012, URL: https://www.juedische-allgemeine.de/politik/entschlossen-gegen-extremismus/

(5) Andreas Speit, Konrad Litschko, Gespräch über NSU-Morde / „Es wird vertuscht und gelogen“ / Seit fünf Jahren ist der NSU-Terror bekannt. Petra Pau (Die Linke), Verfassungsschützer Stephan Kramer und Anwalt Sebastian Scharmer über geringe Aufklärung, in: taz vom 4.11.2016, URL: https://taz.de/Gespraech-ueber-NSU-Morde/!5350817/
(6) BT-NSU-UA Drs. 18/ 12950 vom 23.6.2017, S. 1248

(7) Amadeu Antonio-Stiftung, Die Gremien, URL: https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/ueber-uns/gremien/

(8) Farhad Dilmaghani, Stephan J. Kramer, Matthias Quent, Verfassungsschutz: Wir brauchen einen Masterplan gegen Rechtsextremismus / Deutschland versagt beim Kampf gegen Rassismus. Drei Experten aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft haben ein Konzept entwickelt, um dem Hass den Boden zu entziehen, auf: ZEIT-Online vom 21.2.2020, URL: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-02/verfassungsschutz-masterplan-rechtsextremismus-nationalismus

(9) Vgl. Die Grünen / Bündnis 90, Parteiratsbeschluss, Aktionsplan gegen Rassismus, Die Gewalttat von Hanau zeigt einmal mehr: Wir tragen gemeinsam Verantwortung, Rassismus und Rechtsextremismus den Nährboden zu entziehen. Der grüne Parteirat hat darüber heute mit der Journalistin Ferda Ataman und dem Präsident des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen Stephan Kramer diskutiert und einen Aktionsplan gegen Rassismus beschlossen, vom 1. März 2020, URL: https://www.gruene.de/artikel/aktionsplan-gegen-rassismus

(10) Vgl. Korinna Klasen, Schutz der Enkel / Der thüringische Verfassungsschutzpräsident Helmuth Roewer kann dem Dritten Reich auch Gutes abgewinnen, in: Jungle World Nr. 28 vom  14.7.1999, URL: https://www.jungle.world/artikel/1999/28/schutz-der-enkel; Korinna Klasen, Patriotische Taten / Unsere Neonazis sind keine Antisemiten, glaubten die Thüringischen Behörden nach einem Brandanschlag auf die Erfurter Synagoge und ermittelten gegen Links, in: Jungle World Nr. 18 vom 3.5.2000, URL: https://jungle.world/artikel/2000/18/patriotische-taten

(11) LfV Thüringen, Jahresbericht 1999, URL: https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-th-1999.pdf. Zitat S. 118

(12) Vgl. LfV Thüringen, Jahresbericht 2017, URL: https://verfassungsschutzberichte.de/th%C3%Bcringen/2017; LfV Thüringen, Jahresbericht 2018, URL: https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-th-2018.pdf Zitat S. 97/98

 

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