Am Ende der NSU-Trio-Version

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aktualisierte Fassung vom 10.3.2020

Bei den Ermittlungsarbeiten zum Mord an Halit Yozgat in Kassel 2006 sind zahlreiche Spuren „liegengeblieben“. Genau diese „Spuren“ tauchen wieder auf, wenn man den Mord an dem Regierungspräsidenten Walter Lübcke in Kassel 2019 verstehen und aufklären will.

2006 wurde Halit Yozgat in seinem Internetcafé in Kassel ermordet, um die Mittagszeit herum, in Gegenwart von mehreren Besuchern.

Die Polizei nahm die Ermittlungen auf. Dazu gehörte auch eine Funkzellenabfrage. Man will dadurch herausbekommen, wer in der Nähe des Tatortes mit seinem Handy unterwegs bzw. eingeloggt war.

Diese Abfrage führte zu einer wichtigen Spur. So stieß man auf einen Mann, der ein paar Häuser weiter wohnt und der Polizei als „gewaltbereiter Neonazi“ bekannt ist: M. K.

Im Jahr 2000 wurde er im Rahmen einer Personenkontrolle registriert. Zu diesem Mittel greift die Polizei gelegentlich, wenn sie die TeilnehmerInnen eines „Nazi-Events“ namentlich festhalten möchte. Damals ging es um eine Neonaziveranstaltung in Dransfeld bei Göttingen. Diese Personenkontrolle war ein Volltreffer, denn M. K. war mit dem stadtbekannten Neonazi Stephan Ernst unterwegs. Jener Stephan Ernst, der 19 Jahre später polizeilichen Ermittlungen zufolge, den Regierungspräsidenten Walter Lübcke in Kassel ermordet haben soll.

All das kann die Polizei ganz schnell auf dem Schirm haben und dieser „Spur“ nachgehen. Sie könnte ebenfalls den Verfassungsschutz in Kassel befragen, was er über die genannten Neonazis weiß und was die von ihm geführten V-Leute wissen. Die Neonazi-Szene in Kassel ist überschaubar und der Verfassungsschutz mittendrin: „Temme, sein Vorgesetzter und eine Kollegin im Kasseler Büro des hessischen Verfassungsschutzes führten um das Jahr 2006 mindestens sieben V-Personen in der Kasseler Neonaziszene. Von diesen ist bislang nur Benjamin Gärtner namentlich bekannt geworden.“ (EXIF vom 1. März 2020)

M.K. ist eine wichtige Figur in der Kasseler Neonaziszene: „Aus den Notizen der Polizeikontrolle [vom 25. August 2002, d.V.] der Neonazis lässt sich ablesen, dass M. K. zusammen mit dem Kasseler Stanley Röske unterwegs war – einem Neonazi, der um das Jahr 2005 die „Nordhessen-Crew“ der „Oidoxie Streetfighting Crew“ (SFC) aufbaute, die sich als deutsche Vertreterin des internationalen Netzwerks „Combat 18“ (C18) aufstellte. C18 gab und gibt sich ultramilitant, propagiert Terrorkonzepte des ‚Führerlosen Widerstands‘ und nennt sich ‚Terrormaschine‘.“ (s.o.)

Wenn man tatsächlich polizeiliche Ermittlungen durchgeführt hätte, dann wäre M.K. ein wichtiger „Zeuge“ gewesen, mit dessen Hilfe man die ideologische und personelle Verbundenheit zwischen „gewaltbereiten Neonazis“ und Combat 18 hätte dokumentieren können.

Was ist im Zuge der polizeilichen Ermittlungen 2006ff. passiert: Nichts.

M.K. wurde nie befragt, weder als möglicher Zeuge, noch als Verdächtiger. Daran ändern auch die Ermittlungen 2011ff. nichts.

Wenn man weiß, dass es im Mordfall Kassel so gut wie keine Spuren gab, niemand den Täter oder die Täter beschrieben konnte, dann ist das eine „heiße Spur“, wenn man die gängigen Ermittlungsgrundsätze angewandt hätte, in alle Richtungen zu ermitteln. Genau dies tat man mit Vorsatz nicht.

Bekanntlich hat die Polizei, die Staatsanwaltschaft und Presse diesen Mord faktenfrei in die Serie der „Döner-Morde“ eingereiht. Die Ermittlungen wurden ergebnislos eingestellt.

Nach der Selbstbekanntmachung des NSU 2011 entschloss man sich, den Mord in Kassel „umzubetten“. Was man 2006 um jeden Preis verhindern wollte, einem neonazistischen, rassistischen Verbrechen nachzugehen, ging 2012 ganz fix: Der NSU habe die Mordtat in Kassel begangen.

Obwohl die Polizei und der Geheimdienst elf Jahre nichts wussten, stand sehr bald fest, dass der NSU aus exakt drei Mitgliedern bestand. Folglich waren Uwe Mundlos (1) und Uwe Böhnhardt (2) die Mörder in Kassel. Beate Zschäpe (3) gilt in dieser Version als Quartiermeisterin und Emotioncoach.

Diese aus dem Nichts gezauberte „Trio-Version“ zwingt in der Folge dazu, die Behauptung aufzustellen, dass der Zweier-NSU alles alleine gemacht hat, an allen Tatorten, bei allen Morden. Im Kassel-Fall muss das bedeuten, dass der Zweier-NSU ganz alleine und ohne Hilfe von „Kameraden“ auf dieses unscheinbare Internetcafé gestoßen ist, also keine Kontakte und Verbindungen zur Kasseler Neonaziszene nutzte. Also musste auch in dieser Version alles beiseite geräumt, buchstäblich gelöscht werden, was diese „Trio-Version“ ins Wanken bringen könnte, was dieser Version den Boden unter den Füssen wegziehen würde.

Genau das tat man in der zweiten „Aufklärungsetappe“ 2012ff. mit unglaublichem Eifer. Man wollte und musste alles kappen und leugnen, was auf ein „Netzwerk“ schließen könnte, also auf das, wofür sich der NSU selbst hält: Ein Netzwerk von Kameraden.

Auch in dieser Etappe wurden die Kenntnisse über die Kasseler Neonaziszene im wahrsten Sinn des Wortes geschwärzt. Als bekannt wurde, dass Benjamin Gärtner aus Kassel als V-Mann geführt wurde, der V-Mann Führer Andreas Temme mit ihm zweimal am Mordtag in Kontakt stand, wurde die Sabotage der Aufklärung Chef-Sache: Der damalige Innenminister Volker Bouffier verweigerte die Vernehmung des Neonazis und V-Mannes. Genauso wenig wurde den „liegengelassenen“, angeblich unbrauchbaren Spuren aus den Ermittlungen 2006 nachgegangen. Dazu gehört unter anderem eine weitere „heiße Spur“, die man einfrieren wollte und will: In den Ermittlungen 2006 stieß die Polizei auch auf den Neonazi Markus Hartmann, der beim Lübcke-Mord als Waffenlieferant für Stephan Ernst auftaucht.

Man kann zusammenfassen, dass in beiden Etappen der „Aufklärungsarbeit“ die Deckung von Neonazis, von V-Leuten höchste Priorität hat – für alle Ewigkeit, also für 120 Jahre. Solange sollen auch jene internen Berichte geheim bleiben, in denen das Wissen über die Neonaziszene in Kassel, in Hessen zusammengetragen wurde. Nach Protesten über diese sagenhafte Verdunklungspraxis wurde die Frist auf 30 Jahre verkürzt.

Man muss den Verstand nicht unnötig herausfordern, wenn man festhalten kann: Würde sich die offizielle Version mit dem Inhalt des Geheimgehaltenen decken, würde man es feierlich und blumenreich auf den Tisch legen.

Die antifaschistische Rechercheplattform “EXIF” hat eine neue Recherche veröffentlicht, die dieser Vertuschungsarbeit sehr detailliert und mit Aktenwissen nachgeht:

„Nicht verfolgte Spuren im Mordfall Halit Yozgat – Verbindungen zwischen dem NSU-Mord & dem Mord an Walter Lübcke“ (Exif vom 1. März 2020)

Eine ausgezeichnete Arbeit. Also genau das, was mit Hunderten Mitarbeitern des Verfassungsschutzes geleistet werden sollte, wenn der Kampf gegen Neonazismus tatsächlich zum Arbeitsfeld des “Verfassungsschutzes” zählen würde.

Die wirklich ausgezeichnete Recherche belegt, dass es ganz und gar nicht an fehlenden „Spuren“, an mangelndem Wissen liegt, um Neonazismus zu bekämpfen. Genau das Gegenteil ist der Fall: Solange dieser Verfassungsschutz existiert, Wissen unterschlagen wird, handelt es sich um einen Verfassungsschutz, der sich mehr durch „Tatbegünstigung“ auszeichnet, als durch Tatverhinderung.

EXIF kommt am Ende des Beitrages zu dem Schluss:

“Der Fall Halit Yozgat muss neu aufgerollt werden. Alle offenen Fragen zu M. K., Hartmann und Görtz müssen beantwortet werden. Um schließlich zu den Fragen zu kommen, die man so lange stellen wird, bis auch sie beantwortet sind: Was wusste Andreas Temme, was wussten seine Kolleg:innen vom Verfassungsschutz und Mitarbeiter:innen anderer Behörden über den Mord an Halit Yozgat, über die gesamte Mordserie und über den NSU? Doch wer soll den Fall Halit Yozgat und die anderen NSU-Verbrechen aufklären? Es steht mehr denn je in Zweifel, dass es irgendeine Stelle, irgendeine Behörde gibt, die die Kompetenz, Integrität und Glaubwürdigkeit besitzt, die Ermittlungen ohne weitere Versäumnisse und Vertuschungen zu führen.”

Im Mordfall Hanau ermittelt die Polizei gegen den Vater des Mörders wegen möglicher “Tatbegünstigung”.

Wieviel “Tatbegünstigung” kann man im Fall Kassel 2006 strafrechtlich und politisch verfolgen, wenn man nur die Rolle des Verfassungsschutzes betrachtet?

 

„Das Schweigen der Vielen darf nicht zur Ermutigung weniger werden“ (Volker Bouffier)

Am 5. März 2020 fand eine Trauerfeier in Hanau statt. Dort hatte ein Neonazi neun Menschen ermordet, die für ihn nicht zu Deutschland gehören, Ausländer, also das, was er zu „Ausländern“ macht. Zu dieser Trauerfeier waren 650 Menschen geladen, unter anderem der hessische Ministerpräsidenten Volker Bouffier.

Dort wollte er Folgendes loswerden:

„Das Schweigen der Vielen darf nicht zur Ermutigung weniger werden.“

„Die Angst darf nicht obsiegen.“ (faz.net vom 4.3.2020)

„Bouffier suchte in seiner Rede nach dem Warum. “Darauf gibt es keine befriedigende Antwort”, so Bouffier. “Und ich weiß, dass nun auch die Angst zu diesem Gefühl hinzugetreten ist. Die Angst davor, ein weiteres Opfer rassistischer Taten zu werden. Es müsse früher und schneller erkannt werden, wann sich ein Täter radikalisiert und wie er in den Besitz von Waffen kommt. Zudem brauche es Entschlossenheit und dauerhaftes Handeln, um in Zukunft Taten wie diese frühzeitig verhindern zu können.“ (rtl-hessen.de vom 4.3.2020)

Volker Bouffier war hessischer Innenminister, als der Mord in Kassel 2006 passierte. Er war also Dienstvorgesetzter des Verfassungsschutzes und wußte ganz genau, warum er die polizeilichen Ermittlungen sabotierte. Wenn jemand die Frage: Warum? beantworten kann, dann er.

Warum Kassel 2006, Kassel 2019, Hanau 2020?

Kann er sich wirklich nicht daran erinnern, als der neonazistische Mord in Kassel als Mordtat unter kriminellen Ausländern gehandelt wurde? Hat sich damals der Innenminister gegen diese doppelte „Hinrichtung“ gestellt? Oder hat er alles dafür getan, dass ein neonazistischer Hintergrund nicht aufgeklärt werden konnte?

Wie kann sich der heutige Ministerpräsident in Hanau hinstellen und „Entschlossenheit“ und „dauerhaftes Handeln“ einfordern, ohne rot zu werden? Die einzige Entschlossenheit, die er und seine Regierung an den Tag legen, ist die Tatsache, die Aufklärung der Mordumstände in Kassel 2006 jahrzehntelang für geheim zu erklären! Das ist das „dauerhafte Handeln“, das diese Regierung auszeichnet!

Wenn Trauer, Worte und Handeln wirklich etwas miteinander zu tun haben würden, dann wäre die erste und überfälligste Antwort, die geheim gehaltenen Akten und Berichte öffentlich zugänglich zu machen.

Und was könnte er noch veranlassen bzw. die schwarzgrüne Regierung, die er anführt?

Ganz einfach:

Er könnte veranlassen, dass die „verschwundenen“ Akten zum Neonazi und V-Mann Benjamin Gärtner, die von Andreas Temme angefertigten Treffberichte aus dem Jahr 2006 wiederauftauchen!

Und er könnte dafür sorgen, dass man Janine Wisslers Äußerungen auf den Grund geht, die sie in einem FR-Interview gemacht hat:

„Der mutmaßliche Mörder, Stephan E., war ein bekannter Neonazi, der mehrfach mit schweren Straftaten in Erscheinung getreten ist, über den es auch Akten gab im Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz. Wir haben explizit nach Stephan E. gefragt im hessischen NSU-Untersuchungsausschuss, weil wir schon damals vermuteten, er könnte zum Unterstützerumfeld des NSU in Kassel gehört haben. Man muss fragen: Warum hat man Stephan E. nicht mehr auf dem Schirm gehabt? Warum ist die Akte verschwunden? Warum ist die Akte nicht an den Untersuchungsausschuss gegeben worden?“ (FR vom 09.03.2020)

Anstatt sich kurz unter die Opfer zu mischen, könnte dieser Ministerpräsident dafür sorgen, dass auch diese Akten „wiederauftauchen“.

Und falls der Ministerpräsident und seine Regierung nicht wissen, wo anfangen, wenn es darum geht, „Entschlossenheit“ zu zeigen, dann könnten sie das „neue“ hessische Verfassungsschutzgesetz umgehend rückgängig machen, das unter dem fadenscheinigen Vorwand „reformiert“ wurde, aus den „Pannen“ zu lernen. Das einzige, was damit erreicht wurde, ist das Kriminalitätspotezial des Verfassungsschutzes zu erhöhen bzw. zu legalisieren, worauf auch Janine Wisslers, Vizevorsitzende der Partei DIE LINKE, in besagtem Interview eingeht: „Die Zusammenarbeit mit kriminellen V-Männern wurde legalisiert. Die Kontrolle des Verfassungsschutzes wurde nicht verbessert, sondern verschlechtert.“ (s.o.)

Wenn man weiß und sich ganz sicher sein kann, dass all das nicht passieren wird, dann versteht man, wie unerträglich es ist, diesen Satz aus dem Munde dieses Ministerpräsidenten zu hören:

“Das Schweigen der Vielen darf nicht zur Ermutigung weniger werden.”

Gibt es ein größeres Schweigen, als das, das diese hessische Landesregierung unter Bouffier zelebriert, wenn es um die gezielte Unterschlagung von Spuren und Hinweisen geht, die in Kassel 2006 über das NSU-Trio hinausweisen und im Mordfall Lübcke 2019 über den „Einzeltäter“ Stephan Ernst?

Genau dieses Schweigen zielt doch seit Jahren darauf ab, die „Wenigen“ zu entmutigen, auf deren Seite sich der Ministerpräsident in Hanau stellt. Und wenn er nicht in Hanau ist, tut er und seine Regierung alles, um die „Wenigen“ totlaufen zu lassen, wenn diese auf die ideologischen und personellen Kontinuitäten hinweisen, die die Morde in Kassel 2006 und 2019 miteinander verbinden. Zusammenhänge, die einem geradezu ins Gesicht springen, während die hessische Landesregierung alles dafür tut, erneut zu vertuschen, ein weiteres Mal die vorgetäuschte Ahnungslosigkeit des Verfassungsschutzes in Schutz zu nehmen.

Volker Bouffier will „Taten wie diese frühzeitig verhindern“. Dazu will er noch mehr von dem, was die CDU, die Große Koalition seit Jahren fordert: Mehr Polizei, mehr Befugnisse, mehr Geheimdienst, mehr Kontrolle und Zugriff auf „soziale Medien“.

Das sagt ein Ministerpräsident in einem (Bundes-)Land, das quasi verbeamtete Neonazis, V-Leute, rassistisch motivierte Beamte in Polizei und Geheimdienst einstellt, deckt und beschützt. Bevor Bouffier Jagd auf die Unbekannten macht, die sich möglicherweise radikalisieren könnten, würden es als ersten Schritt vollkommen ausreichen, wenn man mit den bekannten rassistischen Gesinnungen nicht länger paktiert. Dazu muss man nicht in die „sozialen Medien“ ausschwärmen, sondern einfach nur mit offenen Ohren durch die Behördenflure laufen.

Das wäre genau das, was seit Jahrzehnten ausgeblieben ist. Exakt das, was der Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der in den 1960er Jahren die Auschwitzprozesse in Frankfurt leitete, auf den Punkt brachte: „Wenn ich mein Büro verlasse, betrete ich Feindesland.“

Solange sich daran nichts ändert, solange daran eisern festgehalten wird, selbst dann, wenn dies einem Regierungspräsidenten das Leben kostet, solle man einem Mann wie Bouffier nicht länger schweigend und höflich zuhören … und ihm keinen Platz unter den „Wenigen“ einräumen.

Wolf Wetzel | 10. März 2020

Der NSU-VS-Komplex | Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund/NSU – wo hört der Staat auf? 3.Auflage

 

Publiziert auf den NDS vom 8.3.2020: https://www.nachdenkseiten.de/?p=59071

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar:

https://www.nachdenkseiten.de/?powerpress_pinw=59071-podcast

Quellen und Hinweise:

Nicht verfolgte Spuren im Mordfall Halit Yozgat – Verbindungen zwischen dem NSU-Mord & dem Mord an Walter Lübcke: https://exif-recherche.org/?p=6622&fbclid=IwAR2pstt6e8iZRbHWDt4KbTumdTkPD0RrfuGF0FQub68ujVI4UJoAJnmEFyQ

NSU-Morde: Neonazi wohnte neben Yozgat in Kassel, FR vom 2.3.2020

FR-Interview nach Anschlag von Hanau mit Janine Wissler: „Die Bedrohung hat zugenommen“, FR vom 09.03.2020

Wer die “Aufklärungsarbeit” im Mordfall Halit Yozgat in Kassel 2006 Revue passieren lassen will, dem sei folgende Recherche empfohlen: Der Mord in Kassel 2006 und das Netzwerk der Vertuscher und Tatortreiniger

https://wolfwetzel.de/index.php/2015/06/29/der-mord-in-kassel-2006-und-das-netzwerk-der-vertuscher-und-tatortreiniger/

 

 

 

 

 

 

 

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