Der betreute und lizensierte Untergrund

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Der betreute und lizensierte Untergrund

aktualisiert am 29.9.2019

 

 

In dieser Grafik werden Zusammenhänge aufgezeigt, die seit der Selbstbekanntmachung des NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) 2011 verschwiegen, geleugnet, gebraucht, gedeckt und betreut werden.

Nach der offiziellen Version, die bis heute aufrechterhalten wird, gab es nur den neofaschistischen Untergrund namens NSU, der aus sage und schreibe drei Mitgliedern bestand.

Alles andere waren „Einzeltäter“. Der letzte in dieser Einzeltäter-Serie heißt Stephan Ernst und wird verdächtigt, den Mordanschlag auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) 2019 ausgeführt zu haben, alleine versteht sich.

In dem einen Auto, das in der Tatnacht gesehen wurde, saß demnach (auch) Stephan Ernst. Das ihm folgende zweite Auto, das man zeitgleich gesehen hatte, war demnach „führerlos“.

Und wie es bei „Einzeltäter“ im neonazistischen Milieu üblich ist, wurde allen Ernstes behauptet, dass er „unpolitisch“ sei, weil der Verfassungsschutz ihn seit 2009 vom Schirm genommen habe. Das hat der Verfassungsschutz so nicht gesagt. Da muss man ehrlich bleiben. Gesagt hat dieser vielmehr, dass der aktive Neonazi  “vom Schirm gerutscht” sei (Stephan J. Kramer, Präsident des Amts für Verfassungsschutz in Thüringen)! Ist das nicht süss? Einfach so, vom Schirm gerutscht wie bei einer Rutschbahn …

Dass dies nichts und gar nichts mit dem wirklichen Leben dieses Neonazis zu tun hat, belegen nicht nur seine intensiven Kontakte zu neofaschistischen Kameradschaften (u.a. zum „Freien Widerstand Kassel“)

Die Fiktion eines unpolitischen Einzeltäters ist eine amtliche Lüge (mit langer Tradition), die man nun anhand eines Berichtes nachweisen kann, der eigentlich bis zum Jahr 2134 unter Verschluss bleiben sollte. Wer sich fragt, warum solche Akten erst eingesehen werden sollen, wenn alle heute Lebenden richtig tot sind, findet hier eine von mehreren Antworten:

Aus diesem Bericht, der das neonazistisches Umfeld des NSU (in Hessen) dokumentiert, geht hervor, dass sich der Name Stephan Ernst „in der ersten Version des Prüfberichts von 2013 an elf Stellen und in der finalen Version von 2014 an keiner Stelle finde“. (FR vom 23.9.2019).

Sagen wir es einmal ganz vorsichtig und verständnisvoll so:

  • 2013 wusste der Verfassungsschutz elf Mal etwas zur Person Stephan Ernst zu berichten.
  • 2014 wusste er von alledem nichts mehr.
  • 2019 wusste der Verfassungsschutz so viel wie 2014: nichts.

 

„Außerdem teilte die Behörde mit, dass der Name Andreas Temme in der ersten Version des Berichts zwei Mal und in der zweiten Version sechs Mal, der Name Benjamin G. in der ersten Version 19-mal und in der zweiten Version sechs Mal auftauche. Andreas Temme gilt als Schlüsselfigur im NSU-Komplex, weil er beim NSU-Mord an Halit Yozgat 2006 in Kassel am Tatort gewesen war, den Mord aber nicht bemerkt und Yozgats Leiche nicht gesehen haben will. Benjamin G. war ein Kasseler Neonazi, den Temme damals als V-Mann führte.“ (s.o.)

Benjamin G. also Gärtner ist ein Neonazi aus Kassel, der mit neonazistischen Kameradschaften in Verbindung stand. Gleichzeitig wurde er vom Verfassungsschutz „geführt“ als V-Mann „Gemüse“. Sein V-Mann-Führer war Andreas Temme, der in der Jugend „Klein-Adolf“ gerufen wurde. Beide telefonierten am Tattag zweimal miteinander: Der Mord in Kassel 2006 – „betreutes Morden“

Andreas Temme hatte nicht nur den Neonazi Bejamin Gärtner als V-Mann geführt. Das weiß man seit Jahren und fragt bis heute nicht nach, was  man von dieser weiteren  „Quelle“ erfahre habe und ob sich dieses Wissen mit Gruppierungen deckt, in denen sich Stephan Ernst und Markus H. beweg(t)en.

„Die Linken-Obfrau Petra Pau sagte, Pilling (Vorgesetzter von Temme) habe in öffentlicher Sitzung bereits bestätigt, dass Temme eine weitere rechte Quelle als Stellvertreter geführt habe.“ (FR vom 17./18.Dezember 2016)

Deshalb ist die Anfrage des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, mehr als naheliegend: Er forderte Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) jetzt öffentlich im Landtagsplenum auf, mögliche Kontakte von Temme zu dem mutmaßlichen Lübcke-Attentäter Stephan Ernst und dem wegen Beihilfe mitangeklagten Markus H. zu überprüfen, wie er gestern im Redaktionsgespräch mit unserer Zeitung bekräftigte.“ (fr.de vom 28.9.2019)

Zusammenfassend kann mit aller Zurückhaltung soviel sagen: Andreas Temme stand den beiden verdächtigen Lübcke-Mördern sowohl beruflich als auch politisch sehr nahe.

Zur Legende des Einzeltäters Stephan Ernst empfiehlt sich folgende Einführung:

Mordfall Lübcke – Einzeltäter gesucht … und gefunden | Teil III

Wolf Wetzel | 23.9.2019

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