Thomas Moser | NSU und Verfassungsschutz und kein Ende

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NSU und Verfassungsschutz und kein Ende Thomas Moser /telepolis vom 26. November 2018

 

Der Untersuchungsausschuss in Brandenburg befasst sich mit den V-Leuten “Piatto” und Toni S. und legt Strukturen frei, die bis auf die politische Ebene führen

Trotz der Urteilssprüche von München ist der NSU-Skandal weder vom Tisch noch sind die Hintergründe der zehn Morde aufgeklärt. Das zeigt, wie tief und fest dieser monströse Fall in den Strukturen der Bundesrepublik verankert sein muss und zu dem gehört, was NSU-Komplex genannt wird. Immer noch tagen einige parlamentarische Untersuchungsausschüsse, in denen man Blicke auf diese Strukturen gewinnen kann. So zum Beispiel im Landtag von Brandenburg.

Carsten Szczepanski und Toni S. sind zwei ehemalige Rechtsextremisten und V-Leute des Verfassungsschutzes, die zum Umfeld des NSU-Kerntrios (Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe) zählten. Szczepanski, der auch unter dem V-Mann-Namen “Piatto” bekannt ist, wurde vom Verfassungsschutz Brandenburg, obwohl Strafgefangener in Brandenburg, als Freigänger nach Chemnitz gesteuert, wohin das Jenaer Trio im Januar 1998 geflüchtet war. Über die die Quelle “Piatto” wusste der Verfassungsschutz, dass sich die drei in der Stadt aufhielten, zu wem sie in Kontakt standen, was sie planten und dass sie sich bewaffnen wollten.

 

V-Mann Piatto

Zusätzlich wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln über alle Informationen, die die Brandenburger Quelle lieferte, in Kenntnis gesetzt (NSU-Mann-V-Mann von höchster Güteklasse [1]). Im Sommer 2000 hat der Verfassungsschutz seinen Spitzel “Piatto” abgeschaltet und sicherheitshalber enttarnt. Die Gründe sind nicht ganz klar. Seither lebt der Mann unter anderem Namen im Zeugenschutz und abhängig von den Behörden.

Auch der Brandenburger Toni S. hatte Kontakt zu Szene-Aktivisten, die wiederum in Chemnitz und Zwickau mit den drei Untergetauchten zu tun hatten. Toni S. war dabei an Herstellung und Vertrieb rechtsextremistischer Musik-CDs unter anderem der Band Landser beteiligt. Er war einer von vier oder fünf Spitzeln verschiedener Sicherheitsbehörden, die diesen CD-Handel kontrollierten. Dazu zählten Thomas St. (V-Person des LKA Berlin), Mirko H. (V-Person des BfV), Ralf M. (V-Person des BfV) oder Jan W. (mutmaßliche V-Person).

Nach seiner Enttarnung und Abschaltung zog Toni S. 2003 nach Dortmund. Ob er mit dem dortigen NSU-Mord 2006 in Zusammenhang steht, ist eine offene Frage. Ein Polizei-Informant bezichtigte ihn, an Mundlos oder Böhnhardt eine Waffe übergeben zu haben. Das bestreitet Toni S. Gesichert ist, dass er auch in der Nähe des Tatortes in der Mallinckrodtstraße verkehrte. Dort soll am Tattag sein Handy eingeloggt gewesen sein, wie man im Untersuchungsausschuss des Bundestages erfahren konnte.

Szczepanski und Toni S. sind zwei Fälle, die dokumentieren, wie intensiv und bestimmt der Verfassungsschutz mit seinen Quellen in der rechtsextremen Szene operierte, wie sehr der Geheimdienst zugleich die Strafverfolgungsorgane dominierte, Polizei und Staatsanwaltschaft – aber auch, dass die Ausmaße des NSU-Komplexes weit in politische Strukturen hineinreichen. Liegt dort die Antwort, warum der Skandal einfach nicht aufgeklärt werden kann?

Szczepanski, der heute einen anderen Namen trägt, war jetzt zum zweiten Mal vor den Untersuchungsausschuss in Potsdam geladen. Wie beim ersten Mal [2], im Juni 2018, herrschte erhöhte Polizeipräsenz am Landtag.

Eine Kulisse, die angetan ist, nicht nur den Zeugen zu schützen, sondern ihm auch zu demonstrieren, welchen Schutz er verliert und mit wem er sich anlegt, sollte er Dinge offenbaren, die nicht im Interesse dieses Sicherheitsapparates sind. Das könnte erklären, warum der Zeuge Szczepanski, dessen Vernehmung Journalisten und Zuhörer erneut lediglich per Tonübertragung verfolgen konnten, sehr oft eine fehlende Erinnerung ins Feld führte.

Allerdings, das sei an dieser Stelle bereits vermerkt, standen dem Zuträger des Verfassungsschutzes die Hauptamtlichen, die als Zeugen folgten, in Sachen Erinnerungsverlust in nichts nach – ein Ex-V-Mann-Führer (Deckname “Dirk Bartok”), ein Ex-Leiter der V-Mann-Führung (Peter G.) und sogar ein Ex-Verfassungsschutz-Chef (Heiner W.). Ihnen waren selbst Sachverhalte entfallen, die zum Teil schriftlich festgehalten worden waren und ihre Unterschrift trugen.

Der ehemalige Chef bestätigte einmal, dass ein Schriftstück zwar seine Paraphe trägt, zweifelte den Inhalt aber trotzdem an. Und der ehemalige Leiter der V-Mann-Führung eröffnete seine Befragung mit dem Statement, er habe alles im Kopf gelöscht und könne sich an rein gar nichts mehr erinnern – egal also, was er gefragt werden sollte. Wahrhaftigkeit und Respekt vor dem Parlament und dem Rechtsstaat sieht anders aus. Es ist aber nur die Fortsetzung ihres Verhaltens im aktiven Geheim-Dienst, wie sich zeigen sollte.

Kontrolle der “Anti-Antifa” durch den Verfassungsschutz

Zurück zum Zeugen Szczepanski. Ein paar Neuigkeiten fielen bei seiner Befragung doch an: Das Neonazi-Fanzine “United Skins”, das er im Knast herstellte, sei vor dem Druck dem Verfassungsschutz vorgelegt worden. Beim Verschicken von einschlägigem Material habe sein VM-Führer mitgeholfen. Sein Handy, das er vom Dienst bekommen hatte, sei dort regelmäßig ausgewertet worden.

Auch die sogenannte “Anti-Antifa” war über Szczepanski unter Kontrolle des Verfassungsschutzes. Sie diente unter anderem dazu, aus der linken Szene Adressen und Telefonnummern zu sammeln. So nutze der Dienst also auch Spitzel in der Rechten für Erkenntnisse über die Linke.

Von Bedeutung könnte die Kontrolle der “Anti-Antifa” durch den Verfassungsschutz aber auch für Thüringen gewesen sein, wo es ebenfalls eine “Anti-Antifa” gab. Sie wurde abgelöst durch den “Thüringer Heimatschutz” (THS). Der wiederum wurde gegründet und angeführt von zwei V-Personen. Möglicherweise stand also auch die “Anti-Antifa” in Thüringen bereits unter Geheimdiensteinfluss.

Unbestimmt wurden Szczepanskis Auskünfte, als es um seine Kontakte mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ging. Bei seiner ersten Vernehmung durch die Abgeordneten hatte er überraschend erklärt, nach seiner Abschaltung als V-Mann Gespräche mit dem BfV geführt zu haben. Er sei, erklärte er jetzt, damals schon im Zeugenschutzprogramm gewesen und von der Zeugenschutzstelle vorgeladen worden. Zum Inhalt des Gespräches konnte oder wollte er nichts sagen. Lediglich, dass es unter anderem um Nick G. gegangen sei, ein Rechtsextremist, der ebenfalls eine V-Person war.

Blockadehaltung über die Verbindung “BfV – Szczepanski/Piatto”

Die Abgeordneten sind inzwischen aber darauf gestoßen, dass Szczepanski 2012, nach dem Auffliegen des NSU, erneut vom BfV vernommen worden sein soll, und zwar in Potsdam Eiche, wo das Polizeipräsidium seinen Sitz hat. An ein solches Gespräch wollte er sich aber nicht mehr erinnern. Worum es bei dieser Vernehmung ging, konnten die Abgeordneten nicht sagen.

1998 war Szczepanski in eine Telefonüberwachung durch das BfV geraten. Sie galt aber nicht ihm, sondern seinem Gesprächspartner, wie die Vertreterin des Bundesamtes, in jenen Jahren Leiterin des Referates zum gewaltbereiten Rechtsextremismus, im Ausschuss bestätigte. Um wen es sich handelte, erfuhr man nicht, die Operation ist als geheim eingestuft, was sie umso interessanter macht.

Auch, wie das BfV die sogenannten Deckblatt-Meldungen des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) in Brandenburg ausgewertet hat, in denen die wichtigsten von “Piatto” gelieferten Informationen festgehalten wurden, wollte sie mit Verweis auf ihre Aussagegenehmigung nicht sagen. Das machte sie auch für dessen Kontakte zur gewalttätigen Organisation “Combat 18” geltend, wie für die Frage, wie häufig das BfV Kontakt zu Szczepanski hatte und wie viel Befragungen es mit ihm gebe. Sie selber will mit der Quelle persönlich keinen Kontakt gehabt haben.

Die Blockadehaltung legt aber erst Recht den Verdacht nahe, dass die Verbindung “BfV – Szczepanski/Piatto” von größerer Relevanz gewesen sein muss, als man es bisher weiß.

Systematische Sabotage der Ermittlungen

Im selben Jahr, als Szczepanski als V-Mann des LfV Brandenburg abgeschaltet wurde, wurde Toni S. als V-Mann verpflichtet. Auch sein Fall ist ein Lehrstück über das Handeln eines Geheimdienstes im selbstgeschaffenen rechtsfreien Raum, bis hin zu offen strafbarem Tun.

Das begann bereits bei der Rekrutierung des Kandidaten. Die Anwerber nutzten den Umstand aus, dass Toni S. Auto fuhr, ohne einen Führerschein zu besitzen. Sie stellten ihn vor die Alternative: Kooperation oder Strafverfahren. “Kompromat” nennen das die Geheimdienste. Es sei “Richtung Erpressung” gegangen, gestand der damalige Brandenburger LfV-Chef jetzt im NSU-Ausschuss.

Toni S. jedenfalls entschied sich für die Spitzeltätigkeit. Die Zahlungen des Dienstes sollten ihn vollends überzeugen. In der Folge war der Neonazi im Staatsauftrag an Herstellung und Vertrieb inkriminierter CDs beteiligt, auf denen unter anderem Mordaufrufe kundgetan und der Holocaust bejubelt wurden. Diesen Einsatz eines V-Mannes nannte der Behördenchef seine “gravierendste Fehlentscheidung” und “Tiefpunkt” seiner beruflichen Tätigkeit, für die er sich heute “in aller Form entschuldigen” wolle.

Allerdings müsste der Entschuldigungsbedarf noch größer und grundsätzlicher ausfallen.

Die Ermittler waren dem CD-Handel auf der Fährte. Außerdem wurden Ermittlungen gegen die Band Landser eingeleitet, von der eine der CDs stammte, an deren Vertrieb Toni S. zusammen mit Leuten aus dem unmittelbaren Umfeld des untergetauchten Trios Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe ebenfalls mitbeteiligt war.

Der Verfassungsschutz organisierte die systematische Sabotage der Ermittlungen. Eine bevorstehende Razzia wurde an Toni S. verraten. Er räumte seine Wohnung leer. Der Verfassungsschutz tauschte seinen Computer gegen einen alten, “sauberen” aus. Am Tag der Durchsuchung begleiteten außerdem zwei VS-Beamte die Kriminalbeamten bei der Aktion. Auch darüber war Toni S. im Vorfeld informiert.

Das habe “jeglichen Vorschriften widersprochen”, so jetzt der VS-Chef gegenüber den Abgeordneten. Allerdings hat sich nahezu dieselbe Aktion im Zusammenhang mit einer nie aufgeklärten “Nationalen Bewegung” in Brandenburg wiederholt. Auch damals wurde eine Razzia an zwei V-Leute verraten.

Im offiziellen Durchsuchungsbericht im Falle Toni S. wurde die Anwesenheit der beiden Verfassungsschützer verschwiegen. Eine Kriminalkommissarin, die bei der Razzia dabei war, ließ sich aufgrund dieser Erfahrungen danach versetzen.

Dann nahm der Verfassungsschutz Einfluss auf die Staatsanwaltschaft. Er offenbarte ihr gegenüber seinen V-Mann und V-Mann-Führer. Dennoch wollte eine Staatsanwältin beiden den Prozess machen: Toni S. und “Dirk Bartok”. Das scheiterte an der Generalstaatsanwaltschaft. Sie zitierte die Staatsanwältin und den vorgesetzten Oberstaatsanwalt zu sich und befahl, das Verfahren gegen den VS-Beamten müsse sofort eingestellt werden.

Damit erreichte der Fall die politische Ebene. Am Management des Problems waren schließlich je zwei Brandenburger und zwei Berliner Staatssekretäre aus den Innen- und den Justizministerien beteiligt. Die Minister beziehungsweise Senatoren ließen sich unterrichten. Über die Generalstaatsanwälte Brandenburgs und Berlins wurde die “Lösung” dann verfügt: Das Verfahren des V-Mann-Führers wurde abgetrennt, an die Staatsanwaltschaft Cottbus abgegeben und Jahre später folgenlos eingestellt. Danach quittierte der Beamte den Dienst. Das Verfahren gegen Toni S. endete mit einer Bewährungsstrafe.

Ein Rechtsstaat, der sich nicht dagegen wehren kann, dass seine Regeln und Prinzipien wie auf dem Basar verramscht werden.

“Zusammenarbeitsrichtlinie”

Der Fall Toni S. passt haargenau zur wenig bekannten “Zusammenarbeitsrichtlinie” zwischen den bundesdeutschen Geheimdiensten, den Staatsanwaltschaften und der Polizei. Danach können Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) die Staatsanwaltschaften dazu bewegen, Ermittlungen anzuhalten, wenn sie es für geboten erachten. Zum Beispiel, weil sie sich gegen einen Beamten oder eine V-Person richten. Das gilt selbst für Prozesse. Die Nachrichtendienste können erwirken [3], dass ihre Kontaktpersonen nicht als Zeugen vor Gericht erscheinen müssen [4].

Eine Richtlinie, aber kein Gesetz. Sie musste nicht groß öffentlich debattiert werden, als der Sicherheitsapparat sie sich im Jahre 1973 selbst gab. Interessant wäre zu wissen, ob diese Richtlinie zum Beispiel auch im NSU-Prozess in München zur Anwendung kam. Die Nebenklage hatte wiederholt V-Leute als Zeugen beantragt, die aber nicht geladen wurden, wie Ralf Marschner oder Michael See.

Der Fall Toni S. und der Prozess gegen ihn, sorgte 2002 für Aufsehen [5]. Heute weiß man, dass diese Figur und der Dienst, für den sie unterwegs war, in die NSU-Geschichte hineingehören. Das heißt umgekehrt: Der NSU entsprang diesem Sumpf aus Rechtsextremismus, organisierter Kriminalität und Geheimdiensten.

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http://www.heise.de/-4232334

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/tp/features/Ein-NSU-V-Mann-von-hoechster-Gueteklasse-4003824.html
[2] https://www.heise.de/tp/features/NSU-Ex-V-Mann-Szczepanski-redet-redet-nicht-redet-redet-nicht-4078163.html
[3] http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/760/76000.html
[4] https://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-09/geheimhaltung-polizei-verfassungsschutz-bnd-nsu
[5] https://www.wsws.org/de/articles/2002/11/nazi-n22.html

 

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