Der NSU-VS-Komplex – Terror, Staatsgeheimnisse und Nachrichtendienste | Beitrag für die Rote Hilfe Zeitung 3/2018

Veröffentlicht von

Über fünf Jahre polizeiliche, staatsanwaltschaftliche und politische „Aufklärung“ liegen hinter uns … und wir wissen bis heute nur eines ganz sicher: Der NSU-VS-Komplex lässt sich als eine Serie von Zufällen, Pannen und persönlichen Fehlentscheidungen zusammenfassen. Diese werden selbstverständlich alle bedauert. Dennoch und erst recht wird an den Anfangsthesen aus dem Jahr 2012 bis zum bitteren Ende festgehalten:

  • Trio-Theorie (Der NSU bestand aus exakt drei Mitgliedern)
  • Es gab dreizehn Jahre lang keine „heiße“ Spur zum NSU
  • Staatliche Institutionen waren weder am Aufbau, an der Vorbereitung und Begehen von NSU-Straftaten, noch an der Verhinderung von möglichen Festnahmen beteiligt

Dass sich all diese Zufälle und eingestandenen Pannen genau dort ereignet haben, wo diese drei Axiome ins Wanken geraten wären, ist kein Zufall, sondern eine konstante, systemische Spur.
Wenn ich die Stimmung und das fast völlige Ausbleiben einer politischen Antwort von Seiten antifaschistischer Gruppen richtig deute, dann liegt das daran, dass man zwar der offiziellen Version weniger Glauben schenkt, aber einen anderen Geschehensablauf nicht beweisen könne. Man verharrt in einer Art Paralyse. Andere Gruppierungen wie NSU Watch in Hessen gehen jedoch noch weiter (zurück). Sie greifen jene an, die die Analyse, “der Rassismus ist das Problem” (und der Schlüssel), für nicht ausreichend halten, und denuzieren sie als verschwörungstheoretische Irrlichter.
RHZ-3-2018-Cover

Die Frage steht also im Raum: Wenn man der offiziellen Version eine andere „Geschichte“ entgegenhält, kann man dann nur spekulieren und fabulieren? Gibt es eine andere Version der Ereignisse, die sehr wohl begründet und belegbar ist?
Keine Frage: Bei der Suche nach Antworten, die von der offiziellen Version abweichen, wird man ganz schnell von denen, die beweisfreie Räume anlegen, mit dem Bannstrahl der Verschwörungstheorie belegt. Man könne fürwahr Zweifel anmelden, die man gerne und folgenlos teile und bedauere. Alles andere bliebe pure Spekulation.
Kann man dennoch und begründbar zu einem anderen Schluss kommen? Kann man der offiziellen Wahrheitsfindung widersprechen, ihr etwas Anderes entgegensetzen? Kann man dies im Wissen um die Lücken tun, im Wissen um all das, was man nicht weiß?
Man darf davon ausgehen, dass nun vielleicht zwanzig Prozent von dem öffentlich ist, was den Komplex NSU umfasst. 80 Prozent der Geschehnisse liegen weiterhin im Dunkeln. Das liegt nicht an den Lichtverhältnissen, sondern an dem konzertierten Willen vieler Behörden, taterhebliche Erkenntnisse zu leugnen, Akten verschwinden zu lassen, mit Falschaussagen zu täuschen, Beweismittel verschwinden zu lassen.
Im Dunkeln kann niemand etwas sehen, auch wenn man sich an die Dunkelheit gewöhnt hat. Es macht also keinen Sinn über die 80 Prozent zu spekulieren, dort Mutmaßungen anzustellen. Aus diesem Grunde müssen sich die Einschätzungen auf die zwanzig Prozent beziehen, die uns allen zur Verfügung stehen.
Wie kann man also mehr als Zweifel anmelden? Kann man einen anderen Geschehensablauf begründen?
Diese Fragen haben mich von Beginn an beschäftigt, als ich die Spuren, Erzählungen, Fakten, falschen Fährten zum NSU-VS-Komplex zu sortieren, zu bewerten versuchte.
In dieser Phase der Zweifel suchte ich nach geeignetem Werkzeug: Ich schaute mich auf der anderen Seite um – bei den polizeilichen Ermittlern. Mit welchen Methoden arbeiten sie? Wie machen sie sich auf Wahrheitssuche?
Also las ich deren Handbücher zur Beweissicherung und – auswertung. Ich möchte das ganz kurz vorstellen, denn zu meiner Überraschung sprechen Polizeiermittler nicht von der Wahrheit, sondern von einer Wahrscheinlichkeitsprognose.

Ermittlungsmethoden

Wer sich mit polizeilichen Ermittlungstätigungen und -methoden beschäftigt, wird schnell erfahren, dass dort ›der Zufall‹ – also die Lehre vom Unwahrscheinlichen – als Erkenntnismethode nicht vorkommt. Zu Recht. Denn polizeiliche Ermittlungsmethoden gehen vom Gegenteil aus: von der Wahrscheinlichkeit eines Geschehensablaufes. Denn weder die Polizei, noch ein Staatsanwalt, noch ein Richter kennen die Wahrheit. Sie könnten im besten Fall nur ein Geschehen rekonstruieren – mithilfe von Indizien, Zeugen und Spuren. Ausgangspunkt ist folglich nicht ein Geschehen, ein bestimmtes, sondern verschiedene Geschehensabläufe, die sich aus den Beweismitteln ergeben. Das bekommt – in der Theorie – den Namen: Ermittlungen in alle Richtungen.
Am Ende dieses Ermittlungsprozesses bleibt ein Geschehensablauf, der aufgrund der vorhandenen Beweismittel in sich konsistent ist, am plausibelsten den Tatablauf wiedergibt.
Das hat mich in zweierlei Hinsicht überzeugt. Erstens muss man alle Beweise sichern, egal, ob sie einem passen oder nicht, ob sie unwichtig sind oder stören könnten. Dann rekonstruiert man verschiedenen Geschehensabläufe – anhand der Fakten. Denn auch polizeiliche Ermittler können nur „rekonstruieren“, also im Nachlauf etwas plausibel machen, was anhand der Fakten eine Bild gibt. Und das ist selten eindeutig. Im besten Fall ist der fallengelassene Geschehensablauf eine Korrektur, um daran immer wieder die eigene Entscheidung messen zu können.
Und dann gibt es noch einen weiteren, ganz großen Vorteil, diese Methode anzuwenden: Man kann damit kaum besser die allermeisten Ermittlungsergebnisse im Fall NSU demontieren – mit ihren eigenen Waffen.

Kontaminierte Ermittlungsergebnisse

Und einen weiteren Vorteil möchte ich hier anführen: Man kann mithilfe dieser Ermittlungsmethode die politische Einflussnahme auf polizeiliche Ermittlungen sehr genau kenntlich machen und extrahieren. Denn es kommt oft genug vor, dass die polizeilichen Ermittlungen (vor Ort) gar nicht so schlecht sind und zu einem anderen Ergebnis geführt hätten – wenn nicht übergeordnete Stellen die Ermittlungen „geleitet“ bzw. in eine gewünschte Richtung gelenkt hätten. Das sind alles keine obskuren Kräfte, sondern lassen sich entlang der Diensthierarchien und Weisungsbefugnissen sehr präzise benennen. Dazu zählt als unmittelbar Vorgesetzte der Polizei die Leitende Staatsanwaltschaft, die die polizeilichen Ermittlungen „führt“. Direkt darüber steht das Justizministerium, als ggf. der Justizminister, der einen „Fall“ an sich ziehen kann. Man muss dazu wissen, dass entgegen landläufiger Annahme, die Staatsanwaltschaft in Deutschland nicht unabhängig ist, sondern „weisungsgebunden“. Und dann sind je nach Dimension und Gewicht des Falles noch einflussreichere Institutionen im Spiel, die Ermittlungsarbeit vor Ort steuern bzw. nachjustieren: Der Innenminister als oberste Dienstherren von Polizei und Geheimdienst, die nationalen „Lagezentren“ von Polizei und Geheimdienst und das Bundeskanzleramt, die operative Letztinstanz, wenn es um Fälle der „Staatssicherheit“ geht.
Genau diese übergeordneten Institutionen hinterlassen „Spuren“ ihrer Einflussnahme – und das ganz besonders häufig und massiv an den Tatorten, die dem NSU zugeschrieben werden.
Wie z.B. bei Anschlag in Köln 2004, als der damalige Innenminister Otto Schily nur ein paar Tage nach dem Anschlag, faktenfrei, verkündete: „Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu.“ (wdr.de vom 2.11.2012)
Fakt ist das Gegenteil: „Den Kölner Anschlag hatten mitteleuropäisch aussehende Männer durchgeführt. Sie fuhren mit Fahrrädern und wurden sogar von Überwachungskameras gefilmt. Auch bei den damals so genannten Dönermorden wurden mehrfach zwei Männer mit Fahrrädern beobachtet. Die Phantombilder der Verdächtigen glichen einander wie ein Ei dem anderen.“ (Rechtsanwalt Yavuz Narin. Er vertritt die Familie des Münchner Mordopfers Theodoros Boulgarides, merkur.de vom 4. Mai 2018)
Ähnlich ermittlungslenkend griff der damalige hessische Innenminister Volker Bouffier in den Mordfall in Kassel 2006 ein, als die Polizei den Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme als möglichen Tatverdächtigen im Visier hatte und die Vernehmung von Neonazis forderte, die Andreas Temme als V-Leute „führte“. Der hessische Innenminister verweigerte ihre Vernehmung und stoppte Ermittlungen in diese Richtung.
Auch beim Mordanschlag in Heilbronn 2007 auf zwei Polizisten stößt man auf diese „schützende Hand“ (von der Krimiautor Wolfgang Schorlau in seinem gleichnamigen Buch spricht): Obwohl die polizeilichen Ermittlungen zu dem Ergebnis kamen, dass vier bis sechs Täter an dem Mordanschlag beteiligt gewesen sein müssen, legte sich die Generalbundesanwaltschaft auf zwei Täter fest: Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Eine Täterschaft, für die es keinen einzigen Zeugen, keine Spuren oder Indizien am Tatort gibt.
Sich die polizeilichen Ermittlungsmethoden vor Augen zu halten, ermöglicht es, sehr präzise ihre Hintergehung nachzuweisen. Denn es fehlt – am Beispiel der NSU-Aufklärung – nicht an Beweismitteln, die polizeilichen Ermittler gesichert und zusammengetragen haben. Was gerade im Fall des “NSU” auffällt, geradezu ins Auge sticht, ist die Tatsache, dass viele dieser Beweismittel verschwunden sind: Mal wurden sie “versehentlich” vernichtet, mal hat man sie “kontaminiert”, also unbrauchbar gemacht. Normalerweise sind Beweismittel, die nicht in das Ermittlungsergebnis einfließen, kein Problem. Sie würden sogar beweisen und untermauern, dass das Ermittlungsergebnis einer Überprüfung standhält.
Beweismittel sind nur dann ein Problem, wenn ihre Existenz beweisen würde, dass das Ermittlungsergebnis manipuliert, mit Vorsatz frisiert wurde. Genau dies lässt sich am NSU-Fall an fast jeden Tatort belegen, der dem NSU zugeschrieben wird.
Vom Ende her aufgerollt, sei an die ‘Tatortsicherung’ in Eisenach-Stregda 2011 erinnert. Die ersten fünfzehn Minuten liefen dort noch normal, mit gängiger Ermittlungsroutine. Die Feuerwehr löscht zuerst den Brand und dokumentiert dann ihre Arbeit, mit Hilfe von Fotos, was diese auch tat.
Doch alles, was fünfzehn Minuten danach passiert ist, diente vor allem einem: der Beseitigung von Beweismitteln. Der zuständige Einsatzleiter Menzel beschlagnahmte amtsanmaßend und dienstwidrig die Kamera der Feuerwehr. Die Bilder werden nie wiederauftauchen. Dann schickte er die gerufene Gerichtsmedizinerin weg, die anhand der Spuren und Lage der Toten vor Ort u.a. den Todeszeitpunkt bestimmen oder anhand der “Blutmuster” einen möglichen Geschehensablauf hätte rekonstruieren können. Und als nächstes ordnete dieser an, den Campingwagen auf einer 30 Grad geneigten Rampe abschleppen zu lassen, was eine Tatortanalyse überflüssig machte, weil dieser dadurch vollständig kontaminiert, also unbrauchbar gemacht worden war.
Im Fall Eisenach-Stregda 2011 kann man sagen: Man hatte gründlich gearbeitet: Man hat erst gar keine Beweismittel gesichert, die man später hätte beseitigen müssen. Ganz anders sieht es in den zurückliegenden Fällen aus. Wenn man z.B. kurz nach der Selbstbekanntmachung des NSU behauptet, der NSU hätte aus sage und schreibe drei Mitgliedern bestanden und staatliche Stellen hätten keine (heiße) Spur zum Nationalsozialistischen Untergrund und zum NSU-Netzwerk gehabt, dann muss man die “Beweislage” diesem Ergebnis anpassen.
Hunderte von Akten von V-Leuten, die im Nahbereich des NSU-Netzwerkes operierten, wurden beseitigt. Der sicherlich gravierendste Fall ereignete sich an der Spitze, im Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV in Köln: Dort wurden ausgerechnet die Akten von jenen V-Männern beseitigt, die man zwischen 1998 und 2002 im Thüringer Heimatschutz/THS “gewonnen” hatte, also in jener neonazistischen Organisation, aus der der NSU hervorging.

Rechtsanwalt Yavuz Narin zieht am Ende des Prozesses in München folgendes Fazit: „Ich hätte nie damit gerechnet, dass die Bundesanwaltschaft gemeinsam mit der Verteidigung der Angeklagten regelmäßig die Ermittlungsversuche der Nebenklage torpediert. Das habe ich in der Form nie erlebt. Später erfuhr ich, dass das kein Einzelfall ist, wenn V-Leute und Mitarbeiter der Nachrichtendienste involviert sind.“ (merkur.de vom 4. Mai 2018)

Wenn die Polizei den Geheimdienst abhört

Die polizeilichen Ermittlungen waren im Mordfall Kassel 2006, der dem NSU zugeordnet wird, durchaus konsequent, geradezu vorschriftsmäßig: Man ermittelte tatsächlich in alle Richtung und stießen somit sehr schnell auf den hessischen Geheimdienstmitarbeiter Andreas Temme. Aufgrund der Beweismittel wurde er als Tatverdächtiger geführt und aufgrund seiner fortgesetzten Unglaubwürdigkeit abgehört – äußerst ergiebig. Über Wochen wurden die Telefonanschlüsse überwacht und protokolliert, die dieser benutzt hatte. Es waren über 200 Telefonate.
Dass die Polizei den Verfassungsschutz abgehört hatte, ist sicherlich keine Alltäglichkeit. Umso aufschlussreicher sind die Protokolle, nachdem eine von Anwälten entdeckte Manipulation rückgängig gemacht werden konnte. Sie belegen aufs Eindringlichste, wie sich sein Vorgesetzter LfV-Direktor Lutz Irrgang, wie sich der Geheimschutzbeauftragten des LfV Gerald-Hasso Hess bis hin zum hessischen Innenministerium darum bemühten, die polizeilichen Ermittlungen zu sabotieren und Andreas Temme dergestalt zu coachen, dass die in Telefonaten immer wieder erwähnte „Kasseler Problematik“ unter dem Teppich bleibt.
So gibt der Geheimschutzbeauftragten Gerald-Hasso Hess vom Landesamt für Verfassungsschutz/LfV Andreas Temme in einem Telefonat vom 9.5.2006 folgenden Rat:

»Herr Hess gibt den Rat, was er auch grundsätzlich bei der Arbeit sagt, so nahe wie möglich an der Wahrheit zu bleiben.« (Komplex Temme, Band 15)

So nahe wie möglich bedeutet nichts anderes als die Unwahrheit. Andreas Temme hält sich an diese Vorgaben. Er gibt nur das zu, was eh nicht mehr zu leugnen ist.
Und ein weiteres abgehörtes Telefonat zwischen Temme und Frank-Ulrich Fehling, Chef der Außenstelle des LfV Hessen in Kassel, erfüllt alle Kriterien der Organisierten Kriminalität/OK:
Und, äh, es ist alles ruhig, es ist alles, äh, es läuft alles nach Plan und wie es weitergeht, müssen wir mal sehen.“
Dass dies kein zufälliges Zusammenspiel überirdischer Kräfte ist, hat bereits im Juni 2012 Gerhard Hoffmann, leitender Kriminaldirektor des Polizeipräsidiums Nordhessen und damaliger Leiter der SOKO Café gegenüber den Mitgliedern des NSU-Ausschusses in Berlin ausgesagt. Aus dem Gedächtnis gibt Mely Kiyak folgenden Dialog zwischen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses (UA) und dem SOKO-Chef Gerhard Hoffmann (GH) wieder:
»GH: Innenminister Bouffier hat damals entschieden: Die Quellen von Herrn T. können nicht vernommen werden. Als Minister war er für den Verfassungsschutz verantwortlich.
UA: Er war doch auch Ihr Minister! Ist Ihnen das nicht komisch vorgekommen? Jedes Mal, wenn gegen V-Männer ermittelt wurde, kam einer vom Landesamt für Verfassungsschutz vorbei, stoppt die Ermittlung mit der Begründung, der Schutz des Landes Hessen ist in Gefahr. Aus den Akten geht eine Bemerkung hervor, die meint, dass man erst eine Leiche neben einem Verfassungsschützer finden müsse, damit man Auskunft bekommt. Richtig?
GH: Selbst dann nicht …
UA: Bitte?
GH: Es heißt, selbst wenn man eine Leiche neben einem Verfassungsschützer findet, bekommt man keine Auskunft.« (FR vom 30.6.2012)
Eigentlich hatte der Leiter der ›SOKO Café‹ bereits sehr früh alles Nötige gesagt, wie die ‚Aufklärung’ vonstatten zu gehen hat. Er hat die ‚rote Linie’ gezogen – und alle haben sich daran gehalten. Bis heute.
Dass das Gericht in München diese ‚rote Linie’ ohne tödliche Gefahr überschreiten könnte, dass diese auch die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Berlin und Wiesbaden übertreten könnten und müssten, wäre ihre Aufgabe, ihre Pflicht.
Dass sie es dennoch nicht tun, liegt ganz sicher nicht an mangelndem Wissen, schon gar nicht an fehlenden Möglichkeiten.

„Wer an die offizielle Version glaubt, glaubt auch an die Zahnfee.”

Mario Melzer war über 20 Jahre beim LKA und als Zielfahnder in der SOKO Rechtsextremismus in Thüringen tätig, also mit den polizeilichen Ermittlungs- und Fahndungsmöglichkeiten bestens vertraut. Dieses fachliche und praktische Wissen führte ihn schließlich auch zu folgender Einschätzung, mit Blick auf die Selbstmordversion:

Wer an die offizielle Version glaubt, glaubt auch an die Zahnfee.“ (Man kann fast alles aufklären – man muss nur dürfen, Stern Nr. 14/2016)

Es gibt ganz wenige polizeiliche Ermittler, die ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihre Ermittlungsergebnisse verteidigen. Diese spielen allesamt dann keine Rolle, wenn man Sanktionen entgehen will. Es gibt also weitaus mehr Ermittler, die es besser gewusst haben … und nun der “offiziellen” Version ihren Segen geben, indem sie schweigen bzw. gar nicht erst gehört werden.
Was man braucht, um Sanktionsdrohungen und Belohnungen zu widerstehen, sagt Mario Melzer unmissverständlich: „Anders als andere habe ich nichts zu verlieren. Keine Familie, keine Schulden und spätestens seit meinen ersten Aussagen auch keine Karriere mehr.” (Stern Nr. 14/2016)

Der NSU ist eine neonazistische Terrororganisation und ein Staatsgeheimnis

Neonazistische Organisationen gibt es ohne staatliches Zutun. So wenig der NSU eine Staatserfindung ist (wie es „nationale Kameraden“ rund um Compact, Fatalist und NSU-Leak weiß machen wollen), so konstitutiv ist das staatliche Agieren, das den neonazistischen Untergrund mit angelegt, die Verhinderung von Morden torpediert hat und an der Nichtaufklärung der Morde – bis heute – arbeitet.
Ohne es zu wollen hat Klaus-Dieter Fritsche, Vize-Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) von Oktober 1996 bis November 2005, dieses Amalgam benannt. Er wurde 2012 als Zeuge vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin vernommen. Er sollte Auskunft darüber geben, was der Geheimdienst über den NSU wusste, welche „Quellen“, also V-Leute er im Nahbereich des NSU ‚führte‘. Obwohl er eigentlich nur dem PUA erklären wollte, warum ihn das nichts anginge, verriet er in seinen Ausführungen genau das, was er damit verdecken wollte.

„Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren. (…) Es gilt der Grundsatz ‚Kenntnis nur wenn nötig‘. Das gilt sogar innerhalb der Exekutive. Wenn die Bundesregierung oder eine Landesregierung daher in den von mir genannten Fallkonstellationen entscheidet, dass eine Unterlage nicht oder nur geschwärzt diesem Ausschuss vorgelegt werden kann, dann ist das kein Mangel an Kooperation, sondern entspricht den Vorgaben unserer Verfassung. Das muss in unser aller Interesse sein.“

Bis heute gilt die Aussage, dass das BfV nichts über das Abtauchen, über den Aufbau eines neonazistischen Untergrundes, über den Aufenthaltsort und die Mordpläne des NSU gewusst haben will. Wenn dies so wäre, dann wäre die Offenlegung aller V-Mann-Akten kein „Staatsgeheimnis“, sondern der Beweis für diese Behauptung. Wenn er hingegen „Staatsgeheimnisse“ schützen will, dann sagt er nichts anders, als dass man mit der Aufdeckung des Wissens von V-Männern den Staatsanteil am neonazistischen Terror preisgeben müsste.
Wolf Wetzel
Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2015/3. Auflage
Die diesem vorläufigen Fazit zugrundeliegende Recherchen finden sich hier: https://wolfwetzel.wordpress.com/category/02-bucher/der-nsu-vs-komplex-2013-2015
Publiziert: Zeitung der Roten Hilfe e.V. vom 3/2018:
Diese Ausgabe enthält als Schwerpunkt den NSU-Komplex, mit lesenswerten Beiträgen:

  • Staatsschutz – Der NSU vor Gericht, Redaktionskollektiv der RHZ
  • Der NSU-VS-Komplex – Terror, Staatsgeheimnisse und Nachrichtendienste, Wolf Wetzel
  • Die indirekte Förderung der Taten des NSU durch die Sicherheitsbehörden, insbesondere den Verfassungsschutz, Tribunal „NSU-Komplex auflösen“
  • Weg mit dem ganzen Schwanz von Altakten!“ Die Vernichtung von NSU-Akten beim Bundesverfassungsschutz, Markus Mohr
  • Vergessen anzuklagen – Der Generalbundesanwalt lässt mindestens 27 bekannte NSU-MittäterInnen laufen, Initiativen Tribunal „NSU-Komplex auflösen“
  • Die Staatsräson über die Aufklärung von Straftaten gestellt – NSU und Verfassungsschutz im Münchner Prozess, Friedrich Burschel
  • Der Schutz des Staates – Nebenklage und Wahrheitsfindung im NSU-Prozess, RA Alexander Kienzle
  • Sie haben das Versprechen gebrochen!“, Plädoyer von Gamze Kubasik vom 22. November 2017
  • Wir sind ein Teil dieses Landes, und wir werden hier weiterleben“, Plädoyer von Elif Kubasik vom 21. November 2017
  • Spuren der Reid-Methode – Erzwungene Geständnisse und institutioneller Rassismus, Heike Klefflner

Quelle: https://www.rote-hilfe.de/rote-hilfe-zeitung
 

Visits: 635

4 Kommentare

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert