NSU Watch als Linienrichter für „geeignete“ Analysen zum NSU-Komplex … fehl am Platz

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NSU Watch als Linienrichter für „geeignete“ Analysen zum NSU-Komplex … fehl am Platz

Wer sich nicht damit begnügen will, dass alles viel zu kompliziert und undurchschaubar ist, wird das Wagnis eingehen müssen, einen „roten Faden“, eine Struktur, ein System zu erkennen, also etwas (ganz) anderes als das behauptete „Behördenwirrwar“ und „Zuständigkeitstheater“, fest zusammengehalten von „Pannen“ und (bedauerlichen) „Zufällen”.

Im Vorfeld der beiden Veranstaltungen in Frankfurt 2018 mit dem Titel: „NSU und Tiefer Staat. Ein Versagen der Linken?“ hatte sich NSU Watch Hessen zu Wort gemeldet.
NSU Watch ist ein Zusammenschluss von Personen, die die Sitzungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses/PUA begleiten und dokumentieren: https://hessen.nsu-watch.info/selbstverstaendnis/
NSU Watch Hessen erklärte in der wohl sicheren Annahme, im Besitz „geeigneter“ Analysen zu sein, meine siebenjährigen Recherchen, meine Beiträge, meine Analysen zum NSU-Komplex für „ungeeignet“, um den NSU-Komplex so zu verstehen wie sie.
Denn, so das NSU-Watch-Schiedsgericht, sie seien „nicht geeignet, auf den Rassismus im NSU-Komplex deutlich hinzuweisen“.
Strafverschärfend komme hinzu, dass meine Beiträge „die notwendige Abgrenzung gegenüber Reaktionären und Verschwörungstheoretikern“ untergraben.

Darüber werden wir reden müssen … und zwar öffentlich.

VA-Siempre Antifa-3-2018

Es versteht sich ganz von selbst, dass NSU Watch Deutungshoheit beansprucht, was sie mit der Lepra-Brandmarkung „Verschwörungstheorie“ meint: Ist die „3-Täter-Theorie“ der Bundesanwaltschaft und des Gerichts eine Verschwörungstheorie oder trifft das Verdikt jene, die Theorie und Praxis des NSU ernst nehmen, der von einem „Netzwerk von Kameraden“ spricht?
Ist die Theorie von der „spontanen Deradikalisierung“, die zum „einvernehmlichen Selbstmord“ der beiden NSU-Mitglieder in Eisenach 2011 führte, eine „geeignete“ Analyse der Tatumstände und die Tatsache, dass die vorhandenen Beweismittel ein Mordgeschehen plausibel machen, „ungeeignet“?
Im ersten Punkt dürfte man, nach dem Willen von NSU Watch wahrscheinlich noch Zweifel haben. Bei der zweiten Frage wäre jedoch der Umstand, ein Mordgeschehen für das wahrscheinlichste Tatgeschehen zu halten, eine „ungeeignete“ Analyse.
NSU Watch erlaubt und hat auch Zweifel. Wer darüber hinausgeht, ist selbst schuld.

Zum Verständnis möchte ich einige zentrale Analysen und Schlussfolgerungen zusammenfassen:

  • Der NSU bestand nicht aus drei Mitgliedern, sondern agierte genau so, wie er sich selbst verstanden hat, als „Netzwerk von Kameraden“.
  • Der NSU ist keine „Staatserfindung“ wie es nationale Kameraden um „Fatalist/NSU-Arbeitskreis“ behaupten. Er ist die Weiterführung dessen, was in den 90er Jahren erfolgreich mit Pogromen gegen Ausländer entfesselt wurde und mit der Propagierung vom „führerlosen Widerstand“ als nächster Schritt folgen sollte.
  • „Der Rassismus ist das eigentliche Problem“. Ein Teil der Antifabewegung und viele Gruppierungen aus dem antirassistischen Bereich machen den alltäglichen und institutionellen Rassismus für das „Versagen“ des Staates verantwortlich: „Der NSU-Komplex wird dabei gedacht als ein Kristallisationspunkt strukturellen Rassismus.“ (Aktionsbündnis „NSU-Komplex auflösen“) Keine Frage: Rassismus als Leitplanke, als unsichtbarer Lotse für staatliches Tun und gesellschaftliche Akzeptanz auszumachen, ist allemal begründeter, als von einer Aneinanderreihung von Pannen auszugehen. Aber diese Ursachenbeschreibung unterschlägt, dass auch Rassismus Herrschafts-, Klassen- und Staatsinteressen transportiert und transformiert, dass der Rassismus oben ein anderer ist als unten. Mit der Ethnifizierung politischer und gesellschaftlicher Antagonismen trägt jede rassistische Ideologie zur Durchsetzung von Herrschaftsinteressen bei.
  • Das Abtauchen, das zehnjährige Untergrunddasein, die Begehung von zahlreichen Morden ist ohne den Staatsanteil, in Gestalt von V-Leuten, der Verhinderung von Festnahmemöglichkeiten, der Sabotage der Aufklärung, der Beseitigung von taterheblichen Beweismitteln nicht erklärbar.
  • Es herrschte dabei kein „Behördernwirrwar“ und auch kein „Zuständigkeitstheater“. Vielmehr ist präzise dokumentierbar, dass dabei die vorgeschriebenen Dienstwege eingehalten wurden.
  • Der Verfassungsschutz, der über 45 bisher enttarnte Neonazis als V-Leute im NSU-Netzwerk hatte, hat sich also nicht „verselbstständigt“, sondern ist im Rahmen der vorgegebenen Dienstwege und Dienstherren/Aufsichtspflichten geschützt und gedeckt worden.
  • Wenn es zu tatsächlichen Konflikten zwischen Polizei- und Geheimdienstarbeit kam, hat keine „geheime Mäuseregierung“ entschieden, sondern das jeweilige Innenministerium. Dieses ist oberster Dienstherr von Geheimdienst und Polizei und hat in aller Regel die polizeilichen Ermittlungsarbeit be- bzw. verhindert und so den vorgebrachten Geheimdienstinteressen Vorrang gegeben.
  • Das heißt eben auch, dass die „(Geheim-)Dienste“ nicht versagt haben, sondern die jeweiligen politischen Führungen in den Bundesländern ihnen „zu Diensten“ waren.
  • Ich habe der These vom „Staat im Staat“ sehr früh widersprochen, denn sie ist im NSU-VS-Komplex nicht belegbar. Die damit verbundene Anklage, die Geheimdienste hätten sich über die Parlamentarier „erhoben“ impliziert, dass diese hintergangen wurden, dass gegen ihren politischen Willen gehandelt wurde. Alles, was man bisher zum NSU-VS-MAD-Komplex weiß, belegt etwas Anderes: Es gab in den 13 Jahren NSU keinen politischen Dissens zwischen den Regierungsparteien und regierungswilligen Oppositionsparteien. Niemand forderte eine Kehrtwende (bei den Ermittlungen), niemand forderte dazu auf, die parlamentarischen Kontrollrechte auszuschöpfen bzw. zu stärken. Bis heute wird der rechtsfreie Raum von Geheimdiensten nicht verschlossen, sondern ausgebaut.
  • Es geht nicht um ein „Staatsversagen“, sondern um die politische Verantwortung dafür, den NSU so lange gewähren zu lassen. Das schließt bei bestehender Strafgesetzgebung den Tatbestand der „Beihilfe zum Mord“ ein.

 
Wenn man sich in der Auseinandersetzung um „geeignete“ Analysen die von mir seit 2014 vertretenen Thesen vergegenwärtigt (also nicht das, was man meint, was ich vertrete), dann versteht man hoffentlich, warum die Vorwürfe haltlos sind, warum sie im Wesentlichen von Unterstellungen getragen sind, die man dann selbstgefällig in die Nähe zu „Verschwörungstheorien“ bringen kann.
Nun, ich werde mit dem NSU-Watch-Urteil leben können.
Aber etwas anderes ist kein persönliches Anliegen mehr: Wie geht NSU Watch mit anderen Analysen um? Lässt sie sie stehen oder wirbt gar mit ihnen, wenn es opportun ist? Liegt es also gar nicht so sehr am Inhalt, sondern an der Person und ihrem politischen Kontext, die man diskreditieren möchte?
Ich werde im Folgenden einige Analysen bzw. Schlussfolgerungen vorstellen und mit der Frage verknüpfen: Hat sich NSU Watch davon distanziert? Und wenn nein: Sind dafür tatsächlich die geforderten „geeigneten“ Analysemaßstäbe erkennbar?
Ismail Yozgat, Vater des in Kassel 2006 ermordeten Halit Yozgat, schlussfolgert:

Entweder Andreas Temme hat gesehen, wer die Täter waren, oder er hat sie geführt, oder er selbst hat die Tat begangen.

Mit diesem Zitat wirbt das Bündnis „NSU-Komplex auflösen“. Zu einer Aktion vor dem Haus von Andreas Temme schreibt es: „Bei der Aktion wurden auch eine Fülle von Plastiktüten an Temmes Grundstück hinterlassen. Sie erinnern daran, dass er eine Plastiktüte mit einem schweren Gegenstand in der Hand hatte, als er das Internetcafé betrat. Dies belegen Zeugenaussagen und ein aufgezeichnetes Telefonat von seiner Ehefrau. Ob es sich bei dem Gegenstand um die Tatwaffe gehandelt hat, ist nie ausreichend geprüft worden. Ebenso sind Temmes Kontakte in die Naziszene nicht aufgeklärt. Wir klagen Andreas Temme der Lüge an. Wir klagen ihn ferner der Verhinderung der Aufklärung des Mordes an Halit Yozgat und der Verhinderung der Aufklärung des gesamten NSU-Komplexes an. Wir fordern dazu auf: Klagt Temme an! Kein Schlussstrich unter den NSU-Komplex!
Sind das auch alles Mutmaßungen und Spekulationen, von denen man sich distanzieren muss, mit denen NSU Watch nicht in Verbindung gebracht werden will?

Die im Anschluss an die sog. Garagendurchsuchung und das Untertauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe durchgeführte Fahndung nach den Untergetauchten ist in einem so erschreckenden Ausmaß von Desinformation, fehlerhafter Organisation, Abweichungen von üblichem Vorgehen und Versäumnissen bei der Verfolgung erfolgversprechender Hinweise und Spuren durchsetzt, dass es dem Ausschuss nicht mehr vertretbar erscheint, hier nur von „unglücklichen Umständen“, „Pannen“ oder „Fehlern“, wie sie natürlicherweise auch bei besten Vorsätzen nie ausgeschlossen werden können, zu sprechen. Im günstigsten Fall steht hinter dem festgestellten umfassenden Versagen vieler Akteure schlichtes Desinteresse am Auffinden der drei Gesuchten im Vergleich zu anderen Aufgaben, die den damals Handelnden möglicherweise tagesaktuell wichtiger erschienen. Die Häufung falscher oder nicht getroffener Entscheidungen und die Nichtbeachtung einfacher Standards lassen aber auch den Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens eines Auffindens der Flüchtigen zu.(aus: Abschlussbericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) in Thüringen, 2014, S. 1582)

Ist dieser Verdacht noch in Ordnung? Und ist die Schlussfolgerung aus der Tatsache, dass zahlreiche Festnahmemöglichkeiten nicht genutzt bzw. verhindert wurden, „ungeeignet“?

„Heute haben wir die Gewissheit, dass man in der Lage gewesen wäre, die Taten des NSU zu verhindern. Wir haben die Gewissheit, dass wir und dieses Gericht bis zum heutigen Tag von den Verfassungsschutzbehörden belogen werden.
Wir haben die Gewissheit, dass zahlreiche V-Personen und Verfassungsschutzmitarbeiter bis heute vor Strafverfolgung geschützt werden. (…) Worüber wir außerdem Gewissheit haben ist, dass der NSU weitaus mehr Unterstützer in der Nazi-Szene hatte, als die Bundesanwaltschaft uns weismachen will. Wie meine Kollegin Seda Basay bereits darlegte, stützen die bisherigen Erkenntnisse NICHT, dass es keine Unterstützer an den Tatorten gab, sondern genau das Gegenteil.“ (aus dem Plädoyer des Rechtsanwaltes Yavus Narin im NSU-Prozess, 2018)

Gehört nach den Eignungsmaßstäben von NSU Watch Hessen der Rechtsanwalt Yavus Narin auch zu jenen „Gefährdeten“, die die notwendige Abgrenzung zu Verschwörungstheorien untergraben?
Das Aktionsbündnis ‚NSU-Komplex auflösen’ hatte im November 2017 eine Aktion in Köln durchgeführt, die die Rolle des ehemaligen Referatsleiters im BfV, Deckname „Lothar Lingen“, zum Gegenstand hatte. Er hatte kurz nach der Selbstbekanntmachung des NSU 2011 zahlreiche Akten von V-Männern vernichtet, die Zugang zum NSU-Netzwerk hatten.
Der Sprecher des Aktionsbündnisses Tim Klodzko erklärte dazu:

Lingen hat die Vernichtung von Aktenbeständen angeordnet. Wir klagen ihn deshalb der versuchten Vertuschung an. Zudem war er als Referatsleiter Rechtsextremismus für das V-Leute-System verantwortlich, das eine zentrale, unheilvolle Rolle im NSU-Komplex gespielt hat.“

Wenn hier zurecht von einer „zentralen“ Rolle des V-Mann-Systems die Rede ist, stellt sich die Frage: Verschwört sich das Aktionsbündnis damit nicht gegen die zentrale Rolle des gesellschaftlichen und institutionellen Rassismus?

Es stellt sich die Frage „nach einer ‚ordnenden Hand‘ in den Behörden, die Frage nach dem ‚tiefen Staat‘. Dabei tauchen die Stichworte ‚Stay behind‘ und ‚Gladio‘ auf. Schnell landet man bei Verschwörungstheorien. Doch seriöse Recherche bringt Erstaunliches ans Licht. Dazu gehört die Behauptung eines Zuträgers, während der Hinrichtung von Kiesewetter sei ein US-Geheimdienst in der Nähe gewesen. Diese anfangs spektakuläre Meldung verschwand aus den Medien und wurde mit Hinweisen auf die Unglaubwürdigkeit des Zeugen gekontert. Doch in einer Vernehmung des letzten Sonderkommissionsleiters, der den Fall Kiesewetter untersuchte, kommt ans Licht, daß ein Fahrzeug eines ausländischen Dienstes in der Nähe war. (…) Zum Ende des NSU gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Die Generalbundesanwaltschaft hat Polizeiprotokolle, Ermittlungsstände und Obduktionsberichte zum 4. November 2011 unter Verschluß genommen. Jetzt tröpfeln Informationen über die Medien, anderes kennen wir vom Hörensagen. Mir wurde nach dem 4. November durch Polizisten mitgeteilt, daß ihnen in Gotha und Eisenach Leute von MAD und Bundesnachrichtendienst (BND) auf den Füßen herumtrampelten. Auch zum ausgebrannten Wohnmobil ist Verblüffendes zu lesen. Auf Fotos vom Fahrzeuginneren sollen geschmolzene Spuren der Plexiglasfenster und Schmutz auf der Matratze zu erkennen sein sowie darauf ein nagelneuer, sauberer Rucksack. Dieser Rucksack war mit 23000 Euro aus einem Banküberfall gefüllt. Einen Monat später fand man dann ‚zusätzlich‘ im gleichen Rucksack auch Bekenner-DVDs des NSU – das ist mehr als nur eine kleine Sensation. Es gibt weitere Fragen. Warum war der Leiter der Polizeidirektion Gotha sehr früh der Meinung, daß alle Beteiligten noch sehr lange an den Erkenntnissen kauen würden? Warum hatte die Polizei Gotha Informationen zu allen heute vom NSU-Ermittlungsverfahren Betroffenen schon am Tag nach dem Wohnmobilbrand an die Whiteboards pinnen können? Warum sind alle Bombenspuren, alle Sprengstoffunde, alle Asservaten – sowohl in Köln als auch in Thüringen – nicht mehr existent? Die Herkunft von Sprengstoff kann man prüfen. Hätte das Ergebnis auf staatliche Stellen hingewiesen?“

Diese 2013 veröffentlichte Analyse stammt von Bodo Ramelow. Er war zu dieser Zeit Fraktionsvorsitzender der Partei DIE LINKE. Heute ist er Ministerpräsident von Thüringen und oberster Dienstherr des Verfassungsschutzes.

In einem mit geführten Gespräch spricht er – mit Blick auf die tödlichen Ereignisse in Eisenach 2011 – von einem „Aufräumkommando“.
Hält NSU Watch Hessen diese Analyse für „geeignet“? Hält diese „Einschätzung“ des heutigen Ministerpräsidenten von Thüringen den gebotenen Abstand zu Verschwörungstheorien?
Wenn man sich diese Analysen vor Augen führt, dann sollte nicht nur auffallen, dass ich dahinter zurückfalle! Ich widerspreche sogar – soweit das die Fakten zulassen, die ich zur Verfügung habe – der „Staat im Staat-These“, die gerne und voller Affekte ganz nah an verschwörungstheoretischen Tohuwabohu herangeschoben wird.
Dennoch, und da tuen sich tatsächlich Welten zwischen mir und NSU Watch auf:
Bevor man von „geeigneten“ und „ungeeigneten“ Analysen redet, wäre es doch redlicher, die verschiedenen Analysen vorzustellen, ihre Begründheit gemeinsam zu prüfen, anstatt nach politischen Gefolgschaften zu richten. Dann ständen Wahrscheinlichkeit und Plausibilität einer Analyse im Zentrum, und nicht diejenigen, die sie vertreten.
Es gibt nicht die eine (wahre) Analyse, sondern nur eine, die sich in der Auseinandersetzung mit anderen durchsetzt – und selbst diese kann sich Jahre später als falsch herausstellen.
Das wir deutlich, wenn man sich vorstellt, jemand hätte in den 70er Jahren behauptet, dass ein ehemaliger ranghoher Nazi als Chef des Bundenachrichtendienstes (BND) eine Terrorgruppe aus Nazis und Faschisten aufstellt, um „hinter den Linien“ zu kämpfen. Wer diese Analyse in den 70er Jahren angeboten hätte, der wäre ausgelacht worden. Heute ist niemand mehr da, der sie/ihn „rehabilitiert“.

Wolf Wetzel
Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? 3. Auflage, Unrast Verlag 2015
Das gemeinsame Angebot von  VeranstalterInnen und mir, über “geeignete” und “ungeeignete” Analysen öffentlich zu diskutieren, nahm NSU Watch Hessen nicht an.

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