„Die Bundesrepublik Deutschland ein „Doppelstaat“? Leistet sich der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat einen Parallelstaat im Untergrund (deep state), quasi einen Staat im Staate? In Bezug auf die Flüchtlingsfrage herrsche in der BRD weder „Recht“ noch „Ordnung„, es gebe eine „Herrschaft des Unrechts„, wie der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer meint. Wer trifft in diesem „Unrechtsstaat“ dann die politischen Entscheidungen? Formaliter die Regierung. Oder? 2010 ließ derselbe Horst Seehofer durch folgendes Statement aufhorchen: „Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden.“ Ex-Kanzler Gerhard Schröder konnte noch bei Wahlkampfauftritten behaupten: „Solange dieser Bundeskanzler regiert, wird über Krieg und Frieden in Berlin entschieden und nirgendwo sonst“. Gilt das auch noch für Kanzlerin Angela Merkel?
Der Autor Wolf Wetzel zeigt die Janusköpfigkeit des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats, dessen Institutionen Recht und Gesetz unterworfen sein sollen. Auf der anderen Seite führt er die Leser in die Unterwelt der Geheimdienste ein, die mit dem Gesetz recht volatil umgehen, dabei aber von ihren Vorgesetzen gedeckt werden.
Was der Autor zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) schreibt, lässt den Geheimdienst mehr als schlecht aussehen. Dass Zehntausende von Verfassungsschützern und BND-Mitarbeitern sowie 40 V-Leute 13 Jahre ahnungslos gewesen sein sollen, als drei NSU-Terroristen mordend durch Deutschland gereist sind, glaubt vielleicht Klein Fritzchen.
Was der Autor über den NSU enthüllt, entpuppt sich der Prozess als eine einzige Farce, und in München sitzen vielleicht die falschen Personen auf der Anklagebank. Jedenfalls gehört „Kleiner Adolf“ auch dort hin, wird aber von den hessischen Behörden gedeckt. Nach dem Bekanntwerden des NSU starteten die Verfassungsschutzämter riesige Akten-Vernichtungs-Orgien. Hatte man etwas vor der Öffentlichkeit zu verbergen? Und warum starben plötzlich drei Zeugen auf mysteriöse Weise?
Auch der Terroranschlag auf dem Münchner Oktoberfest von 1980 wird erneut aufgerollt. Die Mär vom „verwirrten Einzeltäter“ lässt sich nicht länger aufrechterhalten. Es scheint als sei dort die „Stay-behind-Organisation„, eine paramilitärische Widerstandsorganisation als Instrument des Staates in Aktion gewesen, um falsche Fährten zu legen. Sie soll angeblich aufgelöst worden sein, ebenso wie Gladio, die geheime Terrorarmee der Nato!
Als die Enthüllungen von Edward Snowden über die Abhörpraktiken des NSA bekannt wurden, spielt die Bundesregierung die Ahnungslose. Abhören unter „Freunden“, das ginge gar nicht, ließ die Bundeskanzlerin verlauten. Dabei waren die deutschen Regierungen „nicht Opfer, sondern integraler Bestandteil dieses totalitären Überwachungssystems„, das von den sogenannten Freunden errichtet worden und das den deutschen Geheimdiensten bekannt gewesen ist, da sie für den „Großen Bruder“ Handlangerdienste ausgeführt haben. Wo waren bei all diesen kriminellen Machenschaften die Aufsichtsgremien des Parlaments oder der Geheimdienstkoordinator der Regierung, mit Sitz im Bundeskanzleramt? Wurden sie alle nicht von den Behördenleitern informiert, oder waren sie Teil der Verschwörung gegen das eigene Volk, um dessen absolute Kontrolle und Überwachung es dem Staat geht? Der NSA- und der NSU-Skandal sind zwei Seiten ein und derselben Medaille.
Beim NSA-Skandal geht es um die weltweite Erfassung jeglicher Kommunikation, um die Aufhebung aller Schutzrechte und die Abschaltung des Rechtsstaates. Es soll ein Polizei- und Überwachungsstaat etabliert werden, den es beim „Großen Bruder“ bereits gibt. Beim NSU-Skandal ging es um Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremismus. In beiden Fällen hat der Rechtsstaat versagt, weil er seine Bürger nicht beschützt hat. Der Autor vertritt die These, dass sowohl die Regierungsparteien als auch die Oppositionsparteien, die bereits regiert haben, von den Machenschaften des „deep state“ gewusst haben müssen. Die Linkspartei ist davon ausgenommen, da sie nie im Bund mitregiert hat und folglich nicht eingeweiht worden ist.
Wetzels Buch ist von der ersten bis zur letzen Seite hoch spannend. Kritiker des Buches werfen ihm „Verschwörungsdenken“ vor. Dieser Vorwurf ist jedoch faktenfrei und absolut unbegründet. Nicht der Autor ergeht sich in „Verschwörungstheorien“, sondern der Staat hat sich gegen seine Bürger verschworen. Dass die mediale Klasse Teil dieses staatlichen Komplotts geworden ist, zeigt, wie nicht nur die Legitimität des Staates, sondern die Legitimität der Medien als sogenannte vierte Gewalt erodiert ist.
Bedient man Verschwörungstheorien, wenn man auf „Operation Northwoods“, Stay behind, Gladio, die Ermordung von JFK und Bobby Kennedy durch ein Komplott, die Lüge beim Überfall auf den Irak oder die unzähligen Ungereimtheiten und Widersprüche bei 9/11 hinweist? Alle diese Vorgänge belegen die unendliche kriminelle Energie von „demokratischen Rechtsstaaten“. Im Gegensatz dazu war die Stasi ein „Mädchenpensionat“, und George Orwell könnte als „Naivling“ bezeichnet werden. Was Wetzel beschrieben hat, ist brutale Realität in Deutschland, und die politische und mediale Klasse sind vereint im Kampf gegen die Aufklärung der unterirdischen Strukturen.
Gibt es neben dem „Staat im Untergrund“ auch eine „Justiz im Untergrund“? Diesen Eindruck könnte man gewinnen, wenn man sich die Absage des Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, betreffend der Aushändigung von Urteilen „Im Namen des Volkes“ gegen die sogenannte Sauerlandgruppe, vor Augen führt, die Elias Davidsson, ein ausgewiesener Experte zu den Vorgängen zum 9/11 (Hijacking America’s Mind on 9/11, Algora Publishers, New York 2013), am 11. Februar 2016 schriftlich erhalten hat. Darin schreibt Dr. Merz inter alia: „(…) Die von Ihnen erbetenen Urteile in anonymisierter Form kann ich Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen. Die Übermittlung personenbezogener Daten, wozu auch Urteile gehören, für wissenschaftliche Zwecke ist in § 476 StPO geregelt. Hiernach ist die Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafakten für wissenschaftliche Forschungszwecke nur an Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, zulässig. Zudem dürfen nach $ 476 Abs. 3 Satz 1 StPO personenbezogene Daten nur an Amtsträger, an für den Öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete und an zur Geheimhaltung verpflichtete Personen übermittelt werden. Diese Voraussetzungen haben Sie nicht dargelegt. Sonstige Umstände, die eine Übersendung der Urteile rechtfertigen könnten, sind nicht erkennbar.“ Die Urteile werden zwar „Im Namen des Volkes“ gefällt, aber das Volk darf sie scheinbar nicht lesen, auch wenn es um brisante Fälle wie Terrorverfahren geht.
Der Autor hat auf politische Probleme und staatliche Defizite hingewiesen, die dringend der Lösung harren, will der Staat nicht völlig seine Glaubwürdigkeit und Legitimität verlieren. Vielleicht sollte Wetzel in einem weiteren Buch das Justizwesen in der Bundesrepublik einmal genauer unter die Lupe nehmen.
Diese Aufklärungsschrift sollte sich jeder antun, der die Demokratie in Deutschland erhalten will.
Ludwig Watzal
http://between-the-lines-ludwig-watzal.blogspot.de/2016/02/der-rechtsstaat-im-untergrund.html
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