Nagelbombenanschlag in Köln 2004

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Der Nagelbombenanschlag in Köln 2004

Am 9. Juni 2004 explodierte eine mit Nägeln gefüllte Bombe in einer Geschäftsstraße in Köln, in der sich viele türkische Kleinläden, Restaurants und Geschäfte befinden. Über 22 Personen wurden verletzt, viele davon schwer. Wenig später machten Ermittler und Staatsanwaltschaft aus diesem Terroranschlag eine kriminelle, ausländische Milieutat.

 

Keupstraße-Halitstraßen-SchilderDie Bombe, mit 5,5 Kilo Schwarzpulver und ca. 800 Nägeln gefüllt, wurde auf einer viel frequentierten Straße deponiert, also mit dem Ziel, wahllos möglichst viele zu ermorden bzw. schwer zu verletzten. Um 15.56 Uhr wurde die Bombe gezündet, über 22 Personen wurden verletzt, viele davon schwer.

 

Fahnungsplakat-Keupstr-2004

 

Wenig später befinden sich die Ermittler in Besitz von Videoaufzeichnungen einer ca. 100 Meter vom Tatort entfernten Überwachungskamera, die den mörderischen Tathergang in sehr deutlichen Details festhält.

 

 

 

Dennoch wird man in den späteren Presserklärungen der Polizei nur lesen, dass man keine heiße Spur habe, aber die Täter im Umfeld der ›organisierten Kriminalität‹ vermute:

»Der Begriff ›Terroristischer Anschlag‹ wurde noch am Tattag aus einem Rundschreiben der Polizei wieder rausgestrichen.«


Am darauf folgenden Tag wird diese Ermittlungsrichtung von ganz oben abgeklopft, durch den damaligen SPD-Innenminister Otto Schily (SPD):

»Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu.« 

Um diese vorsätzlich falsche Ermittlungsrichtung durchzuboxen, schreckten die Verfolgungsbehörden auch vor Drohungen und Einschüchterungen nicht zurück. Wenige Tage nach dem Bombenanschlag bekam auch der geschädigte Ladenbesitzer Arif Sagdic Besuch von Kriminalbeamten. Diesen gegenüber äußerte er klar und deutlich den Verdacht, dass es sich um einen Terroranschlag von Neonazis handele. Daraufhin bekam er von den Polizisten die Antwort:

»›Schweig darüber. Kein Wort zu niemanden‹. Sie haben mir richtig Angst gemacht.«

Von Anfang an, wurde gerade nicht in alle Richtungen ermittelt, sondern ausschließlich in eine: Man wollte auch diesen Terroranschlag in das kriminelle ausländische Milieu abschieben. Verdächtig waren die Opfer, ermittelt wurde im Umfeld der türkischen Familie: »Laut Kölner Stadt-Anzeiger wurden alleine vom Landeskriminalamt NRW

»zwischen Juni 2005 und Februar 2007 zwei verdeckte Ermittler und fünf Vertrauenspersonen einsetzte, um die türkischen und kurdischen Anwohner der Straße gezielt auszuforschen. Demnach wurde eine Scheinfirma durch das LKA eingerichtet, die Räume in der vom Anschlag betroffenen Keupstraße mietete.« (rtl.de vom 22.11.12)

Mit ›Vertrauenspersonen‹ sind nichts weiter als V-Leute gemeint, die die Familie und ihren Freundeskreis bespitzeln sollten. Wie in allen anderen Fällen zuvor auch, führten diese Ausforschungen zu nichts.
Diese falsche Fährte verfolgte man, obwohl nicht nur Zeugen, sondern auch LKA/BKA einen neonazistischen Anschlag für möglich hielten:

»Schon kurz nach der Tat (9. Juni 2004) hatten Experten von Landes- und Bundeskriminalamt offenbar konkrete Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund. Das berichtet das WDR-Magazin ›Westpol‹ nach Auswertung bislang vertraulicher Unterlagen der Sicherheitsbehörden. So hätte man zum Beispiel Parallelen zu einem rassistisch motivierten Nagelbombenanschlag in London erkannt. Die Kölner Polizei und das NRW-Innenministerium entschieden jedoch, diese Spuren nicht mit Nachdruck zu verfolgen, Erkenntnisse über einen rechtsextremen Hintergrund sollen so der Öffentlichkeit systematisch verschwiegen worden sein.« (express.de vom 24.11.2012)

Nicht nur das LKA/BKA zogen Verbindungen zwischen dem Nagelbombenanschlag in Köln und der Bombenterrorserie in London 1999 – auch das BfV ging den offensichtlichen Übereinstimmungen nach: Das BfV verglich eine Anleitung zum Bau einer Nagelbombe, die in der englischsprachigen Ausgabe der ›C 18‹-Publikation Stormer No. 2 erschienen war, mit der in Köln verwendeten Nagelbombe. Unter der Überschrift ›How to build a Dave C. Special‹ wurde dort eine detaillierte Anleitung zum Bau einer Nagelbombe abgedruckt, die in die Aufforderung mündete, David (›Dave‹) Copelands »heroischer« Tat nachzueifern: In London wurden 1999 bei insgesamt drei neofaschistischen Bombenanschlägen mindestens drei Personen ermordet und über 130 PassantInnen meist schwer verletzt.
Obwohl die in Köln und in London verwendeten Nagelbomben signifikante Übereinstimmungen aufwiesen (Verwendung von Schwarzpulver, Einsatz von Nägeln und Glaskolben als Zünder), konzentrierte sich das BfV ganz auf die Hervorhebung der Unterschiede: Die verwendeten Zünder sei verschieden gewesen. Während ›Combat 18‹ in London Quarzuhren als Zeitzünder benutzt hatte, sei die Nagelbombe in Köln mittels einer Fernzündung zur Explosion gebracht worden. Das BfV kam nach Abschluss des Vergleiches zu dem Schluss: »Ein Vergleich zwischen der in der o. a. Publikation veröffentlichten Bombenbauanleitung und der Zusammensetzung des in Köln verwendeten Sprengkörpers ergab lediglich unwesentliche Übereinstimmungen.«
Man könnte diese Art der Untersuchung auch so beschreiben: Aufgrund der Tatsache, dass bei einem Paar Schuhe die Schnürsenkel fehlten, ergaben sich beim Vergleich zweier Schuhpaare derselben Firma, desselben Modells nur unwesentliche Übereinstimmungen.
Für dieses Fazit zählten nicht die Fakten, sondern der unbedingte Wille, einen terroristischen, neonazistischen Hintergrund des Bombenanschlags in Köln – koste was es wolle – auszuschließen.
Diese konzertierte Aktion von Seiten des Innenministeriums, des Bundesinnenministers Otto Schily und des BfV zeitigte die gewünschte Wirkung:
»Zwei Jahre nach der Tat erklärte die Kölner Staatsanwaltschaft, ›dass ein ausländerfeindlicher Hintergrund auszuschließen ist‹.« (SZ vom 13.11.2011)
Acht Jahre später wird das Videoband aus der Überwachungskamera den NSU-Untersuchungsausschussmitgliedern vorgespielt. Mely Kiyak beschreibt diese Sitzung in einer ihrer hervorragenden Kolumnen so:

»Irgendwann, es ist fast 23 Uhr, flippt Clemens Binninger von der CDU völlig aus: ›Da laufen zwei Täter mit einer Nagelbombe auf dem Fahrrad zwanzigmal durchs Bild! Die Männer sind im Alter von Böhnhardt und Mundlos! Da stellt man doch einen Zusammenhang her!‹. Binninger, der ehemalige Polizist, erst Streife, dann Kriminalkommissar, später Referent im Innenministerium Baden-Württemberg und seit zehn Jahren Mitglied des Bundestages, ruckelt auf seinem Stuhl hin und her. (…) Er konfrontiert den Zeugen mit allerhand Indizien und kann nicht mehr an sich halten: ›Entschuldigung! Sie schauen sich das Überwachungsvideo derart oft an – da stellt man doch irgendwann einen Zusammenhang zum NSU-Trio her! Die sahen doch deutsch aus!
Zuvor hat Binninger erklärt, dass dieser Typ Bombe typisch sei für Nazis. Man kenne sie aus Anschlägen von der englischen Nazigruppe Combat 18, bei der sich der NSU sozialisiert habe. Binninger ist fassungslos darüber, dass die sogenannte Tatmittelmeldedatei, die man mit Daten wie Zünder, Sprengstoff und so weiter füttert, nicht benutzt worden sei.
Hätte man diese Datei bemüht, hätte das Programm drei Namen ausgespuckt, nämlich: Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, weil in einem anderen Fall, beim Nagelbombenattentat 1999 auf die Wehrmachtsausstellung in Saarbrücken, genau dieser Typ Sprengstoff benutzt worden war und die Tatmittelmeldedatei die Bombenbauer aus Jena als mögliche Täter nannte – die es aber nicht waren, nicht in Saarbrücken, jedoch eben in Köln. Binninger befindet sich für seine baden-württembergischen Gefühlsverhältnisse am Rande eines Nervenzusammenbruchs: ›Näher kann man einem Täter nicht sein! Ich sage das als ehemaliger Polizist: So nah, wie Sie den Tätern waren, kommt man als Ermittler den Tätern nie wieder!‹«

Eine weiterer Fall von Vertuschung wurde im April 2013 bekannt: Neben den Videoaufnahmen gab es auch mögliche Zeugen: Zur Tatzeit hielten sich auch zwei Streifenpolizisten dort auf:

»Der Beamte sei gemeinsam mit einem Kollegen zum Zeitpunkt des Anschlags in direkter Nähe auf Streife gewesen. Noch vor den Einsatzkräften seien sie am Tatort eingetroffen … Wie NRW-Innenminister Ralf Jäger im Untersuchungsausschuss zu Protokoll gegeben hatte, sei bekannt gewesen, dass die Beamten vor Ort waren. Beide hätten einen Einsatzbericht abgegeben.« (wdr.de vom 25.4.2013)

Obwohl also die Anwesenheit von Polizeibeamten am Tatort bekannt war, wurden sie nicht vernommen. Das naheliegende, die Beamten zu befragen, ob sie etwas zum Tathergang sagen könnten, ob ihnen verdächtige Personen aufgefallen seien, sollte offensichtlich unterbleiben!
Als wäre das Ganze nicht Hohn genug für diese Art der Ermittlungsarbeit, wurden die besagten Polizeibeamten neun Jahre nach dem Bombenanschlag doch noch vernommen – und wie:

»Nach WDR-Informationen wurden sie allerdings nicht gefragt, ob sie Verdächtige gesehen hätten, die Ähnlichkeit mit den mutmaßlichen Attentätern des NSU gehabt hätten … Die Vernehmung habe ausgerechnet der Ermittler geführt, der 2004 für die Versäumnisse in Köln verantwortlich gewesen war. Das Innenministerium in Düsseldorf soll den Ausschuss darüber nicht informiert haben. Der Vorwurf der Verfahrensbeeinflussung steht im Raum‹, sagte Petra Pau (Linke).« (wdr.de vom 25.4.2013)

Fazit des ehemaligen Polizeibeamten und CDU-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss Clemens Binninger:

»Diesen Fall hätte man aufklären können.« (s.o.)

 

Der ehemalige Bundesminister des Inneren Otto Schily (SPD) kommt zurück

Ganz offensichtlich nagte der Vorwurf schwer, dass er als damaliger Innenminister maßgeblich dazu beigetragen hatte, dass die Aufklärung des neonazistischen Terroranschlages in Köln faktenfrei ins ›kriminelle Milieu‹ abgeschoben werden konnte. Das hatte auch zur Konsequenz, dass eine mögliche Verfahrensübernahme durch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hintertrieben, Beweisen und Zeugenaussagen nicht nachgegangen wurde, die bereits 2004 zu Mitgliedern des NSU geführt hätten.

Um genau das zu dementierten, erwirkte Otto Schily, der in seiner Amtzeit ›Anti-Terror-Gesetze‹ wie Bonbons in die Menge warf, eine ›Klarstellung‹ im Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.11.2014. Darin hieß es u.a.:

»Herr Schily weist zu Recht darauf hin, dass er seinerzeit ein rechtsextremistisches Motiv nicht ausgeschlossen, sondern zum Sachverhalt lediglich Folgendes erklärt hat: ›Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu. Aber die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, sodass ich eine abschließende Beurteilung dieser Ereignisse jetzt nicht vornehmen kann.‹ Herr Schily weist ferner mit Recht darauf hin, dass den Sicherheitsbehörden zum damaligen Zeitpunkt die Existenz einer terroristischen rechtsradikalen Gruppe nicht bekannt war und dass sich daher der Ausdruck ›terroristischer Hintergrund‹ in seiner Erklärung eindeutig ausschließlich auf den ›islamistischen Terrorismus‹ bezogen hat.

Diese ›Klarstellung‹ beantworteten zahlreiche VertreterInnen der Nebenklage mit folgendem Offenen Brief:

»Sehr geehrter Herr Bundesminister a.D. Schily,

mit Empörung haben die Initiative Keupstraße ist überall und die unterzeichnenden Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren die von Ihnen erwirkte ›Klarstellung‹ im Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.11.2014 zur Kenntnis genommen. (…) Die in der ›Klarstellung‹ gegenüber dem Stadtanzeiger nicht kommentierte Behauptung, die ›Erkenntnisse … [der] Sicherheitsbehörden … deuten auf ein kriminelles Milieu‹ hin, war damals falsch und ist es heute. Dementsprechend waren Sie als Zeuge vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss am 15.3.2013 auch nicht in der Lage mitzuteilen, worin diese ›Erkenntnisse‹ bestanden haben sollen. Richtig ist vielmehr, dass die Sicherheitsbehörden ohne tatsächliche Grundlage und auf Weisung ›von oben‹ unterstellten, dass gegen Migranten gerichtete Straftaten ihre Ursache nur im sogenannten kriminellen Milieu haben könnten. Gerade weil es keinerlei Hinweise auf einen solchen kriminellen Hintergrund gab, hätte sich den Ermittlungsbehörden eine rechtsterroristische Tat schon zum damaligen Zeitpunkt aufdrängen müssen. Auch das nordrhein-westfälische LKA bezeichnete den Anschlag zunächst als ›terroristische Gewaltkriminalität‹, bevor dieser Begriff auf Anweisung aus dem offiziellen Sprachgebrauch gestrichen wurde. Auch das wissen Sie. Uns entsetzt Ihr ganz neuer Rechtfertigungsversuch, Ihr damaliges Bestreiten eines terroristischen Hintergrundes habe nicht dem Rechtsterrorismus gegolten, sondern es sei ›eindeutig ausschließlich der islamistische Terrorismus‹ gemeint gewesen. Eine solche ›Erklärung‹ haben Sie nicht einmal im Bundestagsuntersuchungsausschuss abgegeben. Diese widerspricht auch Ihrer eigenen Aussage im Rahmen einer Pressekonferenz vom April 2012, wonach Ihre damalige Einschätzung ein ›schwerwiegender Irrtum‹ gewesen sei.

Es ist ein billiger Trick, wenn Sie aufgrund der aktuellen Medienpräsenz des islamistischen Terrorismus versuchen, so zu tun, als sei der Rechtsterrorismus in Deutschland erst mit dem NSU aufgetreten und Terrorismus ansonsten stets islamistisch. Das widerspricht sogar den damaligen Erkenntnissen des Ihnen unterstellten Bundesamtes für Verfassungsschutz, welches immerhin eine eigene Abteilung Rechtsterrorismus unterhielt. Sie perpetuieren jenen Rassismus, unter dem die Opfer des NSU schon viel zu lange gelitten haben, um sich selbst und die deutschen Sicherheitsbehörden von jedem Fehlverhalten rein zu waschen. Sie beweisen, dass Sie trotz der Erkenntnisse diverser Untersuchungsausschüsse und der anhaltenden öffentlichen Debatten nichts gelernt haben.

Die von Ihnen 2012 erklärte Übernahme politischer Verantwortung setzt voraus, dass Sie einsehen, was Sie mit Ihrer durch nichts gerechtfertigten öffentlichen Erklärung vom 10.06.2004 in Gang gesetzt haben. Sie tragen eine erhebliche politische Mitverantwortung dafür, dass von den Ermittlungsbehörden anschließend Hinweise auf rechtsextreme Täter unbeachtet blieben, dass selbst als bereits bekannt war, dass der Bombenleger vermutlich kein Migrant war, verdeckte Ermittler in der Keupstraße eingesetzt wurden, um herauszufinden, welche Migranten den Täter beauftragt hätten. Anwohner, die den Verdacht eines rechtsradikalen Hintergrundes äußerten, wurden von Polizeibeamten zum Schweigen verpflichtet. Es ist überfällig, dass Sie ohne Wenn und Aber zu Ihrer Rolle im NSU-Skandal stehen.« (Quelle: Rechtsanwalt Alexander Hoffmann und Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling)

Statt esoterischer Zufallstheorie eine Klage zwecks Amtshaftung

Ein Opfer des Bombenanschlags in der Kölner Keupstraße hatte im August 2014 beim Landgericht Erfurt eine Amtshaftungsklage gegen das Thüringer Innenministerium eingereicht. Der Anwalt aus Stuttgart, der das Anschlagsopfer vertritt, verwies dabei ausdrücklich auf den NSU-Abschlussbericht in Thüringen, der u.a. den »Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens des Auffindens der Flüchtigen« festgehalten hatte. Hätten die Thüringer Behörden alles unternommen, was möglich gewesen wäre, um die abgetauchten Mitglieder des Thüringer Heimatschutzes (THS) festzunehmen, wäre es nie zu der Mord- und Terrorserie des NSU gekommen.

Darauf reagierte das Thüringer Innenministerium vor allem hinhaltend. Es forderte die Kläger auf, erst einmal abzuwarten, bis der Prozess in München beendet sei. Das lehnte die Klägerseite jedoch ab – aus gutem Grund: Der Nachweis, dass nicht Pannen, sondern fortgesetzte Unterlassungsleistungen dafür verantwortlich sind, dass der Aufbau eines neonazistischen Untergrundes ungestört vonstatten ging, dass er mithilfe von V-Leuten ermöglicht wurde, ist längst erbracht:

»Weil der Anwalt schriftlich erklärt habe, an der Klage festhalten zu wollen, werde es nun eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht geben. (…) Bei dem Opfer handelt es sich um den Besitzer eines Dönerimbisses in der Kölner Keupstraße. (…) Der Imbissbesitzer wurde schwer traumatisiert. Er fordert vom Land Thüringen 6.000 Euro Schadenersatz, weil die Fahndungspannen bei der Suche nach dem NSU-Trio eine Festnahme verhindert und den Anschlag damit möglich gemacht hätten.« (mdr.de vom 11.4.2015)

Wolf Wetzel

Auszug aus dem Buch:

Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf?, Wolf Wetzel, 3. Auflage, Unrast Verlag 2015

 

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20 Kommentare

  1. Ich denke das wichtigste neben der Ratte Schily, der ja mit der CSU in solchen Dingen Rechtsterroranschläge paktierte und das bis heute tut, ist folgendes : der THS, Timo Brandt, hätte schon 1996 aus den Verkehr gezogen werden können. Und dieser VS-beamte Temme, an dem seine Karriere bis heute entlang, Blut an sich klebend hat, war im Juni 2004, am Tag des Anschlags Keupstrasse in Köln.
    Die Polizisten in Nürnberg mussten zurück-stecken. Und wir wissen weshalb.

  2. Der Vertuschungsvorwurf ist berechtigt, denn jeder kann erkennen, dass die Fahrradschieber Mitteleuropäer sind und keine türkischen Kriminellen. Ergo: Deutsche “Sicherheits”behörden vertuschen und lügen wie gedruckt, wenn sie es brauchen.
    Wodurch ist aber die Annahme gerechtfertigt, dass sie heute die (ganze) Wahrheit sagen?
    Die Männer auf den lange zurückgehaltenen Fotos mögen im Alter von Mundlos und Böhnhardt gewesen sein, aber eine große Ähnlichkeit kann ich auf den schlechten Fotos nicht erkennen. Wolf Wetzel hat die Ähnlichkeit hier auch schon mal bezweifelt:
    http://wolfwetzel.wordpress.com/2014/11/30/offener-brief-der-nebenklagevertreter-im-nsu-prozess-an-den-ex-bundesinnenminister-otto-schily/
    Setzt Binninger also die Vertuschung fort?
    Der “Phantomminister” erwähnt die beiden Bewaffneten in Zivil, die nach der Explosion auf Fotos aus der Keupstraße zu sehen sind. Der Fatalist hat überzeugend gezeigt, dass einer der beiden einem Fahrradschieber-Foto sehr viel ähnlicher sieht als Mundlos oder Böhnhardt. Auch diese Entdeckung gehört zur Aufklärung dazu!

  3. Es gibt noch einen V – Mann der direkt im THS war, engen Kontakt zu den Gesuchten hatte. Dieser gehört auch zur VP “T” Serie, ist jedoch noch nie erwähnt worden…….
    1. Einlassungen eines “Te…..” alias Danny P. (Name ist hier bekannt) – (Quelle No. 2…..) zum versuchten Verkauf von 4,3 kg. TNT am 9 Dezember 2000, angeblicher Rädelsführer – Patrick W.!
    Weitere Vermerke finden sich zu Danny P. nicht, angeheftet ist nur, dass er an einem Sprengstoffverbrechen am 10.08.2000 beteiligt war. Auch über seine VP Tätigkeit als Te. ist nichts beigeheftet. (Oder vielleicht doch? :0) )
    2. Vertrauliche Vernehmung eines Lars K. (Orginalname ist hier bekannt) In dieser Vernehmung teilt K. mit, dass er Belege liefern kann, dass sich Patrick W. eine Woche nach seiner Haftentlassung am 3 oder 4 Juni 2004 mit einer Ivonne, (nach Lichtbildern handelte es sich um eine Ivonne M.) welche ihren PKW zur Verfügung stellte nach Werdau um sich dort mit Kameraden zu treffen. Dem Zeugen werden diverse Lichtbilder vorgelegt. Hierbei deutet er auf ein Lichtbild, was einen Jens Th. zeigt.
    K. beschreibt die Gaststätte an einer Strasse Richtung Langenhessen. (Diese Gaststätte wurde in einem beigehefteten Vermerk zu einem späteren Zeitpunkt ermittelt.) Ca. 30 Minuten nach dem Eintreffen in Werdau kam eine weitere Person hinzu, welche sich als Arbeitskollege des Th. vorstellte, er fuhr einen dunklen VW Familienwagen. Nach erneuter Bildvorlage erkannte der Zeuge Andre E.
    An dem Gespräch selbst will der Zeuge nicht teilgenommen haben. Er gibt an, auf dem Nachhauseweg habe Patrick W. zu ihm gesagt – “in ein paar Tagen bezahlen die Kanacken für meinen Knast.” Andere Personen hätten bei diesem Gespräch nicht teilgenommen, speziell wurde nach Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe gefragt.
    Zu einem späteren Zeitpunkt wird bei einer bundesweiten Abfrage des Lars K. seitens VS mitgeteilt, dass er als VP tätig ist. (Zentrale Dienste BfV Köln zu Lars K.)
    Weshalb wurde eigentlich der Sprengstoffanschlag vom 27 Juli 2000 nicht in den Tatkomplex NSU aufgenommen. Seltsam – seltsam? Obwohl es genügend Beweise gibt was die THS Truppe angeht?

  4. Noch ein paar Besonderheiten :
    -Es ist nicht bekannt wer diese Weisung aus dem Innenministerium gab, Behrens sagte vor dem UA er wisse das nicht. Es scheint ihn aber auch nicht interessiert zu haben. Obwohl er die ja selbst befolgte…
    -Kurz nach dem Anschlag rief ein Beamter des BfV einen LfV-Kollegen im Innenministerium an, beide waren für Rechtsextremismus zuständig. Behrens soll sich über diese Einmischung beschwert haben.
    -Laut einem Anwohner sollen als erstes zwei Beamte in Zivil am Tatort gewesen sein( an den Schulterholstern zu erkennen, da sie ihre Jacken ausgezogen hatten ), die fingen mit der Absperrung an. Das sind nicht die beiden Polizisten die 2013 dann vernommen wurden. Was es mit denen in zivil auf sich hat ist immer noch nicht klar.
    -Die Hellseherin scheint die Erklärung die Behrens abgab nachgeplappert zu haben, sie rief 2x an, beim ersten mal hatte sie noch Terrorismus hellgesehen. Die kam aus München, wo zu der Zeit die Verhandlungen wegen des geplanten Sprengstoffanschlags der Kameradschaft Süd liefen. Die hätte also gar keine Hellseherin sein müssen, Zeitung lesen hätte gereicht. Über die ist nichts weiter bekannt, falls die irgendwie rechts oder V war wär das ein Pannilein mehr.
    -Eine Zeugin vom NSU-Mord ’05 in Nürnberg erkannte ’06 die Täter auf der Videoaufzeichnung aus der Keupstrasse(’04) wieder, ihre Angaben werden abgeschwächt wiedergegeben und dann beim Weiterreichen verbummelt.

  5. Verbindungen der Werwolfstrukturen – Johnny Adair und Combat 18 zu den NSU Tätern des Nagelbombenanschlages in Köln
    Punkt 1. Die falsche Behauptung der Einzeltätertheorie zum Nagelbombenanschlag London.
    David Copeland war kein Einzeltäter sondern Statthalter der Terrorgruppe National Socialist Movement / Combat 18 im Bereich Hampshire.
    Punkt 2. Fehlende Beweise zu dem Nagelbombenanschlag sowie keine Baugleichheit laut BFV
    Eine dreistere Lüge haben wir noch nie gehört. Die Bauweise der Nagelbomben sind absolut identisch mit der Nagelbombe in Köln.
    Und das Dreisteste ist die Behauptung, es wäre ein Nagelbombenanschlag in London verübt worden seitens eines “Einzeltäters” ….
    Nagelbombe Nummer 1 am 17 April 1999 von David Copeland mit mindestens zwei Mittätern in Stadtbezirk Brixton, bei dieser Explosion wurden 45 Menschen schwerverletzt!
    Nagelbombe Nummer 2 am 24 April 1999 in der Hanbury Street mit 13 Schwerverletzten und Belegen über CCTV dass es zumindest zwei Combat 18 Zellen gab, welche bei Ausführung beteiligt waren.
    Nagelbombe Nummer 3 am 30 April 1999 in Old Compton Street mit 79 Schwerverletzten wovon bei mehreren Personen die Gliedmassen amputiert werden mussten….. es gab drei Tote davon eine Hochschwangere Frau!!!
    Punkt 3. Lüge dass es keine Zusammenhänge zwischen Combat 18 und NSU gab!
    Weitere verhaftete Mittäter von David Copeland waren – Steve Sargent, David Myatt, Darren Theron, Carl Wilson, Adrian Marsden, Andrew Frain and Jason Marriner.
    Das Magazin “Weisser Wolf” von den NSU Beschuldigten ist eine eindeutige Kopie des Magazines “White Wolves” und deren C18 bewaffneten Arm WW des Del Connor!
    Am 28 Oktober 2003 durchsuchten unter Zuhilfenahme des BFV Polizeieinheiten 50 Wohnungen und Geschäftsräume, hauptsächlich im Bereich Kiel und Flensburg. Hier wurden Schriften gefunden, welche ganz klar über eine Gruppe “Nationalsozialistischer Untergrund” berichteten sogar mit Aufruf zu Spenden und Aufruf ähnliche Zellen zu gründen.
    Schändung des Grabes des im Hungerstreikes gestorbenen Bobby Sands durch Faschistenschweinen des Combat 18 und Deutschen Neonazis
    Am 18 Juni 2009 schändeten Neonazis der Faschistengruppe Combat 18 sowie zumindest ein deutscher Rechtsextremist namens Nick Gregor das Grab des 1981 im Hungerstreik verstorbenen Bobby Sands mit Hakenkreuzen sowie C18 Graffiti.
    Der geisteskranke Johnny Adair wurde nach seiner Verhaftung am 13 Juli 2013 (in einer anderen Sache) mit diesen Erkenntnissen konfrontiert und gab lachend zu, dass man das Grab dieses irischen Schweines etwas mit nationalen Symbolen verzieren wollte. Johnny Adair lebt in Troon in Schotland ……
    Das “Provisional Ruling Army Council” hat am 27 Juli 2013 beschlossen, dass diese Rechtsradikalen in UK, BRD und angrenzenden Ländern zu liqudieren sind!
    Zudem kann man feststellen, dass das BFV und teilweise LFVs in diese Combat 18 Strukturen aktiv eingebunden sind, somit legitime Ziele darstellen.

  6. Hallo Herr Wetzel!
    Vielen Dank für Ihren investigativen Artikel.
    Ich möchte noch auf etwas aufmerksam machen, es geht um den Mord an dem Griechen Boulgarides. Ich habe vor dem Mord eine Zeit lang am Heimeranplatz in München gewohnt, genau genommen Heimeranplatz 1 (ca 150 m vom Tatort). Fast das ganze Haus wurde von der Familie Oglu und Verwandtschaft bewohnt. Diese waren halb türkisch halb griechisch, und wirkten sehr verschlossen gegenüber der Außenwelt. In den Augen der Polizei wurde das mit Sicherheit negativ bewertet, als “türkische Parallelgesellschaft”, in Wirklichkeit war diese Familie untereinander nur sehr stark solidarisch, aber auch uns gegenüber. Ich hatte damals unsere Küche abgefackelt, und die Familie Oglu kochte für uns und umsorgte uns herzlich.
    Ein Jahr nach dem Mord an Herrn Boulgarides hörte ich, dass die gesamte Familie Oglu wieder zurück in die Türkei gezogen war. Ich kenne 2 (deutsche) Mieter vom Heimeranplatz 1, die mir davon berichten. Auch in den umliegenden Häusern sollen Migranten wieder in ihr Herkunftsland abgewandert sein.
    Auch in der Trappentreustraße richtete die Polizei eine Scheinfirma in Form eines Dönerstandes ein, um “das kriminelle Milieu” auszuspähen.
    Am Heimeranplatz gibt es zudem eine sehr dubiose Kneipe – das Heimeranstüberl. Die Gäste sind ausnahmslos deutsch, und ich habe noch nie in meinem Leben so abgefuckte Gestalten gesehen.
    Hier trifft sich alles, was deutsch ist und keinen Platz mehr in unserer Gesellschaft hat: Rocker, Nazis, Kriminelle.
    Wenn ich heute am Heimeranplatz vorbeikomme, dann ist es ein leerer Platz.
    Früher saßen dort regelmäßig türkische Familien und unterhielten sich, während die Kinder am Platz herumtollten oder Fußball spielten.
    Jetzt sitzen nur noch die Gestalten vom Heimeranstüberl dort.

    1. Herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Viele Deutsche ohne migrantischen Hintergrund fragen mich immer wieder in Veranstaltungen, welchen Sinn solche neonazistischen Mord- und Terroranschäge machen. Ihr Beitrag gibt darauf hoffentliche eine Antwort – gerade weil “wir” davon (so) nicht betroffen sind.
      Wolf Wetzel

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