Das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV -Stresstest III

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Seit meiner datenschutzrechtlichen Eingabe vom  4.10.2013 sind sage und schreibe siebe Monate vergangen. Bis heute kam keiner der ca. 2.000 Mitarbeiter im Bundesamt für “Verfassung”sschutz/BfV, dazu, meine Anfrage zu beantworten. Handelt es sich wieder um eine Panne, um gekonntes Versagen? Dem will beigefügtes Schreiben auf die Spur kommen:
 
Kamera-überwacht-sich-selbst

Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV
Merianstr.100
50765 Köln
                                                                                                                                      Frankfurt, den 15.5.2014
 
Betr. Datenschutzrechtliche Eingabe vom 4.10.2013
Betr. XY ungelöst/13 S/ Datenschutzreferat
 
In meinen Schreiben vom 4.10.2013/12.11.2013 habe ich Ihre Behörde im Rahmen einer datenschutzrechtlichen Eingabe dazu aufgefordert, mir Auskunft darüber zu erteilen, ob Sie widerrechtlich erlangte Daten gelöscht haben und ob Ihre Behörde gegen meine Person im Rahmen meiner Tätigkeit als Journalist nachrichtendienstlich tätig ist.
Um die erste Frage zu beantworten, müssen Sie einfach nur in ›meine‹ Akten schauen und alles, was die rechtwidrig angeordnete und durchgeführte G-10-Maßnahme an ›Informationen‹ erwirtschaftet hat, herausnehmen und verbrennen – was Ihre Behörde in anders/rechts gelagerten Fällen in ungeahnter Geschwindigkeit beherrscht (Stichwort ›Operation Konfetti‹ 2011).
Um das in Ihrer Behörde zu verifizieren, braucht man fünf Minuten, wenn man widerrechtlich erlangte Daten längst gelöscht hat, was nach dem OVG-Gerichtsurteil aus dem Jahre 2011 der rechte Gang der Dinge sein müsste.
Für die zweite Anfrage, ob Sie meine Recherchen im Kontext des NSU-VS-Komplexes und meinen Vorwurf, dass Ihre Behörde am Zustandekommen des Nationalsozialistischen Untergrundes/NSU, bei der Ausstattung des terroristischen Untergrundes und bei der Nicht-Aufklärung der Terror- und Mordserie des NSU taterheblich beteiligt ist, als Teil der notwendigen Aufklärung oder als Bedrohung Ihrer Arbeit begreifen und folglich Verfolgungs- bzw. Überwachungsmaßnahmen gegen mich eingeleitet haben, braucht man ebenfalls fünf Minuten.
Tatsächlich sind meine Fragen seit sieben Monaten unbeantwortet. Brauchen Sie solange, um meine Akte ›neu‹ zu schreiben? Sind Sie sich nicht sicher, welche (elektronischen) Spuren Sie bereits hinterlassen haben, die Ihrer möglichen Antwort im Weg stehen könnten?
Ich kann und will Ihnen bei diesen kleinen Problemen nicht helfen und erwarte Ihre Antwort bis zum 2. Juni 2014. Dann werde ich meinen Rechtsanwalt damit betrauen, Klage gegen Ihre Behörde zu erheben.
 
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Wetzel
 
Die Hintergründe zu diesem Schreiben, zu dieser Anfrage finden sich hier:  http://wolfwetzel.wordpress.com/2013/12/14/das-bundesamt-fur-verfassungsschutzbfv-dienstleister-der-demokratie-stresstest-ii/

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