Das gestellte Ende des NSU – Selbstmord aus dritter Hand

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Das gestellte Ende des NSU – Selbstmord aus dritter

Hand (Teil II)

aktualisiert am 21.5.2014
Wenn man sich mit der offiziellen Version des Endes des NSU beschäftigt, den Selbstmord der beiden NSU-Mitglieder Mundlos und Böhnhardt 2011 in Zweifel zieht, macht man sich sehr wenige Freunde – von denen wahrscheinlich die aller meisten die falschen sind. Richtig groß wird die Ablehnung, wenn man anhand der vorliegenden Fakten einen Mord nicht ausschließt, also die Tat eines ›Dritten‹ für wahrscheinlicher und plausibel hält – wer auch immer mit welchem Motiv diese Morde begangen hat. Man kann die Rollgitter hören, während man die Gründe dafür ausführt und darlegt.
 

Quelle: Migazin
Quelle: Migazin


 
Dass dies gerade jene staatsnahen Medien und Parteien tuen, die dreizehn Jahre lang mitgeholfen haben, dass neun Morde an Personen mit migrantischem Hintergrund ins kriminelle Milieu abgeschoben wurden, verwundert nicht. Abermals geht es ihnen darum, die offizielle Version in den Kernbereichen zu decken und die erheblichen Zweifel ins Reich der Verschwörungen zu verweisen.
Ziemlich gewöhnungsbedürftig ist, dass auch innerhalb der Linken das alles immunisierende Wort ›Verschwörungstheorie‹ geraunt wird, wenn man anstelle vager Zweifel andere Geschehensabläufe für begründeter hält und die Rolle staatlicher Behörden nicht für undurchsichtig hält, sondern – sowohl im politischen wie juristischen Sinne – als Beihilfe beschreibt: Angefangen bei der Ausstattung des neonazistischen Untergrundes, über die aktive Verhinderung von Festnahmemöglichkeiten bis hin zur aktiven Verhinderung der Terror- und Mordserie des NSU (durch Beseitigung und Vernichtung von Beweismitteln, durch gezielte Sabotage von Ermittlungen usw.)
Die Kritik ›aus den eigenen Reihen‹ entfaltet seine eigene Wirkung – vor allem dann, wenn in aller Regel keine Begründung, keine offene Auseinandersetzung folgt. Eine Art Ausgangsperre für Argumente und Schlussfolgerungen, die sich aus den vielen Fakten ergeben, die der offiziellen Version massiv im Weg stehen.
Neonazis freuen sich, wenn sie nach Argumenten suchen, die ihre Kameraden zu Opfern machen, nachdem sie sie jahrelang für ihre Taten verehrt hatten.
Compact, der mediale Rettungsschirm der Patrioten, möchte den NSU (einschließlich Eisenach) als ein Staatsunternehmen verkaufen, in dem gutgläubige Neonazis als bezahlte Staatsagenten benutzt, wie Marionetten an- und abgeschaltet wurden.
Und die Ermittlungsbehörden haben die große Sorge, dass die mehr als evidenten Zweifel an der Selbstmordthese die ganz niedrig schwellige Frage aufwerfen: Was hindert die Ermittlungsbehörden daran, die tödlichen Ereignisse in Eisenach auch als Mord zu verfolgen? Warum stützen die Selbstmordthese im Wesentlichen fingierte Belege, beseitigte Spuren und verschwundene Beweismittel?

The final Countdown

Am 4.11.2011 fand man die Neonazis Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt tot in einem ausgebrannten Campingwagen in Eisenach. Was dreizehn Jahre nicht gelingen wollte, ging nun rasend schnell, geradezu schwindelerregend. Mit geradezu hellseherischen Fähigkeiten wurden die Leichen identifiziert: Noch vor dem Obduktionsbericht wussten die Ermittler, dass es sich um Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt handelte. Genauso schnell wusste man, was man dreizehn Jahre lang nichts gewusst haben will: Es gibt eine neonazistische Terrorgruppe namens NSU, zwei davon liegen tot in besagtem Campingwagen, die dritte, Beate Zschäpe, habe sich freiwillig gestellt. Mehr Mitglieder habe diese terroristische Vereinigung nicht. Auch das wusste man ganz schnell, ganz sicher. Auch die Zuordnung der Straftaten gelang geradezu über Nacht: Neun Morde an Menschen mit migrantischem Hintergrund, ein Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007, mehrere Bombenanschläge und zahlreiche Banküberfälle.
Wenn es nach den Ermittlern geht, diente der ausgebrannte Campingwagen als eine Art fahrende Asservatenkammer. Dort fand man – trotz Feuer – alles, was die Aufklärung zum Kinderspiel machen sollte: Eine Jogginghose mit Blutanhaftungen von der ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter, die beiden entwendeten Dienstpistolen und Handschellen, Geld vom letzten Banküberfall und ein Langlaufgewehr, eine Pumpgun.
Todesursache, Motiv und Geschehensablauf standen ebenso rasend schnell fest: Die beiden NSU-Mitglieder hätten sich nach einem Banküberfall und einem nahenden Streifenwagen in einer aussichtslosen Situation befunden, für die es nur einen außerirdischen Fluchtweg gab: Uwe Mundlos tötete mit der Pumpgun zuerst Uwe Böhnhardt, dann setzte er den Campingwagen in Brand und tötete sich mit derselben Waffe selbst.
Als ich den Text ›Ganz sicher: Selbstmord?‹ für das Buch Der NSU-VS-Komplex überarbeitete, lagen zu diesem Selbstmordszenario kaum Fakten vor. Was jedoch bereits damals stutzig machte, waren die tatbegleitenden Umstände, die einfach nicht zu einem Selbstmord passten. Warum kapitulieren zwei neonazistische Killer, wenn sich ein Streifenwagen nähert? Warum nutzen sie nicht die zahlreichen Waffen, die sich im Campingwagen befanden? Warum fahren Neonazis Beweismittel in einem geliehenen Campingwagen mit sich herum, die einen Polizistenmord belegen können? Warum stellte sich das NSU-Mitglied Beate Zschäpe nach vier Tagen, anstatt zu fliehen?
Alles, fast alles wirkte wie bestellt, wie arrangiert, wie ein Happy End in einem Thriller, in dem das Böse genug hat, die Guten siegen und die Bösen am Ende alles richtig machen, sich selbst überführen und richten.
Das Fazit vor knapp einem Jahr war sehr vorsichtig formuliert: Die offizielle Version ist die unwahrscheinlichste. Die Version eines Selbstmordes mit einem Langlaufgewehr, einem Repetiergewehr, ist waffentechnisch ein Ding der Unmöglichkeit. Wenn die Pumpgun bei den tödlichen Ereignissen die Tatwaffe war, dann muss man von Fremdverschulden ausgehen, also von einem Mord. Dann muss es eine ›dritte‹ Person gegeben haben, ein anderes Motiv.

Ermittlungsmethoden

Man muss es sehr oft und immer wieder betonen: Wenn man die offizielle Version (auch im Fall Eisenach 2011) bezweifelt, dann weiß man dennoch nicht, was sich am 4. November 2011 im und rund um den Campingwagen ereignet hat. Wenn man es selbst nicht war, wenn es keine Tatzeugen gibt, dann beruht alles Weitere darauf, Fakten, Spuren und Belege zu sammeln, um sie verschiedenen Tatabläufen zuzuordnen. Diese Vorgehensweise ist kein Hexenwerk, man braucht dazu auch keine Glaskugel. Man muss nur die Methode zur Anwendung bringen, die das LKA Stuttgart treffend so beschreibt:
»Die Operative Fallanalyse arbeitet hierbei mit Wahrscheinlichkeitsaussagen, das heißt, in der Gesamtschau der zum Zeitpunkt vorhandenen Datengrundlage wird die wahrscheinlichste Hypothese herausgearbeitet.« (Ermittlungsgruppe Umfeld-LKA-Bericht, 2014, S. 91)
 Wenn man also aufhört, sich gegenseitig vorzuwerfen, dass man nicht die Wahrheit kennt, dann geht es ganz schlicht darum, die vorliegenden Fakten einer Wahrscheinlichkeitsprognose zuzuordnen. Sie muss schlüssig und gegenüber allen anderen Möglichkeiten begründeter sein. Für all das braucht man weder blühende Fantasien noch eine Verschwörung. Man muss nur dieser kriminalistischen Regel folgen. Dann wird man beleg- und überprüfbar zu dem Ergebnis kommen, dass die Erkenntnisse im Fall Eisenach allem folgten, nur nicht dieser Ermittlungsmethode.
Sehr viele neue Informationen sind dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss/PUA in Thüringen zu verdanken, der sich seit Wochen mit den tödlichen Ereignissen in Eisenach am 4.11.2011 beschäftigt. Viele Details waren bislang nicht bekannt und erschüttern die Selbstmordthese erheblich.
Umso erstaunlicher ist die Tatsache, dass die Zeugenaussagen und Stellungnahmen der Parlamentarier zu den neu gewonnenen Erkenntnissen so gut wie kein mediales Echo finden. Im Gegenteil: Je mehr, je belegter die Selbstmordthese in sich zusammenbricht, desto rabiater ist das (Ver-)Schweigen. Schließlich haben auch alle staatsnahen Medien bis heute diese offizielle Version kritiklos transportiert und jeden Zweifel daran als Verschwörungsfantasie abgetan.
Mit dem bisherigen Wissen konnte man festhalten, dass für die Selbstmordthese wenig, für ein Fremdverschulden einiges mehr spricht. Im Folgenden geht es darum, sehr genau zu belegen, dass viele Fakten und Beweise, die zur Untermauerung der Selbstmordthese angeführt wurden, manipuliert bzw. erfunden wurden.
Dazu muss man kurz die offizielle Rekonstruktion der Ereignisse in Erinnerung rufen: Nach einem Banküberfall in Eisenach flohen die beiden NSU-Mitglieder Mundlos und Böhnhardt mit dem Fahrrad in Richtung abgestelltem Campingwagen.
Das gibt auch ein Zeuge in Münchner NSU-Prozess an: »Egon S., Ende 70, hatte der Polizei den vermutlich entscheidenden Tipp zu dem Wohnmobil von Mundlos und Böhnhardt gegeben. Der Zeuge hatte gesehen, wie zwei Radfahrer in hohem Tempo zu dem Wohnmobil fuhren. ›Die kamen förmlich angeflogen‹, sagt Egon S. Einer der Männer habe sofort auf dem Fahrersitz Platz genommen, der andere habe die Fahrräder verstaut. ›Dann sind die so schnell angefahren, dass die Vorderräder durchgedreht sind.‹ … Etwa zwei Stunden nach dem Hinweis von Egon S. spürte die Polizei das Wohnmobil im Eisenacher Stadtteil Stregda auf.« (Der Tagesspiegel vom 20.5.2014)
Ein Streifenwagen war zuerst vor Ort. Dort angekommen hörten sie Schüsse, die aus dem Inneren des Campingwagens kamen. Wenig später brannte dieser aus.
Was sich im Campingwagen zugetragen haben soll, rekonstruierten die Ermittler wie folgt: Uwe Mundlos tötet mit einer Pumpgun zuerst Uwe Böhnhardt mit einem Schuss in den Kopf. Dann setzt er den Campingwagen in Brand, läd das Repetiergewehr nach, richtet den Lauf von unten gegen den eigenen Kopf und tötet sich selbst.
 
Tod-Eisenach-2011
 

Ein Einsatzleiter, der Beweismittel vernichtet – ein sich selbst ladendes Repetiergewehr …

Kurz nach dem Brand es Campingwagens wurde die Feuerwehr alarmiert. Nach Beendigung der Löscharbeiten machte ein Feuerwehrmann – wie üblich – zu Dokumentationszwecken Fotos vom Inneren des Campingwagens. Wenig später traf Michael Menzel, damaliger Leiter der für Eisenach zuständigen Polizeidirektion Gotha, ein: »Seine erste Amtshandlung am Tatort war (…), die Speicherkarte der Kamera eines Feuerwehrmannes zu beschlagnahmen. (…) Menzel begründete sein Handeln damit, dass er eine Veröffentlichung der Fotos verhindern wollte. Ob die Speicherkarte je zurückgegeben wurde, konnte er nicht sagen. Auch hatte er keine Erklärung dafür, warum diese Fotos offenbar nicht in den Ermittlungsakten auftauchen. Tatsächlich sind die Aufnahmen des Tatorts bis heute verschwunden.« (Andreas Förster/Berliner Zeitung.de vom 31.3.2014)
Wie kommt der spätere Chef der SOKO ›Capron‹ dazu, die Arbeit der Feuerwehr zu behindern und Beweismittel zu beschlagnahmen? Zu diesem Zeitpunkt war doch – nach bisheriger Lesart – nicht mehr bekannt, als dass ein x-beliebiger Campingwagen brannte? Wusste der SOKO-Chef bereits zu diesem Zeitpunkt mehr? Warum beschlagnahmte er Fotos, wozu er nicht die geringsten Befugnisse hatte? Was war auf den Fotos zu sehen, was die ›Öffentlichkeit‹ nicht sehen sollte?
Die Begründung, er habe eine Veröffentlichung der Fotos verhindern wollen, ist in doppeltem Sinne haltlos: Zum einen veröffentlicht die Feuerwehr grundsätzlich keine Fotos, die die Persönlichkeitsrechte der Opfer verletzten könnten. Zum anderen erklärt diese rechtswidrige Beschlagnahmung nicht, warum die Speicherkarte (bis heute) spurlos verschwunden ist!
Auch im weiteren sicherte der Einsatzleiter vor Ort nicht den Tatort, sondern verwischte absichtsvoll mögliche Spuren: »Schon eine Stunde nach seiner Ankunft am Tatort hatte Menzel zudem den Abtransport des Fahrzeugs in eine Garagenhalle angeordnet. Er begründete dies damit, dass man nur so ordnungsgemäß hätte die Leichen bergen und die Spuren im Wagen sichern können. Allerdings gab es beim Abtransport eine Panne – das Wohnmobil wurde über eine 20 Grad geneigte Rampe auf das Abschleppfahrzeug gezogen, so dass es im Innern zu einer völligen Zerstörung der ursprünglichen Spurenlage gekommen sein dürfte.« (s.o.)
So schnell der Campingwagen weggeschafft wurde, so schnell verlief die Identifizierung der Leichen. Bereits am selben Tag um 23.13 Uhr füllte ein Mitarbeiter von Wenzel eine Sterbefallanzeige aus – auf den Namen Mundlos. Ein Ding der Unmöglichkeit. Erst am nächsten Tag, um 3 Uhr früh, stellte die Rechtsmedizin die Identität des Toten fest. Auch die zweite Leiche identifizierte sich auf wunderbare Weise selbst: Was die Rechtsmedizin erst drei Tage später, am 7. November, wusste, wussten Polizeibeamten bereits am selben Tag: Ein mittlerweile pensionierter Polizeibeamter gab vor dem PUA an, »schon am 4. November gegen 21 Uhr von einem Ex-Kollegen erfahren zu haben, dass man die Leiche von Böhnhardt in dem Wohnmobil gefunden habe.« (s.o.)
Andreas Förster fasst für die Berliner Zeitung das Ergebnis der Zeugenvernehmungen wie folgt zusammen: »Auch wenn der Erfurter Ausschuss am Montag seine Zeugenvernehmungen beendete, bleiben die Ereignisse um den 4. November rätselhaft. Und nicht nur das: Der Verdacht hat sich verstärkt, dass die Behörden noch immer wesentliche Informationen über das tatsächliche Geschehen zurückhalten.« (s.o.)
Nach all dem stellt sich verständlicherweise die Frage: Warum wissen Polizeibeamte auf einmal so viel, so schnell, wo sie ansonsten immer dadurch auffielen, dass sie nichts wussten? Warum werden Beweismittel vernichtet und warum wird ein Tatort so nachhaltig manipuliert?

Vom Wattestäbchenphantom zum Rußpartikelphantom

Eine Antwort darauf findet man, wenn man einer Spur folgt, die es lange Zeit gab, tatsächlich aber nie gab. Bis zum heutigen Tag behaupten die Ermittler, dass sie für ihre Tatrekonstruktion ein überragendes Beweismittel in der Hand halten. Demnach soll sich Uwe Mundlos selbst getötet haben, nachdem er den Campingwagen in Brand gesteckt hatte: »Dies belege die Tatsache, dass bei der Obduktion nur in der Lunge von Mundlos Rußpartikel des Feuers gefunden wurden, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke am Montag (also am 21.11.2011, d.V.) in Berlin.« (FAZ vom 21.11.2011)
Es hat ganze 2 ½ Jahre gedauert, bis auch diese Lüge aufflog. Erst im März 2014 wurde dem Thüringer Untersuchungsausschuss der Bericht der Jenaer Gerichtsmedizin vorgelegt, die die beiden Leichen untersucht hatte:»Die Obduktionsberichte der Gerichtsmedizin Jena führen (…) aus, dass keine Spuren von Russ oder Raucheinatmung in den Lungen feststellbar gewesen seien …« (FAZ vom 2.4.2014)
Was sich erst einmal vernachlässigbar anhört, ist von enormer Brisanz, die auch die Untersuchungsausschussvorsitzende Dorothea Marx (SPD) mit großer Vorsicht zum Ausdruck brachte: »Damit ist es sehr zweifelhaft, dass Mundlos erst das Wohnmobil angezündet hat und sich dann erschossen hat.«
Mit diesem Bericht verliert die Selbstmordthese nicht nur ein ganz wesentliches Indiz. Es öffnet die Tür zu einem Geschehen, das bisher nur als Verschwörungsfantasie abgetan wird. Wenn beide NSU-Mitglieder bereits tot waren, als das Feuer gelegt wurde, muss es noch eine dritte Person gegeben haben, die in die tödlichen Ereignisse involviert war! Wenn nur dies wahrscheinlich und plausibel ist, dann stellt sich z.B. die Frage, was sich in dem Wohnmobil zugetragen hat, bevor es entdeckt wurde?
Von keiner geringen Bedeutung ist eine weitere Frage, die sich weder die Ermittlungsbehörden gestellt haben, noch die Anklageschrift beantwortet hat: Wo sind die beiden Fahrräder geblieben, die laut des Zeugen Egon S. in besagtem Wohnmobil verstaut wurden? Wenn der Zeuge für glaubwürdig gehalten wird, dann müssen sich die Fahrräder in Luft aufgelöst haben! Sie befanden sich nicht in dem ausgebrannten Wohnwagen … und finden sich auch nicht auf einer Asservatenliste.
 

Der dritte Mann, zwei Schüsse und eine Patronenhülse zu viel

Für die Annahme, dass es einen ›dritten Mann‹ gab, spricht ein weiteres Indiz. Mit einer Langwaffe, einer Pumpgun sollen die beiden tödlichen Schüsse abgegeben worden sein. Tatsächlich fand man auch die dazu passenden zwei Hülsen: »Die beiden ausgeworfenen Patronenhülsen der Marke Brenneke waren jeweils 70 Millimeter lang. Polizisten fanden sie direkt neben den Leichen.« (Fokus-Magazin, Nr. 38/2012)
 

Pumpgun Marke Mossberg-Maverick-88
Pumpgun Marke Mossberg-Maverick-88

 
Was auf den ersten Blick einleuchtet, ist ein verhängnisvoller Trugschluss. Die Pumpgun ist ein Repetiergewehr. Die Hülsen werden erst ausgeworfen, wenn nachgeladen wird. Dass Uwe Mundlos nachlädt, nachdem er seinen ›Kameraden‹ umgebracht hat, ist nachvollziehbar. Dass Uwe Mundlos ein weiteres Mal nachlädt, nachdem er sich selbst umgebracht hat, ist auszuschließen. Für die zweite Hülse kann es nur eine logische Erklärung geben: Es kann nur jemand nachgeladen und die zweite Hülse auswerfen, der noch lebt.
Diesem Widerspruch ist dankenswerterweise die N24-Dokumentation ›Der NSU – Eine Spurensuche‹ vom 4. November 2013 nachgegangen. Anhand einer baugleichen Winchester demonstrierte Waffenbauer Siegmund Mittag, dass es bei dieser komplett manuell zu bedienenden Langwaffe unmöglich ist, die Selbstmordthese mit den gefundenen zwei ausgeworfenen Hülsen aufrechtzuerhalten: »Geht nicht«, ist seine klare Antwort.
Offensichtlich ahnten die Ermittler, dass diese Version der Ereignisse ohne zusätzliche Abpolsterungen nicht aufrechtzuerhalten ist. Als der damalige SOKO-Chef Menzel als Zeuge vor dem Thüringer Untersuchungsausschuss geladen war, brachte er einen frischen Beleg für die sich selbst nachladende Pumpgun mit: »Die Tatsache, dass die Pumpgun, mit der sich Mundlos tötete, eine weitere Patronenhülse ausgeworfen hatte, was eigentlich erst beim Nachladen der Waffe geschieht, erklärte Menzel mit einem möglichen Fall der Waffe und deren Stauchung nach der Abgabe des letzten Schusses. Menzel berichtete von Versuchen der Ermittler mit einer baugleichen Pumpgun. Diese hätten ergeben, dass sich das Munitionsfach nach dem Abschuss automatisch öffne, und die verbrauchte Patronenhülse dann im offenen Schacht nur noch an einem Ende durch eine halb offene Haltevorrichtung verwahrt werde. Eigentlich werde die Vorrichtung erst beim Nachladen entriegelt und damit vollständig geöffnet. Durch ein Stauchen der Pumpgun etwa durch den Aufprall auf dem Boden könne die verbrauchte Munition also auch ohne Nachladen aus dem Schacht gefallen sein.« (FAZ vom 2.4.2014)
Bezeichnenderweise brachte er für diese Behauptung nicht das entsprechende Video mit, das diese Versuchsreihe dokumentiert, sondern ein nichtssagendes Foto der verwendeten Pumpgun. Diesen Beweis für eine sich selbst nachladende Pumpgun hat ein Mitglied im Schützenverein zu folgender Bemerkung veranlasst:
»Wir haben uns gestern im Schützenverein über die Lachnummer, die Pumpgun hat sich selbst geladen, unterhalten. Wenn man davon ausgeht, dass bei der betreffenden Pumpgun eine Munitionszufuhr über ein Röhrenmagazin erfolgt, die sich unter dem Lauf befindet, muss der Schütze zum Laden der Waffe den Vorderschaft zurückziehen, der Verschluss wird sodann geöffnet, der Schlaghahn gespannt und eine eventuell vorhandene leere Hülse ausgeworfen. Anschließend wird der Vorderschaft nach vorne bewegt, um eine neue Patrone ins Patronenlager zu laden und den Verschluss zu schließen. Allerdings ist der Vorderschaft mit einer Feder versehen, die kraftmäßig so ausgelegt ist, dass durch die Kräfte, die beim Aufprallen der Pumpgun auf den Boden entstehen, nicht der Ladevorgang ausgelöst werden kann …« (FAZ-Kommentar vom 2.4.2014)
Das Mitglied schlägt zum Beweis seiner Behauptung eine ganz einfache Versuchsanordnung vor. Der Schützenverein bringt eine Pumpgun mit, legt sie dem BKA-Chef Ziercke zu Füssen und dieser hat 500 Versuche, genau diesen Ablauf zu belegen. Diese Veranstaltung ist öffentlich.
Ergänzend sei auf folgenden Umstand verwiesen: Ein Pumpgun der Marke Mossberg ist ca. 90 Zentimeter lang. Neben dem Unding einer selbstladenden Punpgun könnte der BKA-Chef zugleich beweisen, wie man sich mit diesem Langlaufgewehr in den Kopf bzw. in den Mund schießen kann. Man darf gespannt sein, welche Arme der BKA-Chef dafür mitbringt …
Abgesehen von dem Spott, den Waffenfreunde für diese sich selbst nachladende Pumpgun haben, bleibt weniger Lustiges festzuhalten:
Die gewichtigsten Indizien für einen Selbstmord sind vorgetäuscht bzw. manipuliert worden. Wenn Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaft und Gericht dennoch an der Selbstmordversion festhalten, dann machen sie das nicht aus Inkompetenz oder Langweile. Dann liegt die Annahme nahe, dass die Ermittlungen anderer Geschehensabläufe zu Personen und Verwicklungen führen würden, die unter allen Umständen verdeckt bleiben müssen.
Wolf Wetzel
Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2013, 180 Seiten, 2. Auflage
Eine leicht gekürzte Fassung findet sich hier: http://www.jungewelt.de/2014/05-05/036.php
5.5.2014
Ein Beitrag, der sich mit den tatbegleitenden Umständen dieses tödlichen Ereignisses beschäftigt, findet sich hier: Zweifel an offizieller Version, Junge Welt vom 17.4.2013

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7 Kommentare

  1. Es geht nicht darum ob die Pumpgun sich selbst geladen hat, sondern erstmal darum ob die zweite Hülse durch das Aufprallen auf den Boden ausgeworfen worden sein kann. Die Pumpgun könnte beim Herabfallen durch den Rückstoss beschleunigt worden sein. Es gibt Asservatfotos von der Waffe auf denen ein Zentimetermass daneben liegt, sie hat eine Gesamtlänge von ca 70cm, der Abzug wäre etwa 60cm vom Laufende entfernt. Es sollte Mundlos möglich gewesen sein diese gegen sich selbst zu richten( einfach mal mit einem Zollstock ausprobieren ). Allerdings wäre sie zu lang um herunterzufallen, wenn man davon ausgeht das Mundlos sich im Sitzen erschossen hat.Dann würde das Ende schon auf dem Boden stehen.
    Verwirrung gibt es nun um die Anzahl der Hülsen. Während auf NSU-watch von 2 ausgeworfenen Hülsen und einer leeren Kammer die Rede ist, befindet sich laut auf nsu-Nebenklage eine weitere leere Hülse in der Kammer. Demnach sollten drei Schüsse gefallen sein, es war bisher aber nur von zwei Löchern im Dach des Wohnmobils die Rede. Der Blog nsu-Nebenklage ist von dem Rechtanwalt der im Prozess in München die entsprechenden Fragen stellte, und nsu-watch bringt in einem Absatz des entsprechenden Protokolls die Pumpgun von Mundlos mit der von Böhnhardt durcheinander. Das scheint eher für drei Hülsen zu sprechen.
    Als Michael Menzel vom Thüringer UA befragt wurde verteilte er Fotos die eine Pumpgun zeigen, so wie sie nach der Schussabgabe aussehen sollte. Der Schlitten ist zurückgerutscht, aber nicht bis zum Anschlag, eine leere Hülse befindet sich noch in der Kammer. Das wäre also der Zustand in dem sie laut nsu-nebenklage aufgefunden worden sein sollte. Menzel erklärt dazu aber, dies sei nicht der Auffindzustand gewesen, sondern die Patrone sei dann noch ausgeworfen worden.
    Wie es ausieht wenn die Waffe abgefeuert wird kann man zB hier sehen
    http://www.youtube.com/watch?v=gFvnzlpAjRY
    Und ein Tatortfoto das die Leiche von Mundlos zeigt gibt es hier :
    http://www.medienanalyse-international.de/stregda-uwem.jpg
    Die liegt mit dem Laufende zum Betrachter hin, der Pistolgrip sollte etwa da sein wo sich der Fuss von Mundlos befindet. Man sieht das Rohr vor dem Schlitten, und zu Mundlos hin sieht man hinter dem Schlitten ebenfalls ein kurzes Stück Rohr, zu erkennen an dem Lichtreflex( Zoom ist Strg und + ). Es sollte eigentlich noch eine dritte leere Hülse geben, die sich in der Waffe, in der Kammer befindet.
    Allerdings müsste das Tatortfoto eines von jenen sein die nach dem Transport gemacht wurden…

  2. Hallo Wolf Wetzel, ist die Information, dass ein Mitarbeiter Menzels bereits am Mittag des 04.11.2011 eine Sterbefallanzeige auf den Namen Mundlos ausfüllte, belegt und überprüfbar?

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