Das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV – ›Dienstleister der Demokratie‹ – Stresstest II

Veröffentlicht von

Das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV – ›Dienstleister der

Demokratie‹ – Stresstest II

Auf meine sehr konkrete datenschutzrechtliche Anfrage vom 4.10.2013 antwortete das BfV sehr zögerlich, wies mich mit Verve auf die rechtlichen Voraussetzungen hin, um von dieser Behörde Auskunft erteilt zu bekommen. Mit himmlischer Geduld machte ich mein eigenes, »besonderes Interesse« abermals deutlich:
 
Kamera-überwacht-sich-selbst
 

                                                                                                                                »Frankfurt, den 12.11.2013

Betr. Datenschutzrechtliche Eingabe bezüglich Daten und Einträge über meine Person gemäß BVerfSchG
Betr. Aktenzeichen XY ungelöst/13 S/ Datenschutzreferat

Sehr geehrte Frau Besgen,
ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 29.10.2013.
In meinem Schreiben vom 4.10.2013 habe ich detailliert meinen Auskunftsanspruch formuliert. Auch wenn ich die abermalige Frage nach meiner Berechtigung als Verzögerung verstehe, fasse ich mein Anliegen und mein ›besonderes Interesse‹ nochmals übersichtlich für Ihre Behörde zusammen.
Löschfristen
Auf meine Anfragen aus dem Jahr 2007 und 2009 wurde mir von Ihrer Seite aus mitgeteilt, dass zahlreiche Datenbestände aus Überwachungsmaßnahmen und nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (u.a. der Einsatz eines V-Mannes ‚123‘) über meine Person gespeichert sind.
Ihre Daten- und Aktenbestände umfassen den Zeitraum 1977 bis 2005 und schließen die penible Auflistung meiner journalistischen Tätigkeit ein.
Diese mir teilweise zugänglich gemachten Datensätze zu meiner Person und meiner beruflichen Tätigkeit unterliegen gesetzlichen Löschfristen. Ich möchte Auskunft darüber haben, ob und in welcher Form Sie diese Löschfristen eingehalten haben.
Löschung widerrechtlich erlangter Daten durch eine G-10-Maßnahme, einschließlich des Einsatzes Ihres V-Mann „123“
Wie Sie wissen, wurde die G-10-Maßnahmen gegen meine Person aus dem Jahr 1997 durch das VG und OVG Gericht in Berlin für rechtswidrig erklärt. Daraus ergibt sich, dass die Informationen und Daten, die in diesem Zusammenhang abgeschöpft wurden, rechtswidriger Natur sind. Ich möchte also wissen und sicherstellen, dass die durch die G-10-Maßnahme und den Einsatz Ihres V-Mannes „123“ erwirtschafteten Daten gelöscht wurden und Auskunft darüber haben, ob dies von Ihrer Behörde veranlasst wurde.
Überwachung von Journalisten, die sich thematisch mit Neonazismus beschäftigen
Wie Sie sicherlich besser wissen als ich, werden von Verfassungsschutzämtern auch Journalisten überwacht, die sich thematisch mit Neonazismus beschäftigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex. So z.B. die Journalistin Andrea Röpke oder der Berliner Journalist Ronny Blaschke.
Da man davon ausgehen kann, dass all dies nicht willkürlich, sondern mit System passiert, beantrage ich hiermit, Auskunft darüber zu erteilen, ob Sie meine journalistische Tätigkeit überwachen, insbesondere aufgrund meiner journalistischen Tätigkeit im Zusammenhang des NSU seit November 2011.
Speicherung von Daten seit 2005
Wie Sie wissen, arbeiten ich nicht nur seit Jahren am NSU-Komplex, sondern recherchiere ausführlich und fortlaufend über die Verwicklung Ihrer Behörde beim Zustandekommen des NSU und die unterschiedlichen Tatbeiträge (u.a. durch V-Leute) im Zusammenhang mit der Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a. Ich muss nach allen vorliegenden Erfahrungen davon ausgehen, dass Sie diese journalistische Arbeit nicht als Unterstützung, sondern als Bedrohung Ihrer Behörde ansehen.
Da ich aufgrund dieser Sachlage davon ausgehen muss, dass Sie nachrichtendienstliche Mittel gegen mich einsetzen, möchte ich von Ihrer Behörde wissen, ob in diesem Kontext Daten zu meiner Person, also meiner journalistischen Tätigkeit gespeichert sind.
Mit freundlichen Grüßen«
Der Text,der den Stresstest I beschreibt, findet sich hier: Der Verfassungsschutz als verdeckter Presserat
Im ver.di-Magazin “M” (07/2013) findet sich ein Text von Nora Paunsdorff, die die kontinuierliche Überwachung von JournalistInnen von 1970 bis heute beispielhaft zusammenträgt: Grenzüberschreitung im Geheimen.

Visits: 275

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert