Der neonazistische Mord in Kassel 2006 und das System der Cleaner

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Der neunte neonazistische Mord in Kassel 2006, der 1001. Zufall und das System der Cleaner

Teil II

›Cleaner‹ nennt man Spezialisten, deren Beruf es ist, Tatorte und Beweise so präparieren, dass sie zu dem erwünschten Ermittlungsergebnis führen.

In Kassel ereignete sich am 6. April 2006 der neunte Mord, der dem Nationalsozialistischen Untergrund/NSU zugeordnet wird. Dieses Mal wurde der Besitzer des Internet-Cafés Halit Yozgat kaltblütig ermordet. Wie in den vorangegangenen Morden wurde ›zufällig‹ auch dieser ins ausländische Milieu abgeschoben. Wieder aus Zufall wurde »nie Richtung Rechtsextremismus ermittelt« (FR vom 24.11.2011). Ebenso zufällig wurden Täter im familiären und beruflichen Umfeld des Ermordeten gesucht.
Dennoch weist der Mord in Kassel eine Besonderheit auf: Zur Tatzeit war der hessische Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme (dienstlicher Aliasname: Alexander Thomsen) in besagtem Internet-Café – selbstverständlich zufällig. Ein Verfassungsschutzmitarbeiter, der den Spitznamen ›Klein-Adolf‹ trug, einen ortsbekannten Neonazi als V-Mann ›führte‹, mit dem er am Mordtag in telefonischem Kontakt stand.
In diesem Beitrag geht es darum, zu belegen, dass die Nicht-Bereitschaft zur Aufklärung dieses Mordes alles andere als zufällig war und ist. Außerdem belegt dieser Fall sehr eindringlich, dass an der Nicht-Aufklärung, an der Verwischung von Spuren und Beweisen alle Behörden beteiligt waren/sind und – entgegen der Legende vom Behördenwirrwarr- alle an einem Strang zogen, bis heute: Von der Polizei, über den Verfassungsschutz bis hin zum hessischen Innenministerium und der Generalbundesanwaltschaft.

Das Internetcafé ist am 6. April 2006 durchschnittlich besucht, als ein Mann das Geschäft gegen 17 Uhr betritt, an die Theke tritt, eine Pistole mit Schalldämpfer zieht und kurz darauf mit zwei Schüssen in den Kopf den Internetbesitzer Halit Yozgat schwer verletzt. Halit Yozgat stirbt noch am Tatort.
Die Mordkommission sichert kurze Zeit später den Tatort. Man hält die Personalien der noch anwesenden Internetbesucher fest, sichert die Spuren, die Internetbenutzerdaten.
Dem Aufruf der Polizei, sich als mögliche ZeugInnen des Mordes zu melden, folgen fünf Personen, die einen weiteren Besucher erwähnen. Die Polizei kann die Identität dieser Person feststellen: Es ist Andreas Temme, der sich im Internet als ›Jörg Schneeberg‹ ausgegeben hatte.

Andreas Temme (Bildmitte)
Andreas Temme (Bildmitte)

Seine Erinnerung änderte sich mit jeder Vernehmung bzw. mit dem ihm zugänglich gemachten Ermittlungsstand: »Erst kannte er – in den Glauben, die Anwesenheit sei ihm nicht nachweisbar – das Cafe angeblich nicht, dann war er zu einem anderen Zeitpunkt, am 5.4.2006, dort und schließlich will er von den maßgeblichen Vorgängen nichts mitbekommen haben.« (Beweisantrag der Nebenkläger vom 12.11.2013)
Nachdem er nicht mehr leugnen konnte, dass er zu Tatzeit am Tatort war, gab er als Grund an, er habe dort als Privatperson in einem Erotik-Portal gesurft. Das sei auch der Grund gewesen, sich nicht als möglicher Zeuge zu melden.
Mit diesen Aussagen macht sich die Mordkommission an die Arbeit. Sie bringt in Kenntnis, dass Andreas Temme neben behaupteter ›Chat-Affäre‹ zur selben Zeit im operativen Einsatz war. Auf seinem Handy werden Verkehrsdaten sichergestellt, die belegen, dass er sowohl vor als auch nach seinem Internetbesuch Telefonkontakt zu Neonazis hatte. Damit konfrontiert, erklärt Andreas Temme, dass er V-Mann-Führer dieses Neonazis sei. Um aufzuklären, welche Rolle seine Anwesenheit am Tatort, die Telefonate mit Neonazis spielen, beantragt die Polizei u.a. eine Aussagegenehmigung für den vom VS-Mitarbeiter Temme geführten Neonazi. Diese Amtshilfe wird zuerst vom Chef des hessischen Verfassungsschutzes, wenig später vom hessischen Innenminister Volker Bouffier abgelehnt: »Ich bitte um Verständnis dafür, dass die geplanten Fragen … zu einer Erschwerung der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz führen würden.« (Brauner Terror – Blinder Staat – Die Spur des Nazi-Trios, ZDF-Sendung vom 26.6.2012).
Auch weigerte sich der Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in einer Innenausschusssitzung vom 17. Juli 2006, zum Stand der Ermittlungen Stellung zu nehmen.
In der Folge wurde die ermittelnde Polizei mit unvollständigen, also manipulierten Aktenbeständen versorgt. Die Akten zum Neonazi und V-Mann Benjamin Gärtner waren geschwärzt. Klarakten bekamen die Ermittler nie zu Gesicht.
Außerdem behauptet der hessische Verfassungsschutz allen Ernstes, dass es von V-Mann Führer Temme angefertigte Treffberichte mit Benjamin Gärtner gäbe, nur keine für das Jahr 2006. Und das, obwohl Andreas Temme selbst bestätigt, dass er den Neonazi ein bis zwei Mal im Monat, also sehr regelmäßig und ergiebig getroffen habe, was dem V-Mann Benjamin Gärtner die Note ›B‹ einbrachte, die zweithöchste Bewertung für Quellenglaubwürdigkeit.
Dermaßen mit Verschleierungen der Umstände konfrontiert, liefen alle Bemühungen um Aufklärung ins Leere. Beschützt, gedeckt und abgeschirmt, wurden die Ermittlungen gegen den VS-Mann Temme im Januar 2007 eingestellt. Eine Meisterleistung in Sachen Behinderung der Aufklärung und des Verschwindenlassens von taterheblichen Beweismitteln.
Was haben den Chef des hessischen Verfassungsschutzes und den damaligen Innenminister Volker Bouffier als oberster Dienstherr, dazu bewogen, dem ›Schutz‹ des Verfassungsschutzes einen höheren Rang einzuräumen, als der Aufklärung eines Mordes?
Was hätte der Neonazi und V-Mann des Verfassungsschutzes aussagen können, was den Verfassungsschutz hätte gefährden können? Eine Antwort darauf zu geben, ist keine große Detektivleistung: Hätte der als V-Mann geführte Neonazi weder etwas mit dem Mord an dem Internetcafébesitzer zu tun, noch mit dem NSU, wäre er geradezu als Entlastungszeuge des in Nöten geratenen VS-Mitarbeiters Temme aufgerufen worden! Gefährden kann dieser Neonazi den hessischen Verfassungsschutz nur, wenn das Risiko besteht, dass er eine Verbindung zu dem Mord, zu den Mördern herstellt, wenn man ihn nicht für befragungsresistent einstufte!
Über vier Jahre lang gab es für diese naheliegende Schlussfolgerung keine Belege, keine Indizien. Alle an dem Mordfall beteiligten Behörden hielten dicht – von dem ansonsten so viel beschworenen Behördenwirrwarr keine Spur.
Das änderte sich erst, als Beate Zschäpe als Folge der tödlichen Ereignisse am 4. November 2011 – mit der Versendung der Video-Kassetten – dafür sorgte, dass die Existenz des NSU nicht mehr geleugnet werden konnte.
Seitdem wissen wir zwar noch lange nicht alles, aber genug, um die Behinderung, um die Verhinderung der Aufklärung dieses neonazistischen Mordes belegen zu können. Fast nichts stimmte, was damals als offizielle Version bekannt gemacht wurde:
Andreas Temme war kein Verfassungsschützer, sondern ein staatlich verbeamteter Verfassungsfeind. In seiner Jugend gab man ihm den Namen ›Kleiner Adolf‹, dem er auch als V-Mann-Führer von Neonazis gerecht wurde. In seiner Wohnung fand man Auszüge aus Hitlers ›Mein Kampf‹ und weitere neonazistische Propaganda. »In T.s Büro fanden sich Bücher wie ›Lehrplan für die weltanschauliche Erziehung der SS‹, ein Lehrplan des SS-Hauptamts oder ›Judas Schuldbuch‹.« (stuttgarter-nachrichten.de vom 3.12.2013)
Und was das hessische Innenministerium über fünf Jahre erfolgreich zu schützen versuchte, ist mittlerweilen auch bekannt: Andreas Temme hat am Tattag nicht mit irgendjemand telefoniert, sondern mit dem Neonazi und V-Mann Benjamin G., einmal um 13:06 Uhr und ein weiteres Mal um 16:10 Uhr, eine Stunde vor der Mordtat. Benjamin G. wurde als Gewährsperson ›GP 389‹, also als Spitzel geführt.
»Benjamin G. hatte offenbar über seinen Stiefbruder, der in der Kasseler Szene ein bekannter Rechtsextremist gewesen sein soll, Zugang zu Neonazigruppen. Der Stiefbruder soll zum Beispiel im rechtsradikalen Netzwerk ›Blood & Honour‹ aktiv gewesen sein. Bitten der Polizei, auch diese Quellen befragen zu dürfen, um so einen ausländerfeindlichen Hintergrund des Yozgat-Mordes abzuklären, seien vom Verfassungsschutz aber abgebügelt worden, heißt es. Der ›Spiegel‹ zitiert in seiner aktuellen Ausgabe einen Verfassungsschützer, wonach derlei Geheimhaltung für ›das Wohl des Landes Hessen‹ bedeutsam gewesen sei. Der Mord an Halit Yozgat sei demgegenüber nicht so wichtig gewesen.« (Hessische/Niedersächsische Allgemeine/HNA vom 9.9.2012)
Benjamin G. heißt Benjamin Gärtner, geboren am 23.11.1980 in Kassel und wohnt jetzt in Helsa bei Kassel. Er hatte sehr gute Kontakte zur Neonaziszene in Kassel. Dazu gehörte auch sein Stiefbruder Christian Wenzl, der eine führende Rolle in der ›Kameradschaft Kassel‹ (ehemals ›Nationalistische Front‹) spielte.
Wenn man weiß, dass bei allen neun Morden, Neonazis aus der betreffenden Region, aus der betreffenden Stadt mit dem Ausspähen von Örtlichkeiten und Opfern eingebunden waren, dann weiß man, was das hessische Innenministerium um jeden Preis verhindern wollte: Ermittlungen, die dem Verdacht nachgehen, dass ein vom Verfassungsschutz geführter Neonazi am Mord des Internetcafébesitzers beteiligt war, Ermittlungen, die dem Verdacht nachgehen, ob der V-Mann Führer Andreas Temme über seine ›Quelle‹ von den Mordvorbereitungen, vom Mord selbst gewusst haben könnte.
All dies erklärt jedenfalls viel schlüssiger, dass nicht die angebliche oder aber auch inszenierte ›Chat-Affäre‹ der Grund war, seine Anwesenheit zur Mordzeit zu verheimlichen, sondern die mögliche Verwicklung in diesen neonazistischen Mord. Bekanntlich reichen für den Vorwurf der Beihilfe zu Mord auch ›unsichtbare Tatbeiträge‹, wie das Gewährenlassen einer Tat, das Führen und Decken von Mittätern.

Nahe an der Wahrheit – das System der Deckungs- und Verdunklungsarbeit

Mittlerweilen kann man das Tun des Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas Temme, die Dienstwege und Deckungsarbeiten deutscher Behörden einigermaßen konsistent rekonstruieren:
Der Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme traf sich mit seiner Quelle ›GP 389‹, mit dem Neonazi Benjamin Gärtner am 6.4.2006. Danach erledigte er Bürotätigkeiten. Dann kommt es zu den besagten zwei Telefonaten, das letzte ist zehn Minuten lang: » … um 16.10 Uhr, etwa eine Stunde vor dem Anschlag, rief T. auf dem Handy von G. an.« (welt.de vom 22.10.2013). Dann machte er sich auf den Weg nachhause, wo seine schwangere Frau wartete, überlegte sich‘s jedoch anders und stoppte für eine ›Chat-Affäre‹ an einem Internetcafé in der Holländischen Straße. Ein Internetcafé, wo ein Deutsch-Nationaler so auffällt, wie ein Bettler im Schlosscafé.
Am Rechner war er von 16:51 Uhr bis 17:01 Uhr eingeloggt – also zur Tatzeit. Der Internetbesitzer Halit Yozgat lag bereits ermordet hinter seinem Schreibtisch, als der VS-Mann seinen Platz am Computer verließ. Ohne irgendetwas Ungewöhnliches bemerkt zu haben, , ohne die ›Tropfspuren‹ auf dem Schreibtisch gesehen zu haben, bezahlte der ca. 1.90 Meter große Geheimdienstmitarbeiter: »Er legte die 50 Cent für die Computernutzung auf die Ladentheke, hinter der wohl schon die Leiche lag. Die Polizei fand diese 50 Cent am Tatort.« (FR vom 24.11.2011)
Nachdem der Mordfall auch die Mitarbeiter und Vorgesetzten im LfV erreichte, kam es am 10.4.2006 zu einer Befragung von Andreas Temme durch die Kollegin und Quellenführerin Frau Ehrig: Auf diese Ereignisse angesprochen erklärte Andreas Temme, das er weder das besagte Internetcafé, noch das Opfer kenne. Danach wurde es wieder kollegial und dienstlich. Sie beauftragte ihn, den Namen des Opfers ›abzuklären‹, was Andreas Temme mit einer – überraschend kenntnisreichen – Bemerkung kommentierte: Temme gab ihr gegenüber an, »dass der Mord offensichtlich keinen regionalen Bezug hätte, da die Waffe bereits bei mehreren Taten im gesamten Bundesgebiet eingesetzt worden sei.« (Beweisantrag des Rechtsanwaltsbüro b|d|k aus Hamburg vom 6.11.2013)
Abgesehen von der Frage, woher der ahnungslose Verfassungsschützer seine detailreichen Kenntnisse hatte, nahm dieser Vermerk (Komplex Temme, Band 6, Blatt 81) ein merkwürdiges Ende: Die Bundesanwaltschaft unterschlug diesen Vermerk gegenüber dem in München tagenden Senat.
Dass Andreas Temme von Anfang wusste, wo er sich am 6.4.2006 aufgehalten hatte, geht auch aus einem Vermerk des KHK Wetzel vom 22.4.2006 hervor:

»Wir haben ihm vorgehalten, dass er Kollegen gegenüber im Vorgespräch der Vernehmung sagte, dass ihm schon – bevor die Polizei zu ihm kam – bewusst war, dass er am Tattag am Tatort war.« (Mord Yozgat SA | Hauptakte Bd. 2075, Bl.15)

Am 9.5.2006 kam es zu einem Telefonat zwischen dem Geheimschutzbeauftragten Herrn Hess vom Landesamt für Verfassungsschutz/LfV und den vor Vernehmungen stehenden LfV-Mitarbeiter Andreas Temme:
»Herr Hess gibt den Rat, was er auch grundsätzlich bei der Arbeit sagt, so nahe wie möglich an der Wahrheit zu bleiben.« (Komplex Temme, Band 15) – d.h. seine Falschaussage so nahe wie möglich an das tatsächliche Geschehen anzulehnen, damit eine Aufdeckung erschwert wird. Eine professionelle Anleitung zu Falschaussagen. Eine Arbeitsmethode, die der Geheimschutzbeauftragte für die gesamte Arbeit des Verfassungsschutzes verstanden wissen wollte.
Tatsächlich folgte der Verfassungsschutzmitarbeiter dieser Anweisung vorbildhaft: Fortan erinnerte er sich daran, am Tattag in besagtem Internetcafé gewesen zu sein – ohne etwas vom Mord und/oder Tätern mitbekommen zu haben.
Am 16.6.2006 fand im Landesamt für Verfassungsschutz eine Besprechung statt, an der Vertreter des Verfassungsschutzes, der Staatsanwaltschaft und der Polizei teilnahmen. Staatsanwaltschaft und Polizei legten dar, warum sie eine dienstliche Erklärung von Andreas Temme, die Sicherheitsakte des LfV-Mitarbeiters und die Vernehmung des Neonazis und V-Mann Benjamin Gärtner beantragen. Die Besprechung blieb ohne Erfolg.

»Im Verlauf des Gespräches stellte Herr Hess (Geheimschutzbeauftragter des LfV) klar, dass eine Vernehmung und der damit einhergehende Verlust der Quellen das größtmöglichste Unglück für das Landesamt darstellen würden. Er meinte, dass, wenn solche Vernehmungen genehmigt würden, es für einen fremden Dienst ja einfach sei, den gesamten Verfassungsschutz lahm zu legen. Man müsse nur eine Leiche in der Nähe eines VMs bzw. eines VM-Führers positionieren

Das LfV lehnte jede Zusammenarbeit ab und verwies darauf, dass das Innenministerium das letzte Wort habe. Dieses entschied im Konflikt zwischen Staatsanwaltschaft/Polizei und Verfassungsschutz zugunsten Letzterer.
Vorläufiger letzter Akt dieser fortgesetzten Unterschlagung und Manipulierung von Beweismitteln und Aktenbeständen: Zum ›Fall Temme‹ existieren – soweit bekannt – insgesamt 35 Leitzordner im Hause der Generalbundesanwaltschaft. Bis heute liegen diese weder dem im München tagenden Senat, noch den Rechtsanwälten vor.
Soviel zur ›Aufklärungspflicht‹ einer Generalbundesanwaltschaft und der Aufgabe des Gerichtes, im Rahmen ihrer Aufklärungspflicht »alle nicht von vorneherein aussichtslosen Schritte zu unternehmen, um zu einer möglichst zuverlässigen Beweislage zu gelangen.« (Beweisantrag der Nebenkläger vom 12.11.2013)
Wer immer noch glauben will und muss, das Versagen der Behörden wäre einem Behördenwirrwarr und bedauerliche Fehlleistungen Einzelner geschuldet (gewesen), wird hier eines Besseren belehrt. Auch am Fall Kassel lässt sich belegen, dass das System ›Cleaning‹ in Form von Falschaussagen, Anstiftung zu Falschaussagen, Manipulationen der Beweislage, Deckungsarbeit durch Vorgesetzte sehr koordiniert vorgenommen wurde/wird und bis heute von den jeweiligen Spitzen der beteiligten Behörden abgesegnet wird.

Politisch gewollte Rechts- und Straffreiheit

 

Dass bis heute an der Vertuschung der Mordumstände festgehalten wird, dass die versprochene Aufklärung ohne Ansehen der Person eine Farce ist, belegt Mely Kiyak als Beobachterin des NSU-Bundestagsuntersuchungsausschusses in Berlin im Juni 2012. Befragt wurde Gerhard Hoffmann, Leitender Kriminaldirektor des Polizeipräsidiums Nordhessen und damalige Leiter der ›SOKO Cafe‹. Aus dem Gedächtnis gibt sie folgenden Dialog zwischen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses (UA) und dem SOKO-Chef Gerhard Hoffmann (GH) wider:

»GH: Innenminister Bouffier hat damals entschieden: Die Quellen von Herrn T. können nicht vernommen werden. Als Minister war er für den Verfassungsschutz verantwortlich.
UA: Er war doch auch Ihr Minister! Ist Ihnen das nicht komisch vorgekommen? Jedes Mal, wenn gegen V-Männer ermittelt wurde, kam einer vom Landesamt für Verfassungsschutz vorbei, stoppt die Ermittlung mit der Begründung, der Schutz des Landes Hessen ist in Gefahr. Aus den Akten geht eine Bemerkung hervor, die meint, dass man erst eine Leiche neben einem Verfassungsschützer finden müsse, damit man Auskunft bekommt. Richtig?
GH: Selbst dann nicht …
UA: Bitte?
GH: Es heißt, selbst wenn man eine Leiche neben einem Verfassungsschützer findet, bekommt man keine Auskunft.« (FR vom 30.6.2012)

Es stockt einem der Atem, wenn man dies liest und weiß, dass niemand im Untersuchungsausschuss aufstand, um sein Mandat auf der Stelle hinzuschmeißen. Man nahm es gefasst zur Kenntnis, als hätte man nur etwas gehört, womit die ›Aufklärer‹ schon lange gelernt haben, umzugehen.
Solange diese Art der ›Aufklärung‹ hingenommen wird, haben Verfassungsschutz und Innenministerium weder das Land noch die Verfassung geschützt, sondern Beihilfe zu Mord geleistet.
Solange Verfassungsschutz und Innenministerium offen im straf- und rechtsfreien Raum agieren, ist der Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung keine maßlose Übertreibung, sondern eine vorsichtige Einordnung.
Dass der Unwille, diesen Mordanschlag aufzuklären, nicht nur im parlamentarischen Raum groß ist, sondern seine Fortsetzung im NSU-Prozess findet, stellt das OLG in München selbst unter Beweis.
Verschiedene Nebenkläger stellten den Antrag, dass die Einbeziehung von  Telefonüberwachungs-Akten von Andreas Temme zur Einsicht und Überprüfung vorgelegt werden. Schließlich spielen die geführten Telefonate mit dem Neonazis Benjamin Gärtner und Andreas Temme am Mordtag eine erhebliche Rolle.
Anstatt diesem Antrag stattzugeben, lehnte der Vorsitzende Richter Götzl die Hinzuziehung dieser Akten ab: Die Unterlagen würden nichts dazu beitragen, den Fall aufzuklären.
Mit dieser Entscheidung unterschreitet der Vorsitzende Richter selbst das Niveau der Staatsanwaltschaft Kassel:

»Der gegen Herrn Temme bestehende Anfangsverdacht konnte auch durch die weiteren geführten Ermittlungen noch nicht ausgeräumt werden (…) Aus hiesiger Sicht ist in Anbetracht der Bedeutung der Mordserie und des bundesweiten Interesses jedoch eine sorgfältige Abarbeitung der „Spur Temme“ geboten (…)« (Schreiben der StA Kassel vom 13. Juli 2006)

Am 28. November 2013 gab der Senat seine Beschlüsse bezüglich der von Nebenklägern beantragten Beiziehung der vollständigen Akten aus dem Ermittlungsverfahren gegen den hessischen Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme bekannt. Den Anträgen auf Beiziehung folgender Aktenbestandteile wird entsprochen:
Das Protokoll der Vernehmung Andreas Temmes beim Landesamt für Verfassungsschutz durch seine Kollegin Ehring
 – die Dokumentation des sogenannten »kognitiven Interviews« mit Andreas Temme und die ›dienstliche Erklärung‹ von Andreas Temme vom 9. Mai 2005.
Eine darüber hinausgehende Beiziehung der Akten lehnte der Senat ab.

Wolf Wetzel
Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf?, Unrast Verlag 2013, 2.Auflage

In der Junge Welt vom 3.11.2013 ist ein leicht gekürzte Fassung veröffentlicht: Zweifelhaftes Teamwork
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12 Kommentare

  1. Ist es Zufall, dass der erwähnte KHK Wetzel den selben Namen wie der Autor des Artikels trägt?
    Ich sehe schon Gespenster…

  2. Könnte jemand der Wissenden erklären, wieso Ts Vorgesetzte ihn schon am Montag (10.4.) nach der Tat dazu befragten? Hier heißt es dazu nur “Nachdem der Mordfall auch die Mitarbeiter und Vorgesetzten im LfV erreichte, kam es am 10.4.2006 zu einer Befragung von Andreas Temme durch die Kollegin und Quellenführerin Frau Ehrig”.
    Wie hat das die VS-Vorgesetzten “erreicht”?
    Die Tat war am Donnerstag, T. will am Sonntag aus der Zeitung davon erfahren haben (wie glaubwürdig das auch ist). Hat er sich seinen Vorgesetzten offenbart oder warum sollten sie sonst auf die Idee kommen, ihn zu einem gerade erst geschehenen Mordfall zu befragen, der nach dem normalen Wissen zu dieser Zeit nicht mit ihm im Zusammenhang stand? Woher wussten sie von dem Zusammenhang zu ihm? Die Polizei hat T. doch erst am 21.4., also anderthalb Wochen nach dem Gespräch im VS vernommen, also offenbar am 10.4. noch nicht auf dem Schirm, oder doch?

  3. Herzlichen Dank, Wolf Wetzel, für die investigative Arbeit an diesem Fall. Heute, d.h. morgen, ist die Entdeckung des Nebenklageanwalts Bliwier in den Karlsruher Akten in allen Medien. Das könnte ein denkwürdiger Tag in der Rezeption dieser unsäglichen Vertuschungsaffäre werden!
    Ich bin lange an einem der Tatorte vorbeigefahren und habe mich jedes Mal wieder kurz gewundert, dass keine Spur zum Täter gefunden wird, bei der Mordaufklärungsquote in unserer Stadt. Als die NSU aufgeflogen ist, war ich entsprechend elektrisiert. Auch der Heilbronner Polizistenmord hatte mich aus anderen Gründen schon immer beschäftigt. Nachdem die NSU aufgeflogen war, blieb Heilbronn ein Rätsel, das nicht ins Schema passte.
    Nachdem ich vor einigen Tagen auf den verdächtigen Todesfall von Cannstatt gestossen bin, habe ich wieder intensiv im Internet recherchiert und bin so auf ihre Veröffentlichungen gestossen. Heute bin ich mir ziemlich sicher, dass die eigentliche NSU(oder wie auch immer)-Mordserie in Kassel zuende gegangen ist, weil der VS heiße Ohren bekommen hat, als die Polizei Andreas Temme ins Visier nahm. Sie haben ihn und sein Kollegen ja sogar abgehört. VS und Politik haben die Aufklärung hintertrieben, aber weitere Morde mit derselben Handschrift unterbunden. Das Problem war aber noch nicht aus der Welt und musste irgendwann endgültig bereinigt werden. Der Heilbronner Mord, der wahrscheinlich ganz andere Täter und lokale Hintergründe hatte, wurde aus vier Gründen in die Saga eingebaut: erstens zur Ablenkung von der Tatsache, dass Kassel die Endstation war und ein VS-Mann dort im Rampenlicht stand. Zweitens, weil Heilbronn ebenfalls ein sehr bekannter und die Bevölkerung beunruhigender Fall war. Drittens, weil man mit Heilbronn an der Legende von den großen Rätseln und bedauerlichen Pannen stricken konnte. Das “Phantom von Heilbronn” an den Wattestäbchen ist wahrscheinlich tatsächlich eine Panne gewesen. Viertens, weil der Staat sich in Gestalt von 2 deutschen Polizisten zum Mitopfer des Terrors machen konnte. Für die “Dienste” und den Staat ging es jetzt darum, mit Geduld und Spucke diese Saga in die Welt zu bringen und die NSU-Täter bzw. -Helfer dabei abzuschalten bzw. wirksam zum Schweigen zu bringen. Die beiden schwierigsten Fälle konnten glücklich in Eisenach entsorgt werden, die anderen dadurch so eingeschüchtert, dass sie es kaum wagen werden, im Prozess die Saga von der winzigen NSU durch unpassende Einlassungen zu stören. Deshalb schweigt Zschäpe so beharrlich, deshalb hat sie drei Aufpasser. Die ganze Sache ist extrem heikel, der Einsatz sehr hoch. Viele spielen mit, nicht weil sie selbst etwas zu verdecken haben, sondern weil sie Angst haben, dass Anarchie ausbricht, wenn das ganze Ausmaß der Verbrechen und Vertuschung ans Licht kommt. Deshalb muss man um jeden fürchten, der ein kleines, aber verräterisches Puzzleteil in der Hand hat und nicht mitspielt. Für den möglichen Erfolg der Enttarnung durch die Bürger ist es außerordentlich wichtig, dass die bereits bekannten Fakten und aufgedeckten Lügen durch möglichst viele Multiplikatoren gesammelt, gesichert und weiterverbreitet werden. Das ist auch die beste Versicherung für jeden einzelnen. Deshalb bin ich sehr froh, dass sich heute der Verdacht ganz massiv verstärkt und verbreitert hat.

  4. Sie beauftragte ihn, den Namen des Opfers ›abzuklären‹, was Andreas Temme mit einer – überraschend kenntnisreichen – Bemerkung kommentierte: Temme gab ihr gegenüber an, »dass der Mord offensichtlich keinen regionalen Bezug hätte, da die Waffe bereits bei mehreren Taten im gesamten Bundesgebiet eingesetzt worden sei.«

    Woher wusste Temme das?
    http://www.stern.de/politik/deutschland/nsu-prozess-so-nah-wie-moeglich-an-der-wahrheit-2061859.html
    “Doch aus Vermerken über die Befragungen seiner Kolleginnen bei der Außenstelle des LfV in Kassel geht Gegenteiliges hervor: Vier Tage nach der Tat hatte T. tatsächlich aus Wiesbaden die Order bekommen, mit der Staatsschutzabteilung der Kasseler Polizei über den Fall Yozgat zu sprechen. Das LfV war zu diesem Zeitpunkt bereits darüber informiert, dass dies die bundesweite Ceska-Mordserie war. Und ausgerechnet Andreas T. wurde damit beauftragt, mit den Ermittlern einen Informationsaustausch durchzuführen.”

  5. Wie lange lässt man sich diese Märchenstunde noch gefallen. Benjamin Gärtner war noch 2012 für den MAD tätig. In Zusammenarbeit mit dem hessischen Verfassungsschutz spähte Benjamin Gärtner einen ehemaligen Hauptmann der Bundeswehr aus, der in der “Freien Kameradschaft Kassel” aktiv ist.
    Seine zwei Führungspersonen S. und M. sind in den zwei Stellen Mainz und Koblenz wechselseitig tätig. Es existieren in den dortigen MAD Büros St.4 noch diverse Akten über die Operation, Treffberichte und Akten zur Weiterleitung an den MAD Z. Abteilung II. Benjamin Gärtner hatte durchgehend Kontakte zu den Kernfiguren des nationalen Widerstandes in mehreren Bundesländern und Städten. Er liefert in “wöchentlichen Turnus” Berichte zu einschlägigen Foren für Ex Militärs sowie Rechtsextremen. Ferner übergibt er Broschüren von drei Verlagsgesellschaften an seine Quellenführer. Es existiert eine enge Zusammenarbeit zwischen MAD und H-LfV. (Was strafrechtlich von Belang ist – Trennungsgebot).
    Der Rechtsanwalt des Benjamin Gärtner ist der vorbestrafte Kriminelle Volker Hoffmann, welcher für den ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Pfahls und inzwischen verurteilten Waffenschieber und Schwerkriminellen Gelder aus illegalen Geschäften gewachsen hat. Intern sieht man die Sachlage so, dass Benjamin Gärtner engen Kontakt zu militanten Rechten habe und sehr wohl mit dem Mord sowie drei Raubüberfaällen (Räuberische Erpressung) zu tun hat.

  6. “Dazu gehörte auch sein Stiefbruder Christian Wenzl, der eine führende Rolle in der ›Kameradschaft Kassel‹ (ehemals ›Nationale Front‹) spielte.”
    Gemeint ist bestimmt die “Nationalistische Front”. Deren ehemaliger Anführer Meinolf Schönborn wohnt noch immer bei Bielefeld, und ist mit seiner “Neuen Ordnung” auch heute noch aktiv. Ein grösserer Teil der vom NSU ausgekundschafteten potentiellen Anschlagsziele befindet sich in Bielefeld und den Nachbarstädten, die anderen beiden Schwerpunkte sind Hamburg und München. Bei Bielefeld gab es Anfang der 90er auch einen KKK, dieser hatte Verbindung mit dem von Piato, der die Kreuzvernrennung ’91 bei Berlin als Kader eben jener NF organisiert hatte. Corelli soll im NF-Hauptquartier bei Schönborn gewohnt haben( laut “Blut und Ehre”, A. Förster ). Es könnte also nichts schaden etwas über personelle Kontinuitiäten der NF mit späteren Organisationen in der Gegend zu erfahren.
    @Alexander Gronbach : “Patronenhülsen? Fehlanzeige. Schalldämpfer – reine Erfindung der Journalisten! Vergleichsspuren?” Die Hülsen sollen in einer Plastiktüte verblieben sein, der Schalldämpfer soll Aluminiumspuren an der Patronen hinterlassen haben.

  7. Die beiden Männer betraten das Internet-Café am 6. April 2006 gegen 17.01 Uhr. Ganz ruhig, ohne Hast, als wollten sie wie die anderen nur ihre E-Mails abrufen oder im Internet surfen. Hinter dem Tresen saß Halit Yozgat, 21, er blickte auf.
    Einer der beiden zückte eine Pistole mit Schalldämpfer und schoss dem jungen Mann ins Gesicht, einmal und noch einmal. Halit Yozgat sackte hinter dem Tresen zusammen, aber er lebte noch. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verließen den Tatort. So gelassen, wie sie gekommen waren.
    http://www.welt.de/politik/deutschland/article122428498/Neue-Zweifel-an-Verfassungsschuetzer-Andreas-T.html
    So steht das in der Welt. Ne klar, die Journalisten der Welt waren ja dabei. Die haben ja gesehen, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mit gezückten Waffen, eine davon mit Schalldämpfer den Internetbetreiber erschossen haben.
    Die anwesenden Zeugen haben “nichts” gesehen. Einer, ein Beamter des Verfassungsschutz war ja garnicht anwesend! So behaupteten das alle, bis hoch zum hessischen Ministerpräsident. Es gab auch keinerlei verifizierbare Beweise, oder gar einen Fingerabdruck oder DNA.
    Patronenhülsen? Fehlanzeige. Schalldämpfer – reine Erfindung der Journalisten! Vergleichsspuren? Keinerlei Spuren die auch nur ansatzweise auf Mundlos und Böhnhardt hinweisen könnten.
    Jedoch ein hessischer LfV Beamter direkt am Tatort, der in sehr engen Kontakt mit einem rechtsextremen Spitzel namens Benjamin Gärtner stand. Das sind die eigentlichen Tatverdächtigen, die jedoch, so pervers es klingt, vom Rechtsstaat systematisch geschützt werden, die oberste Anklagebehörde der Bundesrepublik Deutschland, die Bundesanwaltschaft behindert eine Aufklärung des rechtsstaatlichen Strafverfahren indem sie 37 Aktenordner unterschlägt zum Mordfall in Kassel. 11 gewählte Volksvertreter im Bundestag haben systematisch diesen Fall Kassel vertuscht, haben notwendige Akten heimich mit der Staatskanzlei Hessen abgeglichen und als i-Punkt noch über den Bundesinnenminister Friedrich unterschlagen im Abschlussbericht.
    Und dann kommt so ein Journalistenwürstchen angedaggelt und verkündet, Mundlos und Böhnhardt zückten die Waffen und ermordeten den Internetbetreiber? Dieser Welt Journalist gehört eingesperrt wegen Vortäuschen von Straftaten!
    Der Haupttatverdächtige heisst Andreas Temme, sein vermuteter Mittäter heisst Benjamin Gärtner. Rädelsführer und Unterstützer dieser terroristischen Gruppe LfV sitzen heute noch in ihren Büros und werden von unseren Steuergeldern als Beamte gemästet, oder wie sieht man das in einem rechtsstaatlichen Strafverfahren, dass ein Vorgesetzter dem Hauptverdächtigen den Ratschlag gibt “immer am Rande der Wahrheit zu lügen”. Das nennt man Strafvereitelung im Amte – bei einem Mordfall! Vielleicht sollte man diesmal nicht 15 Jahre warten, bis man im Tresor des Verfassungsschutzes nach den Tatwaffen nachsieht, zb. wie im Mordfall Ulrich Schmücker. man könnte doch schon jetzt mit einem Durchsuchungsbeschluss in den Tresoren des hessischen LfVs sowie BfV Köln nach sehen, ob sich da ein paar Ceskas 83 mit Schalldämpfer befinden?
    Und bevor sich die BRD Rechtsstaat nennen will, wäre es angebracht, den Mehmet als Zeugen zu laden. Welcher Mehmet? na der hier –
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-80075315.html
    Ja genau, dieser Mehmet. Und dieser hochgelobte türkische Vorzeigebürger soll doch bitte im OLG Verfahren seinen Landsleuten wie zb. der türkische Botschafter in BRD und diesen ganzen Schwarzen-Wolf-Faschisten” nochmals seine Geschichte von Ceska, türkischen Killerkommando und Tresor in Schweiz erklären. So wie er es in einem rechtsstaatlichen Deutschen Gericht in Nürnberg abgezogen hat, gegenüber den Journalisten von SPON und wenn wir schon dabei sind, wäre es auch angebracht, dass er seinen Quellenführer beim BfV nennt und dann liebe Leute, dann sehen wir mal weiter ……..

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