30.10.2013 – Veranstaltung zum NSU-VS-Komplex in Oldenburg

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Der NSU-VS-KomplexWo fängt der Nationalsozialistische Untergrund an, wo hört der Staat auf?

Lesung und Diskussion mit Wolf Wetzel – Autor des gleichnamigen Buches

Mittwoch, 30.10.2013 | 19.30 Uhr

IBIS e.V. (Interkulturelle Arbeitsstelle für Forschung, Dokumentation, Bildung und Beratung e.V.)

Klävemannstrasse 16

26122 Oldenburg

Eine Veranstaltung des Bündnis gegen Rechts und von IBIS – mit Unterstützung des Astas der Carl-von-Ossietzky-Universität
13 Jahre blieb der Nationalsozialistische Untergrund/NSU unentdeckt. Mindestens neun Morde wurden begangen. Jedes Mal verschleppten die Behörden verschiedener Bundesländer die Mordhintergründe ins ›ausländische Milieu‹. Jedes Mal will man keine ›heiße Spur‹ gehabt haben. Jedes Mal hinderte das die Behörden nicht daran, alle neun Morde in die Blutspur des ›organisierten Verbrechens‹ zu legen.

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Die Deutsche Gesellschaft – auch die Deutsche Linke – war stets bereit, dies zu glauben. Hätte sie es besser wissen können?

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  1. http://www.zvw.de/inhalt.nsu-prozess-prozess-gegen-zwei-tote.03d7e064-044f-4a8e-9862-d9c3f1369845.html

    Die bekam vor allem ein Ex-Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes zu spüren. Andreas T. besuchte genau zu der Zeit ein Kasseler Internetcafé, als dort alit Yozgat erschossen wurde. Götzl legte Widersprüche in der Aussage des Mannes offen, der so genannte V-Männer der Inlandsgeheimen führte.

    Am Verfassungsschützer T. wird deutlich, worum es im Münchener Verfahren auch und gerade geht: Um die Frage, ob Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe alleine die Morde begingen, die ihnen zur Last gelegt werden. Ob sie eine abgeschottete Gruppe waren, wie es der Generalbundesanwalt sagt. Oder ob dem „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) mehr Personen angehörten.

    Die Ankläger versuchen mit aller Macht, ein mögliches Staatsversagen aus dem Münchener Gerichtssaal Saal auszusperren. Fragen nach Wissen und Kenntnissen von Verfassungsschutzämtern gehören „in einen Untersuchungsausschuss, nicht in einen Strafprozess“, argumentiert Bundesanwalt Herbert Diemer. Er und seine Mitstreiter wollen, dass die in Rekordzeit zusammengeschriebene Anklage bestätigt und die Angeklagten verurteilt werden.
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    Das wird aber im StgB anders dargestellt –
    § 211 Mord

    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
    (2) Mörder ist, wer
    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
    einen Menschen tötet.

    § 27 Beihilfe

    (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

    Wie wird man eigentlich Bundesanwalt?

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