15.12.2009 – Neues aus der Anstalt

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Eine täuschend echte Verbrecherjagd und eine wirklich irre

Regierung

Eine anstaltseigene schwarz-gelbe Realsatire

Der Hessenkrimi‹ beschreibt, wie die CDU die verlorene Landtagswahl 2008 gewinnen konnte – mit Hilfe von Milliarden-Unternehmen und dank des rechten Flügels der SPD. In diesem Beitrag geht es darum, nachzuzeichnen, warum die CDU unbedingt an der Macht bleiben mußte – koste, was es wolle.
Es geht um “jüdische Vermächtnisse”, das Ausschalten von kenntnisreichen Zeugen, die Psychiatrisierung von lästigen Steuerfahndern (in Frankfurt) und christliche Anstaltsleiter (in Hessen).

Im Dezember dieses Jahres haben die Regierungsparteien CDU und FDP im hessischen Landtag die Novellierung des hessischen Polizeigesetzes beschlossen: »Ziel der Änderungen ist es, die technischen Fahndungsmöglichkeiten der Sicherheitskräfte zu verbessern, um insbesondere der Bedrohung durch Terroristen besser begegnen zu können…. Holger Bellino (CDU) wies auf die neuen Herausforderungen der Sicherheitskräfte hin. Terrorismus, organisierte Kriminalität und Menschenhandel seien ›nicht mit einer Kuschel- oder Wohlfühl-Kriminalistik zu bekämpfen‹. Insbesondere die sogenannte Quellen-Telekommunikations-Überwachung und die Nutzung automatischer Kennzeichenlesesysteme seien Kernanliegen der CDU, weil zur Verhinderung von Terroranschlägen und anderen schweren Straftaten unabdingbar. Innenminister Volker Bouffier (CDU) sprach von einem ›Gesetz, das sich sehen lassen kann‹.«[1]Im Wesentlichen werden im verschärften Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) folgende weitere Grundrechtseingriffe erlaubt:

Die vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärte ›automatische Kennzeichenerfassung‹, die auch in Hessen praktiziert wurde, wird nun im zweiten Anlauf bei ›konkreter Gefahr‹ wieder legalisiert.

Die ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte ›Onlinedurchsuchung‹ von Computern wird über die sogenannte Quellen-Telekommunikations-Überwachung (mithilfe von eingeschleuster Software werden Online-Telefonate über externe Befehle ausspäht) als Light-Version wieder eingeführt.

Angesichts dieser Verschärfungen gerät jedoch schnell in Vergessenheit, dass bereits bestehende Repressionsmaßnahmen eine organisierte Willkür erlauben, wie z.B. der § 32 des HSOG, der ermöglicht, ohne konkreten Tatvorwurf Menschen bis zu sechs Tagen in ›Unterbindungsgewahrsam‹[2] zu nehmen.

Die Kritik aus allen Oppositionsparteien reicht von inszenierten Gefahrenlagen, die durch (eigene und befreundete) Geheimdienste unkontrollierbar selbst geschaffen werden (können), bis hin zu unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffen, deren Überprüfung auf Verfassungsmäßigkeit sich die SPD vorbehalten hat.

»Jürgen Frömmrich (innenpolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) fasst seine Kritik in zwei Punkten zusammen: ›Erstens besteht keine Notwendigkeit für die angestrebten Befugniserweiterungen. Das deutsche Recht bietet bereits alle zur Herstellung der inneren Sicherheit notwendigen Rechtsgrundlagen. Dies wurde auch bei der Anhörung bestätigt, so vom Anzuhörenden Dr. Patrick Breyer bezüglich der geplanten Wohnraumüberwachung und Rasterfahndung. Er führte aus: ›Die Strafprozessordnung deckt die Bereiche begangener Straftaten, versuchter Straftaten (§ 22 StGB), geplanter Verbrechen (§ 30 StGB) und terroristischer Gruppierungen (§129a StGB) bereits ab.‹«[3]

Über inszenierte und tatsächliche Gefahrenlagen

In einem Land, in dem Kriegskassen der CDU als ›jüdische Vermächtnisse‹ getarnt, über Liechtensteiner Stiftungen (Passwort ›Zaunkönig‹) illegale Parteispenden anonymisiert und gewaschen wurden, in einem CDU-Land, in dem »jugendliche Intensivtäter«, gerne mit Migrationshintergrund, in Erziehungslagern und im Warnschussarrest verschwinden sollen … in einem solchen Land muss jede Wahnvorstellung ernst genommen werden, die mit soviel Macht ausgestattet ist.

Es sind mittlerweile über acht Jahre vergangen, in denen leitende Beamte der Oberfinanzdirektion und des hessischen Finanzministeriums eine Treibjagd auf lästige Steuerfahnder veranstaltet haben, ohne dass die Verantwortlichen bis heute dafür strafrechtlich belangt und wegen Amtsmissbrauch zum Rücktritt gezwungen worden wären. Gerade weil man den lästigen ›Zeugen‹ nichts anderes vorwerfen konnte, als die Verfolgung von Großkriminellen ernst genommen zu haben, wurden sie mit rechtswidrigen Disziplinarverfahren eingeschüchtert, mit Verleumdungen diskreditiert, mittels Versetzungen ›kaltgestellt‹, bis man schließlich ihre Psychiatrisierung betrieb – ein System des ›Archipel Gulag‹, das man nur der ehemaligen Sowjetunion zutraute.

Wie viele CDU-Mitglieder, Spender, Sponsoren und Amigos wären heute noch im Amt, wenn man nur die bestehenden ›technischen Fahndungsmöglichkeiten‹ auf die genannten Fälle von Korruption und Regierungskriminalität anwenden würde?

Wie viele im System ›Don Roland‹ verbrächten heute ihre Tage in Kuscheljustizanstalten, wenn die bereits bestehende Telekommunikations-Überwachung auf jene angewandt werden würde, die im Auftrag der CDU Schwarzgeldkonten im Ausland ›pfleg(t)en‹, Begünstigung im Amt, Falschaussagen und kriminelle Absprachen am Telefon aufeinander abstimmen und koordinieren?

Wenn irgendjemand bis zum heutigen Tag in den Genuss der ›Verständnispädagogik‹, der ›Kuscheljustiz‹ und neuerdings der ›Wohlfühlstatistik‹ gekommen ist, dann ist es diese Partei mit christlichem Hintergrund, die seit fast 30 Jahren fortgesetzt Steuerhinterziehung, politische Einflussnahmen, Ver- und Begünstigungen, Verschleppungen, Verschleierungen und Strafvereitelung im Amt betreibt.

Der ganz normale Wahnsinn

Der innenpolitische Sprecher der FDP, Wolfgang Greilich, sprach allen Ernstes vom »liberalsten Polizeigesetz« in der hessischen Geschichte. »Wir stärken die Bürgerrechte, wir stärken die Grund- und die Freiheitsrechte.«[4]

Ob er das im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gesagt hat oder lügt, bis sich die Balken biegen, lässt sich so ohne Weiteres nicht klären.

Aber dafür gibt es ausgezeichnete Ärzte, Ärzte, die sich bewährt haben, den Gesundheitszustand und die psychische Verfassung von Staatsdienern objektiv und neutral zu begutachten. Ich schlage dafür den kompetenten, von der hessischen Oberfinanzdirektion und dem hessischen Finanzministerium gleichermaßen geschätzten Psychiater Dr. med. Thomas Holzmann vor. Der Mann hat ein feines Gespür für Irre: Nach Auskunft der Landesregierung begutachtete dieser seit Oktober 2005 exakt 22 Fälle in der Finanzverwaltung – in zwei Dritteln dieser Fälle sei er zum Urteil ›Dienstunfähigkeit‹ gelangt.

Geht also mit rechten Dingen zu, dann kann man mit aller größter Sicherheit davon ausgehen, dass das Gutachten des Psychiaters Dr. med. Thomas Holzmann auch im Fall des Herrn Wolfgang Greilich unter die Zweidrittelregel fallen wird, mit dem zwanglosen Vermerk:

Eine Nachuntersuchung ist nicht erforderlich …

Da die Polizei und die Verfolgungsbehörden bekanntlich alle Hände voll zu tun haben werden, das neue Polizeigesetz mit Leben zu füllen, wäre dieser Weg sicherlich auch ein Beitrag zu ihrer Entlastung.

Sage jetzt bloß niemand, dass damit der Psychiatrisierung von politischen Gegnern das Wort geredet werde. Um dem Vorwurf der Ungleichbehandlung völlig zu entkräften, schlage ich als nächsten Untersuchungspatienten den Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) vor. Er hatte behauptet, dass seine Behörde mit den vorsätzlich falschen Gutachten über Steuerfahnder nichts zu tun habe. Tatsache ist, dass in einer Liste, die der FR vorliegt, eindeutig festgehalten ist, »dass die Gutachten des Psychiaters Thomas H. ›im Auftrag der Oberfinanzdirektion bzw. von Finanzämtern‹ erstellt worden sind.«[5]

Auch in diesem Fall sollten wir voll und ganz auf die Urteilsfähigkeit dieses tüchtigen Psychiaters vertrauen, für den sich auch der Justizminister Banzer (CDU) höchstpersönlich verbürgte: Dieser nannte die Diagnosen im Fall der vier Steuerfahnder ›nachvollziehbar‹. Deshalb habe es ›für eine kritische Hinterfragung hinsichtlich der fachlichen Qualität der Gutachten‹ keinen Anlass gegeben.«[6]

Also Herr Banzer: Der Nächste bitte …

Das System ›Archipel Gulag‹

Im Folgenden stelle ich eine Chronologie vor, die die Ereignisse um die vier psychiatrisierten Steuerfahnder in Frankfurt zusammenfasst. Ich kann versichern, dass diese Chronologie völlig unvollständig ist und nur die Spitze des Eisberges darstellt:

1996ff

Die Steuerfahnder im Finanzamt V in Frankfurt sind gefährlich erfolgreich und sind an der Aufdeckung von zahlreichen Skandalen beteiligt:

Steuerfahnders Marco Wehner »ist dabei, als Frankfurter Steuerfahnder gegen den ehemaligen Schatzmeister der CDU, Walther Leisler Kiep ermitteln. Das dunkelste Kapitel der Hessen-CDU. Es geht um illegale Parteispenden, getarnt als ›jüdische Vermächtnisse‹ und um Steuerhinterziehung im großen Stil, um Millionen von Schwarzgeld, das die CDU in einer Stiftung in Liechtenstein versteckt hat. Marco Wehner ist auch dabei, als Frankfurter Fahnder die Daten von Hunderten deutschen Anlegern auf einer CD-ROM erhalten. Auch hier geht es um Schwarzgeldkonten in Liechtenstein. Rund 80 Fälle aus Frankfurt sind dabei, doch Wehners Chef und seine Fahnder werden von hohen Vorgesetzten des Finanzamtes ohne Begründung zurückgepfiffen.« FR vom 21.11.2009

Bereits damals war der Druck sehr groß: Als der Steuerfahnder Schmenger vom Finanzamt V 1996 die Commerzbank wegen Tausender Fälle von Steuerhinterziehung durchsuchen sollte, meldete sich der damaliger Vorstandssprecher der Commerzbank Martin Kolhaussen beim Bundeskanzleramt höchstpersönlich: »Man sei ›in Sorge um den Finanzplatz Deutschland‹ (…) Steuerfahnder Schmengers Antwort, als er dennoch die Vorstandsetage der Bank durchsuchte, war: ›Dann sagen Sie dem Bundeskanzler schöne Grüße von der Steuerfahndung Frankfurt!‹« FR vom 4.8.2009

1999

Mithilfe ›Schwarzer Kassen‹, als ›jüdische Vermächtnisse‹ getarnt, und einem rassistischen CDU-Wahlkampf ›Lieber Kinder satt Inder‹ kommt in Hessen eine CDU/FDP-Regierung an die Macht. Der Wind dreht sich – auch für die Steuerfahnder. Neuer hessischer Finanzminister wird Karlheinz Weimar (CDU).

2000

Jürgen Rauh leitete jahrelang Finanzämter. 2000 wird er zum Direktor der hessischen Staatsbäder ernannt. Er soll im Rahmen der Privatisierungswelle von öffentlichem Eigentum »Kur- und Heilanstalten, eine Rheumaklinik, eine Herz- und eine psychosomatische Klinik sowie Burgen gewinnbringend an Investoren verkaufen« (FR vom 28.11.2009). Als treues CDU-Mitglied macht er sich an die Arbeit. »Beim Verkauf der Burg Stauffenberg verhandelte Rauh mit den Pächtern der Burg, die zuletzt 2,2 Millionen D-Mark für den Kauf anboten.« Das hessische Finanzministerium interveniert und findet einen anderen ›Interessenten‹ – und verkauft die Burg für 950.000 D-Mark. Als er den entstandenen Verlust von über einer Million DM beklagt, kehrt man den Spieß um, ermittelt gegen ihn wegen ›Verdachts der Untreue‹ und versetzt ihn in die Oberfinanzdirektion Frankfurt. Der leitende Regierungsdirektor klagt gegen seinen obersten Dienstherrn und wird im Jahr 2006 vor dem Landgericht Wiesbaden freigesprochen.

2001

2001 erlässt das Finanzamt Frankfurt auf Anweisung des hessischen Finanzministeriums die Verfügung, nur noch Geldtransfers ins Ausland zu untersuchen, die die Summe von 500.000 Mark überstiegen.

Einige Steuerfahnder protestieren gegen diese Verfügung. Zuerst werden ihnen größere Steuerhinterziehungs-Fälle entzogen. Als sie weiter protestieren, werden sie im Rahmen von ›Disziplinarmaßnahmen‹ versetzt.

»Ein Teil von ihnen wird in die ›Servicestelle Recht‹ versetzt … eine Geisterstation … ›Man nannte die Servicestelle Recht behördenintern auch ›Strafbataillon‹ oder ›Archipel Gulag‹« STERN Nr 51 vom 11.12.2008

In Folge wird das komplette Fahnder-Team für Großbanken zerschlagen und aufgelöst.

Auch der Bankenkoordinator bei der Steuerfahndung, Eckhard Pisch, wehrt sich gegen diese Amtsverfügung – und wird nur »zwei Tage nach seinem schriftlichen Protest (…) versetzt. (FR vom 4.12.2009). Er wird an das Finanzamt Darmstadt abgeschoben.

Steuerfahnder Schmenger (und andere) klagen gegen die Disziplinarverfahren. Im Laufe der Prozesse gegen das Land Hessen tauchen ›Nebenakten‹, bisher geheim gehaltene (Personal-)Akten auf. Er gewinnt den Prozess.

2003

»Schmenger muss die Steuerfahndung verlassen und wird zum 31. März 2003 in die Großbetriebsprüfung versetzt.« STERN Nr 51 vom 11.12.2008

»Die 70 Fahnder der Steuerfahndung des Finanzamts Frankfurt V sind bestürzt über diese und andere Versetzungen und beschließen zu handeln.« Im Sommer 2003 treffen sich 48 von ihnen und verfassen einen Brief an den Ministerpräsidenten Roland Koch: »Wir sind Steuerfahnder und Steuerfahndungshelfer des Finanzamts Frankfurt V und wenden uns an Sie, weil wir begründeten Anlass zu der Sorge haben, dass die Steuerfahndung Frankfurt am Main ihren Aufgaben nicht mehr gerecht werden kann, weil Steuerhinterzieher nicht in gebotenem Maße verfolgt werden können.« Als es Tage später darum geht, den ausformulierten Brief zu unterschreiben, bekommen es viele mit der Angst zu tun. Der Brief wird nicht abgeschickt.

Dennoch gelangten der Brief und die Amtsverfügung in die Öffentlichkeit. Ein Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag wird eingerichtet. Kurz bevor der Steuerfahnder Schad, der die Versammlung der Steuerfahnder organisierte, als Zeuge gehört werden soll, wird er ins hessische Finanzministerium eingeladen: »Man eröffnet ihm ›neue berufliche Perspektiven‹. Bei seiner Aussage im Untersuchungsausschuss kann er sich plötzlich an vieles nicht mehr erinnern. Er erleidet einen ›Blackout‹ … Nach seiner Aussage im Ausschuss darf Ex-Fahnder Schad aus dem ›Archipel Gulag‹ ins Innenministerium wechseln und sein Hobby zum Beruf machen. Er wird Referent für Leistungssport.« STERN Nr 51 vom 11.12.2008

2004

Im September 2004 erhält der Ministerpräsident Roland Koch (CDU) auf dem Dienstweg ein Schreiben des Steuerfahnders Rudolf Schmenger, in dem er Führungskräften der hessischen Finanzverwaltung »Fälle von Strafvereitelung im Amt, falsche Verdächtigung, Verletzungen des Steuergeheimnisses, Verletzung des Personaldatenschutzes, Mobbing und Verleumdung« (FR vom 19.11.2009) anzeigt.

2006

»Mitte 2006 bekommt Rudolf Schmenger eine Aufforderung der Oberfinanzdirektion, sich medizinisch begutachten zu lassen.« Der Psychiater Dr. med. Thomas Holzmann diagnostiziert eine lebenslängliche ›paranoid-querulatorischen Entwicklung‹: »Da es sich bei der psychischen Erkrankung um eine chronische und verfestigte Entwicklung ohne Krankheitseinsicht handelt, ist seine Rückkehr an seine Arbeitsstätte nicht denkbar und Herr Schmenger als dienst- und auch als teildienstunfähig anzusehen.« STERN Nr 51 vom 11.12.2008

2007

Oktober

Steuerfahnder Marco Wehner wird im Rahmen einer ›Fachärztlichen Untersuchung‹ am 1. Oktober 2007 vom Psychiater Dr. med. Thomas Holzmann untersucht.

In seinem psychiatrischen Gutachten behauptet der Psychiater, Marco Wehner sei »unheilbar psychisch krank« und leide »unter Anpassungsstörungen. (…) Eine Nachuntersuchung sei nicht erforderlich ….« FR vom 21.11.2009

Auch alle anderen Steuerfahnder landen ebenfalls bei dem Psychiater Dr. med. Thomas Holzmann. Er schreibt sie unisono lebenslang dienstunfähig. Die Begründungen sind nahezu gleichlautend: »paranoid querulatorische« Entwicklungen und »Anpassungsstörungen« …

Steuerfahnder Rudolf Schmenger lässt sich auf eigene Veranlassung im Universitätsklinikum untersuchen: In diesem Gutachten wird nichts ›irres‹ festgestellt, im Gegenteil: Er ist kerngesund. Seit dem 9. November 2007 liegt dieses Gutachten dem Finanzminister Karlheinz Weimar vor.

2009

April

Am 1. April 2009 wird Marco Wehner vom Land Hessen zwangspensioniert. Auch die anderen Steuerfahnder werden im Rahmen dieser Säuberungswelle zwangspensioniert.

November

Psychiater Dr. med. Thomas Holzmann »ist wegen fehlerhafter Gutachten über hessische Steuerfahnder zu einer Geldbuße von 12.000 Euro und einem Verweis verurteilt worden. Das entschied das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Gießen, wie das Gericht mitteilte. Die Kammer sei überzeugt, dass der Facharzt vier Gutachten ›nicht entsprechend den fachlichen Anforderungen erstellt‹ habe.« FAZ vom 17.11.2009

»Die Staatsanwaltschaft Frankfurt teilte mit, man habe noch am 12. Oktober 2009 wegen ›Verfolgung Unschuldiger‹ gegen Verantwortliche der Finanzbehörden ermittelt, habe das Verfahren aber jüngst eingestellt.« FR vom 19.11.2009

Dezember

In der Affäre um vier hessische Steuerfahnder, die mit vorsätzlich falschen Gutachten für psychisch krank erklärt und aus dem Dienst entfernt wurden, erklärte Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU): »Man sei dafür nicht zuständig. ›Das ist Aufgabe des Hessischen Amts für Versorgung und Soziales, das dem Ministerium für Arbeit und Gesundheit unterstellt ist‹, betonte ein Sprecher des Ministers.« FR vom 15.12.2009

»Im Fall der vier geschassten Steuerfahnder lehnte Weimar den Vorschlag der Grünen ab, eine unabhängige Untersuchungskommission zu gründen. ›Es muss auch mal gut sein‹, sagte er, ›unsere Verwaltung ist gut aufgestellt‹. FR vom 18.12.2009

Der Nächste, bitte. Herr Koch.

Wolf Wetzel                          3.1.2010 (aktualisierte Fassung)

Autor der dokumentarischen Erzählung ›Tödliche Schüsse‹, Unrast Verlag 2008



[1] FAZ vom 9.12.2009

[2] Vgl. :Vorbeugehaft – ein Nazigesetz gegen AntifaschistInnen, unter: http://wolfwetzel.wordpress.com/2002/08/20/vorbeugehaft-ein-nazigesetz-gegen-antifaschistinnen/

[3] Pressemitteilung vom 08.12.2009, Bündnis 90/Die Grünen Hessen

[4] s.o.

[5] FR vom 15.12.2009

[6] FR vom 3.8.2009

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5 Kommentare

  1. hallo, herr wetzel, was ist das genau für eine geschichte mit den “jüdischen vermächtnissen”? haben sie dazu nähere informationen?

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