Das »letzte Mittel« Folter

Veröffentlicht von

Folter führt nicht zur Rettung von Menschenleben, sondern nach Abu Ghraib.

Vor dem Daschner-Prozeß in Frankfurt/Main

Im Zuge einer Fahndung nach Personen, die den elfjährigen Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt hatten, wurde am 30. September 2002 Magnus Gäfgen als Tatverdächtiger festgenommen und vernommen. Tags darauf ordnete der Polizeivizepräsident in Frankfurt am Main Wolfgang Daschner die Androhung der Folter und gegebenenfalls deren Anwendung an. Man wollte den Tatverdächtigen »zum Sprechen bringen«. Noch am selben Tag dokumentierte Daschner diesen Rechtsbruch in einer Aktennotiz und informierte den zuständigen Staatsanwalt Rainer Schilling.

Drei Monate später wurde ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wegen des Verdachts auf »Aussageerpressung«, was gleichbedeutend ist mit Folter. Im Februar 2004 ließ die Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf fallen .

Am 18. November 2004 stehen ein namentlich nicht genannter Kriminalhauptkommissar und Exvizepolizeipräsident Daschner wegen »Nötigung« bzw. »Anstiftung zu einer Tat« vor dem Landgericht Frankfurt/Main. Das eigentliche Verbrechen, mit Hilfe der Folter Verdächtige »zum Reden zu bringen«, ist bereits vom Tisch.

An besagtem 1. Oktober 2002 gab Daschner nach mehreren Beratungen und Rücksprachen seine Anweisungen. Im Gespräch war u. a. der Einsatz eines »Wahrheitsserums«, um den Verdächtigen in einen Zustand zu versetzen, in dem er nicht mehr »Herr seiner Sinne« (Daschner, Der Spiegel 9/2003) ist. Es waren keine rechtlichen oder moralischen Bedenken, sondern schlicht handwerkliche Gründe, die den Einsatz von Drogen verunmöglichten: »In der Kürze der Zeit fand sich aber nichts.« Statt dessen wies Daschner an, dem Verdächtigten Schmerzen zuzufügen, die keine sichtbaren Verletzungen zurücklassen sollten, »zum Beispiel Überdehnen eines Handgelenks«: »Sie brauchen jemandem nicht fürchterliche Schmerzen zuzufügen. Es genügt, wenn ein relativ geringer Schmerz für eine bestimmte Dauer aufrechterhalten wird.« (Frankfurter Rundschau, 22.2.2003). Auf die Frage der FR-Redakteure, was passiert wäre, wenn Magnus Gäfgen auch nach der Anwendung von Gewalt geschwiegen hätte, antwortete der Polizeivizepräsident: »Irgendwann hätte er nicht mehr geschwiegen. Innerhalb sehr kurzer Zeit

Das »Team« war schnell zusammengestellt: Ein Kampfsportexperte, der aus seinem Urlaub auf Mallorca zurückgerufen wurde, sollte Gewalt anwenden. Ein Polizeiarzt sollte das Ganze überwachen, und die Polizeibeamten für Verhör und die Drohungen waren ebenfalls gefunden. Als schließlich mit dem Verhör begonnen wurde, sei zuerst an das Gewissen von Magnus Gäfgen appelliert worden, den Aufenthaltsort des entführten Kindes preiszugeben. Andernfalls müsse man ihn dazu zwingen: »Wie, das wurde ihm gegenüber nicht konkretisiert. Aber es wurde ihm schon sehr deutlich gemacht, daß wir ihm weh tun müßten, bis er den Aufenthaltsort des Kindes nennt.« (Daschner, Der Spiegel 9/2003) Dazu kam es nicht. Magnus Gäfgen nannte den Aufenthaltsort des entführten Kindes. Es war bereits tot .

Mit Innenministerium abgestimmt

Die Tatsache, daß der Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner am Ende einer ordentlichen Beamtenlaufbahn kurz vor seiner Pensionierung steht, mag so zufällig sein, wie die sich im Urlaub befindlichen Vorgesetzten: Der Frankfurter Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt, der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) und der hessische Ministerpräsident Roland Koch. So gesehen haben sie alle ein Alibi für die fragliche Zeit, als ein ihnen Untergebener die Androhung und Anwendung von Folter anordnete.

Adrienne Lochte ist die ehemalige Polizeireporterin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Sie hatte für diese Zeitung den Fall Jakob von Metzler beobachtet und für ihr Buch »Sie werden dich nicht finden« (Droemer Verlag 2004) den Fall neu recherchiert. Man könnte dieser Autorin vieles vorwerfen, aber mit Sicherheit keine polizeifeindliche Einstellung. Gerade deshalb sind ihre Ausführungen von Bedeutung, zumal sie bisher nicht dementiert wurden. Ohne es zu wollen demontiert sie darin die Legende von der »einsamen Entscheidung« an besagtem 1. Oktober 2002: »Der Führungsstab kam zusammen. Anderthalb Stunden lang diskutierten die Kriminalisten darüber, wie Gäfgen anzupacken sei, mit welchen Methoden man ihn zum Sprechen bringen könnte, was rechtlich machbar sei. Der Polizeipsychologe soll davon abgeraten haben, dem Verdächtigten Schmerzen zuzufügen.« (S. 176) Drei Seiten weiter faßt sie das Ergebnis dieser Beratungen und Rücksprachen zusammen: »Der Innenminister wollte in seinem Urlaub ständig informiert sein. Auch Ministerpräsident Roland Koch, der ebenfalls gerade Ferien machte, wollte wissen, wie es weiterging.« (S. 179)

In diesem Kreis gab es demnach überhaupt keinen Grund, Geheimnisse voreinander zu haben. Die Führungs- und Dienstaufsichtspflicht bestand zur fraglichen Zeit in vollem Umfang, die Gefahr, daß der Vorwurf der Aussageerpressung ein Netzwerk bloßlegen könnte, also weite Kreise zieht, ebenfalls.

Verwunderlich ist deshalb nicht, daß Daschner sich schützend vor seine Vorgesetzten stellte. Diese dankten ihm das. Der aus dem Urlaub zurückgekehrte Polizeipräsident sicherte ihm »volle Rückendeckung« (FR, 22.3.2003) zu, und auch Roland Koch (CDU) reihte sich in die Reihe der Beschützer und Versteher ein. Das verfehlte seine Wirkung nicht: Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) sieht auch nach Zulassung der Anklage der Staatsanwaltschaft vor dem Frankfurter Landgericht – beim besten Willen – keinen Grund, den einstweilen in das Landespolizeipräsidium in Wiesbaden versetzten Daschner vom Dienst zu suspendieren. Ein Disziplinarverfahren gegen den amtierenden Polizeipräsidenten Harald Weiss-Bollandt steht bis heute aus.

Inzwischen hat Daschner seine Taktik geändert. In einem Nachtrag an das Gericht teilte er mit, sein Vorgehen mit dem Innenministerium abgestimmt zu haben. Damit bekommt der Prozeß nun eine neue Dimension.

Darf man für ein gutes Motiv nicht auch mal illegale Methoden anwenden? Die meisten Menschen kennen solche Methoden aus dem Fernsehen – wenn mal wieder der sympathische Bulle »Schimanski« zuschlägt – und man ihm verzeiht. Im wirklichen Leben sind auf Polizeirevieren und in Polizeipräsidien nicht wenige Menschen solchen »Schimanskis« begegnet – und haben z. T. schwere Verletzungen davongetragen. In den allermeisten Fällen werden die Ermittlungen gegen diese Polizeibeamten wegen Mangel an Beweisen eingestellt. In fast allen Fällen weist die Polizei die Vorwürfe der Körperverletzung, der Mißhandlung im Amt entschieden zurück, nicht selten dreht sie den Spieß um und verklagt die Demonstranten wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Rückblende: Die Polizei foltert!

Während und nach Abschluß einer Demonstration von über 5 000 Menschen gegen die Räumung der besetzten Häuser Bockenheimer Landstraße/Schumannstraße in Frankfurt/Main am 23. Februar 1974 kam es zu brutalen Polizeiübergriffen und Mißhandlungen. Einem Festgenommenen wurde eine brennende Zigarette auf der Hand ausgedrückt, Inhaftierte wurden gezwungen, ihr eigenes Blut aufzulecken, nachdem sie von mehreren Polizeibeamten zusammengeschlagen worden waren. Ein Ermittlungsausschuß, dem u.a. Heinz Brandt, Manfred Clemens, Karsten D. Voigt, Gerhard Zwerenz und Jürgen Roth angehörten, hat über 80 Mißhandlungsfälle zusammengetragen. Auf einem im selben Jahr abgehaltenen Tribunal faßte Jürgen Roth für den Ermittlungsausschuß das Ergebnis zusammen: »1. Die Polizei mißhandelt! 2. Die Polizei foltert! 3. Menschen- und Grundrechte werden unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschaltet.« (Frankfurt- Zerstörung – Terror – Folter, Mega-Flugschrift Nr.1, S. 32)

In einem dort gehaltenen Redebeitrag versuchte Joseph Fischer damals für den Frankfurter Häuserrat, das polizeiliche und politische Vorgehen einzuordnen: »Wenn hier das Beispiel Chile aufgebracht wurde, dann haben wir nicht gesagt, es existieren hier Verhältnisse wie in Chile. Das wäre absurd (…) Aber die Bullen haben für sich subjektiv und in ihrer Verhörpraxis Santiago auf die Tagesordnung gesetzt!« Der damalige Polizeipräsident Müller machte das, was alle Polizeipräsidenten mach(t)en: »Ich lege Wert darauf, wir können sämtliche der dort erhobenen Vorwürfe gegen die Polizei uneingeschränkt dementieren.«

Der Vorwurf und das Faktum der Folter sind nicht neu. Das Besondere am Fall Daschner ist, daß ein Polizeivizepräsident aus der behördlichen Routine des Leugnens ausbricht und Folter als »letztes Mittel« des Rechtsstaates propagiert. Seitdem reißen Interviewangebote und Solidaritätsbekundungen nicht ab: »Daschner – ein Held oder ein Verbrecher? Tatsächlich gibt es kaum jemanden, der nicht den Mut des Beamten bewundert… « (Der Spiegel 9/2003) Tatsächlich?

Tatsächlich war und ist das »letzte Mittel« nie das letzte, sondern lediglich der Ort, von wo aus nach dem nächsten »letzten Mittel« gerufen wird. Wieviele »letzte Mittel« wurden in den letzten 50 Jahren diskutabel gemacht, diskutiert, abgewogen und angewandt! Von der Wiederbewaffnung Deutschlands über den »finalen Rettungsschuß«, über die Legalisierung von Out-of-area-Kriegseinsätzen bis hin zu Angriffskriegen zur »Verteidigung Deutschlands am Hindukusch«.

Aber wie etabliert und integriert man die Folter? Zahlreiche Rechtsgelehrte, Wissenschaftler und sonstige Experten haben sich daran versucht. Eine kleine Minderheit will Folter einfach nicht Folter nennen. Die veröffentlichte Mehrheit beschreitet hingegen den Weg der »Güterabwägung«. Sie bestreitet gar nicht ihre Befürwortung der Folter, sondern will sie mit der Rettung von Menschenleben aufgewogen wissen.

Mir fällt keine Diktatur ein, die damit Schwierigkeiten hätte. Das schwante auch den Folter-Befürwortern. Sie entwickelten ein neues Kriterium, um Folter in Diktaturen von Folter in Demokratien zu unterscheiden: In Diktaturen, so ihre Logik, wird willkürlich, außerhalb des bestehenden Rechts gefoltert – in Demokratien müsse mit klaren und festgelegten Maßstäben gefoltert werden, wodurch die Folter nicht länger ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist, sondern ein Rechtsgut.

Wolffssohn: »Legitim, jawohl«

Und so wird in aller Öffentlichkeit über »demokratische Standards« der Folter debattiert. Neben vielen anderen bekam der Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Heidelberg, Dr. Winfried Brugger, die Gelegenheit, akribisch acht Merkmale aufzulisten, die erfüllt sein müssen, damit anschließend gefoltert werden darf: »Eine klare, unmittelbare, erhebliche Gefahr für das Leben oder die körperliche Integrität einer Person durch einen identifizierten Aggressor, der gleichzeitig die einzige Person ist, die zur Gefahrenbeseitigung in der Lage und dazu verpflichtet ist. Die Anwendung körperlichen Zwanges ist das einzig erfolgversprechende Mittel.« (FAZ vom 10.3.2003) Diese schaurig kalte Fähigkeit, ein (Staats-)Verbrechen in ein Rechtsmittel zu transformieren, hat in der Weimarer Republik nicht zur Stärkung der Demokratie geführt, sondern zum Faschismus.

Auch Michael Wolffssohn, Professor für Geschichte an der Bundeswehrhochschule in München, mußte sich zu Wort melden. Wie viele andere vor und nach ihm, erklärte er in der Sendung von Sandra Maischberger: »Als eines der Mittel gegen Terroristen halte ich Folter oder die Androhung von Folter für legitim, jawohl.« (FAZ, 18.6.2004). Er erntete Zuspruch und Widerrede. Unter dem Titel »J’accuse!« (FAZ, 25.6.2004) hielt er eine analytische und persönliche Rückschau, in welcher Wolffssohn, ausgehend von der »Gegenwärtigkeit und Wirksamkeit Herzls« und der (Leidens-)Geschichte des Judentums seit dem 19.Jahrhundert, die Lehre aus Judenverfolgung und Völkermord in dem Credo zusammenfaßt: »Nie wieder Opfer«. Was damit gemeint ist? »Der neujüdische Konsens billigt (…) die Gewaltkomponente nicht nur reaktiv, sondern notfalls auch präventiv, also vorwegnehmend. Für den politischen Zweck unseres Überlebens, in Notwehr, befürworten wir die Androhung und notfalls, notfalls, notfalls die Anwendung von Gewalt, also auch Krieg.«

Man muß nicht Geschichte unterrichten, um die Behauptung zurückzuweisen, die Besetzung syrischer, jordanischer und libanesischer Gebiete habe etwas mit dem internationalen Recht auf Verteidigung zu tun. Noch schwerer auszuhalten ist, wenn der Professor der Bundeswehrhochschule die Erinnerung an Judenverfolgung und -vernichtung dazu mißbraucht, dem deutschen Staat die Anwendung und den Nutzen der Folter zu lehren. Die Außerkraftsetzung von Schutzrechten gegenüber dem Staat, die staatlich sanktionierte Minderwertigkeit von Menschen, die als Feinde des Staates, als »Volksschädlinge« ausgemacht wurden, waren keine Erfindungen des deutschen Faschismus. Sie wurden in der Weimarer Republik in Gang gesetzt und endeten in der industriellen Vernichtung jüdischen Lebens im »Dritten Reich«.

Jenseits dieser Instrumentalisierung des Judenmords spielt das von Michael Wolffssohn eingebrachte Credo israelischer Staatspolitik »Nie wieder Opfer« keine unbedeutende Rolle beim »Aufweichen« des absoluten Folterverbots in Deutschland. Auf der Suche nach einem Land, das Demokratie und Folter miteinander vereinbart, weisen deren Befürworter verständnisvoll auf Israel. Dort sind Mißhandlungen und Aussageerpressung von Gefangenen rechtsstaatlich geregelt: »Nach einer Zeit weitgehend ungeregelten Zeit habe man 1987 ein Regelwerk zum ›maßvollen physischen und psychischen Druck‹ festgelegt, das Geheimsache blieb. Immerhin wisse man, so Frankel, Korrespondent bei der Washington Post, daß es dabei darum ging, Gefangene tagelang zum Stehen zu zwingen oder sie zusammengekrümmt zu fesseln, ihnen den Schlaf zu entziehen, sie mit überlauter Musik zu beschallen, sie am Gang auf die Toilette zu hindern oder sie extrem hohen und niedrigen Temperaturen auszusetzen.« (Lorenz Jäger, FAZ, 18.6.2004)

Vom Einzelfall zum System

Mitten in diese Versuche, Folter zu einem rechtstaatlichen Mittel einer Demokratie zu machen, platzten die öffentlich gewordenen »Mißhandlungen« von irakischen Gefangenen im ehemaligen Folterzentrum des irakischen Regime unter Saddam Hussein, das seit der »Befreiung« von US-Militärs und US-Geheimdiensten genutzt wird.

Normalerweise gibt es keine Beweise für solche Verbrechen. In diesem Fall schon. Als die ersten Fotos über sexuelle Demütigungen und Mißhandlungen veröffentlicht wurden, glaubte man an Privatfotos grausamer, aber vereinzelter US-Militärs. Als Hunderte solcher »Ausnahmen« auftauchten, brach dieses Lügengebäude in sich zusammen. Daß Fotos überhaupt von Folterungen und Mißhandlungen gemacht werden konnten, ist keinem sadistischen Vergnügen einzelner US-Armeeangehöriger geschuldet, sondern einem System. In Abu Ghraib gehörte die Anfertigung von Fotos zum festen Bestandteil der Folter. Mit der Drohung, die auf Fotos festgehalten sexuellen Demütigungen den Angehörigen und Freunden zu zeigen, wurden Aussagen erpreßt.

Während die US-Regierung die Army-Angehörigen noch als die »Edelsten der Edelsten« (US-Präsident Georg W. Bush) halluzinierte, bewirkte die Veröffentlichung der Folter-Bilder immerhin eines: Die US-Administration sah sich gezwungen, Anordnungen und Dekrete zu veröffentlichen, die trotz aller Versuche, Verantwortung zu verschieben und Befehlsketten zu verschleiern, nicht verhindern konnten, daß sich in Umrissen ein System der Folter abzeichnete: Ein System, das von höchster Stelle angeordnet und immer wieder neu optimiert wurde (und wird). Es reicht vom US-Stützpunkt in Guantánamo auf Kuba bis Abu Ghraib in Irak, von »geheimen Gefängnissen« bis hin zu Folterzentren befreundeter Diktaturen, die man mit der Mißhandlung von Gefangenen beauftragt.

Was mit den Bildern aus Abu Ghraib sichtbar wurde und sich zu einem System der Folter verdichtete, wurde in den US-Medien nach den Anschlägen vom 11. September 2001 vorbereitet: Eine Diskussion über die Anwendung der Folter als legitimes Mittel im »Kampf gegen den Terror«.

Wenn man sich heute das Netzwerk aus (regierungsnahen) Medien, Regierungsstab, Justizministerium, Verteidigungsministerium, Armee und Geheimdiensten vor Augen hält und es wie eine Folie auf den »Fall Daschner« legt, wird man sich nicht wundern, daß das in Deutsch übersetzte Drehbuch Ähnlichkeiten und Überschneidungen aufweist.

Keine Frage, die gesellschaftlichen, politischen und imperialen Implikationen sind nicht mit denen der USA zu vergleichen. Solange zu warten, bis ähnliche Folterfotos aus deutschen (geheimen) Gefängnissen auftauchen, wäre zynisch.

Der Prozeß gegen den ehemaligen Vizepolizeipräsidenten Wolfgang Daschner wird am 18. November 2004 um 8.30 Uhr vor der 27. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt/ Main, Gerichtstr. 2, eröffnet. Er ist vorläufig auf fünf Verhandlungstage angesetzt.

* Wolf Wetzel ist Autor u.a. des Buches »Krieg ist Frieden. Über Bagdad, Srebrenica, Genua, Kabul nach…«, Unrast-Verlag, Münster 2002
Veröffentlicht bei: www.libertad.de

Visits: 662

2 Kommentare

  1. Es widerspricht allen internationalen Rechtsnormen und insbesondere
    dem Gerichtsverfassungsgesetz eines minimalen Rechsstaates, dass der
    skrupellose Schwerverbrecher Wilhelm Möllers, welcher für Kollussion im Hessischen Innenministerium seit seinem Amtsantritt als Berufsverbrecher mit einer Déformation Professionelle weltweit bekannt ist, als korrupter, befangener Staatsanwalt gegen den Folterschergen Daschner eingesetzt wird, nachdem er diesen Folterschergen Daschner bereits im Vernehmungsverfahren zur Informationsgewinnung bei der Verwendung der Folter stillschweigend als Mitwisser unterstützt hatte.

Schreibe einen Kommentar zu Lafayette Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert